Protocol of the Session on July 14, 2022

3. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten wurden bei wie vielen Familien oder Einzelpersonen aufgrund der Aufnahme der Geflüchteten die Müllgebühren erhöht und die Mülltonnen ausgetauscht?

4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem Sachverhalt, dass einerseits von öffentlicher Seite dafür geworben wurde, ukrainische Geflüchtete privat aufzunehmen, und andererseits öffentliche Stellen unverzüglich Müllgebühren erhöhen, wenn Familien oder Einzelpersonen Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herr Staatssekretär von Ammon.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1 – wie viele Familien und Einzelpersonen in Thüringen privat Geflüchtete aus der Ukraine aufgenommen haben – liegen der Landesregierung keine validen statistischen Daten vor, der Grund: Nach wie vor reisen Menschen aus der Ukraine auch individuell nach Deutschland ein. Viele finden Aufnahme bei in Deutschland wohnenden Familienangehörigen, Freunden oder Bekannten. Zu

dem befindet sich ein Teil der Geflüchteten auf der Durchreise mit Zwischenaufenthalt in verschiedenen Bundesländern, um an ihr eigentliches Ziel zu gelangen, das auch außerhalb Deutschlands liegen kann. Folglich können Bund, Länder und Kommunen nur schwer einen vollständigen Überblick darüber erhalten, wie viele Personen aus der Ukraine sich aktuell in den kommunalen Gebietskörperschaften aufhalten.

Zu Frage 2: Am 24. Juni 2022 wurde die Zehnte Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen verkündet. Gemäß dem neuen § 2 Abs. 1b dieser Verordnung können Landkreise und kreisfreie Städte mit privaten Dritten, die im selbst genutzten Wohnraum Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen haben, für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erbracht werden, die Zahlung monatlicher Pauschalen von 150 Euro für jede erste aufgenommene Person sowie von 75 Euro für jede weitere aufgenommene Person vereinbaren. Diese Regelung trat rückwirkend zum 24. Februar 2022 in Kraft. Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten vor, wie viele derartige Vereinbarungen bislang abgeschlossen wurden. Anzumerken ist, dass bereits vor der Veröffentlichung der Änderungsverordnung einige Gebietskörperschaften finanzielle Unterstützung für die private Unterbringung von Geflüchteten aus der Ukraine gewährt haben.

Zu Frage 3: Statistische Angaben darüber, in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten bei wie vielen Familien oder Einzelpersonen infolge des Zuzugs ukrainischer Flüchtlinge eine Gebührenanpassung oder ein Behälteraustausch vorgenommen wurde, liegen der Landesregierung nicht vor.

Zu Frage 4: Die Landesregierung begrüßt die private Aufnahme Geflüchteter. Sie erkennt ausdrücklich an, dass die Bürgerinnen und Bürger mit dieser Hilfe einen unverzichtbaren Beitrag liefern, die menschliche Not zu lindern. Sie helfen ganz konkret und ich bin fest überzeugt, wir würden diesen Zustrom aus der Ukraine nicht so gut bewältigen können ohne die Aufnahmebereitschaft vieler Privater. Genau aus diesem Grund hat die Landesregierung die Möglichkeit geschaffen, dass privaten Dritten solche Pauschalen gezahlt werden können und auch entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden können.

Vielen Dank.

(Abg. Müller)

Gibt es Nachfragen? Herr Gottweiss.

Ich hätte dazu noch zwei Nachfragen. Die erste Nachfrage ist, ob die Aufgabenträger im Bereich der Abfallwirtschaft ihre Gebühren, die ja nach Personenzahlen im Haushalt berechnet werden, nach Nationalitäten differenzieren dürfen.

Die zweite Frage ist, ob Ihnen bekannt ist, dass aufgrund der Datenschutzbestimmungen die Meldungen von den Einwohnermeldeämtern zu der Personenzahl in den Haushalten nur als Zahl gemeldet wird, und wie man aufgrund einer Zahl, die man gemeldet kriegt, herausfinden soll, welche Nationalität hinter den Angehörigen in den entsprechenden Haushalten stehen soll.

Ich bitte um Verständnis, dass ich als Vertreter des Justizministeriums kein Spezialist für Abfallgebührenrecht und für das Einwohnermeldewesen bin. Deswegen werde ich die Antworten schriftlich nachliefern.

Vielen Dank. Damit sind auch die Fragemöglichkeiten zu dieser Frage erschöpft. Wir kommen zur dritten Frage von heute. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Gottweiss in der Drucksache 7/5749.

Aktuell gelten Windenergieanlagen der 5-Megawatt-Klasse als Stand der Technik. Die Mündliche Anfrage erfragt die praktische Realisierung von Windenergieanlagen der 5-Megawatt-Klasse in Thüringen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Windenergieanlagen der 5-MegawattKlasse sind in Thüringen errichtet worden?

2. An welchen Standorten in Thüringen wurden Windenergieanlagen der 5-Megawatt-Klasse wann errichtet?

3. Welche Typen von welchen Herstellern von Windenergieanlagen der 5-Megawatt-Klasse sind in Thüringen errichtet worden?

4. Was ist die durchschnittliche Nennleistung der Windenergieanlagen der 5-Megawatt-Klasse in Thüringen?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz, erneut Herr Staatssekretär Dr. Vogel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gottweiss beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Laut Marktstammdatenregister wurden in Thüringen bisher sechs Anlagen der 5-MegawattKlasse errichtet.

Zu Frage 2: Die Anlagen befinden sich in Großneuhausen – zwei Anlagen –, Nessetal – eine Anlage –, Ebenhain – zwei Anlagen – und Erfurt – eine Anlage – und sind alle 2021 in Betrieb genommen worden. Dazu gibt es auch eine Tabelle, die schriftlich nachgereicht wird.

Zu Frage 3: In Thüringen sind jeweils drei Anlagen des Typs V 150-5.6 der Firma Vestas, Vestas Deutschland GmbH, und des Typs GE 5.5-158 von General Electric, General Electric Deutschland GmbH, errichtet worden.

Zu Frage 4: Die durchschnittliche Nennleistung dieser Windenergieanlagen beträgt 5.550 Kilowatt.

Für Nachfragen erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Gottweiss.

Ich habe noch zwei Nachfragen, die Sie gern auch schriftlich beantworten können, falls Ihnen die Daten nicht vorliegen. Ich habe nach den errichteten Anlagen gefragt, doch ich hätte jetzt auch Interesse an den genehmigten Anlagen, die noch nicht errichtet wurden, und zweitens an den beantragten Anlagen, die noch nicht genehmigt wurden in dieser 5-Megawatt-Klasse.

Das kann ich jetzt nicht spontan beantworten, würden wir dann nachreichen.

Gibt es Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Dann danke schön für diesen Moment, und wir kommen zur vierten Anfrage der heutigen Fragestunde. Fragestellerin

ist Frau Abgeordnete Pfefferlein in der Drucksache 7/5755.

Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Landwirtschaftliche Betriebsnummern für Imkereien mit Gewinnabsicht in Thüringen

Ende Dezember 2014 wurden vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats einige steuerliche Vorschriften für Imkerinnen und Imker geändert. Unter anderem betrifft dies den § 13a Einkommensteuergesetz. Dabei wurde unter anderem die Grenze zwischen Imkerei mit Gewinnabsicht – mehr als 30 Völker – und Liebhaberei erstmals verbindlich festgeschrieben. Die Imkerei zählt von nun an zu den Sonderkulturen – § 13a Abs. 1 Satz 2 EStG. Imkereien mit Gewinnabsicht werden seitdem steuerlich landwirtschaftlichen Betrieben gleichgesetzt. Laut Angabe auf der Website der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau benötigt jeder Imkereibetrieb eine landwirtschaftliche Betriebsnummer. Zuständig für die Erteilung einer Nummer sind in Thüringen die jeweiligen Landwirtschaftsämter.

Ich frage die Landesregierung:

1. Handelt es sich bei Imkereibetrieben mit über 30 Bienenvölkern und erkennbarer Gewinnerzielung auch ohne Pacht oder Besitz von landwirtschaftlicher Fläche um landwirtschaftliche Betriebe und wenn nein, warum nicht, wenn sie doch steuerlich gleichgestellt sind?

2. Unter welchen Voraussetzungen können Imkereien mit Gewinnabsicht über die zuständigen Landwirtschaftsämter als landwirtschaftliche Betriebe anerkannt bzw. registriert werden und somit eine landwirtschaftliche Betriebsnummer bekommen?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Pfefferlein beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Ich möchte gern beide Fragen zusammenhängend beantworten.

Seit 2019 ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft zuständige Agrarbehörde für Förderanträge zur Gewährung flächenbezogener Agrarbeihilfen. Die Unterscheidung zwischen Landwirtschaft und Liebhaberei erfolgt nicht anhand des Personenidents, den die Agrarverwaltung für die Registrierung von Förderanträgen vergibt. Der Personenident ist eine Identifikation für alle gestellten Förderanträge über die Jahre hinweg für einen Betriebsinhaber gemäß den europarechtlichen Vorgaben. So ist ein Gartenbaubetrieb mit Fläche unter Glas und Kunststoff unterhalb der Mindestbetriebsgröße von 1 Hektar beihilfiger Fläche nicht antragsberechtigt für Direktzahlungen und erhält deshalb keinen Personenident, obwohl der Gartenbaubetrieb zur Landwirtschaft zählt und gewinnbringend im Haupterwerb bewirtschaftet sein kann. Dieser Gartenbaubetrieb kann aber eine investive ELER-Förderung erhalten haben und hat deshalb einen Personenident zur Registrierung der Förderanträge. Analog verhält es sich bei den Imkereien. Die Imkerei ist Landwirtschaft, erhält aber dann einen Personenident, wenn eine investive Förderung beansprucht wird, das Merkmal nach Einkommensteuergesetz unabhängig von einem Personenident.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Von weiteren Abgeordneten auch nicht. Dann ist nächster Fragesteller Herr Abgeordneter Emde in der Drucksache 7/5756.

Kunstrasenplatz im Waldstadion Zeulenroda-Triebes

Seit mehreren Jahren zeichnet sich hinsichtlich des Kinder- und Jugendsports ein zunehmender Bedarf für einen Kunstrasenplatz in Zeulenroda-Triebes ab. Der Bau eines solchen Platzes ist stark abhängig von der Förderung durch den Freistaat Thüringen. Im Rahmen der Fußball-Europameisterschaft 2024 könnte Zeulenroda-Triebes ein Standort zur Unterbringung eines Teams der EM werden. Entsprechende Anfragen gibt es. Um optimale Bedingungen zu bieten, ist ein Kunstrasenplatz auch dringend notwendig.

Ich frage die Landesregierung:

1. Auf welchem Stand befindet sich die Förderanfrage der Stadt Zeulenroda-Triebes für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes im Waldstadion?

2. Ist die Förderung eines Kunstrasenplatzes in der Stadt aus Sicht der Landesregierung möglich und wenn ja, mit welcher Förderquote?

(Vizepräsidentin Marx)