Protocol of the Session on May 6, 2022

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, am 28. Mai 2019 haben wir im Thüringer Landtag gemeinsam eine der umfassendsten wasserwirtschaftlichen Reformen beschlossen, ich spreche vom Thüringer Wassergesetz. Das hatte

(Abg. Bergner)

drei wesentliche Bausteine, deswegen war es auch wichtig, umfassend zu beteiligen, anzuhören und sich miteinander zu verabreden.

Der erste Teil war der schier unhaltbare Zustand der Tatsache, dass nur 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Thüringen ans Abwasser angeschlossen waren, deswegen haben wir den Abwasserpakt geschlossen, und ich bin froh darüber.

Der zweite Punkt war das Gründen von Gewässerunterhaltungsverbänden, weil wir nur auf 15 Prozent der Fläche Thüringens tatsächlich Verantwortung für Gewässerunterhaltung und damit Vorsorge vor Hochwassern personell untersetzt hatten. Die 20 Gewässerunterhaltungsverbände in Thüringen sind gegründet und auf Basis unserer Gesetzesnovelle arbeiten sie hervorragend.

Und der dritte Bereich, den wir mit der Novelle des Thüringer Wassergesetzes neu gefasst haben, war der besondere Schutz, insbesondere für intakte Gewässer.

Lieber Herr Bergner, dass Sie keine Ökomuffel sind, das sieht man mit Verlaub, mit Blick auf das FDP-Bundestagswahlprogramm, ich zitiere: „Wir setzen uns […] für intakte Gewässer ein, weil sie für die kommunale Wasserversorgung, unsere Gesundheit und die Artenvielfalt von Bedeutung sind.“

(Beifall Gruppe der FDP)

Gutes Programm, es geht noch weiter, Herr Montag, Achtung: „Deshalb müssen Einträge, zum Beispiel Rückstände aus Landwirtschaft, Industrie, Bergbau sowie Medikamente, immer dort reduziert werden, wo eine Gefährdung vorliegt.“ Jetzt klatschen Sie gar nicht mehr, schade, aber es ist Ihr Wahlprogramm.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Ich will nur sagen: Für Thüringen sieht es halt so aus …

(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP: Ich habe gedacht, Sie lesen noch ein biss- chen!)

Nein, ich bin erst mal fertig mit dem Zitat.

Also Sie haben ganz deutlich gemacht, dass Sie der Reduzierung von Stoffeinträgen zustimmen. Und wenn man sich das für Thüringen anguckt, dann muss man leider feststellen, dass die Novelle des Wassergesetzes 2019 richtig und wichtig an diesen Stellen, die ich Ihnen gerade genannt habe, war, denn mehr als zwei Drittel der Thüringer Oberflächengewässer sind zu hoch mit Nährstoffen belastet. Die Folgen sind dann Sauerstoffmangel, verschlämmte Gewässersohlen oder auch lokales

Fischsterben. Konkret weisen etwa 70 Prozent der Thüringer Oberflächengewässer zu hohe Nährstoffkonzentrationen insbesondere bei Phosphor auf und 30 Prozent der Grundwasserkörper verfehlen aufgrund von Nitrat den guten chemischen Zustand. Unsere Gewässer brauchen diese Luft zum Atmen und deswegen müssen wir auch dafür sorgen, dass deutlich weniger Düngemittel und deutlich weniger Pflanzenschutzmittel von gewässernahen Ackerflächen ins Wasser gelangen.

Deswegen haben wir im Wassergesetz Folgendes geregelt:

1. Um den Eintrag von Nährstoffen und Schadstoffen zu reduzieren, ist eine einheitliche Breite des Gewässerrandstreifens im Außenbereich von 10 Metern und im Innenbereich von 5 Metern bei allen oberirdischen Gewässern vorgeschrieben. Das ist unser sogenanntes Optionsmodell. Wir haben lange daran gearbeitet und übrigens bundesweit Standards gesetzt, weil das nämlich letztlich auch ins Wasserhaushaltsrecht des Bundes tatsächlich eingeflossen ist und übernommen wurde. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen – also Ackerland und Grünland – können auch ohne Pflanzenschutz- und Düngemittel weiter bewirtschaftet werden. Darüber hinaus enthält § 29 Thüringer Wassergesetz eine Option mit gleichwertigen Gewässerschutzzielen. Das heißt, der 10 Meter breite Gewässerrandstreifen kann im Außenbereich auf 5 Meter halbiert werden, wenn die ersten 5 Meter ganzjährig begrünt werden oder wenn die ersten 5 Meter am Gewässer vollständig mit Bäumen und Sträuchern bewachsen sind – Stichwort: Erosion. Die zweiten 5 Meter des Gewässerrandstreifens können in diesen Fällen ackerbaulich weiter voll genutzt werden, das heißt, der Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln ist hier auch zulässig. Und das ist unser sogenanntes Optionsmodell – noch mal: Es ist innovativ und hat deswegen bei der Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes und der Düngeverordnung des Bundes letztlich einen Standard gesetzt und dieser Standard hat sich bewährt. Wie Sie auch sehen, haben Landwirtinnen und Landwirte bereits jetzt eine zusätzliche Möglichkeit zur Bewirtschaftung und damit selbstverständlich auch Planungssicherheit.

Das Gesetz ist 2019 entsprechend novelliert worden und – wie ich finde – damals mit den regierungstragenden Fraktionen nach ausführlicher Debatte auch auf einen guten Weg gebracht und jetzt kommt natürlich die aktuelle Situation, wo man nach jedem Strohhalm greift, Stichwort: Ernährungssicherheit. Ich würde hier als Erstes vorschlagen, man lässt dann einfach mal den Krieg ruhen und die Schiffe, die mit Korn beladen sind und in

(Ministerin Siegesmund)

der Ukraine am Hafen stehen, einfach ihre Wege machen. Sie kommen auf die Idee zu sagen: Na ja, die Antwort auf die Ernährungssicherheit ist, dass wir das naturschutz- und umweltgerechte Verschonen von Gewässerrandstreifen an dieser Stelle zurückdrehen. Und ich sage Ihnen, warum das keine adäquate Antwort ist. Anfang April hat der Bundesrat beschlossen, dass infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ab dem 01.07. für einen Teil der ökologischen Vorrangflächen erweiterte Nutzungen möglich sind. Ökologische Vorrangflächen können unter anderem als Streifenbrachen, Landschaftselemente, Zwischenfrüchte oder stickstoffbindende Maßnahmen angelegt werden. Betroffen von der Neuregelung sind ausschließlich die Brachen. Ökologische Vorrangflächen als Brachen gibt es ca. 7.500 Hektar in Thüringen. Diese können infolge der Anpassung – also ab 1. Juli 2022 – auch gemäht oder beweidet werden, also damit als Futter zur Verfügung stehen. Letztlich erfolgt also eine Nutzung begrünten Ackerlandes. Der Anbau von Futterpflanzen oder Düngung ist jedoch nicht zulässig.

Müssen wir zusätzlich jetzt auch noch einmal an der Frage der Gesetzesnovelle Wassergesetz drehen? Die klare Antwort der Fachleute unseres Hauses, die das Wasserrecht novelliert und an dieser Stelle eine Brücke gebaut haben, ist: Nein. Zum einen haben wir mit der aktuellen Regelung im Thüringer Wassergesetz, wo wir vorsehen, dass Gewässerrandstreifen durch das Optionsmodell ja zum Teil auch entsprechend beweidet und gemäht werden, die entsprechende Verfügbarkeit der Flächen sichergestellt. Zum anderen würde eine Anpassung des Wassergesetzes keine Veränderung für Landwirtinnen und Landwirte in Thüringen mit sich bringen, denn neben dem Thüringer Wassergesetz umfassen mehrere – ich habe es gerade erwähnt, unser Modell hat Standards gesetzt, das Wasserhaushaltsrecht des Bundes wurde novelliert, Bundes- und Landesgesetze, -verordnungen und -anforderungen wurden inzwischen so angepasst, dass der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln am Gewässer diese Regel längst übernommen hat. Da gilt ganz klar: Ober schlägt Unter. Wir könnten hier also trefflich darüber in den Ausschüssen diskutieren, es würde letztlich ins Leere laufen.

Von daher lade ich sehr dazu ein, es bei der Novelle, die 2019 wirklich wegweisend war und nach wie vor ist, zu belassen und andere Ideen zu entwickeln, wie wir hier weiterkommen.

Noch mal: Eine Einpassung des Thüringer Wassergesetzes hinsichtlich der Gewässerrandstreifen im Sinne des Antrags hätte ökologische Nachteile und

wenn überhaupt, dann nur ganz, ganz geringe Auswirkungen für die Landwirte. Denn auf Bundesebene sind zum 01.07. bereits andere Nutzungen von Brachen zur ackerbaulichen Nutzung möglich und gerade die Vorteile des Thüringer Modells, die wir damals selbstverständlich auch in Abstimmung mit dem Landwirtschaftsressort auf den Weg gebracht haben, laufen ins Leere, weil sie letztlich bundesweit Standards gesetzt haben. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen sehe ich keine und damit kommen wir zu den Abstimmungen, und zwar wurde Ausschussüberweisung beantragt.

Wer der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD, zwei fraktionslose Abgeordnete, der CDU und der FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Und, soweit ich jetzt während der Rede der Ministerin bereits gezählt habe, ist damit der Antrag überwiesen.

(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE: Das würde ich gern nachzählen lassen!)

Ich wollte es gerade sagen, da es aber knapp ist, würde ich es noch einmal überprüfen lassen. Bitte noch mal die Jastimmen. Und jetzt die Neinstimmen. Damit ist das Ergebnis 36 zu 37. Es ist nicht überwiesen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann bitte ich jetzt diejenigen, die der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchten, um das Handzeichen. Gegenstimmen? Ich glaube, das nochmalige Zählen können wir uns ersparen. Beide Überweisungen sind damit gescheitert.

Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf an sich. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, zwei fraktionslose Abgeordnete. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Linken, von Bündnis 90/Die Grünen, der SPD. Enthaltungen? Die sehe ich bei der AfD. Damit ist auch der Gesetzentwurf abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt, auch wenn ich ein persönliches Bedauern nicht unterdrücken kann.

(Ministerin Siegesmund)

(Unruhe DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, ich rufe – Herr Kollege Dittes, Sie haben das leichte Schmunzeln gesehen und nehmen Sie es um 17.35 Uhr mal als einen Ausdruck von Humor – auf den Tagesordnungspunkt 31

Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Vereinfachung des Hochbaurechts Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5038 - ERSTE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Herr Sesselmann, Sie haben das Wort.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, dass Bauen wichtig ist, zeigt die letztens, am Mittwoch, durchgeführte Aktuelle Stunde. Herr Kemmerich hat es gesagt, wir haben einen erheblichen Rückstau, was Eigentum an Wohnungen angeht. Wir liegen bei ca. 50 Prozent, Spanien liegt höher, Portugal liegt höher. Die CDU hat eine statische Regelung mit dem KinderBauland-Bonus in Höhe von 2.500 Euro pro Kind nunmehr durchsetzen können. Das kann man jetzt auch abfragen bei der Thüringer Aufbaubank, das ist eine sehr gute Regelung. Im Raum stehen darüber hinaus die Gesetzesänderungsanträge von FDP, AfD und auch der CDU. Leider hat es nur letzterer Entschließungsantrag zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Grunderwerbsteuer mit dem Ziel einer Absenkung der selbigen in den Ausschuss geschafft. Da unternehmen wir einen weiteren Versuch zur finanziellen Entlastung von privaten Bauherren sowie zur Stärkung des Handwerks, indem wir die Vorschriften zur Bauvorlageberechtigung in § 64 der Thüringer Bauordnung ändern wollen. Eine entsprechende Fortbildungsverpflichtung für die kommenden Entwurfsverfasser wurde ebenso integriert. Bereits die Mehrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, der westdeutschen Bundesländer, mit Ausnahme von NordrheinWestfalen, dem Saarland und Rheinland-Pfalz, hat die Bauvorlageberechtigung um die von uns angegebenen Berufsgruppen aus dem Handwerk und der Technik erweitert. Denn Meister und Techniker des Maurer-, Betonbauer-, Zimmererhandwerks lernen ebenso wie Architekten und Ingenieure in ihrer Ausbildung, wie Bauvorhaben geplant werden, und sind in der Lage, entsprechende Entwürfe zu verfassen. Um diesen entscheidenden Wettbe

werbsnachteil, da sie jetzt noch nicht Entwurfsverfassung durchführen können, aufzuheben und die Bauherren nicht nur finanziell zu entlasten, meine sehr verehrten Damen und Herren, ersuchen wir um die Zustimmung zur Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten, welche wir hiermit beantragen.

Es besteht, meine sehr verehrten Kollegen, dringender Handlungsbedarf. Die Möglichkeit, kleine Bauvorlagen einreichen zu dürfen, schafft Gerechtigkeit und einen echten Mehrwert für Bauwillige und würdigt die Ausbildung der Meister im Handwerk.

Wir freuen uns hier und heute auf eine lebhafte und konstruktive Debatte im Sinne unserer Bauherren und Handwerker. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Sesselmann. Damit eröffne ich die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Kollegin Lukasch für die Fraktion Die Linke.

Sehr geehrter Präsident, für die Planung bei Neubau und Bestand ist eine Bauvorlageberechtigung dringende Voraussetzung. Natürlich entstehen Kosten für die Tätigkeit der bauvorlageberechtigten Personen, aber die bemisst sich prozentual an den Baukosten. Der Grund, warum sich Menschen keine Wohnung leisten können, besteht allein darin, dass die Preise für Immobilien durch Immobilienspekulation und die Preise am Bodenmarkt so gestiegen sind.

Worum geht es hier? In dem Text geht es darum, dass der Personenkreis zur Bauvorlageberechtigung erweitert werden soll. Menschen, die ein Haus bauen wollen, benötigen in der Regel – also ich vereinfache das – einen Architekten oder einen Ingenieur, einen Statiker, um ein Haus bauen oder umbauen zu können. Die AfD möchte gern, dass das geändert wird und der Personenkreis vergrößert wird. Also ich ziehe vor jedem Meister und Handwerker hier meinen Hut und trotzdem ist die Bauvorlageberechtigung eben mehr als nur die Ausbildung. Ingenieure und Architekten haben eine spezielle Ausbildung, und ob dadurch die Kosten, wenn wir den Personenkreis erweitern, tatsächlich gesenkt werden, wage ich zu bezweifeln, denn auch Meister in den verschiedenen einzelnen Gewerken müssen sich weiter ausbilden und sich auch weiter fortbilden. Hinzu kommt noch, dass sie dann eine zusätzliche Versicherung abschließen

(Vizepräsident Bergner)

müssen, was die Architekten und Ingenieure in der Regel machen, damit sie diese Bauvorlageberechtigung vornehmen können. Die Zeit für Planung, die macht der Handwerker auch nicht für umsonst, also wird sich eine Kostenverringerung meiner Ansicht nach nicht einfach so einstellen. Denn auch Meister in verschiedenen Gewerken haben, also Handwerke sind gefragt und Handwerk hat auch goldenen Boden, relativ hohe Stundensätze, sodass da keine Kostenveränderung zu spüren ist.

Ich glaube nicht – und ich spreche hier für RotRot-Grün –, dass wir diesem Gesetzentwurf zustimmen und auch nicht einer Überweisung an den Ausschuss. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lukasch. Jetzt muss ich mal auf meine Anmeldungen schauen. Für die AfD sind jetzt sowohl Kollege Thrum als auch Kollege Sesselmann genannt. Da Herr Sesselmann eingebracht hat, Herr Thrum, nehme ich an, erst mal Sie? Gut.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, mit unserem Gesetzentwurf soll der Kreis der bauvorlageberechtigten Personen erweitert werden. Konkret wollen wir erreichen, dass Meister des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks sowie Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau künftig für die Gebäudeklassen 1 und 2 bauvorlageberechtigt sind. Das bedeutet, dass die erwähnten Berufsgruppen künftig Gebäude bis zu einer Größe von bis zu 7 Metern und einer Nutzungsfläche von nicht mehr 400 Quadratmeter sowie Gebäude, die einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des § 35 BauGB dienen, nicht nur bauen, sondern als Entwurfsverfasser auch planen dürfen. Bisher ist das in Thüringen nur Ingenieuren und Architekten vorbehalten; Kollege Sesselmann hat das schon ausgeführt. Andere Bundesländer wie unsere Nachbarn in Bayern, Hessen oder Sachsen-Anhalt haben diese sogenannte kleine Bauvorlageberechtigung bereits eingeführt.