Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen beziehungsweise Richter des Thüringer Finanzgerichts Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5566 -
In der gestrigen Plenarsitzung wurden nicht alle vorgeschlagenen Vertrauensleute und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter gewählt. Daher hat die Fraktion der AfD die jeweilige Nummer 2 ihres Wahlvorschlags in der Drucksache 7/5566 für eine erste Wahlwiederholung vorgeschlagen. Damit ist als Vertrauensperson Herr Volker Wagenhaus und als Vertreter Herr Johannes Linke vorgeschlagen. Der Wahlvorschlag ist angenommen, wenn er die Mehr
Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5629 -
Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter Uwe Thrum.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5630 -
Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter René Aust. Gibt es einen Aussprachewunsch? Auch das ist hier nicht der Fall. Dann haben wir alle Wahlen aufgerufen.
Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf fünf Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel einmal entweder „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ ankreuzen. Als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer sind eingesetzt: Frau Abgeordnete Maurer, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Baum.
Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cot
ta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, hatten alle Gelegenheit zur Stimmabgabe? Ja, Gelegenheit zur Stimmabgabe. Es gibt keine Wahlpflicht, sondern ein Wahlrecht, deswegen noch mal die Frage: Hatten alle Gelegenheit, die Stimme abzugeben? Ich höre und sehe keinen Widerspruch. Damit beende ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.
auf. Wir haben noch sehr viele Fragen von gestern übrig, werden also die Stunde auch ausschöpfen. Erster Fragesteller ist Herr Abgeordneter Henke, in der Drucksache 7/5571.
Nach einem Bericht der „Berliner Zeitung“ lagert auf dem Gelände des Panzerfriedhofs im Thüringischen Rockensußra, einem Ortsteil der Stadt Ebeleben, Kriegsmaterial, von dem vermutet wird, dass es an die Ukraine geliefert werden soll.
2. Lässt die Betriebsgenehmigung für die Anlage in Rockensußra die Lagerung von Panzern zu, die nicht der Verschrottung zugeführt werden?
3. Welche Informationen hat die Landesregierung über mutmaßliche Lieferungen von Kriegswaffen an die Ukraine, die sich auf dem Gebiet des Freistaats befinden?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft, Frau Staatssekretärin Dr. Böhler.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henke für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Der Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen wird in § 13 a des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen in Verbindung mit der Verordnung über die Unbrauchbarmachung von Kriegswaffen und über den Umgang mit unbrauchbar gemachten Kriegswaffen geregelt. Die hierfür zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, das sogenannte BAFA, welches nicht der Aufsicht der Landesregierung unterliegt. Darüber hinaus wurde für die Errichtung und den Betrieb der Panzerzerlegung in Rockensußra 1992 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung erteilt. Die letzte Anpassung der Genehmigung erfolgte im Jahr 2013. Danach betreibt die betreffende Firma in Rockensußra gemäß Anhang 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eine Anlage nach Nummer 8.9.2, das ist die Behandlung von Sonderfahrzeugen, und eine Anlage nach Nummer 8.12.3.1, das ist die zeitweilige Lagerung.
Zu Frage 2: Ja, eine Lagerfläche für fahr- und verkehrstüchtige Militär- und Panzerfahrzeuge ist in der genannten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ausgewiesen.
Zu Frage 3: Hierzu liegen der Landesregierung mangels Zuständigkeit keine Informationen vor. Es wird aber darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes zur Kriegsführung bestimmte Waffen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert oder in Verkehr gebracht werden dürfen.
Gibt es Nachfragen? Keine Nachfragen. Auch nicht aus dem Rest des Hauses. Dann kommen wir zur zweiten Frage, Fragesteller ist Herr Abgeordneter Rudy in der Drucksache 7/5572.
Sehr geehrte Frau Parlamentspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich habe folgende Mündliche Anfrage. Es dreht sich um Kraftstoff-Diebstahl im Aufwärtstrend.
Nach Angaben des Landeskriminalamts in Thüringen haben die steigenden Kraftstoffpreise die Anzahl der Kraftstoffdiebstähle in Thüringen sprunghaft ansteigen lassen. Wurden von Januar bis März 2021 noch 30 Fälle gezählt, so wurden im I. Quartal dieses Jahres bereits 72 Fälle registriert.
1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse organisierter Kriminalität bei Kraftstoffdiebstählen vor und wenn ja, welche?
2. Wie hoch war die Aufklärungsquote von Straftaten im genannten Bereich in den vergangenen drei Jahren?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.
Zu Frage 2: Die hier angefragten Daten sind mittels der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht recherchierbar. Zwar werden Diebstahlshandlungen erfasst, jedoch erfolgt keine Registrierung des gestohlenen Gutes, in diesem Fall Kraftstoff. Lediglich Fälle des Tankbetrugs sind mittels der Polizeilichen Kriminalstatistik auswertbar. Von diesen Fällen wurden im Jahr 2019 46,5 Prozent, im Jahr 2020 43,5 Prozent und im vergangenen Jahr 38,7 Prozent aufgeklärt.