Noch eines zum Schluss: Das Thema der GMA an der Stelle sei noch mal erwähnt aufgrund der Berichterstattung, auch des MDR; Kollege Kemmerich ist gerade darauf eingegangen. Es ist eben nicht so, dass hier einfach nur Verantwortung wieder abgeschoben werden kann. Die Bedingungen sind so, die Verantwortung wurde hier aus den Reihen des Parlaments nicht übernommen, weil die Opposition sich nicht als konstruktive Opposition verstanden hat und selber eben keine Vorschläge machen wollte,
wo und wie ganz konkret Geld eingespart werden kann. Höchstens Kollege König hat gestern in so einem Zungenschlag gesagt, man hätte das ja bei Demokratieprojekten machen können, und
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler, ich glaube, die vergangenen Redebeiträge haben deutlich gemacht, dass es beim Hochbau und insbesondere beim Hochschulbau tatsächlich um Investitionen in die Zukunft geht. Und ich bin in der Hinsicht auch für meine Fraktion dankbar, dass die Koalitionsfraktionen die Initiative unternommen, aufgegriffen haben, das, was der Wissenschaftsrat vorgelegt hat, hier im parlamentarischen Rahmen auch noch mal intensiv zu diskutieren.
gehören dazu die zukunftsfähigen Konzepte für die Nutzung und den Betrieb der Gebäude, es gehört dazu die Vernetzung mit der örtlichen Infrastruktur, aber auch die Fragen der Digitalisierung gehören dazu. Die Herausforderungen im Hochschulbau sind vielfältig – die Vorredner sind darauf eingegangen. Aus unserer Sicht ist es notwendig und richtig, zu schauen, wie Antworten gegeben werden können auf hybride Lernarchitekturen, also wie Forschung und Lehre sowohl digital als auch in Präsenz stattfinden kann. Es ist wichtig, dass Antworten gegeben werden, wie die in die Jahre gekommene Bausubstanz attraktiv ausgestaltet werden kann und wie wir mit Blick auf die zunehmenden Platzprobleme, mit Blick auf Fragen von Energieeffizienz, Barrierefreiheit, aber auch die Passfähigkeit von neuen Technologien beim Hochschulbau gemeinsam vorangehen wollen.
Ein Umfeld, was uns bewegt, sind natürlich auch die zunehmenden Kosten und die Notwendigkeit, bei der Art des Bauens auch nachhaltig die Dinge in den Blick zu nehmen. Die Anforderungen sind genauso gestiegen wie die Preise und gerade deshalb braucht es klare Prioritätensetzung und eine langfristige Strategie. Insgesamt also ein sehr wichtiges Thema, das wir sehr gern mit dem Wissenschaftsausschuss beraten wollen. Die Überweisung lohnt, da viele der getroffenen Feststellungen sich unmittelbar aus dem Positionspapier, was mehrfach erwähnt worden ist, des Wissenschaftsrats mit dem Titel „Probleme und Perspektiven des Hochschulbaus 2030“ ergeben und dementsprechend auch richtig und sinnvoll hier im Parlament beraten werden sollten. Eine Befassung im Wissenschaftsausschuss gibt gleichzeitig aber auch die Möglichkeit, weitere Ideen, weitere Aspekte aufzugreifen und festzuschreiben. Und aus unserer Sicht ist es dringend notwendig, zukunftsorientierte Fragen zu beantworten.
An vielen Hochschulstandorten fehlt es genau an dem, was der Titel des Antrags verlangt, nämlich an einer langfristigen Planung. Genau dieses fordern Sie dann ja auch in Punkt III Ihres Antrags. Und ein weiterer Punkt, über den wir im Ausschuss gern mit Ihnen reden möchten, ist die Frage nach der baulichen Berücksichtigung von Transferleistungen. Auch der Wissenschaftsrat stellt fest, dass neben Forschung, Studium und Lehre Aktivitäten wie der Technologietransfer und die wissenschaftliche Weiterbildung deutlich an Bedeutung gewonnen haben. Die Wissenschaft genauso wie die Lehre sind kein in sich geschlossenes System mehr, kein abgegrenzter Raum, der von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft getrennt ist, und das muss sich auch in der Infrastruktur widerspiegeln. Forschungsorientierte Unternehmen sie
deln sich bevorzugt im räumlichen Zusammenhang zu kooperierenden Hochschulen an. Diese Synergie kann gestärkt werden, indem sich der Campus auch für das lebenslange Lernen und für interessierte Bürgerinnen und Bürgern, die sich an wissenschaftlichen Prozessen beteiligen, öffnet. Entsprechend wächst auch der Flächenbedarf natürlich dieser Transfer- und Weiterbildungsaktivitäten. Und dieser Aspekt ist eben auch im Hochschulbau stärker zu berücksichtigen.
Es wäre aus unserer Sicht sinnvoll, den Antrag in diesem Punkt zu ergänzen, aber angesichts vielfältiger richtiger Ansätze freuen wir uns auf die Bearbeitung des Antrags im Wissenschaftsausschuss. So, wie es dem Wissenschaftsrat gelungen ist, eine gemeinsame Position vorzulegen, gelingt es vielleicht auch uns, hier im Parlament eine gemeinsame Position auf den Weg zu bringen. Vielen Dank.
Vielen Dank. Als Nächster erhält Herr Abgeordneter Müller für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen und liebe Gäste, die Attraktivität eines Hochschulstandorts wird maßgeblich auch durch die vorzufindende Infrastruktur bestimmt. Die digitalen Semester der zurückliegenden Jahre haben gezeigt, dass Hochschulen ein breiteres Leistungsspektrum bedienen werden, sowohl im Bereich der Lehre als auch im Bereich der Forschung. Dem wird der Hochschulbau Rechnung tragen müssen. Die Hochschulen können in Thüringen im Allgemeinen auf eine gute Infrastruktur verweisen und die Entwicklung der Hochschullandschaft stellt uns bereits jetzt vor die Notwendigkeit nach neuen Forschungsgebäuden. An vielen Hochschulstandorten wird aktuell gebaut – die Beispiele sind eben genannt worden – oder sollen mittelfristig gebaut werden. Dazu wollen wir eine Perspektive über den bestehenden Hochschulbau 2025 hinaus geben. Auch und vielleicht sogar besonders der Hochschulbau muss sich an den Klimazielen messen lassen. Wir tragen dabei als Land eine besondere Vorbildfunktion. Mehr oder weniger schnell hochgezogene architektonisch einfallslose Stahlbetonbauten dürfen nicht mehr die finale Lösung des öffentlichen Bauens darstellen. Nachhaltiges, klimaneutrales Bauen und auch das klimaneutrale Betreiben der Hochschulgebäude müssen das Ziel des zukünftigen
Bauens bei uns im Freistaat sein. Daher haben wir im Antrag explizit auf die Nachhaltigkeitsaspekte im Hochschulbau hingewiesen. Dort wird die Energiebewirtschaftung als konkreter Punkt aufgeführt und mit der TU Ilmenau haben wir auch ein aktuelles Beispiel, wie dieses hervorragend gelöst werden kann. In Ilmenau erfolgt derzeit in Zusammenarbeit mit einer Energiegenossenschaft eine Erschließung der Hochschuldächer und im Ergebnis wird die TU Ilmenau mit günstigem und preisstabilem Photovoltaikstrom von den eigenen Dächern versorgt, ohne dass dafür Gelder der öffentlichen Hand aufgewendet werden müssen. Langfristig hilft das bürgerliche Engagement der Hochschule finanziell und energetisch und ist ein großartiges Beispiel für die Wirkungskraft von Energiegenossenschaften.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen an dieser Stelle noch einmal betonen, dass sich auch andere Hochschulen mit den Energiegenossenschaften zusammenfinden können. Dachflächen können die notorisch angespannte finanzielle Lage der Hochschulen entlasten.
Wir wissen, dass die bestehende Bauordnung nicht gerade ein Hort für progressive Bauvorhaben ist. Leider erleben wir eher das Gegenteil. Das Beispiel des ICE-Knotens in Erfurt zeigt dies sehr deutlich; das angedachte Hochhaus in Holzbauweise kann so nicht realisiert werden, die Thüringer Bauordnung sieht keine Holzbauten mit mehr als fünf Stockwerken vor. So bremst die Bauordnung auch die heimische Bautätigkeit aus, weil sie einfach nicht mehr Nachhaltigkeit zulässt und den Innovationsanspruch des Freistaats konterkariert. Andere Bundesländer, beispielsweise Baden-Württemberg, sind dort weitaus mutiger und viel weiter.
Auch die Idee, das Universitätshauptgebäude der Friedrich-Schiller-Universität mit einer Photovoltaikanlage zu bestücken, wird wohl letztendlich am gesetzlichen Denkmalschutz scheitern. Auch hier liegt die Regelungskompetenz in Länderhand und sollte nicht nur vor dem Hintergrund der bestehenden Energieabhängigkeiten dringend neu gedacht werden.
Wir wollen uns dieser Hemmnisse annehmen und den Hochschulbau zu einem wahren Aushängeschild Thüringens werden lassen. Allerdings – und da kommt die bittere Pille dazu, und ich würde gern den Blick auf Prof. Dr. Voigt ausrichten, der leider nicht dabei ist –, die Kollegen der CDU und der FDP haben mit ihren, und ich muss an der Stelle schon sagen, etwas wahnwitzigen Vorstellungen einer Globalen Minderausgabe dazu beigetragen, dass dieser Landeshaushalt eine gute Entwicklung im Hochschulbau deutlich behindert.
Heute lesen Sie dazu in der Presse, dass allein in Jena – und da möchte ich wirklich ausdrücklich Herrn Voigt ansprechen – 10,4 Millionen Euro eingespart werden müssen. Damit haben Sie, Herr Voigt, nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass der FSU Jena die Luft zum Leben im Hochschulbau abgeschnürt wird. Für einen Hochschullehrer, und das bedeutet der Titel „Professor“ ja offensichtlich, ist das eigentlich ein Grund, den Job an der Stelle tatsächlich an den Nagel zu hängen. Ich würde mit einem solchen Ausblick den Kollegen nicht unter die Augen treten wollen. Und auf das Verständnis der Landespräsidentenkonferenz zu bauen, mag im Augenblick beschwichtigen, besser wird es dadurch nicht. In diesem Sinne hoffe ich, dass wir im Zuge der kommenden Haushaltsberatungen wieder einen neuen Grundstein für eine gute Perspektive für unseren Hochschulbau legen können, und hoffe ebenso auf gute Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, ich begrüße durchaus die Initiative im Hochschulbauprogramm zur Sanierung der Hochschulen. Hier freue ich mich, dass auch sehr viel Wert auf die Sanierung in Bezug auf Energieeffizienz gelegt wird. In meiner Kleinen Anfrage, die ich vor einigen Monaten gestellt hatte, kam heraus, dass zum Beispiel wenige Gebäude der öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Thüringen über ein Energielastenmanagement, was deutlich zur Energieeinsparung beiträgt, verfügen. Ungefähr vor drei Jahren habe ich im Hochschulrat der TU Ilmenau angeregt, dass darüber nachgedacht wird, denn damals waren keine Dächer mit Photovoltaik belegt. Das Know-how, was an dieser Hochschule vorhanden ist, ist gerade dazu prädestiniert, ein Musterprojekt für Thüringer Hochschulen darzulegen. Deswegen freue ich mich, dass es jetzt zu einem Projekt gekommen ist oder das gestartet hat, und, ich denke, das sollte beispielgebend auch für alle anderen Hochschulstandorte in Thüringen werden. An der Stelle – muss ich sagen – freue ich mich, dass das jetzt auf den Weg kommt. Ich werde dem Antrag zustimmen und wünsche diesem Projekt viel Erfolg. Danke.
Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Für das Ministerium spricht Frau Staatssekretärin Böhler.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, der Antrag der Regierungsfraktionen adressiert ein für den Hochschul- und Wissenschaftsstandort Thüringen essenzielles Thema, denn – und das wurde auch schon mehrfach gesagt – attraktive Hochschulen mit forschungsgerechter, moderner baulicher Infrastruktur sind der Standortfaktor im Wettbewerb um Studierende und zukünftige Fachkräfte. Und eines muss uns hier klar sein: Wir müssen Fachkräfte nach Thüringen bekommen, wir müssen sie halten und wir bewegen uns in einem internationalen und in einem nationalen Wettbewerb. Wenn man mal den Blick über Thüringen hinaus setzt, kann man sehen, es gibt überall gute Infrastruktur, gerade in den alten Bundesländern, im Süden werden neue Hochschulstandorte aufgebaut und wir müssen da etwas tun.
Schon mit der Hochschulstrategie Thüringen 2020 hatte die Landesregierung für den Hochschulbau wichtige Vorhaben ausgewählt, die zu einer Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation in Thüringen beitragen. Aus diesem Hochschulbauprogramm 2020 sind an den Hochschulen des Landes vielfältige Vorhaben entstanden oder aktuell in der Fertigstellung. Erst vergangene Woche – das wurde auch schon gesagt – konnte das Richtfest für den Campus Inselplatz an der FSU Jena gefeiert werden. Aber auch mit dem Neubau des IT-Dienstleistungszentrums an der TU Ilmenau oder dem Neubau eines Laborgebäudes an der BU Weimar für die Ingenieurwissenschaften steht eine moderne Hochschulinfrastruktur im Fokus des Landeshochschulbaus.
Neben Mitteln des Bundes und der Europäischen Union fließt ein erheblicher Teil der Landesmittel des Bauetats des Landeshaushalts in den Hochschulbau. Wenn man es mal prozentual betrachtet, sind das ca. ein Drittel, genau 32 Prozent. Die Baubedarfe der Hochschulen sind seit jeher wesentlicher Bestandteil der regelmäßigen Fortschreibung der mittelfristigen Hochschulbauplanung des Landes und der Hochbauplanung. Damit werden die Gebäude an den Hochschulen des Landes für de
ren aktuelle Anforderungen in der Forschung und in der Lehre aufgabengerecht bereitgestellt. Und ich kann es mir nicht verkneifen: Eine Globale Minderausgabe trägt nicht dazu bei, dass es besser wird.
Aber nicht nur sich ständig verändernde Bedarfe in Forschung und Lehre stellen eine Herausforderung für den Hochschulbau dar. Gerade die Pandemie hat gezeigt, welche Notwendigkeit und welchen Stellenwert die digitale Lehre auf der einen Seite und daneben insbesondere – Herr Schaft hatte darauf verwiesen – Räume für Selbststudium, Begegnung und Kommunikation an den Hochschulen haben.
Ebenso sind Aspekte des ressourcenschonenden Bauens – auch das wurde schon gesagt –, die Senkung von Emissionen im Betrieb und der Unterhaltung von Gebäuden als Beitrag zur Erreichung der Klimaziele und Nachhaltigkeit nicht zu vernachlässigen. Diese werden in Zukunft immer wichtiger und sie kosten auch wahnsinnig viel Geld.
All diese Themenfelder benennt der Bericht des Wissenschaftsrats zu Problemen und Perspektiven des Hochschulbaus 2030 zu Recht, dies aber nicht etwa mahnend oder gegen die Länder, sondern im Einklang mit den Ländern. Das Positionspapier, das möchte ich an dieser Stelle noch einmal sagen, ist gemeinsam mit den Ländern erarbeitet worden. Thüringen hat die Position der Hochschulen des Landes in die Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats eingebracht und bei der Erstellung des Positionspapiers auf die Thüringer Besonderheiten explizit hingewiesen.
Dass Thüringer Hochschulen selbst die Bauherrenfunktion, also Aufgaben des Bauens, wahrnehmen können, stellt der Wissenschaftsrat im Ländervergleich heraus und spricht sich so, wie im Thüringer Hochschulgesetz bereits vorgesehen, für eine zielgerichtete und verantwortungsbewusste Wahrnehmung der Bauangelegenheiten durch die Hochschulen aus.
Ich kann sagen, weil ich auch viele Jahre in Brandenburg im Wissenschaftsministerium tätig war, das ist keine Selbstverständlichkeit, das ist in Thüringen eine wirkliche Besonderheit. Unabhängig davon, wer die Aufgaben der Bauherrenvertretung wahrnimmt, ob die staatliche Bauverwaltung oder die Hochschulen selbst, ist die Finanzierung der kritische Punkt des Hochschulbaus, und das nicht nur angesichts der erheblichen Investitionsbedarfe.
tuation, gerissene Lieferketten und leider auch der Krieg mitten in Europa auf die Finanzierung des Hochschulbaus drastisch aus – nicht absehbar, mit welchen langfristigen Folgen. Eine Zusammenführung und Priorisierung von Hochschulbedarfen des Landes in einen Hochschulbauplan und für einen Zeithorizont bis 2030 kann deshalb eine wichtige Grundlage für die zukunftsfähige Ausgestaltung des Hochschulbaus sein.
Unter Rückgriff auf bewährte Instrumente, das heißt die Fortschreibung der mittelfristigen Hochbauplanung sowie die Bedarfsmeldungen der Hochschulen, und unter Berücksichtigung der genannten Anforderungen an die Hochschulinfrastruktur lässt sich ein Hochschulbauprogramm 2030 gemeinsam mit den Hochschulen und allen Beteiligten erfolgreich erarbeiten.
Sehr geehrte Abgeordnete, dabei möchte ich eines nicht verhehlen. Eine solche Erarbeitung erscheint nur dann zielführend, wenn dies auch zur Folge hat, dass für die Umsetzung des Hochschulplans 2030 durch den Haushaltsgesetzgeber dann künftig auch ein verlässlicher Betrag für den Hochschulbau im Landeshaushalt gesondert vorgesehen wird. Und dabei bitte ich auf Globale Minderausgaben in Zukunft zu verzichten. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Damit würde ich in die Abstimmung eintreten. Ich habe wahrgenommen, dass es einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft gab und einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Gibt es weitere Wünsche für Ausschussüberweisungen? Das sehe ich nicht.
Dann stimmen wir zunächst über die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die CDU-Fraktion und zwei fraktionslose Abgeordnete, drei – Herr Schütze auch. Wer stimmt dagegen? Niemand. Enthaltungen? Vonseiten der AfDFraktion. Damit ist dieser Überweisung stattgegeben.
Wer der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der CDU und die drei fraktionslosen Abgeordneten.
Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Das ist die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Damit ist auch dieser Überweisung stattgegeben.