Protocol of the Session on June 9, 2022

Zu Frage 3, Vorabplanung an der Grundschule Leutenberg für das Schuljahr 2022/2023: An der Grundschule werden im Schuljahr 2022/2023 laut Vorabstatistik 67 Schülerinnen und Schüler betreut. Es werden zwei altersgemischte Klassen 1/2 mit insgesamt 32 und zwei altersgemischte Klassen 3/4 mit insgesamt 35 Schülern an der Grundschule lernen. Die Unterrichtsabsicherung ist in Planung. Zum Schuljahresende 2021/2022 scheidet die Schulleiterin aus dem Schuldienst aus. Die Ausschreibung der Funktionsstelle erfolgte im Amtsblatt 3/2022. Es liegen hierzu jedoch keine Bewerbungen vor. Zu Beginn des Schuljahres 2022/2023 gehören daher nach aktuellem Stand fünf Lehrerinnen und drei Erzieherinnen dazu. Drei Lehrerinnen und eine Erzieherin stehen für eine Lehrtätigkeit oder den Hort nicht zur Verfügung. Eine der vorgenannten Lehrerinnen wird bis zum 30. September 2022 teilweise und nach Möglichkeit ab Oktober 2022 wieder voll für die Lehrtätigkeit an der Schule zur Verfügung stehen. Für die zukünftigen vier Klassen stehen dann voraussichtlich drei Lehrerinnen zur Verfügung; die vorgenannte Lehrerin einbezogen. Geplant sind Abordnungen, um den vorhandenen Stundenbedarf zu decken. Durch Erhöhung des Beschäftigungsumfangs der Erzieherinnen auf 100 Prozent können zusätzlich fünf Sportstunden erteilt und die Stunden für den Schulvormittag ausgeschöpft werden. Es werden voraussichtlich 56 Kinder den Hort besuchen. Die Stelle einer Erzieherin oder eines Erziehers ist schon seit längerer Zeit im Karriereportal ausgeschrieben. Aufgrund der Bewerberlage konnte die Stelle noch nicht besetzt werden.

Vorabplanung für die Grundschule in Lehesten für das Schuljahr 2022/2023: An der Grundschule Lehesten werden laut Vorabstatistik 37 Schülerinnen und Schüler in einer altersgemischten Klasse 1/2 mit 21 Schülerinnen und Schülern und einer altersgemischten Klasse 3/4 mit 16 Schülerinnen und Schülern beschult. Zum 31. August 2022 scheidet die Schulleiterin aus dem Schuldienst aus. Eine aktuell nicht für eine Lehrtätigkeit zur Verfügung stehende Lehrerin soll aus Fürsorgegründen in das Schulamt Ostthüringen versetzt werden. Zum Schuljahresbeginn gehören daher nach aktuellem Stand drei Lehrerinnen und zwei Erzieherinnen zum Stammpersonal der Grundschule Lehesten. Für die zukünftigen zwei Klassen stehen zum jetzigen Zeitpunkt aus dem Lehrerteam drei Personen zur Verfügung. Der Unterricht wird abgesichert. Es werden voraussichtlich 29 Kinder den Hort besu

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

chen. Es werden 15 und 14 Kinder in zwei Hortgruppen betreut. Die Hortbetreuung ist abgesichert.

Zu Frage 4: Im Jahr 2019 startete der Freistaat Thüringen die Lehrergewinnungskampagne „Erste Reihe“, um dem gestiegenen Einstellungsbedarf Rechnung zu tragen. Diese Kampagne fußte auf einem ganzheitlichen Ansatz, der neben der Erhöhung der Einstellungszahlen aus der Anpassung der Rahmenbedingungen – Wiedereinführung der Verbeamtung, Besoldungserhöhung für Regel- und Grundschullehrkräfte auf A13/E13, Öffnung des Seiteneinstiegs für allgemeinbildende Schulen, Wiedereinsatz von Horterzieherinnen und -erziehern mit DDR-Lehrbefähigung im Unterricht an Grundschulen und der Professionalisierung des Personalmarketings für Lehrkräfte – besteht. Seit dem Kampagnenstart konnten mehr als 280 Einzelmaßnahmen realisiert werden. Diese reichen von Anzeigenschaltung zur Berufsorientierung in Fachzeitschriften und Berufswahlmagazinen sowie Informationsveranstaltungen mit Thüringer Lehrkräften und die Präsentation bei einschlägigen Messen wie der größten deutschen Bildungsmesse didacta oder der Berufsmesse Meiningen über gezielte Social Media Formate bis hin zu filmischen Schulportraits zur Bewerbung schwer zu besetzender Stellen. Zuletzt wurde hierfür an der Staatlichen Regelschule Floh-Seligenthal gedreht. Das Video ist unter nachfolgendem Link einzusehen: www.erste-reihe-thueringen.de/stellenangebote.

Lehrerinnen und Lehrer für den ländlichen Raum in Thüringen zu gewinnen, steht im Fokus der Kampagnenkommunikation. Sämtliche Maßnahmen, die geplant und umgesetzt werden, präsentieren den ländlichen Raum als attraktiven Arbeitsstandort. Zudem wurden 2021 die Kampagnenmotive überarbeitet und neue Lehrkräfte aus dem ländlichen Thüringen auch für die Bewerbung des Berufs als Lehrerin bzw. Lehrer gewonnen. Die Landgangmotive sind unter anderem auf Thüringer Überlandbussen zu sehen. Ein Meilenstein der Lehrergewinnung auch im bundesweiten Wettbewerb stellt das neue digitale Einstellungsverfahren für den Thüringer Schuldienst dar. Das im Herbst 2021 in Betrieb genommene Schulportal www.schuldienst.thueringen.de ermöglicht schnelle, einfache und zielgerichtete Bewerbungen und gibt auch Seiteneinsteigerinnen sowie -einsteigern die Möglichkeit, ihre individuelle Bildungsbiografie vollständig abzubilden. Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Herr Kowalleck.

Herr Staatssekretär, zunächst erst einmal vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Sie haben ja auch dargestellt, wo die Problemlagen liegen bei der Gewinnung von Fachpersonal und Krankenstand sowie auch der Abordnung von Lehrkräften. Inwieweit sind Ihnen denn ähnliche Fälle an Grundschulen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt bekannt, wo ebenso Probleme mit Personal auftreten?

Tatsächlich haben wir an mehreren Schulen Probleme. Das wissen Sie, das ist nichts Neues. Aber in dem Umfang kann ich jetzt aus dem Bauch heraus nichts sagen, das müsste ich recherchieren, ob es in dem Umfang vergleichbare Probleme gibt, was die Zahlen nicht zur Verfügung stehender Lehrerinnen und Lehrer angeht bezogen auf die Gesamtzahl der dort angestellten Lehrerinnen und Lehrer.

Danke schön, da würde ich mich über die Zuarbeit freuen.

Das werden wir nachtragen. Danke.

Weitere Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Mühlmann in der Drucksache 7/5497.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich frage zur Modernisierung des Sirenennetzes in Thüringen:

1. In welcher Höhe hat der Freistaat Thüringen bisher finanzielle Mittel aus dem landeseigenen Sirenenförderprogramm ausgezahlt oder zugesagt und wie viel verbleibt dadurch im Haushaltstitel?

2. In welchem Umfang hat der Freistaat Thüringen bisher die für das Jahr 2022 zugesagten Mittel aus dem Sirenenförderprogramm des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe abgerufen und entsprechend förderfähigen Anträgen zugesagt?

3. Werden die Thüringer Kommunen nach aktuellem Antragsbestand die für das Jahr 2022 zugesagten Mittel aus dem Sirenenförderprogramm des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ausschöpfen?

(Staatssekretär Prof. Dr. Speitkamp)

4. In welcher Form informiert der Freistaat Thüringen die Kommunen über die Möglichkeit der Kombination der Zuwendungstatbestände aus der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Thüringen für die Förderung des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe, also dem Sirenenförderprogramm des Landes und dem Sirenenförderprogramm des Bundes?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Jahr 2021 wurden für 544 Sirenen Förderanträge gestellt. Davon konnten insgesamt 433 Sirenen im Bereich der Umrüstung zur Ansteuerung über das TETRA-BOS-Digitalfunknetz gefördert werden. 22 Sirenen wurden neu errichtet. Insgesamt wurden im Jahr 2021 Zuwendungen in Höhe von 673.415,07 Euro für Sirenenumrüstung und 53.702,65 Euro für die Errichtung von neuen Sirenen bewilligt. Über die Höhe der bereits ausgezahlten Mittel in diesem Jahr kann aufgrund der Kurzfristigkeit der Anfrage und des höheren Rechercheaufwands keine Aussage getroffen werden. Entsprechende Informationen kann ich Ihnen bei Bedarf aber schriftlich nachreichen.

Da die Zuwendungen für Sirenen in einem gemeinsamen Haushaltstitel – Kapitel 03 18 Titel 883 03 – mit den Zuwendungen für Feuerwehrhäuser, Fahrzeuge und Uniform bewirtschaftet werden, kann der verbleibende Haushaltsrest nicht auf einzelne Maßnahmen spezifiziert werden.

Zu Frage 2: Der Bund hat im Rahmen einer Bund-Länder-Vereinbarung ein Sirenenförderprogramm gestartet, welches rückwirkend zum 01.01.2021 bei Maßnahmen zur Sirenenumrüstung und zum Sirenenneubau berücksichtigt werden konnte und für eine Mittelbindung bis 2023 zur Verfügung steht. Für Thüringen wurden vom Bund insgesamt 2.263.614 Euro zur Verfügung gestellt. Davon wurden über Zuwendungsbescheide 2.258.051,14 Euro gebunden. Zur Auszahlung kamen davon bisher 81.351,14 Euro. Aufgrund von Liefer- und Montageengpässen konnten bisher nicht alle Maßnahmen umgesetzt werden, sodass noch kein vollständiger Abfluss der Mittel erfolgen konnte. Daher wurden die noch nicht ausgezahlten

Bundesmittel im Haushalts- und Kassenverfahren des Bundes festgelegt, sodass diese auch über den 30.06.2022 hinaus für Thüringen verfügbar bleiben.

Die Antwort zu Frage 3: Ja, alle vom Bund zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden per Bescheid an die kommunalen Aufgabenträger bzw. Antragsteller gebunden.

Die Antwort zu Frage 4: Mit Erlass des Landesverwaltungsamts vom 1. September 2021 wurden die Landkreise und kreisfreien Städte über sämtliche Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes zur Umrüstung bzw. zum Neubau von Sirenenanlagen informiert. Dabei wurden insbesondere das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die verschiedenen Fördermittelkombinationen übersichtlich dargestellt. Die Landkreise wurden zudem darum gebeten, die Gemeinden unverzüglich über diese Fördermöglichkeiten zu informieren. Zu häufig gestellten Fragen konnte ein FAQ-Katalog unter Beteiligung von Bund, Thüringer Innenministerium und Thüringer Landesverwaltungsamt erarbeitet werden, der den Antragstellern vor Ort zur Verfügung steht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Gibt es Nachfragen? Bitte, Herr Mühlmann.

Nur eine kurze Nachfrage. Zu Frage 1 hatten Sie eben ausgeführt, dass Sie die Zahlen für 2022 noch nicht sagen können. Die würden mich aber insbesondere interessieren. Daher würde ich darum bitten, wie von Ihnen angeboten, das auch zu erfüllen. Danke.

Ja, gern.

Weitere Nachfragen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Dann ist nächster Fragesteller Herr Abgeordneter Emde in der Drucksache 7/5506.

Danke, Frau Präsidentin.

Planungsstand zum Umbau der Bundesstraße B 92 im Abschnitt Weida-Hohenölsen

Im Rahmen der Beratungen des Petitionsausschusses zur Petition E-209/17 wurden Möglichkeiten diskutiert, die Situation im Kreuzungsbereich der B 92 und B 175 nahe Weida, bekannt als Fortuna

(Abg. Mühlmann)

Kreuzung, zu entschärfen sowie die B 92 im weiteren Verlauf für die Verkehrsteilnehmer sicherer zu gestalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Planungsphase befindet sich derzeit der Umbau der Fortuna-Kreuzung und wie ist der Zeitplan – mit Zielterminen – für die nächsten Leistungsphasen?

2. Im Januar 2020 wurde dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine ergänzende Voruntersuchung zur Bestätigung vorgelegt. Ist diese Bestätigung erfolgt und in welcher Bauform soll nun die finale technische Umsetzung des Umbaus der Kreuzung erfolgen?

3. In Drucksache 7/414 wird darauf verwiesen, dass zur Erlangung des Baurechts eine einheitliche Bearbeitung des gesamten Streckenabschnitts WeidaHohenölsen auf der B 92 erfolgen soll. Wie weit ist die Planung hierbei vorangeschritten und welche weiteren Schritte sollen bis wann erfolgen?

4. Ist inzwischen abzusehen, ob die Maßnahme abschnittsweise oder als Gesamtmaßnahme erfolgen soll, und liegt bei einer abschnittsweisen Umsetzung die Priorität im Bereich der Fortuna-Kreuzung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil, bitte.

Sehr verehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Emde beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Planung für den Um- und Ausbau des Knotenpunktes zwischen der Bundesstraße B 92 und der Bundesstraße B 175, die sogenannte Fortuna-Kreuzung, befindet sich in der Leistungsphase 02, der Vorplanung. Nach gegenwärtigem Stand ist vorgesehen, die Vorplanung als notwendige Grundlage für die dann folgenden weiteren Planungsschritte im IV. Quartal dieses Jahres abzuschließen. Nach Abschluss der Vorplanung sollen die nächsten Leistungsphasen 03 und 04 beauftragt werden. Ein konkreter Zeitplan oder definierte Zieltermine für die Beauftragung, die Realisierung oder den Abschluss der folgenden Leistungsphasen der Planung sowie eine Erlangung des Baurechts als auch eine anschließende bauliche Umsetzung können gegenwärtig nicht genannt werden. Die wesentlichen Ursachen hierfür liegen sowohl in der andauernd schwierigen Personalsituation in der

Thüringer Straßenbauverwaltung als auch in den im Bauwesen tätigen Ingenieurbüros.

Zu Frage 2: Durch das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr wurde in einer von der Thüringer Straßenbauverwaltung entwickelten Variante für die bauliche Ausbildung des Knotenpunktes zwischen der B 92, der B 175 sowie einer Kreis- und einer Gemeindestraße zugestimmt. Die B 92 wurde dabei entsprechend der Bestätigung des Bundesverkehrsministeriums mit zwei Brückenbauwerken über einen Kreisverkehr geführt. Der Anschluss der B 92 an den Kreisverkehr erfolgt über Rampen. Die B 175 und eine Gemeindestraße werden an den Kreisverkehr angeschlossen. Die Kreisstraße K 523 wird nach wie vor an die B 175 angeschlossen bleiben, die Trassierung im Anschlussbereich jedoch verbessert.

Zu Frage 3: Die Planung für den Knotenpunkt Fortuna-Kreuzung erfolgt gemeinsam mit der Planung für den Streckenverlauf der B 92 zwischen Weida und Hohenölsen. Insofern liegt für die Planung der Strecke derselbe Planungsstand vor.

Zu Frage 4: Gegenwärtig ist vor dem Hintergrund des aktuellen Planungsstands noch nicht abzusehen, ob eine zukünftige bauliche Umsetzung als eine Gesamtmaßnahme oder in einzelnen Bauabschnitten erfolgen sollte. Festlegungen hierzu wären Ergebnisse der noch folgenden Planungsphase. Es ist jedoch noch davon auszugehen, dass bei einer eventuellen abschnittsweisen baulichen Umsetzung die Priorität beim Knotenpunkt FortunaKreuzung liegen würde.

Vielen Dank.

Gibt es Nachfragen? Herr Abgeordneter.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe zwei Nachfragen.

Die erste Nachfrage: Sie haben gesagt, derzeitig wäre die Leistungsphase 2, also die Vorplanung, in Arbeit, haben aber schon die Vorzugsvariante benannt. Normalerweise ist ja der Variantenvergleich Gegenstand der Leistungsphase 2. Ist also der Variantenvergleich bereits abgeschlossen? Das ist die erste Frage.