Protocol of the Session on July 14, 2022

maßnahmen zu begleiten. Das haben wir hier gemeinsam gemacht und deswegen ist es auch ein gutes Zeichen, dass jetzt die Kommunen diese verlässliche Grundlage dafür nehmen, auch die entsprechenden Anträge zu stellen, sich neu zu gliedern.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ist es aber nicht nur so, dass sich Gemeinden neu gliedern, sondern das hat auch finanzielle Auswirkungen, weil nämlich – im Rahmen dessen, was wir mit dem Gesetz im Vorfeld schon beschlossen hatten: dass Finanzhilfen bereitgestellt werden – am Ende 10 Millionen Euro seitens des Landes bereitgestellt werden. Das ist zum einen die sogenannte Kopfprämie oder Fusionsprämie in Höhe von 200 Euro pro Kopf. Aber es soll auch eine Strukturbegleithilfe mit ausgereicht werden. Das ist für die Gemeinden wichtig, die in einer finanziellen Schieflage sind und sich gegebenenfalls auch in der Haushaltssicherung befinden. Das ist wichtig, damit also auch die wieder eine Entwicklungsperspektive bekommen.

Ich will voranstellen, dass wir großen Respekt vor den Akteuren vor Ort haben, weil wir wissen, dass vor Ort die Notwendigkeit von solchen Reformen erkannt wurde, und wir es anerkennen, wenn sich Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Gemeinderäte mit der Einwohnerschaft in den Diskurs begeben, um diesen durchaus schwierigen Weg miteinander zu gehen. Das ist nicht selbstverständlich, dass, gerade mit Blick auf die Thüringer Siedlungsstruktur, die oftmals gelebte Selbstständigkeit nach vielen Jahrhunderten freiwillig aufgegeben wird. Aber es ist auch erkennbar, dass am Ende die Gemeinden, die sich in den letzten Jahren freiwillig auf den Weg gemacht haben, davon profitiert haben. Insgesamt hat die kommunale Ebene davon profitiert, ohne dass dabei neue Probleme produziert wurden; gerade auch die Kommunen, die sich vorher in schwierigen Verhältnissen befunden haben, haben insgesamt eine gute Entwicklung genommen. Und die aufnehmenden Gemeinden, die also vorher schon gut dastanden, sind dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen worden, sondern insgesamt hat sich die kommunale Ebene dadurch gestärkt gezeigt.

In den Debatten, das haben wir in den letzten Jahren erlebt und das werden wir vielleicht auch bei diesem Gesetzentwurf wieder diskutieren, spielt auch immer eine Rolle, inwieweit Selbstverwaltungsrechte am Ende aufgegeben werden, und das ist natürlich auch eine hohe verfassungsrechtliche Hürde. Dazu gibt es bereits seit vielen Jahren – ich will daran erinnern, es war damals die CDU, die die Ortschaftsverfassung reformiert hatte mit der Einführung der Landgemeinde – Artikel 45 a

(Vizepräsident Bergner)

Kommunalordnung, damit ist das kommunale Ortschaftsrecht ja weiter ausgebaut worden. Bedauerlicherweise gilt das ausgebaute Ortschaftsrecht nur für die Landgemeinde und nicht für die klassische Einheitsgemeinde. Wir sind gern bereit, auch ausgehend von dem hier zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf, über eine weitere Demokratisierung auf kommunaler Ebene mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Wir wollen tatsächlich die Kommunen demokratischer gestalten. Und wenn das am Ende bestehende Vorbehalte aufzulösen hilft in Gemeinden, wo man vielleicht jetzt noch nicht so weit ist – weil man sagt, wir wollen unsere Demokratie, unsere Selbstentscheidung nicht aufgeben, wir wären aber gern bereit, diesen Weg mitzugehen, wenn wir wissen, dass wir am Ende von einer größeren Flächengemeinde nicht untergebuttert werden –, dann kann das vielleicht auch den Prozess der freiwilligen Neugliederungsmaßnahmen entsprechend mit befördern.

Jetzt noch mal ein paar grundsätzliche politische Anmerkungen. Die CDU thematisiert ja gern und fortwährend eine Erzählung, dass das Land die Kommunen ausbluten lassen würde und dass insbesondere der ländliche Raum darunter leiden würde. Wir als Linke verfolgen eine andere Politik. Wir stehen nämlich für einen Ausgleich. Wir sagen, sowohl die ländlichen Räume als auch die Städte brauchen eine Zukunftsperspektive, deswegen stehen wir auch für den Prozess von Gebietsreformen. Wir stehen für eine ausgewogene Politik, weil wir wissen, das Umland braucht die zentralen Städte – die zentralen Städte brauchen aber gleichzeitig auch das Umland. Es geht nicht gegeneinander, es geht nur miteinander. Deswegen ist es also gut, wenn wir uns hier auf einen gemeinsamen Weg begeben. Am Ende bieten leistungsfähigere, effizientere Verwaltungsstrukturen auch die Chance dafür, dass kommunales Leben vor Ort in den Kirmesvereinen, in den Sportvereinen, in den Feuerwehrvereinen usw., usf. funktionieren kann, weil die Menschen vor Ort einen Anspruch darauf haben, dass die Kommune, aber auch das Land ausreichend Geld zur Verfügung stellt, damit dieses Vereinsleben auch tatsächlich ausgelebt werden kann.

(Beifall CDU)

Denn am Ende, das wissen wir, macht sich daran auch kommunale Identität fest. Die macht sich nicht an den Verwaltungsstrukturgrenzen fest – etwa wo die Zuständigkeit des Ordnungsamts zum Verteilen von Knöllchen aufhört –, sondern die Identität der Menschen vor Ort macht sich daran fest: Gibt es einen Schwimmverein, gibt es einen Fußballverein, gibt es einen Kirmesverein, wo kann ich mich einbringen, auch ehrenamtlich einbringen, für meine

Gemeinschaft da sein? Das ist am Ende auch eine Frage, wie wir Demokratie ausgestalten. Wenn nämlich Kommunen nicht mehr leistungsfähig, nicht mehr effizient sind, diese Strukturen nicht mehr aufrechterhalten, nicht mehr finanzieren können, leidet am Ende auch die Demokratie darunter und es fehlt insgesamt an politischer Akzeptanz. Insofern werben wir dafür, ausgehend von dem Prozess, den wir heute hier gesetzgeberisch auf den Weg bringen, dass auch weitere Kommunen sich der Debatte stellen. Wir wissen, dass es auch zahlreiche Kommunen gibt, wo die Diskussionen laufen, die jetzt noch nicht so weit gewesen sind, auch den Antrag zu stellen; aber die Diskussionen gehen weiter. Und wir versprechen dadurch, dass das Gesetz zur finanziellen Förderung der Neugliederungsmaßnahmen weitergeht, über die nächsten Jahre hinaus vereinbart ist, dass es eine gesetzliche Garantieerklärung dafür gibt, dass die finanziellen Mittel weiterhin zur Verfügung stehen.

Ich hoffe, dass am Ende daraus auch ein Anreiz erwächst, dass wir darüber diskutieren, wie sich die Landkreise weiterentwickeln. Auch im jetzigen Gesetzentwurf ist enthalten, dass sich Gemeinden über Landkreisgrenzen hinweg bewegen. Daran merkt man schon, dass offensichtlich die Frage der Identität mit den Gemeinden und den Ortschaften stärker ausgeprägt ist als mit den Landkreisen. Dafür ist aber auch den Landkreisen versprochen worden, dass sie zumindest übergangsweise finanziell einen Ausgleich erhalten. Am Ende müssen wir auch darüber reden, ob und inwieweit wir vielleicht mit den Landkreisen darüber reden, Fusionsprozesse auf Kreisebene finanziell zu untersetzen und zu fördern. Das ist nicht nur eine Einladung für Gespräche an die Landkreise, sondern auch für bestimmte kreisfreie Städte, die vielleicht jetzt darüber diskutieren oder auch künftig ernsthaft darüber diskutieren, sich effizienter, modern und zukunftsgerecht aufzustellen. Insofern sehe ich der Beratung, die morgen im Innen- und Kommunalausschuss beginnen wird, mit Freude entgegen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Walk für die CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, überschaubare, leistungsfähige und vor allen Dingen bürgernahe Kommunalstrukturen

(Abg. Bilay)

sind für uns auch in dieser Wahlperiode ein Maßstab verantwortungsvoller Kommunalpolitik. Beim Thema „Gemeindeneugliederungen“ steht für uns das Prinzip der Freiwilligkeit an erster Stelle – freiwillige Gemeindeneugliederungen, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind.

(Beifall CDU)

Lassen Sie mich deshalb noch einmal und in aller Deutlichkeit betonen: Es ist immer besser, Aufgaben gemeinsam wirksamer zu erledigen, als Kommunen in nicht gewollte Großstrukturen zu zwingen. Zur Steigerung der Effizienz unserer Kommunen setzen wir uns daher für eine Überprüfung von Aufgaben und Standards ein und dafür, dass Kommunen enger zusammenarbeiten können. Interkommunale Zusammenarbeit ist in den vergangenen Monaten so ein bisschen in Vergessenheit geraten. Herr Minister, da müssen wir aus meiner Sicht unbedingt noch mal gemeinsam ran.

Für uns steht vorrangig – ich habe es gesagt – die Freiwilligkeit der Neugliederungen im Mittelpunkt, weshalb ich bereits bei früheren Plenardebatten darauf hingewiesen habe, dass freiwillige Gemeindefusionen immer unsere Zustimmung finden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zum einen müssen sie natürlich dem öffentlichen Wohl dienen, zum anderen müssen sie rechtssicher sein.

Wichtig ist aus unserer Sicht auch, dass die Kommunen bei freiwilligen Zusammenschlüssen den gesamten Förderkatalog zur Verfügung gestellt bekommen. Das wird ein Punkt sein, mit dem wir uns dann im Ausschuss näher beschäftigen müssen. Der Förderkatalog sieht wie folgt aus: Neugliederungsprämien, Entschuldungshilfen, Strukturbegleitprämien, Erlass der Rückzahlungsforderungen aus rückzahlbaren Bedarfszuweisungen, die Kompensation von Verlusten der Gemeinden für Zuweisungen nach dem Thüringer Finanzausgleichsgesetz, die Kompensation von Verlusten der Verwaltungsgemeinschaften infolge der Ausgliederung von Mitgliedsgemeinden, die Kompensation von Nachteilen beim Hauptansatz durch unterjährige Neugliederungen und nicht zuletzt die Kompensation von Verlusten der Landkreise infolge landkreisübergreifender Gemeindeneugliederungen, die auch möglich sind. Insgesamt ein Förderspektrum von acht Maßnahmen – wir wollen, dass das möglichst umfassend genutzt wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für 2023 sind mit dem heutigen Gesetzentwurf nun Anfang nächsten Jahres insgesamt 14 ganz konkrete Gemeindefusionen in Thüringen geplant. Die Anträge liegen bereits vor. Die Fusionskandidaten sollen un

ter anderem 9,4 Millionen Euro an Neugliederungsprämien bekommen – das war ein Beispiel aus dem Förderungskatalog –, und 4,8 Millionen Euro sind an Kompensationszulagen vorgesehen, weil einzelne Gemeinden in andere Kreise wechseln. Das ist auch gut so. Das sind zwei Förderinstrumente. Ich habe gesagt, insgesamt gibt es acht.

Von den Neugliederungen sind fünf Landkreise betroffen: der Landkreis Eichsfeld, die Landkreise Greiz und Sömmerda, der Unstrut-Hainich-Kreis sowie das Weimarer Land.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit 2018 hat sich die Zahl der kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen durch Eingemeindungen von damals 843 auf heute noch 626 verringert. Trotz sinkender Einwohnerzahlen ist natürlich klar, dass auch vor Ort leistungsfähige kommunale Strukturen erhalten bleiben müssen. Deswegen will ich exemplarisch auf eine neu hinzukommende Gemeinde eingehen, an der man aus meiner Sicht ganz schön sehen kann, zum einen, wie komplex das Verfahren ist, aber auch, wie man das erfolgreich gestalten kann. Ich habe mir die Gemeinde Anrode ausgesucht. Was passiert mit den 384 Einwohnern in den fünf Ortsteilen? Alle hier im Rund wissen, dass der ehrenamtliche Bürgermeister unser Kollege Jonas Urbach ist – deswegen trägt er das nicht selbst vor, sondern ich werde kurz skizzieren, was die Gemeinde vor Ort alles unternommen hat, damit das Projekt auch erfolgreich wird.

Die Herausforderungen vor Ort nur kursorisch: eine anhaltend schwierige finanzielle Situation der Gemeinde; dann müssen Fusionspartner gefunden werden, es gibt natürlich in den Ortschaften verschiedene Präferenzen, wo sie denn hinwollen. Dann liegen die Orte am Rande eines Landkreises, man muss die Bürger einbinden, rechtliche Fragen klären. Letzten Endes muss es dann Beschlussfassungen in den Gemeindeparlamenten geben. Dann sind natürlich auch noch die schwierigen Details vor Ort zu klären: Was machen wir, wenn wir es haben, mit dem Vermögen? Wie gehen wir mit den Schulden um? Was passiert mit den Liegenschaften? Was passiert mit dem Personal oder mit dem beweglichen Vermögen? Dieses ganze Paket muss man schnüren, muss man den Bürgern vor Ort auch erklären können. Das ist dort gemacht worden.

Ich will das bemerkenswerte Zwischenergebnis vorwegnehmen – bemerkenswert deswegen, weil fünf Orte sich drei neuen Kommunen anschließen und das in zwei Landkreisen. Ich glaube, das ist ein Novum und das zeigt, Herr Minister, dass es funktionieren kann, wenn man es gut macht. Bickenriede und Zella wechseln nach Dingelstädt im Landkreis

Eichsfeld – es ist ein Unterschied zwischen Region Eichsfeld und Landkreis Eichsfeld, deswegen betone ich das –, Hollenbach möchte sich Mühlhausen anschließen und Lengefeld und Dörna der Gemeinde Unstruttal. Die liegt ebenfalls im Unstrut-HainichKreis.

Letzten Endes war entscheidend – das will ich noch mal erwähnen, deswegen habe ich auch das Beispiel hier angeführt –: die enge Einbindung der Menschen vor Ort – es wurde ein Fragenkatalog erstellt mit 20 wesentlichen Fragen, die alle Menschen interessieren –, die hohe Transparenz des Verfahrens, das Verhandeln auf Augenhöhe – ich glaube, auch das ist nicht zu gering zu schätzen – und die permanente begleitende Information und Kommunikation. Wenn ich auf die Zahlen schaue: Die sind wirklich vorbildlich; es gab eine Einwohnerbefragung, da haben sage und schreibe 89 Prozent der Bürger mitgemacht. Die Ergebnisse waren auch alle positiv: zwischen 63 und 85 Prozent für die Wahl, in welche Gemeinde man fusionieren will. Auch das finde ich bemerkenswert: Es gab im Vorfeld der Befragung eine Gemeinderatssitzung in Bickenriede, die über Internet übertragen wurde, das war seinerzeit auch keine Selbstverständlichkeit; heute ist man damit vielleicht schon eher befasst. Insgesamt haben dort 900 Teilnehmer digital an der Sitzung teilgenommen – ein starkes Ergebnis, wie ich finde. Was will ich sagen? Kurzum, so kann Bürgerbeteiligung vor Ort gelingen, auch und gerade bei schwierigen Themen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Fazit. Wir unterstützen alle freiwilligen Gemeindefusionen. Entscheidend ist jedoch, dass es bei einer echten Freiwilligkeit bleibt. Da bin ich beim Programm für die kleinen Kommunen. Bisher hatten wir 30 Millionen Euro für die kleinen Kommunen im Haushalt berücksichtigen können. Aus unserer Sicht ist das nach wie vor notwendig. Wir werden uns – das kann ich schon mal ankündigen, Herr Minister und die Kolleginnen und Kollegen von RotRot-Grün – bei den Haushaltsverhandlungen auch darauf konzentrieren, dass wir das beibehalten und nach Möglichkeit aufstocken. Im neuen Entwurf des FAG 2023 ist das leider nicht zu finden, deswegen will ich hier schon mal ankündigen, dass das aus Unionssicht ein wichtiger Punkt für die Haushaltsverhandlung sein wird.

Für uns steht fest: Wir brauchen kraftvolle finanzielle Hilfestellung, wenn sich Kommunen schon freiwillig auf diesen Weg einer Gemeindefusion machen. Deswegen werden wir einer Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmen und alle Details wie gewohnt

im dortigen Ausschuss konstruktiv beraten. Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion erhält Frau Abgeordnete Merz das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer mindestens noch am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetz setzen die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen den eingeschlagenen Weg konsequenter Freiwilligkeit bei der Gemeindegebietsreform fort. Schon in der letzten Wahlperiode haben sich über 300 Gemeinden in Thüringen neu gegliedert und wurden dabei durch die Landesregierung mit insgesamt 180 Millionen Euro unterstützt und gefördert. Diese Mittel kamen unmittelbar den Menschen in Thüringen zugute, indem die ausgezahlten Neugliederungsprämien, die direkt an die beteiligten Gemeinden geflossen sind, zum Beispiel in kommunale Infrastruktur wie Kindergärten, Schwimmbäder, Gehwege oder Spielplätze investiert werden konnten. Über 900.000 Thüringerinnen und Thüringer haben auf diese Weise in den vergangenen Jahren von der Gemeindegebietsreform unmittelbar profitiert, also fast jeder Zweite in Thüringen.

In dieser Wahlperiode haben wir durch das Gesetz zur Förderung freiwilliger Gemeindezusammenschlüsse mit einem verlängerten Förderzeitraum von 2021 bis 2026 verlässliche Rahmenbedingungen für weitere Neugliederungen geschaffen. Der Prozess der Neugliederung – Herr Walk hat das eben auch schon dargelegt – ist für alle Beteiligten harte Arbeit, die das Eingehen von Kompromissen durch alle beteiligten Gemeinden und auch vor allem die Bürgermeister und Gemeinderäte erfordert. Deswegen braucht es mitunter mehrere Anläufe und mehrere Neugliederungsgesetze; in der letzten Wahlperiode waren es bereits drei an der Zahl. In dieser Wahlperiode liegt nun das erste Neugliederungsgesetz vor mit insgesamt 14 Gemeinden in verschiedenen Landkreisen, die beteiligt sind. Ich bin aber davon überzeugt, dass sich in dieser Wahlperiode noch weitere Gemeinden finden werden, die sich freiwillig zusammenschließen und somit leistungsstarke Verwaltungsstrukturen bilden wollen, ohne dabei die dörfliche Struktur oder die Identität der einzelnen Kommunen wirklich aufzugeben, denn die Kirche wird im Dorf bleiben.

(Beifall SPD)

(Abg. Walk)

Wir stehen bereit, diesen Weg freiwilliger Zusammenschlüsse konsequent zu unterstützen. Drei erfolgreiche Gemeindeneugliederungsgesetze in der letzten Wahlperiode sprechen deutlich dafür, dass es richtig war, auf Freiwilligkeit zu setzen. Wir werden darin unterstützen, wenn Kommunen weiter um Neugliederungen verhandeln. Das Kommunalministerium – hier will ich stellvertretend Staatssekretärin Katharina Schenk einen Dank aussprechen – geht beispielhaft hinaus zu den Gemeinden, zu den Bürgermeistern und steht bereit, um die Kommunen in diesem Prozess zu begleiten und zu unterstützen. Positive Anreize statt Zwang, Bürgerdialog statt Reißbrett – das sind die Erfolgsfaktoren für die Gebietsreform hier in Thüringen. An diese Erfolgsgeschichte wollen wir mit dem vorliegenden Gesetz anknüpfen und es im Innen- und Kommunalausschuss beraten. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Gruppe der FDP erhält Abgeordneter Bergner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir Freien Demokraten haben uns immer offen gezeigt für wirklich freiwillige Zusammenschlüsse. Der vorliegende Gesetzentwurf soll allerdings erneut den Eindruck vermitteln, dass die Neugliederung der Gemeinden eine Erfolgsgeschichte sei. Wenn es doch so effizient wäre, Gebietskörperschaften zusammenzuschließen, müsste die Zahl der Zusammenschlüsse eigentlich viel größer sein, und zwar viel größer, als sie auch diesmal wieder hier im Gesetz erfasst ist. Die Zahl der Gemeinden sank von 2017 bis 2021 von 843 auf gerade einmal 626. Wenn Sie von Erfolg sprechen, stellt sich die Frage: Warum nimmt der Investitionsstau in den Gemeinden weiter zu?

(Zwischenruf aus dem Hause)

Doch, Sie wollen ja bloß nicht richtig ermitteln. – Wie Sie selbst in Ihrem Gesetzwurf feststellen, wird in den nächsten Jahren mit Einnahmeausfällen seitens des Landes zu rechnen sein und somit auch die finanzielle Ausstattung der Kommunen aller Voraussicht nach nicht besser. Da helfen auch keine Zusammenschlüsse, denn die Aufgaben bleiben die gleichen: unsanierte Brücken, die Sanierung von Schulen, die Ausstattung von Kindergärten, die Ausstattung der Kommunen mit moderner IT-Technik, übrigens auch barrierefreier IT-Technik, und vieles mehr.

Die Ausfinanzierung der Kommunen erreichen Sie nicht durch die Prämien, die hier beim Zusammenschluss von Gemeinden ausgereicht werden. Nachhaltige Politik ist unserer Auffassung nach etwas deutlich anderes.

Was auch sehr auffällig ist: Aus, wie ich meine, gutem Grund rücken Sie zunehmend von den Leitlinien ab, um Gebietskörperschaften zusammenzuführen – Einwohnerzahlen von mindestens 6.000 werden nicht mehr als unbedingt notwendig erachtet, übrigens eine Auffassung, die ich teile, allerdings aus einem anderen Blickwinkel.

(Beifall CDU)

Denn was ist dann mit den Gemeinden, wenn die Prämien verbraucht sind und die Vorgaben des KFA und FAG zu den Einwohnerzahlen nicht erfüllt werden? Bei veränderten Ausgabebedarfen wird sich die finanzielle Situation vor Ort nicht verbessern. Deswegen sagen wir ja: Erkennen Sie endlich, dass nicht die veränderten Gemeindestrukturen der Schlüssel zum Erfolg sein werden, sondern eine Neustrukturierung der Aufgabenzuweisungen vom Land an die Kommunen und die damit neu zu gestaltende Finanzausstattung.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Unzählige Gutachten wurden zu diesem Thema in den letzten 20 Jahren in Auftrag gegeben. Den Kommunen hat es bei der Aufgabenerfüllung bis jetzt nicht geholfen, Geld in die Kassen zu bekommen, um, wie bereits erwähnt, die großen Herausforderungen für dringend notwendige Investitionen umzusetzen. Bis heute gibt es keine Berücksichtigung des Investitionsstaus bei der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs.

(Beifall Gruppe der FDP)

Und wir sagen, das Geld wäre besser aufgehoben im Kommunalen Finanzausgleich, anstatt es in Wohlverhalten von Gemeinden zu investieren, die sich einfach fügen.