Protocol of the Session on June 9, 2022

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Klisch. Jetzt erteile ich das Wort der fraktionslosen Abgeordneten Frau Dr. Bergner.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der Wert eines Menschen hängt nicht von seinem Geschlecht ab. Und genau deshalb sollten wir in der Lage sein, unsere Wertschätzung füreinander auszudrücken, egal ob männlich, weiblich, transgender, bigender oder was auch immer. Das Geschlecht und die sexuelle Ausrichtung sind in meinen Augen reine Privatsache. Geben wir jedem Menschen die Freiheit, sich so zu fühlen und zu verhalten, wie es ihm genehm ist. Dazu brauchen wir unsere Sprache nicht durch unsägliches Gendern zu verunstalten. In vielerlei Belangen des gesellschaftlichen Lebens spielt das Geschlecht überhaupt keine Rolle und am allerwenigsten bei der Administration von Menschen. Genau deshalb ist der Bedarf der Geschlechterangabe in Verwaltungsverfahren oder in administrativen Erhebungen verzichtbar. Anders sieht es aus, wenn wir auf biologisch bedingte Unterschiede angemessen reagieren wollen oder müssen. Da geht es um die Fortpflanzung, um Anfälligkeiten bei Krankheiten oder die Ausprägung der Muskelkraft, die durch Hormone anders entwickelt sind, um nur einige Beispiele zu nennen. Meine Sorge gilt in diesem Zusammenhang auch unserer Sprache. Dabei beziehe ich mich nicht ausschließlich auf die diesbezüglich steigende Verwendung von neutralen Anreden. Dass in Zukunft allerdings vorgeschrieben wird, Gesetze und Verordnungen geschlechtsneutral zu formulieren, empfinde ich als unnötiges Übel und ein Vergehen an unserer Sprache als Kulturgut. Ich stimme dem Antrag der Gruppe der FDP zu. Danke.

Vielen Dank, Frau Dr. Bergner. Und es hat sich für die Fraktion Die Linke die Abgeordnete Stange zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuhörer auf der Tribüne oder am Livestream, ich fange mal mit einem kurzen Rückblick auf Frau Herold an. Ich glaube, darauf haben Sie auch gewartet und der ist so richtig. Frau Herold, Hass tötet. Hass tötet! Und was Sie hier an dem Pult vor wenigen Minuten gesagt haben, ist purer Hass.

(Beifall DIE LINKE)

Der durch Sie geäußerte pure Hass Transgendermenschen gegenüber bringt unter anderem folgende Ereignisse zum Tragen, dass sie von anderen, anderslebenden Menschen gehasst und zum Teil totgetreten werden. Ein Beispiel ist Jess, ein 15

(Abg. Dr. Klisch)

jähriger Junge, der im falschen Körper geboren wurde. Er ist in Herne durch andere Jugendliche niedergetreten worden, sodass er wochenlang im Koma lag und ums Leben gerungen hat. Genau solche Reden, wie Sie hier im Thüringer Landtag zu dieser Thematik von sich geben, bringt den Hass in der Gesellschaft immer wieder auf den Punkt und bringt natürlich auch ganz viel Frust und Nichtakzeptanz von anderen Lebensweisen, der einfach an der Stelle noch mal deutlich artikuliert werden muss.

(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Was ist medizinischer Sachverstand gegen Ideo- logie?)

Ihren begrenzten Horizont an der Stelle will ich noch mal eindeutig formulieren. Ich habe mir die Mühe gemacht – und ich sage, ich lege meine Rede zur Seite und werde aus der Zeitschrift „an.schläge“ einige Dinge artikulieren, denn besser geht es nicht. „Kaum sind wir geboren“, sagte Alexa Michelle Schwarz – sie ist Transgenderaktivistin im Vorstand des Transgendervereins TransX und leitet einen trans*Support in der Trans-Selbsthilfegruppe und Beratungsstelle Courage. „Kaum sind wir geboren, nimmt uns das Geschlecht in Geiselhaft. Jemand Fremdes trifft mit seinem Blick zwischen unsere Beine eine schlichte Vorbestimmung auf unser Leben. Weiblich oder Männlich. Damit haben wir unseren Platz in der heteronormativen Gesellschaft samt Erwartung bereits bekommen und uns wird natürlich eine gewisse Erwartungshaltung gegeben. Transgender sind Menschen, die jenseits dieser heterogesellschaftlichen Norm über das herkömmliche Verhältnis von Geschlecht hinaus leben. Denn ihr Geschlecht ist nicht jenes, welches ihnen bei der Geburt fremdbestimmt zugewiesen wurde, tatsächlich ist es entweder das jeweilige andere oder die transexzeptionelle Kategorie Mann oder Frau.“ Genau das ist das Thema, das muss man sich genau anschauen und akzeptieren. Weiterhin sagte Miriam – sie ist ebenfalls Transgender und sie schrieb einen Artikel gegen die Verachtung –: „Die meisten Menschen“ – Frau Herold, dazu gehören Sie –, „die über Transgender-Personen diskutieren, machen sich wenig Mühe, unsere Lebensrealität und unser politisches Anliegen zu begreifen und konkrete Darstellungen. Stattdessen werden wir entweder zu armen Geisteskranken mit schweren Schicksalen oder zu schrillen aufmüpfigen Minderheiten mit völlig absurden Forderungen erklärt. Ich bin lesbisch, Mutter eines Kindes, ich arbeite als Softwareentwicklerin, ich spiele in meiner Freizeit gern Videospiele und ich bin trans“, sagt sie, „und ich finde mein Leben, so wie es ist, ziemlich gut, in allen Dingen. Denn durch meine Existenz stelle ich die Frage, das Geschlecht ist nicht an ein

bestimmtes Aussehen, es ist nicht eine bestimmte Körperform und es ist nicht an ein bestimmtes Organ gebunden.“

Genau diese Themen, werte Kolleginnen und Kollegen, haben wir in der bereits mehrfach erwähnten Anhörung ganz oft gehört. Wir haben bereits gehört, dass wir uns zwei Jahre als Ausschuss gemeinsam mit den Fraktionen der FDP, der CDU und natürlich Rot-Rot-Grün inhaltlich zu diesem Thema verständigt haben. Ich finde es sehr gut, dass wir heute endlich einen Antrag verabschieden, der sowohl noch mal bestimmte Grundsätze darlegt, der die Landesregierung auffordert, eine Verordnung auf den Weg zu bringen, aber auch eine Bundesratsinitiative. Ich finde, es ist schon ein Stückchen – ich will sagen – Pionierarbeit, dass wir es geschafft haben, bei dieser Thematik, so hoffe ich, eine ausreichende Mehrheit hinzubekommen.

Ich möchte an der Stelle noch mal, wie es bereits Vorrednerinnen und Vorredner gemacht haben, aus den Stellungnahmen einiger Anzuhörender zitieren. Ich zitiere hier aus der Stellungnahme des Bundesverbands Trans* zu unseren beiden Anträgen, die Ursprungsanträge waren. Da wurde uns mitgeteilt: „[Es] geht um Grundrechte, die aktuell nicht ausreichend geschützt sind. Bei den Anträgen handelt es sich um richtungsweisende Vorschläge“. Ich zitiere weiterhin aus der Stellungnahme von QueerWeg e. V.: „In den 40 Jahren seines Bestehens ist das [Transsexuellengesetz] ferner eine Rechtsnorm der Fremdbestimmung und Pathologisierung: So mussten sich Personen lange Zeit vor einem [Transsexuellenverfahren] fortpflanzungsunfähig machen und scheiden lassen. Auch heute noch müssen sich trans* Menschen zwingend von Psycholog_innen und Ärzt_innen zu ihrer Geschlechtsidentität begutachten lassen […]. Dieses Begutachtungs- und Gerichtsverfahren ist dabei nicht nur kosten- und zeitintensiv, sondern wird von trans* Personen als fremdbestimmt […] empfunden.“ Und ich denke, werte Kolleginnen und Kollegen, die nachher diesem Antrag zustimmen: Das hat nichts mit Selbstbestimmung zu tun, sondern das ist Diskriminierung in einer sehr hohen Form.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will als Letztes noch den Lesben- und Schwulenverband Thüringen hier kurz benennen. Der fordert uns auf, den Antrag auf den Weg zu bringen, die Antragslösung, das heißt, die Änderung der Vornamen oder des rechtlichen Geschlechts soll endlich abgeschafft werden. Ich fände, wir machen einen ersten Schritt mit einer Verordnung und das ist endlich auf den Weg zu bringen mit der Verordnung bis nächstes Jahr.

Ein Letztes ist die Deutsche Gesellschaft für Transintensität und Sexualität e. V.: Über die Geschlechtszugehörigkeit kann nur jeder Mensch selbst entscheiden und sprechen. – An dieses Wort sollten wir uns erinnern. Danke schön. Ich bitte um Zustimmung im Namen der Fraktion Die Linke zu dem heute vorliegenden Antrag.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Stange. Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Montag für die Gruppe der FDP.

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist richtig, ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, jetzt nach zwei Jahren mit der Vorlage zunächst unseres Antrags, dann, ich glaube, fünf Monate später, im Herbst, auch von Rot-Rot-Grün eine gemeinsame Position zu finden und sie tut not.

Ich will, bevor ich zum Inhalt des Antrags komme, ganz kurz noch etwas sagen zu Frau Herold. Ich mag ja parlamentarische Debatten. Aber eine Grundvoraussetzung ist, dass man sich wenigstens auf den Tagesordnungsgegenstand einigt. Ich weiß nicht, wozu Sie geredet haben oder worüber, aber es war nicht zu diesem Tagesordnungspunkt und zu dem Inhalt dieses Antrags. Das muss ich Ihnen mal so sagen. Es wundert mich ein bisschen. Ich meine, gut ist ja, dass Sie sehr deutlich gemacht haben, dass wir sozusagen die Frage auch vom Individuum her denken in der Gesellschaft, Sie schon ein bisschen von der Mehrheit ausgehen. Das ist ein Unterschied, der sehr tragbar und hier auch spürbar wird. Es ist nicht aus der Luft gegriffen, dass sich hier eine Mehrheit dazu findet, das Transsexuellengesetz abschaffen zu wollen. Das hat auch nichts mit operativen Eingriffen zu tun usw. Das geht dann alles in das Selbstbestimmungsgesetz rein, das muss ich Ihnen vielleicht erklären. Wenn Sie sich informieren, wissen Sie das auch. Sondern es geht darum, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Wenigstens da sollte man doch einen gemeinsamen Konsens finden, dass dieser Punkt hier Einigkeit im Haus ist, dass ein Urteil unseres höchstens Gerichts dazu führt, dass Politik sich bewegt; das tat es bisher nicht.

Also, worum geht es im Antrag: Bekenntnis des Freistaats Thüringen zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes, Verzicht auf unnötige Erfassung

der Information über das Geschlecht bei Verwaltungsvorgängen – sogenannte Datensparsamkeit des Datums, Geschlecht –, nur dann, wenn es tatsächlich notwendig ist, und Sensibilisierung von medizinischem Personal etc.

Aber warum ist die Anpassung des TSG bzw. die Abschaffung notwendig? Seit 2011 hat das Verfassungsgericht die Kritikpunkte gut und dezidiert herausgearbeitet, dass unter anderem der OP-Zentrismus – Frau Stange hat das auch gesagt – nicht mehr zeitgemäß ist. Denn um den Personenstand zu ändern, das Geschlecht zu ändern, ist eben vorher tatsächlich der Beschluss eines Gerichts notwendig mit Begutachtung usw., was auch von den Betroffenen selber bezahlt werden muss. Das ist einfach auch ein Stück weit aus der Zeit gefallen, auch aufgrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts. Und warum? Das will ich Ihnen sagen: Hier sah nämlich das Bundesverfassungsgericht Artikel 1 und 2 Grundgesetz verletzt, ein Urteil, dass zur persönlichen Entfaltung dazugehört, auch ohne Operation eine Personenstandsänderung durchzuführen. Und noch mal in der Begründung, nämlich, dass die in § 8 und in § 4 des Transsexuellengesetzes normierten Voraussetzungen mit dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aus Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz sowie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Abs. 2 Grundgesetz nicht vereinbar sind. Und das ist ziemlich deutlich die Aufforderung an die Politik, das Transsexuellengesetz abzuschaffen. Passiert ist bislang nichts. Andere Länder sind da längst weiter. 2015 gab es entsprechend eine Resolution im Europarat. Dort ist der Geschlechtseintrag bei Personalausweis- und Verwaltungsvorgängen sehr viel einfacher, schnell, transparent und leicht zugänglich. Deutschland hat dem zwar zugestimmt, selbst aber keine Regelung entsprechend erlassen.

Insofern sollten wir uns da auf den Weg machen. Deswegen sind die zentralen Inhalte hier richtig. Ich kann aus eigener Erfahrung, zumindest aus der Zeit bisher bei der Ampel, sagen, dass es gut ist, die Kollegen in Berlin immer mal darauf hinzuweisen, worauf sie sich geeinigt haben. Wenn hier jetzt Tempo in die Debatte kommt, freut mich das, wenn von Thüringen aus gemeinsam das Signal ausgeht, umso besser. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt hier keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Landesregierung hat sich Herr Staatssekretär Götze zu Wort gemeldet.

(Abg. Stange)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unsere Gesellschaft hat in den letzten Jahren einen großen Wandel erfahren, und zwar gegenüber Menschen, die sich nicht heterosexuell oder gleichgeschlechtlich einordnen lassen wollen. Dabei geht es um die eigene Identität, die man für sich selbst erkennt, und darum, selbstbestimmt leben zu können. Es besteht ein breiter gesellschaftlicher Konsens, noch immer bestehende Diskriminierungen abzubauen. Die Fortschreibung der rechtlichen Rahmenbedingungen in den letzten Jahren, wie die Öffnung der Ehe für Paare gleichen Geschlechts oder die dritte Option beim Geschlechtseintrag, führte zu einer großen Sichtbarwerdung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Trotz allem bleibt die Gruppe der trans- oder intergeschlechtlichen Menschen als vulnerable Gruppe in Teilen der Gesellschaft weiterhin Diskriminierung und Ausgrenzung ausgesetzt.

Dem Plenum liegt nun ein gemeinsamer Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP sowie der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, der im federführenden Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beraten und im Innen- und Kommunalausschuss mitberaten wurde. Der Antrag hat vor allem zum Ziel, auf Bundesebene die Abschaffung des Transsexuellengesetzes und auf eine Novellierung des Personenstandsgesetzes hinzuwirken, sodass künftig eine Vornamensänderung sowie eine Personenstandsänderung allein durch Erklärung beim Standesamt ohne Vorlage von ärztlichen Gutachten oder Beratungsnachweisen oder Ähnlichem möglich werden. Das Bundesverfassungsgericht hat – das wurde von den Vorrednern bereits erwähnt – bereits in seinem Beschluss vom Oktober 2017 herausgestellt, dass die gleichgeschlechtliche Identität ein zentraler Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist und die Kennzeichnung des Geschlechts eine identitätsstiftende und ausdrückende Wirkung habe. Der Geschlechtseintrag hänge demnach wesentlich von dem Geschlechtsempfinden eines Menschen ab. Die geschlechtliche Identität aller Menschen sei, so das Bundesverfassungsgericht, zu schützen.

So hat der Deutsche Bundestag auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts reagiert und eine dritte Option beim Geschlechtseintrag mit „divers“ mit der Änderung des Personenstandsgesetzes zum 1. Januar 2018 geschaffen. Trotz der veränderten Rahmenbedingungen und einer wachsenden gesellschaftlichen Akzeptanz zeigt sich aber, dass die Umsetzung der sogenannten dritten Option allein keine echte Wahlmöglichkeit für den be

troffenen Personenkreis darstellt. Die Landesregierung sieht sich daher der Aufgabe verpflichtet, die Akzeptanz und Gleichstellung aller Lebensweisen zu befördern. Homosexuelle, bi- und transsexuelle, transgender und intergeschlechtliche Menschen sollen diskriminierungsfrei und gleichberechtigt leben können und weder im Alltag noch durch Verwaltungshandeln benachteiligt werden. Die Landesregierung unterstützt daher die Forderungen des vorliegenden Antrags, das bestehende Transsexuellengesetz durch ein zeitgemäßes Gesetz zur Anerkennung der selbstbestimmten Geschlechtsidentität zu ersetzen und den § 45 des Personenstandsgesetzes dahin gehend zu reformieren, dass künftig alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können.

Das Personenstandsrecht unterliegt wie auch das Transsexuellenrecht der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes. Es ist unzweifelhaft Aufgabe der Politik, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um noch vorhandene Diskriminierungen abzubauen. Die persönlichen Entscheidungen im Leben sind oft die wichtigsten. Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, seinen Lebensentwurf zu verwirklichen. Hierfür bedarf es der Stärkung sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Der federführende Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung hat zu diesem Thema am 15. Juli 2021 eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Die Anhörung hat im Ergebnis gezeigt, dass umfassender Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht. Es besteht überwiegend Einigkeit, dass die Reformierung des § 45b des Personenstandsgesetzes notwendig ist und damit alle Menschen eine Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei einem Standesamt abgeben können. Ziel ist es, die Gleichheit aller Menschen und der Geschlechter zu erreichen und auf ein selbstbestimmtes Leben im alltäglichen Zusammenleben hinzuwirken.

Dieses Anliegen wird die Bundesregierung entsprechend der Gesetzgebungskompetenz für das Personenstandsrecht sowie für das Transsexuellenrecht in dieser Legislaturperiode entsprechend der Vereinbarung des Koalitionsvertrags aufgreifen. Es ist zu erwarten, dass die Bundesregierung dazu bald eine entsprechende Gesetzesinitiative ergreifen wird. Das Bundesfamilien- und Bundesjustizministerium sollen laut Presseinformation den Gesetzentwurf gemeinsam angehen. Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes sollen laut dem Bundesjustizminister noch vor der parlamentarischen Sommerpause festgelegt werden.

Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wird im Rahmen seiner Zuständigkeit bei dem zu erwartenden Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene seinen Beitrag im Rahmen der Mitwirkungsmöglichkeiten der Länder dazu leisten. Der Freistaat Thüringen hat sich in den letzten Jahren sowohl in Fachministerkonferenzen als auch im Bundesrat für die Aufhebung des Transsexuellengesetzes sowie für gesetzliche Regelungen zum Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechtsidentität eingesetzt und wird dies auch weiterhin fortsetzen.

Die Landesregierung wird nun prüfen, ob und inwieweit der Aufforderung zur Vorlage der geforderten Verwaltungsvorschrift entsprochen werden kann. Dazu bedarf es einer Abstimmung mit allen Ressorts. Die beteiligten Ressorts der Landesregierung werden das hierzu Notwendige veranlassen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung kommen, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5656. Wer für diesen Änderungsantrag stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP sowie die fraktionslose Abgeordnete Dr. Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktion der CDU und die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Kniese. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/5397 unter der Berücksichtigung des eben beschlossenen Änderungsantrags. Wer also für diese Beschlussempfehlung stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP sowie die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die CDU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Auch das ist die fraktionslose Abgeordnete Kniese. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/1138 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das

Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die AfDFraktion und die CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Kniese. Damit ist der Antrag angenommen, und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Wir kommen dann zum Tagesordnungspunkt 10

Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2041 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/4579 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5563 Neufassung -

Das Wort hat Frau Abgeordnete Pfefferlein aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung für die Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, „Garantiert gut versorgt – Medizinische Leistungen in ganz Thüringen sichern“, dieser Antrag mit der Drucksachennummer 7/2041 wurde in der 52. Sitzung des Landtags am 2. Juli 2021 eingebracht. Es wurde Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt. Durch Beschluss des Landtags in seiner 52. Sitzung am 2. Juli 2021 wurde der Antrag ohne Gegenstimmen und Enthaltungen an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung behandelte den Antrag in seiner 32. Sitzung am 15. Juli 2021 laut Tagesordnung. Der Ausschuss beschloss, eine mündliche Anhörung durchzuführen und über das weitere Verfahren in der Sitzung am 16.09.2021 zu beraten.

In der 34. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 16. September 2021 wurde als Termin für die Anhörung der 11.11.2021 festgelegt. In der 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 14. Oktober 2021 wurde festgestellt, dass auf Grundlage der 36. sowie der Bera

(Staatssekretär Götze)

tung im Rahmen der 34. Sitzung alle zu den Anträgen in Drucksache 7/2041 eingereichten Anzuhörendenlisten beschlossen seien und die Anzuhörenden gemeinsam zur mündlichen Anhörung zu den vorgenannten Anträgen eingeladen wurden.