Wir waren jetzt ein bisschen überrascht, dass das holterdiepolter ging. Angekündigt war es ja im Justizausschuss, aber dass es jetzt heute per Tischvorlage reinkommt, hat uns überrascht, aber nicht gestört. Denn allzu groß sind die Änderungen natürlich nicht. Insofern haben wir – und da gebe ich Kollegen Schard recht – einen Verfassungsausschuss, der ins Leben gerufen worden ist, um sich mit Verfassungsfragen zu beschäftigen. Ihn gänzlich außen vor zu lassen, hielte ich für problematisch,
gleichwohl ich natürlich den inneren Zusammenhang und die Logik sehe, bei einem Thema, das im Justizausschuss beraten wird, dort auch die Folge mitzuberaten. Aber wir haben auch in anderen Ausschüssen Punkte – ich denke nur an den Europaausschuss –, die Frage unserer Verfassungsänderung. Auch die ist im Verfassungsausschuss gelandet und nicht im Europaauschuss, sondern dort nur mitberatend. Insofern würden wir dies auf alle Fälle auch an den Verfassungsausschuss überweisen. Ansonsten wissen Sie, dass wir da sehr konstruktiv mitarbeiten und dem Vorhaben einen guten politischen Erfolg wünschen. Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Möchte sich die Landesregierung dazu äußern? Das ist auch nicht der Fall.
Dann können wir zur Abstimmung kommen. Es sind jetzt Ausschussüberweisungen an zwei Ausschüsse beantragt, zunächst an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und auch der fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Beides nicht. Damit ist diese Ausschussüberweisung beschlossen.
Des Weiteren wurde beantragt, den Antrag zur Änderung der Verfassung an den Verfassungsausschuss zu überweisen. Wer stimmt dieser Überweisung zu? Das sind die Gruppe der FDP und die CDU-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit
ich würde gern zur Auswertung unserer Abstimmung zurückkommen – ist diese Ausschussüberweisung, die zweite, abgelehnt und damit erübrigt sich auch die Frage nach der Federführung, denn die liegt dann natürlich bei dem Ausschuss, dem einzigen, an den der Gesetzentwurf überwiesen wurde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher auf der Besuchertribüne, die FDP-Gruppe weist in dem vorliegenden Gesetzentwurf zu Recht darauf hin, dass Zollbeamte in Thüringen während ihres Dienstes mangels gesetzlicher Grundlage nur – besser ist vielleicht „lediglich“ – das sogenannte Jedermannsrecht anwenden können.
Das bedeutet, dass sie während des Dienstes bei festgestellten Straftaten – beispielsweise Schmuggel, Diebstahl oder auch flüchtigen Straftätern – keine besonderen Befugnisse wie Festnahme, Sicherstellung von Rauschgift oder Diebesgut haben. Deshalb haben wir bereits in der ersten Lesung am 17. März in diesem Jahr deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf aus unserer Sicht auch aus dem Grund begründet ist, da in allen Bundesländern bis auf Thüringen Zollbeamte für eilbedürftige Fälle mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet wurden, jedoch immer unter der Einschränkung – das ist uns wichtig –, dass diese nur bei einer gesteigerten Gefahr und auch nur dann ergriffen werden können, wenn die Polizei nicht oder nicht rechtzeitig eingreifen kann.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch das inzwischen durchgeführte Anhörungsverfahren im zuständigen Innen- und Kommunalausschuss hat deutlich gemacht, dass der vorliegende Gesetzentwurf durchaus begründet ist. Derzeit – ich will es noch mal sagen – sind Zollbeamte in Thüringen bei der Feststellung einer Straftat zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr oder auch bei Antreffen eines zur Fahndung ausgeschriebenen Straftäters darauf angewiesen, die nächste Polizeidienststelle zu informieren und auf das Eintreffen der zuständigen Polizeibeamten zu warten.
Lassen Sie mich aus diesem Grunde noch mal aus den Zuschriften der Anhörung zitieren. Unter anderem hat sich die Gewerkschaft der Polizei geäußert, die eine Bezirksgruppe Zoll hat und in der Zuschrift 7/1940 wie folgt Stellung genommen hat – ich zitiere –: „Während für alle Polizeivollzugsbeamten des Bundes und der Länder entsprechende Regelungen zur Eilzuständigkeit in allen Polizeigesetzen verankert sind, finden sich vergleichbare Regelungen für Zollvollzugsbeamte nur in fast allen Polizeigesetzen der Länder“, unter anderem in Thüringen nicht. „Wir begrüßen daher das Vorhaben des Landes Thüringen, eine vergleichbare
Gesetz zur Änderung des Poli- zeiorganisationsgesetzes – Eil- kompetenz für Zollbeamte Gesetzentwurf der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/3726 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalaus- schusses - Drucksache 7/5602 -
Das Wort erhält zunächst der Abgeordnete Bergner aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehr- ten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, mit Datum vom 14. Juli 2021 reichte die FDP-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes ein. Inhalt des Gesetzentwurfs ist die Normierung von Eilkompetenzen für Zollbeamte. Der Gesetzentwurf wurde vom Landtag in seiner Sitzung am 17. März 2022 nach der ersten Lesung an den Innen- und Kommunalausschuss zur weiteren Beratung verwiesen. In seiner Sitzung am 28. April 2022 beschloss der Innen- und Kommunalausschuss die Durchführung einer schriftlichen Anhörung sowie die öffentliche Diskussion im Rahmen des Online-Diskussionsforums des Thüringer Landtags. Die Anhörung sowie die Auswertung des Online-Diskussionsforums haben ergeben, dass die Eilzuständigkeit für Zollbeamte, die in allen anderen Bundesländern zu diesem Zeitpunkt bereits normiert war, durchweg als notwendig angesehen und von allen Seiten sehr begrüßt wird. Bezüglich der konkreten Formulierung im Gesetz ergaben sich weitere alternative Formulierungsmöglichkeiten, welche dem Wesensgehalt gleichgestellt sind. Mit Blick auf die Ergebnisse der Anhörung und die Hinweise auf alternative Formulierungen wurde mit Datum vom 1. Juni 2022 von der Parlamentarischen Gruppe der FDP und den Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ein gemeinsamer Änderungsantrag eingereicht. In seiner Sitzung am 2. Juni 2022 beschloss der Innen- und Kommunalausschuss einstimmig, dass dem Landtag der Beschluss des Gesetzentwurfs der FDP mit den durch Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eingebrachten Änderungen empfohlen wird. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank für die Berichterstattung. Damit eröffne ich die Aussprache. Als erstem Redner erteile ich
Regelung zu schaffen, wie sie in anderen Bundesländern auch besteht, ausdrücklich.“ Und weiter im Zitat: „Vor dem Hintergrund aktueller sicherheitspolitischer Diskussionen und der politisch allgemein anerkannten Notwendigkeit einer besseren und vertrauensvolleren Zusammenarbeit aller in Deutschland zusammenwirkenden polizeilichen Sicherheitsbehörden – wozu der Zoll unstrittig gehört – unterstützt die Gewerkschaft der Polizei – Bezirksgruppe Zoll den Entwurf.“ Ich will vielleicht auch noch mal die Thüringer Kollegen zitieren. Die Deutsche Polizeigewerkschaft in Thüringen hat sich in der Zuschrift 7/1870 wie folgt ausgesprochen – ich zitiere –: „Gerade in der gegenwärtigen Sicherheitslage wäre es sinnvoll und angeraten, dem Zoll eine solche Eingriffsbefugnis umgehend zu übertragen.“ Und weiter in der Stellungnahme: „Mit der Gesetzesänderung würde erreicht, dass polizeiliche Kräfte für andere Aufgaben freigesetzt werden können und somit die personelle Situation in der Thüringer Polizei zumindest hier Entspannung finden könnte.“
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, abschließend will ich noch auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags bereits aus dem Jahr 2014 eingehen, welches seinerzeit schon die Fragestellung aufgriff und damals schon zu dem Schluss kam, zum einen dringenden Handlungsbedarf aufzuzeigen, aber auch eine Lösungsmöglichkeit anbot – ich zitiere aus dem Gutachten –: „Eine bundesweit einheitliche Rechtslage für Zollbeamte könnte allerdings durch koordinierte Landesgesetzgebung hergestellt werden, indem auch die übrigen [damals] elf Länder in ihre Polizeiund Ordnungsgesetze entsprechende Bestimmungen über eine Eilzuständigkeit der Zollbeamten aufnehmen würden.“ Wohlgemerkt das Ganze schon aus dem Jahr 2014. Ich habe die Gründe, denke ich, hinreichend dargestellt und wir werden sowohl der Beschlussempfehlung als auch dem Gesetzentwurf hier und heute zustimmen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, es wurde schon angesprochen: Wir werden heute eine relativ kleine Änderung im
Polizeiorganisationsgesetz beschließen, die sogenannte Eilkompetenz für den Zoll. Man kann sich jetzt darüber streiten, ob diese wirklich notwendig ist. Das ist auch passiert. So hat sich zum Beispiel ein Zollbeamter im Diskussionsforum des Landtags während des Anhörungsverfahrens erstaunt über die Argumente einer Berufsvertretung geäußert, weil ihm noch nie ein Fall untergekommen sei, in dem ein Straftäter aufgrund der fehlenden Eilkompetenz laufengelassen worden wäre und die Zusammenarbeit mit der Thüringer Polizei sehr kollegial und ohne Probleme verlaufe. Die Generalzolldirektion hingegen hat zahlreiche Vorfälle auf der Autobahn aufgelistet, bei denen eine Abgabe an die Autobahnpolizei gescheitert ist. Generell erfuhr die Einführung der Eilkompetenz im Anhörungsverfahren große Zustimmung. Auch das wurde von den Kollegen hier schon gesagt. Auch der erwähnte Zollbeamte hatte keine Einwände und begrüßte, dass es so zu mehr Einheitlichkeit in Deutschland kommen würde. Denn Thüringen ist heute tatsächlich das letzte Land, das die Eilkompetenz einführt. Wir finden insbesondere, dass relativ einheitliche Bestimmungen für die Zollbeamtinnen in Deutschland gelten sollten, weshalb wir dem Gesetzentwurf mit den Änderungen durch die Beschlussempfehlung zustimmen werden.
Die vorgeschlagene Regelung der FDP war allerdings aus unserer Sicht etwas problematisch, weil sie nicht bestmöglich, rechts- und anwendungssicher gestaltet war. In einem einzigen Satz innerhalb des Gesetzes wäre dann gleichermaßen eine Regelung zum Gebrauch von Schusswaffen und der Einsatz von Bediensteten ausländischer Polizeidienststellen geregelt, was in keinem einzigen Gesetz der anderen Bundesländer in dieser Form der Fall ist. In der Anhörung gab es daher kritische Stimmen, unter anderem vom Lehrstuhl für öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte der Uni Bielefeld sowie von der DB Sicherheit, weswegen wir als rot-rot-grüne Koalitionsfraktionen einen klaren Vorschlag unterbreitet haben, der trennscharf und unmissverständlich gestaltet ist und für keine Missverständnisse sorgen kann.
Eines möchte ich noch hinzufügen, das hat Herr Bergner in seiner ersten Rede schon erwähnt: Wir haben uns schon Anfang 2020 zu einem Gespräch mit der Zollgewerkschaft zu diesem Thema getroffen. In der Koalition herrscht Einigkeit darüber, dass man maximale Rechtssicherheit für die Beamten des Zollvollzugs in Thüringen schaffen möchte. Deshalb galt es, in einer ausführlichen Befassung eine rechtssichere Lösung zu finden. Diese haben wir aus unserer Sicht nun hier vorliegen. Sicher hätte das auch etwas schneller gehen können, aber eigentlich hatten wir als rot-rot-grüne Koalitionsfrak
tionen einen größeren Wurf zum Polizeiaufgabengesetz und auch zum Polizeiorganisationsgesetz angestrebt, in dem dann genau dieser Punkt auch integriert worden wäre. Nun schaffen wir diese Regelung für den Zoll schon früher, und das ist auch gut so. Deswegen werbe ich um die Zustimmung des Hauses. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete und ein herzliches Willkommen allen Zuschauern auch am Livestream, ich will hier lediglich kurz unsere Enthaltung begründen. Ich habe mich neben der Anhörung, die wir vom Ausschuss her gemacht haben, auch mit Leitungsebenen einzelner betroffener Dienststellen in Thüringen unterhalten. Wenn ich das alles zusammenfasse, dann ist dort eine entsprechende Anpassung nicht zwangsläufig notwendig. Trotzdem befürworten sie natürlich alle, weil es Rechtssicherheit schafft – das ist auch nicht zu verachten – und weil sie vor allem keinem wehtut. Eine Relevanz hat sie aber in Thüringen tatsächlich nicht, deshalb hat es auch so lange keine Anpassung gegeben. Wenn wir jetzt darüber reden, ob wir im Polizeirecht Sachen umsetzen, dann ist da eigentlich kein Platz für Nice-to-have-Regelungen, um es mal salopp zu sagen. Wir stellen uns dem nicht in den Weg. Wenn Sie den Sicherheitsbehörden gern zusätzliche oder weit mehr Zugriffsbefugnisse geben wollen, dann machen Sie das. Notwendig ist es aber trotzdem nicht.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, vor knapp einem Jahr hat die FDP den hier vorliegenden Gesetzentwurf eingereicht und damit nicht nur auf eine Forderung der Interessenvertretungen von Zollbeamten und der Polizei reagiert, sondern auch einen Weg gesucht, der bei personellen Engpässen, die wir nun öfter haben, zu pragmatischen Lösungen führen kann. An dieser Stelle möchte ich mich zu
nächst ganz ausdrücklich bei der Deutschen Zollund Finanzgewerkschaft – kurz: BDZ – bedanken, dass sie bei diesem Thema nicht lockergelassen hat und dass sie auch immer wieder das Gespräch zu den Abgeordneten des Hohen Hauses gesucht und nahezu unermüdlich darauf aufmerksam gemacht hat, dass diese Gesetzesänderung aus ihrer Sicht dringend notwendig ist – eine Einschätzung, die wir teilen.
Nur durch das unermüdliche Engagement des BDZ, gestützt durch die Interessenvertretungen der Polizei, wurde die Eilzuständigkeit für Zollbeamte nunmehr auch in Thüringen beraten und wird heute auch hoffentlich beschlossen; es spricht alles dafür. Deswegen möchte ich mich auch ganz herzlich bei den Kollegen von Rot-Rot-Grün bedanken. In einer sachlichen Debatte wurde ein Konsens in der Formulierung gefunden und der Gesetzentwurf zurück ins Plenum gebracht. Ich möchte mich auch bei den Kollegen der CDU bedanken und natürlich ganz konkret auch bei Kollegen Walk für seinen Beitrag, den er hier geleistet hat.
Machen wir es kurz: Es freut mich sehr, dass der Thüringer Landtag bei diesem Gesetzentwurf der FDP zeigt, dass es möglich ist, in der Sache Einigungen zu finden und längst überfällige Vorhaben zu beschließen. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beschlussfassung und danke Ihnen ganz herzlich.
Vielen Dank. Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Wünscht die Landesregierung das Wort? Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Landesregierung hat von Beginn an betont, dass sie dem verfolgten Vorhaben positiv gegenübersteht. Die Ergänzung der Eilkompetenz für Zollbeamte im Thüringer Polizeiorganisationsgesetz wird demnach ausdrücklich begrüßt. Die von einer breiten Mehrheit getragene Beschlussempfehlung des Innenausschusses hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Parlamentarischen Gruppe der FDP nach meiner Auffassung genau an den richtigen Stellen modelliert. Im Ergebnis passt Thüringen mit der Eröffnung polizeilicher Eilkompetenzen für ausgewählte Beamte der Zollverwaltung seine Rechtslage an den bundesweiten Standard an. Damit wird zur Erhöhung der Handlungssicherheit der Zollbeamten, zur Entlas
tung der Thüringer Polizei und zur Erhöhung der Sicherheit für die Bevölkerung des Freistaats Thüringen beigetragen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung kommen, zunächst über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/5602. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die zwei anwesenden fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir stimmen nun ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/3726 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer dafür stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und die zwei fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen dann zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer dafür stimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU sowie die zwei fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Enthaltungen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Gesetzentwurf verabschiedet und angenommen.