Lassen Sie mich abschließend auf die in der Begründung zum Gesetzentwurf enthaltenen Daten eingehen. Es wurde vorhin schon kurz darauf reagiert. Der Anteil der Nicht-EU-Ausländer an den Thüringer Studierenden lag im Wintersemester 2020/2021 bei 9,7 Prozent und nicht bei 35 Prozent. Dies betrifft 5.308 Studierende der Universitäten und der Musikhochschule sowie 4.047 Studierende der Fachhochschulen, der Dualen Hochschule Gera-Eisenach und der staatlich anerkannten Hochschulen bei einer Gesamtzahl von 96.080 Studierenden im Freistaat Thüringen. Das ist doch eine beträchtliche Zahl. Einen über den Durchschnitt erhöhten Anteil von ausländischen Studierenden verzeichnet beispielsweise die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar mit
31 Prozent in ausgewählten Studienfächern. Dies liegt an der Besonderheit dieser Hochschule. Studieren können an der Hochschule nur diejenigen, die den Nachweis ihrer besonderen künstlerischen Eignung für das gewählte Fach durch das Bestehen der Eignungsprüfung mitbringen. Die Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar steht in Konkurrenz mit anderen Musikhochschulen, sodass sie zum Erhalt und Ausbau ihres Renommees auf exzellente Bewerber angewiesen ist, die zu einem nicht unerheblichen Teil aus dem nichteuropäischen Ausland kommen.
Sehr geehrte Abgeordnete, der Gesetzentwurf sollte aus Sicht der Landesregierung abgelehnt werden. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir kommen an dieser Stelle zur Abstimmung. Ich habe nicht wahrgenommen, dass noch mal eine Ausschussüberweisung beantragt wurde. Deswegen stimmen wir direkt über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD in Drucksache 7/2794 in zweiter Beratung ab.
Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die übrigen Fraktionen, die fraktionslosen Abgeordneten und die Gruppe des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und es erübrigt sich auch eine Schlussabstimmung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir treten jetzt bis 13.00 Uhr in eine Lüftungs- und Mittagspause ein.
Ich gebe noch den Hinweis, dass der Unterausschuss Kommunaler Finanzausgleich 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause in Raum F 101 tagt und wir nach der Mittagspause in die Wahlen einsteigen und danach mit der Fragestunde fortsetzen. Guten Appetit!
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir machen weiter und ich hoffe, dass einige Kolleginnen und Kollegen noch den Weg von der Mittagssonne wieder hierher zurück in den Plenarsaal finden. Wir kommen vereinbarungsgemäß zum erneuten Aufruf der Tagesordnungspunkte 16, 22 und 23 – Wahlen.
Wahl eines Vizepräsidenten des Thüringer Landtags Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5378 -
Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter Olaf Kießling.
Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5382 -
Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter Ringo Mühlmann. Hier könnte eine Aussprache stattfinden, wenn das denn jemand wünschte. Das sehe ich nicht.
Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5383 -
Auch hier ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Vorgeschlagen ist seitens der Fraktion der AfD erneut Herr Abgeordneter Uwe Thrum. Gibt es hierzu einen Aussprachewunsch? Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Durchführung der aufgerufenen drei Wahlgänge. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf drei Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel jeweils mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen.
Als Wahlhelfer sind Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Denny Möller und Herr Abgeordneter Urbach eingesetzt.
Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.
Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.
Laudenbach, Dieter; Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.
Ich frage nochmals: Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich höre keinen Widerspruch. Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben konnten. Ich schließe die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfenden um Auszählung der Stimmen.
auf. Hier der technische Hinweis: Acht Fragen sind noch offen von gestern, die wir noch nicht aufrufen konnten.
Ich habe eine Mündliche Anfrage an die Landesregierung, und zwar zu „Bewerber für den Polizeidienst im Freistaat Thüringen zur Einstellung im Jahr 2022“.
1. Wie viele Bewerber für die Einstellung in den Polizeiberuf im Jahr 2022 durch den Freistaat Thüringen liegen aktuell – im Vergleich zum Jahr 2021 – vor – bitte um Gliederung nach Dienstform und Laufbahnen in absoluten Zahlen –.
2. Wie viele Aufstiegsbewerbungen liegen aktuell – im Vergleich zum Jahr 2021 – vor – bitte Gliederung nach Laufbahnen in absoluten Zahlen –?
3. Wie hoch ist bisher die Quote derjenigen aktuellen Bewerber, die aufgrund des Nichtbestehens des Eignungsauswahlverfahrens im Jahr 2022 nicht für eine Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Freistaats Thüringen in Betracht kommen?
4. Wie bewertet die Thüringer Landesregierung die Anzahl der aktuell vorliegenden Bewerbungen unter Berücksichtigung der Zahl der nicht bestandenen Eignungsauswahlverfahren im Hinblick auf den avisierten Einstellungskorridor 2022?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Frau Staatssekretärin Schenk.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: In Thüringen ist eine Bewerbung sowohl für die einzelnen als auch für die beiden Laufbahngruppen des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes möglich. Des Weiteren ist während des Eignungsauswahlverfahrens auch noch ein Wechsel möglich, sodass keine statistische Erfassung der Bewerbungen getrennt nach der Laufbahn des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes vorgenommen wird. Mit Abschluss der 15. Kalenderwoche 2022 waren es 1.440 Bewer
Zu Frage 2: In diesem Jahr liegen 88 Aufstiegsbewerbungen in die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes vor. Im Vorjahr waren es 96 Bewerbungen.
Zu Frage 3: Von den 1.440 Bewerberinnen und Bewerbern erfüllten bereits 343 Personen nicht die Einstellungsvoraussetzungen bzw. haben 140 ihre Bewerbungen wieder zurückgezogen. Zu den bisher durchgeführten Eignungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in die Vorbereitungsdienste der Laufbahn des mittleren und gehobenen Polizeivollzugsdienstes wurden 980 Personen eingeladen. Von diesen erschienen 631 zum Auswahlverfahren und 387 haben den mündlichen und schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens bestanden. Von diesen wiederum sind gegenwärtig 268 gesundheitlich geeignet und dem Grunde nach einstellungsfähig und erfüllen die geforderten Voraussetzungen. An 229 dieser Personen wurden entsprechend der erreichten Platzierung auf der Rangliste bereits Einstellungszusagen für den 1. Oktober 2022 versendet.
Zu Frage 4: Auch in diesem Jahr wurde die Einstellungskampagne an den Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei angepasst. Neben umfangreichen Werbemaßnahmen der dort gebildeten Taskforce „Anwärterinnengewinnung“ wurde unter anderem die Bewerbungsfrist bis 31. Mai 2022 verlängert, um die angestrebten Einstellungszahlen zu erreichen. Dieses geschaffene Potenzial gilt es auszuschöpfen. Das Ergebnis bleibt daher abzuwarten.
Vielen Dank für die Ausführungen. Ich habe beispielsweise die Nachfrage: An 239, wenn ich mich recht entsinne, Personen ist bereits die Zusage gegangen. Weil ich die Zahlen gerade nicht parat habe, ist das so, dass dann aus heutiger Sicht die avisierten Bewerberzahlen erreicht werden, die für dieses Jahr sowohl im gehobenen als auch im mittleren Dienst eingestellt werden sollen? Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage, die ich habe: Offensichtlich gibt es dieses Jahr wesentlich weniger Aufstiegsbewerber für den gehobenen Dienst. Woran liegt das? Was ist der Grund, dass dieses Jahr weniger als ein Drittel der Aufstiegsbewerber im Gegensatz zum letzten Jahr da sind?
Zu Ihrer ersten Frage: Es handelt sich um 229 Personen, an die das mit dem Ziel 1. Oktober 2022 bereits versendet wurde. Ansonsten kann ich Ihnen das nicht abschließend beantworten, weil, wie ich in Frage 4 dargestellt habe, die Frist quasi bis 31. Mai 2022 verlängert ist, was noch in der Zukunft liegt. Deswegen kann man erst dann abschließend beurteilen, ob das auskömmliche Potenzial erreicht wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre das Spekulation.