3. Welche Voraussetzungen müssen von Zeulenroda-Triebes erfüllt werden, um spätestens 2023 eine Förderung zu erhalten und damit sicherzustellen, dass der Platz rechtzeitig vor der Fußball-Europameisterschaft 2024 fertiggestellt ist?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Herr Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Emde beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Frage 1: Der entsprechende Jahresantrag der Stadt Zeulenroda-Triebes ist am 2. November 2021 im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft eingegangen. Bis heute fehlen zu den Unterlagen die elektronischen Begleitinformationen, der Finanzierungsplan und der Ratsbeschluss. Diese sind Voraussetzung für eine Berücksichtigung der Programmaufstellung. Alle eingegangenen Anträge für 2022 wurden zwecks Programmaufstellung 2022 erfasst. Eine entsprechende Programmaufstellung für 2022 kann jedoch erst erfolgen, wenn die Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2022“ in Kraft getreten ist.
Die vom Bund gezeichnete Verwaltungsvereinbarung zum Investitionspakt Sport 2022 liegt seit dem 1. Juli 2022 vor. Das landesseitige Beteiligungsverfahren zur Zeichnung der Verwaltungsvereinbarung ist in die Wege geleitet worden. Dem TMBJS liegt im Rahmen der Sportstättenförderung bisher keine Förderanfrage vor. Sollte sich die Stadt für eine Antragstellung entscheiden, ist der Termin für eine richtliniengemäße Anmeldung für alle Träger von Sportanlagen der 1. August, wenn sie am Auswahlverfahren zum Förderplan für das Jahr 2023 teilnehmen möchten. Diese Anmeldung ist von der Stadt Zeulenroda-Triebes zunächst beim Landkreis Greiz vorzulegen. Weitere Einzelheiten können der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus und der Sportstättenentwicklungsplanung entnommen werden, die auf der Homepage des TMBJS einzusehen ist und im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 152 veröffentlicht wurde.
Frage 2: Für Förderungen nach der Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Förderquote beträgt hier 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höchst
fördersumme für Gemeinden beträgt 1,5 Millionen Euro und für Dritte 1 Million Euro. Für den Bau von Kunstrasenplätzen können im Rahmen der Sportstättenförderung des TMBJS Fördermittel ausgereicht werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 60 Prozent, siehe Nummer 5.1 der genannten Förderrichtlinie.
Frage 3: Für Förderungen nach der Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ wird auf die Antworten zu Frage 1 und 2 verwiesen. Für die Sportstättenförderung des TMBJS gilt: Sofern die Stadt über eine entsprechende Vorplanung verfügt – Leistungsphase 2 nach Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – und 2023 mit der Bauausführung beginnen will, muss sie zunächst das Bauvorhaben über den Landkreis beim TMBJS anmelden. Zudem sollte die Stadt über die nötigen Eigenmittel verfügen. Über die weiteren Zuwendungsvoraussetzungen kann man sich anhand der genannten Förderrichtlinie informieren, hier Nummer 4. Darüber hinaus müssen ausreichende Haushaltsmittel im Einzelplan 04 vorhanden sein, damit eine Bewilligung möglich wird.
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Ich hätte eine Nachfrage zum Investitionspakt „Sportstätten des Bundes“. Gibt es da eine Prioritätensetzung aus dem Ministerium, aus dem TMBJS, indem man sagt, man fördert vorrangig Schwimmsportstätten, also Freibäder, Hallenbäder? Oder sind auch Sportanlagen des Breitensports, des Fußballs vorgesehen? Gibt es eine Prioritätensetzung, welche Sportstätten über das Sportprogramm des Bundes gefördert werden sollen?
Damit sind die Nachfragemöglichkeiten erschöpft und wir kommen zur nächsten Frage. Da ist Fragesteller Herr Abgeordneter Malsch in der Drucksache 7/5763.
Aktuell arbeiten in Thüringen etwa 840 Windenergieanlagen. Einige dieser Anlagen stehen in Windvorranggebieten, viele ältere Anlagen aber auch außerhalb davon. Es besteht Informationsbedarf über den Status quo der Abstandsflächen.
1. Wie viele Windenergieanlagen stehen in Thüringen in einem geringeren Abstand als 1.000 Meter zur nächstgelegenen Wohnbebauung?
4. Wie viele dieser Windenergieanlagen stehen außerhalb von ausgewiesenen Windvorranggebieten oder an Einzelstandorten?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatsekretär Weil.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Malsch beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 3: Von den 357 Anlagen, die sich weniger als 1.000 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt befinden, liegen 94 Anlagen in ausgewiesenen Vorranggebieten Windenergie.
Zu Frage 4: Von den 357 Anlagen, die sich weniger als 1.000 Meter von der nächstgelegenen Wohnbebauung entfernt befinden, liegen 263 Anlagen außerhalb von ausgewiesenen Vorranggebieten Windenergie. 20 dieser 263 Windenergieanlagen befinden sich an einem Einzelstandort.
Gibt es Nachfragen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Schütze mit der Drucksache 7/5764. Bitte schön.
Die Bushaltestelle Schöten wurde vom Busfahrplan, Linie 280 eines regionalen Verkehrsunternehmens mit Sitz in Apolda, gestrichen. Die Bushaltestelle Abzweig Schöten liegt für Rentner und Kinder, vor allem bei schlechten Wetter zu weit weg – ca. 400 Meter –. Weiterhin wurde die Bushaltestelle im Ort für einen fünfstelligen Betrag saniert.
2. Welche Zusatzkosten und Mehrzeit werden für die Betreiber der Linie 280 entstehen, wenn man die Ortschaft wieder in den Busplan integriert?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Entscheidung des Beirats für Klimaschutz und nachhaltige Entwicklung beim Stadtrat in Jena, diese Bushaltestelle wieder anzufahren?
Für die Landesregierung antwortet erneut das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft. Herr Staatssekretär Weil? Nein, die Kollegin.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schütze beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Haltestelle in der Ortslage Schöten wird nur durch die Linie 280 nicht mehr bedient. Dies ist mit der Klassifizierung der Linie 280 als landesbedeutsame Buslinie verbunden. Hier liegen die Prämissen auf Anschlüssen an den Schienenpersonennahverkehr, Vertaktung und einheitlichem Linienweg ohne Stichfahrten. Als Ersatz verkehrt die Linie 292 ungefähr alle zwei Stunden über die Ortslage Schöten.
Zu Frage 2: Hierzu liegen der Landesregierung keine Angaben vor. Es ist aber davon auszugehen, dass Anschlussbeziehungen in Apolda und Jena dann nicht mehr gesichert sein könnten.
Zu Frage 3: Mit der Linie 292 liegt bereits eine Alternative vor. Ein Rufbuszubringer zur Linie 280 bindet zusätzliche Kosten durch Fahrzeug und Personal.