Protocol of the Session on June 9, 2022

Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir können wieder pünktlich mit der Sitzung beginnen und das wollen wir auch tun.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie ganz herzlich zu unserer Sitzung des Thüringer Landtags begrüßen, die ich hiermit für den heutigen Tag eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne – herzlich willkommen, ein Gruß geht nach oben – und die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream.

Schriftführer zu Beginn der Sitzung sind Herr Abgeordneter Weltzien und Herr Abgeordneter Urbach.

Für diese Sitzung hat sich entschuldigt: Herr Abgeordneter Worm.

Gestatten Sie mir einige Hinweise zur Tagesordnung. Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den neuen Tagesordnungspunkt 8 a heute als zweiten Punkt aufzurufen.

Zu Tagesordnungspunkt 4 wird ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5657 elektronisch bereitgestellt und verteilt. Die Verteilung wird gemäß der getroffenen Absprache zentral auf den beiden Tischen an den Seiten des Plenarsaals erfolgen. Sobald das erfolgt ist, werde ich Sie darüber informieren.

Zu Tagesordnungspunkt 9 wurde ein Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5656 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt.

Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Bühl, bitte schön.

Zusätzlich zu dem von Ihnen Vorgetragenen beantrage ich, den Tagesordnungspunkt 25 erst in der Juli-Sitzung aufzurufen.

Ich habe jetzt nicht den Überblick. Als Einreicher?

Genau, ja.

Sie sind Einreicher, gut. Der Tagesordnungspunkt 25 ist die zweite Beratung zum Dritten Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung. Die Antragsteller wollen diesen Gesetzentwurf auf die Tagesordnung für die nächste Sitzung schieben. Dann lasse ich das abstimmen. Wer damit einverstanden ist, dass der Tagesordnungspunkt 25 auf Antrag der Antragsteller auf die Juli-Sitzung verschoben wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen und der Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die zwei fraktionslosen Abgeordneten und Frau Tasch. Damit ist der Gesetzentwurf auf das Juli-Plenum verschoben.

Weitere Hinweise zur Tagesordnung? Das kann ich nicht erkennen. Damit verfahren wir entsprechend der Tagesordnung und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1

Thüringer Gesetz zur Anerkennung und Förderung der Musik- und Jugendkunstschulen im Freistaat Thüringen (Thürin- ger Musik- und Jugendkunst- schulgesetz) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/3385 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/5637 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5654 -

ZWEITE BERATUNG

Das Wort erhält Frau Abgeordnete Mitteldorf aus dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien zur Berichterstattung. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, und einen wunderschönen guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier, aber auch am Livestream! Ich weiß, beim Thema „Kultur“ ist es immer schwierig, das interessiert leider nicht so viele in diesem Rund.

Deshalb bitte ich auch um Aufmerksamkeit!

Aber es wäre ganz gut, zumal das euer Gesetzentwurf ist, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe mir eigentlich vorgenommen, dass ich die Berichterstattung so großartig wie der Kollege Blechschmidt im letzten Plenum quasi völlig ohne Blatt geben kann, aber da die Bearbeitung des Gesetzentwurfs zu Recht eine sehr lange Zeit in Anspruch genommen hat, wird mir das leider nicht gelingen.

Der Landtag hat den CDU-Gesetzentwurf in seiner 51. Sitzung am 1. Juli 2021 an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien überwiesen und der Ausschuss hat sich in sehr vielen Sitzungen mit diesem Gesetzentwurf befasst. Es wurde eine mündliche Anhörung, ebenso der Kreis der Anzuhörenden und eine Anhörung im Onlineforum des Landtags beschlossen. Diese wurde allerdings nicht wahrgenommen. Die mündliche Anhörung selbst zum Entwurf fand dann am 17.09.2021 hier im Plenarsaal statt. Es haben neun eingeladene Verbände die Chance genutzt, sich mündlich dazu zu äußern, und wir hatten weiterhin sehr viele schriftliche Stellungnahmen. Aus der Anhörung war vorrangig positives Feedback zu vernehmen. Es gab allerdings einige Anmerkungen zur Ausgestaltung des Gesetzes, so zum Beispiel bei der Frage der Anerkennung von Lehrplänen von Musikschulen, die nicht kommunal getragen oder im Verband der Thüringer Musikschulen sind, sondern als freie Musikschulen ebenfalls unter dieses Gesetz fallen könnten. Das war eine Anmerkung und es gab unter anderem auch Anmerkungen zu der Frage der Übergangsfristen und zu der Frage der Fristen, auf welches Kalenderjahr sich dann die Berechnungsgrundlage beziehen soll.

Die Änderungsanträge wurden dann zunächst im Oktober 2021 von der CDU zu ihrem Gesetzentwurf eingereicht, im November 2021 gab es auch Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen. Da einige dieser Änderungsanträge kommunalrelevant waren, wurde am 13.11.2021 im Ausschuss vereinbart, dass es eine neue schriftliche Anhörung für diesen Teil geben sollte. Gleichzeitig gab es aus dem Ausschuss heraus einen Prüfauftrag an den Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags, bei dem es um die Frage ging, ob es im Gesetz eine Ungleichbehandlung in der Bewertung zwischen den Musikschulen und den Jugendkunst

schulen gibt. Das bezog sich vor allem auf die Frage, dass im Gesetzentwurf für die Musikschulen bezogen auf den kommunalen Finanzierungsanteil ein deutlich beschriebener Prozentsatz festgeschrieben wurde, während bei den Jugendkunstschulen das Wort „angemessen“ ohne weitere Steuerungsfunktion steht. Das Ergebnis des wissenschaftlichen Gutachtens ging dem Ausschuss dann im Februar 2022 zu und es wurde deutlich, dass es nicht verfassungswidrig ist, weil dies auf Grundlage der unterschiedlichen Strukturen der Musik- und der Jugendkunstschulen für das Gesetz keinerlei Probleme bereiten soll.

Es wurde dann ein gemeinsamer Änderungsantrag eingereicht, der in der Sitzung am 03.06.2022 durch den Ausschuss beschlossen wurde. Es gab redaktionelle Änderungen, die noch beschlossen worden sind. So kam der Ausschuss am 03.06.2022 bei 4 Enthaltungen und sonstiger Zustimmung dazu, dem Landtag zu empfehlen, auf Grundlage der – wie Sie in der Beschlussempfehlung sehen können – Änderungen dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst Frau Abgeordnete Baum für die Gruppe der FDP. Bitte, Sie haben das Wort.

Guten Morgen, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind doch sonst immer ganz zum Schluss dran – na gut. Vielen Dank.

Wir sprechen über das Thüringer Musik- und Jugendkunstschulgesetz. Ich starte mit einem Zitat, wie man das gern so tut: „Wer Musik nicht liebt, verdient nicht, ein Mensch genannt zu werden; wer sie nur liebt, ist [erst] ein halber Mensch; [doch] wer sie […] treibt, ist ein ganzer Mensch.“

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Das sind diejenigen, die ein Musikinstrument gelernt haben, die jetzt applaudieren.

Sicher hat Johann Wolfgang Goethe, von dem das Zitat stammt, damit nicht Werbung für Musikschulen machen wollen, aber auch er wusste sicher – die erste Musikschule gibt es schon seit 1820 –, dass jedes Kunstwerk, jeder erfolgreiche Auftritt irgendwann mal in einer Musikschule, in einer Jugendkunstschule oder zumindest in einem sehr ergebnisorientierten Austausch mit einem Lehrer oder Meister begonnen hat.

Musikschulen und Jugendkunstschulen leisten bis heute einen unschätzbaren Beitrag zur kulturellen, künstlerischen und auch sozialen Bildung und Teilhabe junger Menschen. Viele große Musiker und bildende Künstler sind ihre ersten Schritte erfolgreich in Chören, Musikschulen und Kunstkursen gegangen und ihr Talent wurde dort professionell gefördert, unterstützt. Deswegen ist es wichtig, dass wir diese gesellschaftliche Aufgabe auch weiterhin unterstützen und bewahren.

Eine konkrete Möglichkeit der Unterstützung stellt die Rückkehr zur institutionellen Förderung der Musikschulen und auch der Jugendkunstschulen dar. Sie bietet die notwendige Planungssicherheit für die Träger, für die Einrichtungen selbst und natürlich auch für deren Beschäftigte. In einigen anderen Bundesländern wie zum Beispiel bei unserem Nachbarn in Sachsen-Anhalt ist die institutionelle Förderung bereits gegeben, bei uns in Thüringen hingegen ist die Finanzierung seit 2008 lediglich über Schlüsselzuweisungen und Projektförderungen erfolgt. Das führt immer dazu, dass Beschäftigung an einer Musikschule eher eine unsichere Aufgabe und Angelegenheit ist. Wenn es aber eine sichere Sache beim Erlernen von Musikinstrumenten oder künstlerischen Aktivitäten ist, dann die, dass wahre Meisterschaft das Ergebnis steten, kontinuierlichen Übens ist – der Hinweis auch an die Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne. Und zu diesem kontinuierlichen Üben gehört natürlich auch die kontinuierliche Begleitung durch entsprechende Lehrkräfte.

Es ist also gut, dass mit diesem Gesetz eine verlässliche Finanzierung der Musikschulen, aber auch der Jugendkunstschulen ermöglicht wird. Dabei werden die kommunalen Träger nicht aus der Verantwortung entlassen: Eine Förderung der jeweiligen Schulen erfordert eine Eigenbeteiligung. Und auch das ist gut, denn die Einbindung der Musikschule vor Ort, die Identifizierung mit den Aktivitäten ist wichtig für ihren Erfolg und damit für den Erfolg der kleinen Künstlerinnen und Künstler.

Ein Kritikpunkt, den wir an ähnlichen Stellen immer wieder anbringen, und den bringen wir hier natürlich auch an: Wir haben immer unsere Schwierigkeiten damit, Mindestsummen in Gesetzen festzuschreiben, auf der einen Seite natürlich wegen der Eigenbindung, die wir uns als Haushaltsgesetzgeber oder auch gegenüber der Exekutive an der Stelle schaffen, also der Handlungsspielraum, den wir einschränken. Auf der anderen Seite geht es aber auch in der gesetzgebenden Sicht um die Frage: Wie oft muss man an der Stelle nachbessern, denn wer weiß, was 6 Millionen Euro in fünf Jahren noch wert sind?

Das sei hier erwähnt, ändert aber nichts an unserer Zustimmung zum Gesetz. Die Gespräche und Diskussionen zu dem Gesetzentwurf haben schon ein paar Monate angedauert. Dabei ging es eigentlich nie um das Ob, sondern es ging immer um die Frage, wie das Gesetz rechtssicher und auch umsetzbar gestaltet werden kann. In den Anhörungen war die Unterstützung des Gesetzentwurfs sehr deutlich zu spüren. Auch in der letzten Sitzung des federführenden Ausschusses sind die letzten kritischen Punkte ausgeräumt worden. Die Mehrheit hat also das Gesetz für beschlussfähig gehalten. Von daher stimmen wir als Freie Demokraten diesem auch zu.

(Beifall Gruppe der FDP)

Denn es sollen weiterhin so tolle Ausstellungen entstehen können, wie sie gerade im Landtag zu bewundern sind. Gestern Abend gab es auch Musik, die hat auch sicher mal an einer Musikschule angefangen. Denn Musik und Kunst bereichern das kulturelle Leben in unseren Städten und Gemeinden seit jeher. Unser Leben wäre weniger bunt und um vieles ärmer, würde ich sagen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Denn es heißt nicht umsonst: Wo man singt, da lass dich ruhig nieder. In diesem Sinne wünsche ich allen Aktiven in den Musikschulen und den Jugendkunstschulen viel Erfolg. Machen Sie etwas aus dem, was dieses Gesetz als Grundlage schafft! Wir sind gespannt, welche Wirkung das Gesetz in den nächsten Monaten zeigt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Der angekündigte Entschließungsantrag zu TOP 4 ist jetzt verteilt.

Ich erteile nun Frau Abgeordneter Henfling für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, es ist schön, mal wieder ein Gesetz im Thüringer Landtag vorliegen zu haben, bei dem alle sagen: Damit sind wir okay. Ja, das haben wir nicht so häufig. Ich will aber trotzdem noch mal ein bisschen auf die Genese dieses Gesetzes eingehen. Über die Kuriositäten, wie dieses Gesetz in den Thüringer Landtag gekommen ist, haben wir uns in der ersten Lesung schon ausgetauscht. Es stand CDU darüber, aber geschrieben haben es die Verbände der Musik- und Jugendkunstschulen

(Abg. Baum)

zusammen mit dem Kulturrat, und die CDU hat es eingereicht. Wir diskutieren sicherlich an anderer Stelle noch mal über die Frage von Urheberrechten. Aber sei es drum. Wir haben nicht einfach ein CDU-Gesetz verhandelt, sondern wir haben tatsächlich ein Gesetz verhandelt, das von denjenigen auf den Weg gebracht wurde, die es auch unmittelbar betrifft.

Wir wollen diese Arbeit der Verbände natürlich würdigen und finden das auch wichtig. Darum haben wir das Gesetz der Verbände auch an den Ausschuss gegeben und ein parlamentarisches Verfahren, was die Kollegin Mitteldorf hier schon beschrieben hat, durchgeführt. Ich glaube, wir haben gemeinsam mit den Verbänden die Fallstricke, die noch in dem Gesetz drin waren, relativ konstruktiv beseitigt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Resultat haben wir heute hier vorliegen. Auch dazu noch mal: Wir haben im Wesentlichen konkrete Nachschärfungen bei bestimmten Begrifflichkeiten gemacht, wie zum Beispiel bei dem Passus „festangestellt“ und den Fragen von Rahmenlehrplänen. Außerdem konnten wir das Anerkennungsverfahren durch den Verweis auf eine ausgestaltete Rechtsverordnung praktikabler gestalten und haben auch eine Übergangsfrist verankert.