Protocol of the Session on July 14, 2022

eine ganze Reihe von Forschungsergebnissen vor, die auf einen Austrocknungseffekt durch Windkraftanlagen hinweisen. Nach Untersuchungen der Niederländischen Universität Wageningen wird der Atmosphäre so viel Feuchtigkeit entzogen, dass es zu einer zusätzlichen Erwärmung des Bodens führt, was in Deutschland einen zusätzlichen Temperaturanstieg von 0,27 Grad in den letzten fünf Jahren verursachte. Legt man die Karten des Bodenfeuchteviewers aus Thüringen und Sachsen-Anhalt und Karten der Windradverteilung übereinander, so korrelieren diese in einem hohen Maße.

(Zwischenruf Abg. Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wenn man die Karte der Gebur- tenrate in Schleswig-Holstein mit der Kar- te der Windenergieanlagen übereinanderlegt, gibt es dort auch mehr Geburten!)

Und wieder mahne ich an: Nehmen Sie das ernst und zerstören Sie nicht unsere Natur und Lebensgrundlage aus Unkenntnis und Ignoranz. Wir reden heute wieder über Gesetze, die gegen den Willen vieler Menschen in unserem Land auf den Weg gebracht werden, was auch die Leute zeigen, die heute vor dem Parlament demonstriert haben, und das sind gerade die Betroffenen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Abg. Gröning, fraktionslos)

Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Frau Abgeordnete Hoffmann.

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, als der Gesetzentwurf am 1. Oktober 2020 erstmalig im Plenum beraten wurde, hat die AfD-Fraktion der Überweisung in zwei Fachausschüsse zugestimmt. Um das vorwegzunehmen: Wir werden heute dem ursprünglichen Gesetzentwurf und seiner Beschlussempfehlung wieder zustimmen, nachdem wir dies auch in den Ausschüssen taten, jedoch nicht dem rot-rot-grünen Änderungsantrag und dem Entschließungsantrag der Windfrieden-Koalition Rot-Rot-Grün und CDU. Der Grund ist der: Was den ländlichen Raum, die Bevölkerung, die Lebensqualität, die Umwelt und die Gesundheit – sprich, was Thüringen vor der weiteren Industrialisierung durch Windkraft schützt –, werden wir unterstützen. Was den ländlichen Raum gefährdet, werden wir nicht unterstützen.

(Beifall AfD)

Im Übrigen möchte ich daran erinnern, dass alle Fraktionen damals der Ausschussüberweisung zu

(Abg. Dr. Bergner)

gestimmt haben. Im federführenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten hat vor mehr als einem Jahr – im April 2021 – eine mündliche Anhörung stattgefunden, dazu gab es schriftliche Stellungnahmen. Die Mehrheit der Anzuhörenden sprach sich für das Vorhaben aus. Die Arbeitsgruppe Artenschutz begrüßte den Gesetzentwurf. Der NABU Thüringen stimmte der Festlegung auf 1.000 Meter zu. ThüringenForst sieht den Entwurf als angemessen an. Der Thüringer Bauernverband sieht den Abstand grundsätzlich positiv. Der Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft heißt den Gesetzentwurf willkommen, wie auch der Bund Deutscher Baumeister. Die Planungsgemeinschaften legten ihr Augenmerk auf eindeutige Regeln. Der Thüringer Landesverband Energiewende mit Vernunft schreibt, ich zitiere: „Daher muss von den Thüringer Landespolitikern mindestens erwartet werden, dass die 1.000 m Mindestabstand zur Wohnung […] im noch möglichen rechtlichen Rahmen […] unbedingt ausgeschöpft wird.“ Der Landkreistag unterstützt den Gesetzentwurf, die IHK Südthüringen und die Handwerkskammer Erfurt ebenfalls. Ich zitiere aus der Stellungnahme der IHK Südthüringen zum Gesetzentwurf: „Der […] eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Bauordnung wird befürwortet. Erläuterung: Im Ergebnis eines breiten Meinungsbildungsprozesses hat das höchste Gremium der IHK Südthüringen, die Vollversammlung, mit ihren Wirtschaftspolitischen Grundpositionen […] beschlossen, dass das Land Thüringen die 10H-Regelung der Bayerischen Landesbauordnung übernehmen soll. Da mit der kürzlich eingeführten Länderöffnungsklausel […] der Mindestabstand auf maximal 1.000 Meter festgesetzt werden kann, soll zumindest dieser Abstand voll ausgeschöpft werden. Die Südthüringer Unternehmen vertreten zum Thema Windkraft unterschiedliche Auffassungen in einem durchaus breiten Meinungsspektrum. In den Fach- und Regionalausschüssen der IHK Südthüringen haben sich Südthüringer Unternehmen, beispielsweise aus dem Gastgewerbe, dem Verkehrsgewerbe oder dem produzierenden Gewerbe, [also auch die Glashütten,] intensiv und konstruktiv mit dem Thema Windräder im Spannungsfeld von Wald als Wirtschaftsgut und touristischer Bedeutung des Waldes auseinandergesetzt. Neben der bereits genannten Forderung nach Einführung einer 10H-Regelung wird außerdem gefordert, dass die Belange von Natur- und Umweltschutz sowie der Gesundheit und Lebensqualität der Bürger angrenzender Orte bei der Ausweisung von Windvorranggebieten abgewogen werden müssen und in touristisch bedeutsamen Gebieten keine Windvorranggebiete ausgewiesen werden sollen. Die Errichtung von

Windkraftanlagen im Wald wird grundsätzlich abgelehnt.“

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das stimmt nicht!)

Für die Bürgerinitiativen in Thüringen würde der Beschluss zum ursprünglichen Gesetzentwurf einen Fortschritt bedeuten – zum Beispiel für eine Bürgerinitiative, die gegen Windkraftanlagen mit einem Abstand von 750 Metern kämpft, die im derzeit gültigen Regionalplan Südwestthüringen ausgewiesen sind. Augenscheinlich gegen den Abstand von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung sind Windkraftprofiteure, Windkraftlobbyisten, der BUND. Und es sind die regierungstragenden Fraktionen. Es sind Vertreter dieser Fraktionen, die in den letzten Wochen eine wirklich groteske Kampagne gegen diesen Gesetzentwurf an den Tag gelegt haben.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Sie müssen mal mit der IHK reden!)

Und die CDU hat sich wieder einmal über den Tisch ziehen lassen.

(Beifall AfD)

Fern jeder Sachdebatte über die Notwendigkeit von Mindestabständen von Windkraftanlagen, fern jeder Sachdebatte um Infraschall, Schatten, Geräuschkulisse, Vogelschlag und die Benachteiligung des ländlichen Raums. Diese Kriterien bezüglich Gesundheit und Umwelt spielten in der irrational geführten Debatte gar keine Rolle – sollten sie aber. Denn genau darum geht es im Gesetzentwurf. Der Gesetzentwurf ist der Minimalkompromiss, ein Minimum, um die Bürger vor den Folgen der Windkraftindustrie zu schützen. Nicht mal dazu hat es gereicht, liebe CDU.

(Beifall AfD)

Sie haben die Bürger da draußen schlicht belogen und Sie tun es immer noch. Sie machen sich zum Handlanger einer ideologischen Minderheitsregierung von Grünen, die im Bund sogar das Bundesnaturschutzgesetz abschleift,

(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Sie ha- ben keine Ahnung!)

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Le- sen ist wirklich von Vorteil!)

weil sie den Windkraftanlagen im Weg steht, Herr Voigt, Sie haben die Bürger belogen.

(Beifall AfD)

Wir werden Ihrem Änderungsantrag, Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen. Und das werden Ihnen die Menschen auch nicht vergessen, was Sie gemacht haben, liebe CDU.

(Beifall AfD)

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Sie haben exakt der gleichen Regel im Aus- schuss schon zugestimmt!)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir treten jetzt in die Lüftungspause bis 11.20 Uhr ein. Danach erhält für Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Wahl das Wort.

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Wir hatten doch gerade erst Pause!)

Wenn Sie sich jetzt hier aufregen, kann ich nur sagen, die Abgeordneten stellen sich auf eine Zeitfolge ein, im Übrigen auch das geschwächte Präsidium, und deshalb machen wir bis 11.20 Uhr jetzt die Lüftungspause.

(Unruhe im Hause)

Ich hatte gerade versucht, das zu erklären. Wir sind nur noch drei, die die Sitzungsleitung durchführen. Alle müssen Reden halten, außer mir, und sind zeitlich in der Bedrängnis mit dem Zeitplan, den wir ursprünglich hatten. Also jetzt die Lüftungspause, und danach machen wir weiter, wie wir das geregelt haben. Danke.

Wir befinden uns immer noch im Tagesordnungspunkt 2, da geht es um die Windkraft – für unsere Zuschauerinnen und Zuschauer oben auf der Tribüne –. Die nächste Rednerin in der Debatte ist Frau Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer/-innen am Livestream wie auch auf der Tribüne, nach nunmehr fast zwei Jahren können wir heute endlich die Beratungen zu einer gesetzlichen Abstandsregelung von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung abschließen.

Trotz der weit auseinanderliegenden Ausgangsposition von Rot-Rot-Grün und der CDU ist es uns nun gelungen, einen guten Kompromiss zu finden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Darüber hinaus konnten wir uns auf einen gemeinsamen Entschließungsantrag verständigen. Als Bündnisgrüne wünschen wir uns, auf dieser Grundlage weiterhin gemeinsam an der Dekarbonisierung Thüringens zu arbeiten, denn mit dem Transforma

tionsprozess hin zur Klimaneutralität haben wir ja ohnehin schon einen sehr schwierigen Weg vor uns, und dieser Weg wird angesichts der durch den russischen Angriffskrieg ausgelösten krisenhaften Entwicklungen auf den Energiemärkten auch nicht einfacher.

Nach dieser Vorbemerkung möchte ich nun auf den vorliegenden Änderungsantrag eingehen. Dazu ist es hilfreich, sich noch einmal die Ausgangssituation in Erinnerung zu rufen. Im Dezember 2020 wurde das Thüringer Waldgesetz geändert. Dies hatte zur Folge, dass Forstflächen fortan nicht mehr für die Windenergie zur Verfügung standen. Nach einer Analyse des Umweltbundesamtes von 2021 reduzierte sich dadurch die für Windenergie zur Verfügung stehende Fläche um 18 Prozent. In derselben Analyse wurde berechnet, dass sich mit dem von der CDU eingebrachten Gesetzentwurf zu einem pauschalen Mindestabstand von 1.000 Meter die Fläche um weitere 5 Prozent verringern würde.

Für uns als Bündnisgrüne war eine weitere Einschränkung bei der Flächenverfügbarkeit allerdings nicht hinnehmbar, denn allen Energiewendeszenarien zufolge sind die Klimaschutzziele ohne einen massiven Ausbau der Windenergie nicht zu erreichen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Da ein wesentliches Ausbauhemmnis für die Windkraft in der fehlenden Flächenverfügbarkeit liegt, war der CDU-Antrag in der ursprünglichen Form für uns deshalb nicht zustimmungsfähig.

Mit dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungsantrag ist nun allerdings sichergestellt, dass mit der Änderung der Thüringer Bauordnung die Regionalplanung auch weiterhin die 1.000 Meter unterschreiten darf und die Aufstellung von Regionalplänen von der Regelung unberührt bleibt. Damit stellen wir sicher, dass die 1.000 Meter weder den Ausbau der Windenergie noch die dafür notwendige Flächenverfügbarkeit einschränken.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zusätzlich haben wir in den Änderungsantrag eine Klausel aufgenommen, die der Landesregierung ermöglicht, die Abstandsregeln durch Rechtsverordnung anzupassen, falls damit die letzte Woche im Bundestag und Bundesrat beschlossenen Flächenziele des Wind-an-Land-Gesetzes nicht erreicht werden können. Laut Begründung muss der zuständige Ausschuss darüber informiert werden. Zum Tragen kommt der 1.000-Meter-Abstand mit dieser Änderung der Bauordnung nur in dem seltenen Fall eines unwirksamen Regionalplans. In

(Abg. Hoffmann)

den Beratungen hat die antragstellende Oppositionsfraktion immer wieder verdeutlicht, dass es ihr mit dem Gesetzentwurf vor allem um eine Sicherstellung des 1.000-Meter-Abstands bei dieser Fallkonstellation gehen würde.

Mit dem vorliegenden Änderungsantrag werden nun beide geschilderten Interessenlagen berücksichtigt. Der vorliegende Änderungsantrag ist deshalb ein guter Kompromiss und wir werben um breite Zustimmung dafür.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Damit möchte ich zum Entschließungsantrag kommen und zu dem für den Ausbau der Windenergie sehr wichtigen Themenfeld Akzeptanz. In umweltpsychologischen Studien wurde aufgezeigt, dass es keinen signifikanten Zusammenhang zwischen pauschalen Mindestabständen und Akzeptanz gibt. Das wesentliche Instrument zur Akzeptanzsteigerung liegt hingegen in den finanziellen Teilhabemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern und Kommune. Im EEG ist zwar eine finanzielle Abgabe der Betreiber von Windenergieanlagen geregelt, dies ist aber nur freiwillig. Wir wollen deshalb eine verpflichtende Abgabe an Bürger/-innen und Kommunen. Im Frühjahr hat das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Gesetz aus MecklenburgVorpommern gebilligt. Mit dem Entschließungsantrag bitten wir die Landesregierung deshalb, auch für Thüringen ein Windenergiebeteiligungsgesetz zu erarbeiten und so die Menschen vor Ort direkt an der Wertschöpfung zu beteiligen.

Ein wichtiges weiteres Themenfeld bezieht sich auf die Dekarbonisierung der Industrie. Insbesondere energieintensive Industriezweige sind darauf angewiesen, möglichst schnell mit grünem Strom aus 100 Prozent erneuerbaren Energieträgern versorgt zu werden. Eine dieser energieintensiven Branchen in Thüringen ist die Glasindustrie, eine Branche, die darüber hinaus auch noch von der sich abzeichnenden Gasversorgungskrise stark betroffen sein wird. Schon aus Eigeninteresse möchte die Industrie deshalb den Transformationsprozess deutlich beschleunigen. Durch den Ausschluss der Windkraftnutzung in Forstgebieten wird das Potenzial des Erneuerbaren-Ausbaus allerdings viel zu stark eingeschränkt. Der in Südthüringen angesiedelten Glasindustrie können in der waldreichen Region somit nicht ausreichend Flächen angeboten werden. Im Entschließungsantrag haben wir deshalb dazu festgehalten, die im Waldgesetz vorgesehene Evaluierung vorzuziehen.

Als Bündnis 90/Die Grünen regen wir darüber hinaus an, einen Blick über die Thüringer Landesgren