Ich möchte an dieser Stelle den Kommunen für ihre große Aufnahmebereitschaft danken, für die schnelle Bereitstellung von Hilfen. Die Städte und Gemeinden hatten einen großen Aufwand. Ohne die große Unterstützung der Zivilgesellschaft wäre das oft nicht zu stemmen gewesen. Deshalb ergeht hier auch ein großes Lob an die Ehrenamtlichen, ohne deren Engagement vieles nicht möglich gewesen wäre.
Nun erhielten alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, bis zum 31. Mai Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Mit dem 1. Juni kam der sogenannte Rechtskreiswechsel. Damit stehen den Geflüchteten aus der Ukraine nun Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und der Gesundheitsversorgung nach SGB II Sozialgesetzbuch zu. Damit sind erhebliche Umstellungen für Kommunen, Jobcenter, Ausländerbehörden und auch erhebliche Kosten verbunden. Um den Kommunen diese Kosten schnellstmöglich aus den dafür vorgesehenen Bundesgeldern auszahlen zu können, brauchen wir dieses Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. Wir wurden gebeten, dieses Gesetz schnellstmöglich ins Plenum einzubringen, denn wir haben Zeitdruck. Wenn wir dieses Gesetz nicht schnell machen, dann kann den Kommunen das ihnen zustehende Geld im Herbst nicht ausgezahlt werden, dann kommen den Kommunen die fast 50 Millionen nicht zu, die ihnen über das Land vom Bund zufließen sollen.
In der ersten Phase direkt nach dem Beginn des Ukrainekriegs hat Thüringen alles getan, um das Engagement der Kommunen zu unterstützen. Der finanzielle Aufwand für Unterbringung, Verpflegung und Hygieneartikel, auch für Gesundheitsversorgung und die Teilhabeleistungen wurde bislang über das Asylbewerberleistungsgesetz erstattet, natürlich immer unter der Maßgabe einer Notwendigkeit und Angemessenheit. Die Kommunen haben diese Kosten beim Thüringer Landesverwaltungsamt beantragt. Der Wechsel des Rechtskreises, der bundesweit eine starke Forderung der Kommunen war, ändert das nun. Der Bund stellt
dafür die Mittel zur Verfügung, die nach dem Willen der Landesregierung so schnell und so unkompliziert wie möglich an die Kommunen weitergereicht werden sollen.
Der Zustrom der Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine flüchten, ist eine Herausforderung für Städte und Gemeinden. Die Menschen, die durch den Rechtskreiswechsel in Grundsicherung kommen, bekommen damit einen Zugang zu Sprachbildung, zum Gesundheitssystem und zu Integrationskursen. Und der Zugang zu Arbeit, Ausbildung und gesellschaftlicher Teilhabe ist nun mal der Schlüssel für eine erfolgreiche Integration. Viele der Menschen sind so gut ausgebildet, für sie ist der nun verbesserte Arbeitsmarktzugang eine sehr positive und längst überfällige Regelung, und so kann auch dem überall herrschenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Zum Zweiten werden Geflüchtete, die im Rentenalter oder pflegebedürftig sind oder aufgrund einer Behinderung/Einschränkung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, nun nach dem SGB XII versorgt. – So weit die Rechtsgrundlagen, die dafür sorgen, dass die Verantwortung für die Aufnahme von bundesweit inzwischen mehr als 800.000 Menschen auf breite Schultern gelegt wird. Aber das muss auch erwähnt werden.
Es ist eine unglaublich kurze Zeit für die Vorbereitung des Übergangs zum Asylbewerberleistungsgesetz hin zu den Sozialgesetzbüchern. Dazu müssen sich die kommunalen Jobcenter, die Kreis- und Stadtverwaltungen eng mit den Sozialämtern und Ausländerbehörden austauschen und abstimmen. Noch nicht überall wird auch der Datenaustausch so optimal ausgebaut sein. Die Landkreise, Städte und Gemeinden stehen also vor neuen Herausforderungen. Unser System der sozialen Unterstützung in Deutschland ist zwar durchdacht, aber oft sehr kompliziert. Deshalb ist es gut, die Last auf viele Schultern zu verteilen. Ich wünsche mir und allen, dass weniger mit dem Finger auf andere gezeigt und gefordert wird. Wir brauchen den Zusammenhalt. Probleme sind im gemeinsamen Schulterschluss besser zu lösen. Herzlichen Dank.
Besuchertribüne, auch wenn der Ministerpräsident heute nicht anwesend ist, sei es mir erlaubt, an den 31. März dieses Jahres zu erinnern. Weniger der Tag an sich ist denkwürdig, aber das Versprechen, das der Ministerpräsident beim sogenannten Kommunalgipfel in der Staatskanzlei den Thüringer Kommunen gegeben hat – ich war ja dabei –. Dort gab es die feste Zusage, dass das Land den Kommunen alle Kosten erstattet, die im Zusammenhang mit der Aufnahme von ukrainischen Flüchtlingen …
(Zwischenruf Prof. Dr. Hoff, Minister für Kul- tur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei)
Zunächst wird mit pauschalen Erstattungen gearbeitet, so der Ministerpräsident, später folgt dann die Spitzabrechnung. Den wesentlichen Teil seines Versprechens, nämlich die Spitzabrechnung, die dann zu einer vollständigen Erstattung führt, hat der Ministerpräsident nun aber ganz offensichtlich vergessen. Vielleicht hat er es aber auch nur seinen Koalitionsfraktionen nicht mitgeteilt.
Anders kann ich es mir bei dem vorliegenden Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün jedenfalls nicht erklären.
Vielleicht ist es möglich, dass ich mal ohne diese dauernden Zwischenrufe das vortragen kann, was ich vortragen will.
Mit hohem Engagement, auch mit Unterstützung durch viele Ehrenamtliche, arbeiten die Landkreise, die Städte und die Gemeinden tagtäglich daran, den Menschen aus der Ukraine ein angenehmes, ein freundliches, ein gut ausgestattetes Umfeld zu bieten, damit sie sich auch bei uns wohlfühlen können, so gut das eben in dieser schwierigen Situation möglich ist. Insofern möchte ich den Dank, den auch Kollegin Pfefferlein schon ausgesprochen hat, im Namen des ganzen Hauses, denke ich, an all diejenigen richten, die sich aufopferungsvoll um die Menschen kümmern, denen es nicht so gut geht wie uns.
Und auch das ist leider wahr: Verbunden mit diesem Engagement sind – wie immer im Leben – immense Kosten für die Unterbringung und für die Versorgung und auch durch den Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz hin zum SGB II, VIII, IX, XII – das wurde schon angesprochen –, für die die Kommunen ja in Vorleistung gehen. Seit dem 1. Juni werden ukrainische Kriegsflüchtlinge nicht länger wie Asylsuchende behandelt, was ich als absolut richtig empfinde, sondern sie erhalten uneingeschränkte Transferleistungen nach dem sozialen Leistungsrecht. Anders als bis zum 31.05. müssen die Kommunen dann nicht nur einen großen Anteil der Kosten für die Unterbringung tragen, sondern beispielsweise – auch das klang schon an – auch für Leistungen für Pflegebedürftige, für Menschen mit Behinderungen sowie in erheblichem Umfang auch für Hilfen zur Gesundheit die Kosten übernehmen.
Für die geleistete humanitäre Hilfe benötigen die Kommunen einen verbindlichen, einen verlässlichen Handlungs- und Finanzierungsrahmen und damit auch die verbundene Rechtssicherheit, und das vom Land. Es ist die Pflicht des Landes, sich an die eigene Zusage zu halten und die Kommunen in dieser Lage so auszustatten, dass sie handlungsfähig sein können und auch handlungsfähig bleiben.
Lassen Sie mich noch eines klarstellen: Durch den Rechtskreiswechsel vom übertragenen staatlichen in den eigenen Wirkungskreis der Kommunen ändert sich die Finanzierungsverantwortung – das ist doch der Kern – des Landes gegenüber den Kommunen nicht. Passend dazu – man konnte es ja nachlesen – der heute veröffentliche offene Brief des Thüringer Landkreistags an den Ministerpräsidenten Ramelow: Die Präsidentin sieht keine Kapazitäten mehr für die Aufnahme von Flüchtlingen. Und auch André Knapp, der Oberbürgermeister von Suhl, ergänzt: Seine Stadt verfüge über keine frei
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf: Im Ergebnis sollen 18,71 Millionen Euro als pauschale Einmalzahlung im Jahr 2022 den Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Die geplante Pauschale soll als zusätzliche Leistungen des Landes ausgezahlt werden, um die Kommunen im eigenen Wirkungskreis bezüglich erforderlicher Ausgaben insbesondere in den Bereichen des SGB, der Kitas und der Integration zu entlasten. Und für die nächsten drei Jahre sind jeweils rund 6,1 Millionen Euro eingeplant. Der Bund stellt demgegenüber 49,5 Millionen Euro aus den Erhöhungen des Umsatzsteueranteils zur Verfügung und klärt seinerseits die finanziellen Rahmenbedingungen. Und darum geht es uns, deswegen will ich es noch mal betonen: Unterm Strich handelt es sich hier um eine Einmalzahlung, die mit einer geforderten Spitzabrechnung bzw. mit einer hundertprozentigen Kostenentlastung eben absolut nichts zu tun hat. Solche Spitzabrechnungen lehnt der Gesetzentwurf in seiner Begründung geradezu und auch exemplarisch ab.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es kann nicht sein, dass nach Monaten der Flüchtlingskrise aufgrund des Krieges in der Ukraine die Landesregierung nach wie vor nicht abschließend zufriedenstellende Regelungen zur vollen Kostenübernahme getroffen hat. Fraglich ist zudem für meine Fraktion, ob die vorgeschlagene Datengrundlage aus dem Ausländerzentralregister tatsächlich die richtige Wahl ist, um die Mittel auch bedarfsgerecht bzw. kostendeckend an die Kommunen zu verteilen. Das führt zu Verschiebungen bei der Verteilung der Masse, die im Zweifel nicht der Realität entsprechen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir werden das so holterdiepolter, wie sich das Rot-Rot-Grün hier vorgestellt hatte, bei einem so wesentlichen und essenziellen Gesetzentwurf in erster und zweiter Beratung, ohne eine ordnungsgemäße Beteiligung der kommunalen Spitzen durchzupeitschen, natürlich nicht mittragen. Dazu kommt es auch nicht.
Ich will zum Abschluss noch eines deutlich sagen – Herr Hande, weil Sie es auch angesprochen haben und das auch immer von der Seite hier reingerufen wird –, ich finde nicht, dass das in Ordnung ist, wie dieses Haus auch mit den Thüringer Kommunen, mit den Spitzenverbänden umgeht. Ich glaube, da brauchen wir eine andere Verfahrensweise. Deswe
gen ist es wichtig für uns, dass wir in die Anhörung gehen, gerade weil jetzt schon bekannt ist – und die Beiträge haben es ja gezeigt –, dass wir einen erheblichen Erörterungs- und Nachbesserungsbedarf haben. Ich bin aber zuversichtlich, dass wir das in den zuständigen Ausschüssen auch lösen können, gemeinsam – weil das Wort heute sehr oft gefallen ist –; die gemeinsame Verantwortung muss man auch gemeinsam tragen. Das funktioniert natürlich nur, wenn wir uns auch gemeinsam an den Tisch setzen und wenn wir nicht über die Medien kommunizieren, sondern wenn wir uns gemeinsam für die Dinge einsetzen,
die uns allen hier im Haus doch wichtig sind, nämlich ein ordentlicher Umgang mit den Flüchtlingen und ein ordentlicher Umgang mit den Kommunen.
Wir beantragen deshalb die Überweisung des Gesetzentwurfs federführend an den Haushalts- und Finanzausschuss und mitberatend an den Innenund Kommunalausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich will vorwegstellen, weil das jetzt schon mehrmals angeklungen ist: Der Umgang mit den kommunalen Spitzenverbänden und gegenseitige Respekt beruhen auf Gegenseitigkeit. Ich will das hier nicht so stehen lassen, dass es manchmal so einseitig zu Verwerfungen kommt. Ich denke, daran müsste man auf beiden Seiten auch wirklich arbeiten,
Es wurde schon gesagt, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen unseren Kommunen anfallende Kosten für Betreuung und Versorgung der Menschen erstattet werden, die infolge von Putins Angriffskrieg aus der Ukraine fliehen mussten. Das ursprüngliche Ansinnen – auch das wurde schon gesagt –, dieses Gesetzgebungsverfahren im Sinne einer zügigen Auszahlung zu beschleunigen, damit die Kommunen das Geld schneller erhalten,
wurde leider vorab nicht mitgetragen, aber das ist eben auch ein verfassungsmäßig verbrieftes Recht unter anderem der kommunalen Spitzenverbände, welches auch nicht infrage gestellt werden soll. Entsprechend kann ich an dieser Stelle bereits seitens der Koalitionsfraktionen ankündigen, dass wir die Überweisung federführend an den Haushaltsund Finanzausschuss beantragen, um in einem ganz geregelten Verfahren die notwendige Anhörung durchzuführen.