Protocol of the Session on May 6, 2022

Zum Beispiel ist dort ein Thema – das würde ich an dieser Stelle gern noch einmal ansprechen –, wenn wir über die Feuerwehren reden, die Ausbildung und Versorgung mit vernünftigen Ausrüstungsgegenständen. Beim Thema „Ausbildung“ muss ich noch einmal auf das Thema der Thüringer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule kommen, hier ist uns ja auch gesagt worden – und das ist auch nicht in Abrede zu stellen –, dass beim Ausbau, in den Planungen zumindest und auch, sage ich mal, in der Überlegung, wie man das zukünftig mit den Ausbildungskapazitäten anders gestalten könnte, große Fortschritte erzielt worden sind. Auch die Tatsache, dass man jetzt sagt, es gibt eine feste Kontingentierung, die den Kameraden vor Augen führt, dass sie zum Lehrgang kommen können oder eben auch nicht – in den meisten Fällen ist das nicht so –, ist zu begrüßen. Das sorgt dafür, dass man nicht mehr diese ganzen Absagen hat, kurz bevor es eigentlich losgehen sollte. Aber auch hier müssen wir gemeinsam daran arbeiten – und das Innenministerium ist aufgefordert, intensiv nach Lösungen zu suchen und vorzuschlagen –, dass wir hier die Ausbildung verbessern können, einfach mehr Angebote schaffen können und nicht erst im Jahre 2030, wenn die Landesfeuerwehrschule zumindest in einem weiteren Schritt fertig ausgebaut sein soll. Das ist ein Punkt, wo wir wirklich für die Feuerwehrleute hier etwas machen können. Da sind Sie alle herzlich eingeladen mitzuarbeiten, aber nicht mit diesem Antrag. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nicht. Wünscht die Landesregierung das Wort? Für das Innen- und Kommunalministerium spricht Frau Staatssekretärin Schenk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nur einige wenige Worte: Ich denke, die meisten inhaltlichen Punkte wurden im Rahmen der Debatte am 4. Juni 2021 ausgetauscht. Herr Czuppon, Sie haben beklagt, dass Sie so wenig Zeit haben, hier zu sprechen, aber die meiste Zeit doch für Beschimpfungen verwendet. Ich finde, das sagt doch eigentlich auch viel darüber aus, wie viel Ihnen das Thema „Feuerwehr“ eigentlich wert ist. Es liegt schon irgendwie der Verdacht nah, dass es hier nur um Profilierung geht. Und dass es um Profilierung geht, zeigt sich allein schon daran, dass Sie mit Zwischenrufen mehrfach deutlich gemacht haben, dass Sie nicht

wissen, auf welche Statistiken sich der Abgeordnete Bilay in seiner Rede bezogen hat.

Das will ich Ihnen gern ermöglichen, damit Sie das nachvollziehen können. Sie können da einfach in Google mal nach der Jahresstatistik der Thüringer Feuerwehren gucken, da werden Sie erfahren, dass es tatsächlich zum Beispiel im Bereich der Jugendfeuerwehren im Jahr 2017, im Jahr 2018 und auch im Jahr 2019 einen Anstieg gegeben hat. Und das ist auch für alle anderen Abteilungen dort nachvollziehbar. Sie können da gern reinschauen und können dann noch mal nachvollziehen, auf welche Zahlen sich hier bezogen wird,

(Unruhe AfD)

denn im Allgemeinen ist es ja einer fachlichen Debatte dienlich, wenn man sich auf wirkliche Fakten bezieht.

Und so ist es eben auch mit Ihren Punkten, in denen Sie sich zum Härtefallfonds äußern. Auch da – das hat auch der Abgeordnete Urbach jetzt wieder dargestellt – gibt es die allgemeine Vermutung, dass man das auch mit einer Richtlinie oder einer Verordnung regeln könnte. Wenn Sie sich jetzt hier schon die Mühe gemacht haben, die bayerische Regelung abzuschreiben, dann empfehle ich Ihnen auch noch mal, genau hinzuschauen, was das Ergebnis der bayerischen Regelung war. Ich kann Ihnen aus sicherer Quelle berichten, dass diejenigen, die diese bayerische Regelung zur Anwendung gebracht haben, jetzt nicht alle friedlich und befriedet, was ja wahrscheinlich das anerkennenswerte Ziel dieses Vorstoßes ist, sich über die Lösung freuen, ihre Härte abgegolten zu wissen, sondern das Gegenteil ist der Fall. Es gibt Menschen, die keine Härte anerkannt bekommen haben, die jetzt den Klageweg beschreiten. Und ich bin mir ziemlich sicher und das wurde, glaube ich, in hinlänglich langen Debatten hier im Hohen Haus, aber auch in der Presseberichterstattung deutlich, dass man eine Härte abfedern will, es dafür eine gesetzliche Grundlage braucht, die klar sagt: Wer ist von einer Härte betroffen, wie wird das Ganze finanziert, wer ist davon erfasst?

(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Hat der doch gemacht!)

Mein Haus hat vermehrt darauf hingewiesen, dass, den Zeitpunkt einfach nur nach hinten zu verschieben, nicht bedeutet, dass die Härte dann weg ist, sondern die Härte liegt dann einfach nur an einem anderen Punkt. Das sollte sich eigentlich jedem erschließen, dass das keine Lösung ist.

Und was Ihre Ausführungen zum Thema „Feuerwehr“ betrifft, finde ich, zeigt die Verquickung die

(Abg. Urbach)

ser beiden völlig sachfremden Themen miteinander einfach nur, dass es hier um Profilierung und maximale Öffentlichkeitswirksamkeit geht und nicht darum, Respekt zum Ausdruck zu bringen.

(Beifall DIE LINKE, CDU, Gruppe der FDP)

Wenn Sie sich diese Statistiken, die ich angesprochen habe, noch mal anschauen würden, würden Sie dort zur Kenntnis nehmen, dass auch da gesagt wird: Es kommt auf die Rahmenbedingungen für Kameradinnen und Kameraden an. Zu einer Rahmenbedingung gehört eben auch, dass ehrlich Danke gesagt wird und nicht bei so einer Rede, in der ich Danke sage, mit einem Flyer Ihrer Fraktion herumgewedelt wird. Das ist kein Respekt, das ist einfach nur Populismus. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Wir kommen dann zur Abstimmung. Die Fraktion der AfD hat beantragt, diesen Gesetzentwurf erneut an den Innen- und Kommunalausschuss zurückzuüberweisen. Wer dieser Rücküberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der CDU und die Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Rücküberweisung abgelehnt.

Wir kommen zur direkten Abstimmung über diesen Gesetzentwurf in zweiter Lesung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Mitglieder der AfDFraktion. Wer ist dagegen? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses und die Gruppe der FDP. Wer enthält sich? Das sind die beiden fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf auch inhaltlich abgelehnt.

Damit sind wir am Ende dieses Tagesordnungspunkts.

Ich möchte an dieser Stelle noch einmal zurückkommen zum Tagesordnungspunkt 8 heute Morgen und der Unterbrechung durch den Ältestenrat. Es ging ja hier um die Bewertung einer Aussage des Abgeordneten Müller, der den Begriff der „gequirlten Scheiße“ verwendet hat. Ich habe dafür eine Rüge erteilt. Weil der Begriff, den ich gerade jetzt noch mal gesagt habe, doch zu großen lautstarken Reaktionen im Hause geführt hat, waren die beiden folgenden Sätze dann hier oben nicht mehr hörbar gewesen, waren nicht angekommen, denn der Abgeordnete Müller hatte weiter fortgeführt: „Dafür ho

le ich mir auch gern einen Ordnungsruf ein, von einem Faschisten brauche ich mir hier nichts sagen zu lassen.“ Mit dem zweiten folgenden Satz gibt es dann eine Personalisierung des vorherigen Satzes und damit wandele ich hiermit die erteilte Rüge in einen Ordnungsruf um.

Allerdings möchte ich Herrn Abgeordneten Müller – Sie sind ja gerade da – sagen, weil Sie gesagt hatten, „dafür hole ich mir auch gern einen Ordnungsruf ein“, Ordnungsrufe kann man sich hier oben nicht bestellen und man sollte es auch nicht. In der Sitzung des Ältestenrats waren sich eigentlich alle Teilnehmer einig, dass es nicht die Bestrebung hier im Hause sein sollte, die Gespräche so weit oder die Reden so weit eskalieren zu lassen.

(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wer ist jetzt der Faschist?)

In diesem Sinne bleibt es also dabei, dass Abgeordneter Müller für diese zitierten Äußerungen einen Ordnungsruf erhält. So weit zur Klarstellung.

Es geht weiter mit dem Tagesordnungspunkt 28

Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Klimagesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3375 - ZWEITE BERATUNG

Als erster Rednerin erteile ich Frau Nadine Hoffmann, Abgeordnete der Fraktion der AfD, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Livestream, in der ersten Beratung unseres Gesetzentwurfs habe ich aufgezählt, wie viele Institutionen, Verbände und landesweite Schwergewichte sich in der Anhörung 2018 zum Klimagesetz gegen diese Pläne in Gänze oder teilweise ausgesprochen haben. Zur Erinnerung: Es waren die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Thüringen, die Wohnungswirtschaft Thüringen, der Verband der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, der Landesverband der Thüringer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, der Bauernverband, die Ingenieurkammer Thüringen, die Architektenkammer, der Verband kommunaler Unternehmer, der Verband der Wirtschaft Thüringens, der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag.

Sie kritisierten nicht nur Kapazitätsgrenzen durch steigende Bürokratie und durch Überregulierung,

(Staatssekretärin Schenk)

fehlende technologische Speichermöglichkeiten, den Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Kommunen, die Benachteiligung des ländlichen Raums, sondern auch die Sanierungsvorschriften und damit einhergehende unverhältnismäßige Kosten, die einer Wirtschaftlichkeit widersprechen.

Weitere Kritikpunkte waren: Abwanderung energieintensiver Unternehmen, der Verkehrssektor wurde nicht detailliert genug betrachtet, die Energiegewinnung sollte nicht über die Fläche definiert werden, sondern über Leistung, es wurde keine energieträgeroffene Betrachtung durchgeführt, Baukostensteigerungen sind zu wenig berücksichtigt, es besteht keine Ressourcenschonung angesichts des Maßes an Wärmedämmung, Recycling und Rückbau von Windkraftanlagen sind nicht geklärt, Fachkräftemangel an Architekten wurde nicht betrachtet und die Kommunen wurden nicht eingebunden. Jüngst rutschte einem Vertreter der Genannten in einer Anhörung in einem Landtagsausschuss und bei einer Pressekonferenz der Wohnungsverbände Mitteldeutschlands heraus, dass Bürokratie, Baukostensteigerungen und Wohnungsbaureduzierung tatsächlich ein Hemmnis darstellen und eingetroffen sind.

(Beifall AfD)

Wer 2018 nicht in dem Maße zu Wort kam, wie es gebührt, das waren die Bürgerinitiativen, die sich, wo immer sich die Windkraftindustrie ausbreitet, gründen und für ihre Heimat kämpfen. Dafür müssen wir ihnen danken.

(Beifall AfD)

Die Landesregierung aber möchte das Gesetz gar novellieren und wird sicherlich Dank des 2-ProzentFlächenziels der rot-grün-gelben Bundesregierung die Gelegenheit ergreifen, die Fläche in Thüringen auf 2 Prozent auszuweiten, auch in Naturparks und mit ein bisschen weniger Abstand, wie es der neue Staatssekretär schon verkündet hat.

Die Landesregierung macht auch keinen Hehl daraus, dass die Waldflächen durch Windkraftanlagen industrialisiert werden sollen. Aber wenn – wie zum Klimagesetz erläutert – die Thüringer Wälder mindestens 20 Prozent der Emissionen absorbieren, dann wäre es verantwortungslos, diese abzuholzen.

(Beifall AfD)

Das 2-Prozent-Flächenziel würde bedeuten: 320 Quadratkilometer versiegelt, 4.000 Windkraftanlagen mal 30 Tonnen Fundament, 4.000 Rotoren, die Fledermäuse schreddern, mehr Flächenversiegelung, mehr getötete Tiere, mehr Schädigung des ländlichen Raums, mehr Infraschall und mehr Ab

hängigkeit vom Vorhandensein einer ausreichenden Windgeschwindigkeit. Das Fazit kann daher nur lauten: Statt es zu novellieren, sollte das Gesetz abgeschafft werden.

(Beifall AfD)

Thüringen ist Nettoenergieimporteur. Etwa zwei Drittel werden importiert, ein Drittel wird selbst produziert. Wiederum mehr als 30 Prozent des Gesamtbedarfs werden über Erdgas gedeckt, was weder kurzfristig noch mittelfristig substituiert werden kann – auch nicht durch den sogenannten grünen Wasserstoff, denn für dessen Produktion braucht man auch erst mal Energie, die grundlastfähig sein soll, und Windkraftanlagen sind nicht grundlastfähig.

(Beifall AfD)

In dem Sinne ist es auch unehrlich, im Zusammenhang mit der Ukrainekrise von Freiheitsenergien zu reden, denn Energieerzeugung macht abhängig vom Wind. Wo ist da bitte die Vernunft?

(Beifall AfD)

Hier wird auf Gedeih und Verderb eine völlig ideologische Energiepolitik über das Knie gebrochen, Umwelt- und Wirtschaftsschäden werden in Kauf genommen – um den Preis, dass das grüne Herz Deutschlands mit Industrieanlagen zugepflastert wird, angetrieben von einer Partei, die sich allen Ernstes noch grün nennt.

(Beifall AfD)

Thüringen braucht eine realistische Energiepolitik, die sozial- und umweltverträglich ist. Dazu haben wir einen entsprechenden Antrag in Drucksache 7/4735 eingereicht, der technologieoffen ist, der dem Landschaftsbild und dem Energiebedarf des Freistaats gerecht wird, ohne dass energieintensive Betriebe um ihre Existenz und Naturschützer um den Bestand des Rotmilans fürchten müssen.

(Beifall AfD)

Die zweite Beratung dieses Entwurfs gibt aber der CDU-Fraktion noch mal die Möglichkeit, so abzustimmen, wie sie es bei den Beratungen 2018 getan hat, nämlich gegen das Gesetz, sprich: für unsere Forderung nach Abschaffung. Oder Sie erklären, warum Sie jetzt für das Gesetz sind. Vielleicht findet auch die Gruppe der FDP den Mut, nicht parteipolitisch auf den Antragsteller zu schauen, sondern auf das Ziel, unser Thüringen vor einer weiteren Verschandelung zu schützen.