Protocol of the Session on July 14, 2022

Es geht weiter mit dem Entschließungsantrag. Da gibt es einen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD. Wird eine Ausschussüberweisung beantragt?

Nein, aber namentliche Abstimmung.

Es ist namentliche Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD beantragt. Damit bitte ich die Schriftführenden mit den Urnen hier vorn Platz zu nehmen, und die Stimmkärtchen einzuwerfen. Wie immer: Bitte vergewissern Sie sich vor dem Einwurf der Stimmkarte, dass Sie Ihre eigene Stimmkarte in der Hand halten und auch Ihre richtige Meinung abgefragt wird.

Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit, ihre Stimmkarte abzugeben? Da gibt es noch einen Nachzügler, bitte schön. Gibt es jetzt noch jemanden mit einem unerfüllten Abstimmungswunsch? Das ist nicht der Fall. Dann wird die Abstimmung geschlossen und ich bitte um Auszählung.

So, wir können die Sitzung fortsetzen und ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entschließungsantrag der AfD bekannt. Es wurden 77 Stimmen abgegeben, davon gab es 17 Jastimmen, 39 Neinstimmen und 21 Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Entschließungsantrag mit Mehrheit abgelehnt.

Dann haben wir noch einen zweiten Entschließungsantrag, und zwar einen Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Hier nehme ich auch an, dass keine Ausschussüberweisung gewünscht wird. Das ist richtig. Dann stimmen wir auch über diesen Entschließungsantrag unmittelbar ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Stimmen der CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen.

Damit haben wir auch die Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt 2 abgeschlossen und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8

Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5796 - Neufassung - ERSTE BERATUNG

(Vizepräsidentin Marx)

Wünscht jemand das Wort zur Einbringung? Bitte, Herr Hande.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist wie immer: Der Bund beschließt eine Änderung bezüglich kommunaler Aufgaben, er gibt den Ländern Geld, zum Beispiel über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer,

Ich darf um etwas mehr Ruhe bitten. Wer jetzt den Raum verlassen möchte, möge das bitte zügig tun und kann sich draußen gepflegt und ausführlich unterhalten. Entschuldigen Sie, Herr Kollege Hande.

danke schön! – und die Länder geben das Geld komplett an die Kommunen weiter. So weit ist es überall gleich, in Thüringen kommt an dieser Stelle dann regelmäßig noch eine Besonderheit hinzu. Die Präsidentin eines kommunalen Spitzenverbands nimmt diese Realitäten nicht zur Kenntnis und teilt über die Presse Folgendes mit: Erstens, das Geld ist zu wenig, zweitens, das Land hat klebrige Finger und gibt das Geld des Bundes nicht weiter, drittens, egal was das Land macht, es wird abgelehnt, und zwar – Zitat – mit Nachdruck und kategorisch, und überhaupt fehlen grundsätzlich immer 200 Millionen Euro.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine anständige, sachliche und substanzielle Verständigung sieht anders aus. Die Rufe nach Geld und immer noch mehr Geld sind weder angemessen noch sachgerecht noch begründet. Aber wir hören das, schütteln uns kurz und arbeiten dann unaufgeregt an einer zielführenden Lösung weiter.

Der nun hier vorliegende Gesetzentwurf, der sich im Wesentlichen auf das Einfügen des § 7a – Zusätzliche Leistungen des Landes – reduziert, berücksichtigt alle diese aus heutiger Sicht absehbaren Veränderungen durch den Rechtskreiswechsel – vom Asylsystem zum Sozialsystem – von aus der Ukraine geflüchteten Menschen. Rechtskreiswechsel deshalb, da der Bund mit dem Gesetz – Entschuldigung, das muss ich jetzt ablesen – zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze eben beschlossen hat, dass künftig aus der Ukraine geflüchtete Menschen keine Asylbewerberleistungen mehr beziehen, sondern entsprechend Leistungen nach dem SGB.

Unser Entwurf berücksichtigt, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinschaftlich in der Verantwortung stehen, sämtliche Aufgaben entsprechend optimal zu realisieren. Diese Ausgestaltung der gemeinsamen Verantwortung wird immer wieder kritisiert. Allzu gern wird dabei auf die Finanzierungsverantwortung des Landes hingewiesen und die Finanzierung anderer Landesaufgaben – ich nenne beispielhaft Polizei, Schule, Straßenbau, Wirtschaftsförderung, Schulsozialarbeit, Jugendhilfe, Familienförderung, Breitbandausbau oder Theater – völlig vergessen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist unbestritten richtig, dass der plötzliche und deutliche Anstieg von Sozialleistungsempfängern die Landkreise und kreisfreien Städte vor große Herausforderungen stellt, wie bereits die zahlreiche Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Menschen seit Februar 2020 zeigt. Aber auch hier müssen sich Land und Kommunen gemeinsam den Herausforderungen stellen, und dabei kann man natürlich auch nicht die 100 Millionen Euro vergessen, die das Land bereits bisher für die geflüchteten Menschen ausgegeben hat – für Organisation, Aufnahme, Betreuung und eben auch für die Erstattung kommunaler Kosten. Und zu Letzterem darf man auch nicht vergessen, dass der Ministerpräsident am 31.03. den Kommunen zugesagt hat, 100 Prozent dieser Kosten zu übernehmen und – ich bemerke – die Landesregierung dieser Zusage auch vollständig und umfänglich nachgekommen ist.

Wir vergessen auch nicht, dass die Kommunen verantwortlich sind für die Unterkünfte und soziale Betreuung vor Ort. Es ist eben eine Gemeinschaftsaufgabe und Gemeinschaftsleistung, und dafür hat der Bund zur Entlastung der Länder und Kommunen zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Die 49 Millionen Euro, die Thüringen nun zusätzlich über die Anteile der Umsatzsteuer bekommt, werden entsprechend sachgerecht ausgegeben. Dafür sorgt das heute hier vorgelegte Gesetz. So werden 18,4 Millionen Euro gemäß dem Thüringer Partnerschaftsgrundsatz in den Jahren 2023, 2024 und 2025 zu je 6,13 Millionen Euro ausgegeben bzw. ausgezahlt und 18,7 Millionen Euro direkt noch in diesem Jahr per pauschale Auszahlung an die Kommunen.

Wir wollten nun, dass dies sehr zügig vonstattengeht, die Kommunen schnell ihr Geld bekommen, und hatten deshalb ursprünglich als Regierungskoalition vorgesehen, hier die erste und zweite Lesung heute absolvieren zu können, damit entsprechend Gesetz am 01.11. dieses Jahres noch die Auszahlung zeitnah, zügig und verlässlich erfolgen kann.

(Vizepräsidentin Marx)

Die kommunalen Spitzen jedoch – darf ich sagen – waren, wie eingangs gesagt, mit Nachdruck und sehr kategorisch gegen dieses Verfahren. Offensichtlich brauchen sie dieses Geld nicht und wollten damit ein reguläres parlamentarisches Verfahren, in das wir hier heute einsteigen, was natürlich aber auch zeitintensiver und mit wesentlich mehr Aufwand verbunden ist.

Im Haushalts- und Finanzausschuss werden wir demnach die entsprechende Ausgestaltung der Finanzierung gemeinsam mit den Kommunen diskutieren, sicherlich auch eine Anhörung dazu durchführen. Daher möchte ich an dieser Stelle schon jetzt beantragen, diesen Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss entsprechend zu beraten. Ich bin mir durchaus sicher, dass trotz des aktuellen medialen Austauschs starker Worte dort eine lösungsorientierte Beratung stattfinden kann. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Sesselmann von der AfD-Fraktion das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege Hande, ganz hilfreich waren Ihre Ausführungen nicht, insbesondere was die Kritik an Frau Schweinsburg, der Präsidentin des Landkreistags, angeht. Wenn Sie mit dem Landkreistag verhandeln wollen, dann müssen Sie Ihre Kritik hier im Zaum halten und natürlich auch die Belange der Landkreise, der einzelnen Kommunen in den Fokus nehmen.

Meine Damen und Herren, aufgrund des Sonderstatus der sogenannten Ukraine-Flüchtlinge erhalten diese seit dem 1. Juni 2022 Leistungen nach dem SGB II, respektive SGB XII, je nachdem, ob sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder nicht. Wir haben mittlerweile damit in Deutschland ein klassifiziertes Flüchtlingsfinanzierungssystem implementiert, nämlich gut ausfinanzierte Flüchtlinge zweiter Klasse und bestens alimentierte Flüchtlinge erster Klasse. Dieser vom Bundestag beschlossene Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge ist für die Thüringer kreisfreien Städte und Landkreise mit finanziellen Mehrbelastungen – wie wir bereits gehört haben –, verbunden, zum einen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung, den sogenannten KdU-Kosten, und zum anderen insbesondere bei den Kosten für die

Hilfe für Gesundheit und zur Pflege, da diese Leistungen im eigenen Wirkungskreis der kreisfreien Städte und Gemeinden bzw. Landkreise wahrgenommen werden. An den KdU, den Kosten für Unterkunft und Heizung, beteiligt sich der Bund mit ca. 70 Prozent – 69,5 sind es genau –, wobei die verbleibenden Kosten letztendlich den kreisfreien Städten und auch den Landkreisen auferlegt werden.

Meine Damen und Herren, das, was auf Europa- und Bundesebene zulasten der Gemeinden beschlossen worden ist, ist für den Steuer- und Beitragszahler in die gesetzliche Sozialversicherung ein Schlag ins Gesicht.

(Beifall AfD)

Die Bundesregierung sowie die diese unterstützenden Bundesländer verschwenden damit Steuergeld und Sozialversicherungsbeiträge in Milliardenhöhe; Geld, was der eigenen Bevölkerung gerade in dieser schweren Zeit fehlt. Bereits jetzt müssen die Kreise und kreisfreien Städte mit gestiegenen Sozialausgaben rechnen, die 60 Prozent der Kreishaushalte ausmachen. Deshalb moniert aus unserer Sicht zu Recht die Präsidentin des Landkreistags Schweinsburg und deutet auf diese Probleme hin.

Was bedeutet dieses großzügige Steuerverschwendungsgeschenk für die Thüringer Kommunen? Nun, zum Stand 08.07.2022 sind in Thüringen 22.700 Flüchtlinge aus der Ukraine angekommen. 650.000 Flüchtlinge sind derzeit auf Bundesebene registriert, hinzu kommen die vielen unregistrierten Flüchtlinge, die noch nicht erfasst sind. Wenn wir das runterbrechen, 22.700 Flüchtlinge in Thüringen, seit Februar ist dieser schreckliche Krieg, wenn wir ab März beginnen zu rechnen, stellen wir fest, dass insgesamt 5.000 Flüchtlinge pro Monat nach Thüringen kommen. Nicht berücksichtigt habe ich bei dieser ganzen Berechnung das Phänomen der Großfamilien: ukrainische Roma mit 50 bis 60 Familienangehörigen – so Frau Schweinsburg in der TA vom 09.07. –, die auf dem Weg nach Deutschland sind und natürlich auch durchfinanziert werden müssen, natürlich vom deutschen Steuerzahler.

Wenn wir uns die zu veranschlagenden Kosten von Asylbewerberleistungen anschauen und die SGB-IILeistungen da gegenüberstellen, stellen wir fest, dass ungefähr ein Drittel mehr an Kosten für die SGB-II- respektive SGB-XII-Empfänger entstehen. Das sind alles Schätzwerte, aber man geht bei den Asylbewerberleistungen von 1.000 Euro pro Flüchtling aus, das heißt, wenn wir hier 1.500 Euro pro Flüchtling ansetzen und einfach mal hochrechnen, dann können wir auch die Bedenken der Landkreispräsidentin hier durchaus nachvollziehen. Also

(Abg. Hande)

5.000 Flüchtlinge mal 1.500 Euro, das macht im Monat 7,5 Millionen Euro, mit denen der Haushalt belastet werden muss. Wenn wir ab März beginnen zu rechnen und da entsprechend jeweils 7,5 Millionen Euro pro Monat aufschlagen, dann sind wir im Dezember bei 75 Millionen Euro. Von diesen 75 Millionen Euro Kosten übernimmt der Bund lediglich für 25 Millionen Euro KdU-Leistungen. Warum? Weil nach statistischen Erhebungen insgesamt KdU-Kosten von dem Anteil ca. 500 Euro betragen. Das heißt, von diesen 25 Millionen Euro werden 69,5 Prozent von der Bundesrepublik getragen, das macht 17,375 Millionen Euro. Wenn wir das abziehen, kommen wir auf einen Betrag von 57 Millionen Euro, wenn die Flüchtlingskrise anhält – das heißt, wenn wir einen linearen Anstieg bis dahin haben –, die letzten Endes hier in Thüringen durch die Kommunen zu tragen sind.

Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht und nochmal § 28 SGB II mit einberechnet, der den kommunalen Anteil noch mal auf 37,2 Prozent erhöhen würde. Das habe ich mal rausgelassen, damit die Berechnung nicht so kompliziert wird.

Wie Herr Hande richtig sagt, sind 49,5 Millionen dem Land zugeflossen. Ein Viertel davon, nämlich 12,4 Millionen, sowie diese weiteren 18,71 Millionen kommen 2022 zur Auszahlung. Dieses Gesetz, das heute vorliegt, regelt die Zahlung von 18,71 Millionen. Wenn wir die mal zugrunde legen und uns das anschauen, haben wir 57 Millionen abzüglich dieser 18 Millionen, ich rechne mal die 12,4 Millionen drauf, die zwar im Gesetz nicht enthalten sind. Da kommen wir auf ein Defizit, meine sehr geehrten Damen und Herren, von 31 bzw. von 26,515 Millionen. Das wäre, wenn man sich das genau überlegt, der Super-GAU für die Landkreise und die kreisfreien Städte.

Aber selbst wenn sie bloß 1.000 Euro pro Ukraine-Flüchtling ansetzen würden, rechnen Sie die Kosten von 26 Millionen ein Drittel runter, dann sind Sie bei 17 Millionen in etwa. Das wäre auch durch die Landkreise und kreisfreien Städte ohne eine realistische Unterstützung nicht zu stemmen. Die Folgen des Rechtskreiswechsels sind dabei evident. Sie führen zu sozialen Verwerfungen, nicht nur durch die Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt. Wir haben die Mitgliedschaft in den gesetzlichen Krankenversicherungen, die bereits im letzten Jahr mit 10 Milliarden Defizit rausgegangen sind. Dann haben wir die Gefährdung des sozialen Friedens durch die Gleichbehandlung von ALG-II-Empfängern ohne Sachgrund, nämlich ALG-II-Empfängern, die bereits schon ewig eingezahlt haben in die Systeme, und den hinzukommenden neuen ALG-IIEmpfängern, den Flüchtlingen aus der Ukraine.

Es ist mit der Zunahme von Straftaten durch die Einreise von Großfamilien definitiv zu rechnen, und Parallelgesellschaften entstehen.

(Zwischenruf Abg. Plötner, DIE LINKE: Was ist denn das? Sie leben vielleicht in einem Paralleluniversum!)

Ergo, die vom Bund und Land zur Verfügung gestellten Finanzhilfen reichen bei Weitem nicht aus und stellen lediglich einen Tropfen auf den heißen Stein dar. Die Folgen werden sein: Es kommt zur Erhöhung der Kreisumlagen für die kreisangehörigen Gemeinden und Städte zur Deckung der Kosten der Landkreise. Die kreisangehörigen Gemeinden und Städte müssen in die Haushaltskonsolidierung.

Deshalb fordern wir, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Umstellung von Geld- auf Sachleistungen für Flüchtlinge zur Sicherung der kommunalen Haushalte und zur Entlastung der Beitrags- und Steuerzahler. Dem Gesetzentwurf können wir nicht zustimmen.

(Beifall AfD)

Und im Übrigen hat der Ministerpräsident zugesagt, eine Spitzabrechnung vorzunehmen, die unumgänglich ist. Aber hier erinnere ich an unser Programm: Jeder Asylsuchende hat einen Anspruch auf ein vorübergehendes Bleiberecht.

Kommen Sie bitte zum Schluss. Ihre Redezeit ist zu Ende.

Mein letzter Satz: Das kann und muss mit Sachleistungen anstelle von Geldleistungen einhergehen. Deutschland und Thüringen sind nicht das Weltsozialamt zu Lasten der Steuer- und Beitragszahler in diesem Land. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir beraten hier darüber, wie die Kommunen hinsichtlich der Mehraufwendung entlastet werden sollen, die mit dem Wechsel des Rechtskreises von aus der Ukrai

(Abg. Sesselmann)

ne geflüchteten Menschen einhergehen. Ich finde, dass hier erst einmal ein großes Lob ins Land gehen muss. Es soll an all die gehen, die sich in den vergangenen Monaten der Menschen angenommen haben, die vor dem Krieg aus der Ukraine fliehen mussten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)