Der Diskussion im Ausschuss wünsche ich daher viel Erfolg. Ich möchte noch eine Anregung geben: Es wäre auch sinnvoll, wenn festgelegt wird, wie wir die Wirksamkeit dieses Gesetzes nachweisen können – nach zum Beispiel zwei Jahren in Betrieb sein. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Die Landesregierung hat signalisiert, dass sie in der ersten Beratung dazu nicht das Wort wünscht. Deswegen würde ich jetzt zur Ausschussüberweisung kommen. Es ist zwar von mehreren Ausschüssen gesprochen worden, aber beantragt wurde die Überweisung nur an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wird noch eine andere Überweisung an einen anderen Ausschuss gewünscht?
(Zuruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Wenn wir von Kommunen reden, gehört es in den Innen- und Kommunalausschuss!)
Die Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss wird noch beantragt. Dann würde ich jetzt erst mal die Überweisungen abstimmen und dann stimmen wir über die Federführung ab.
Wer also der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Gruppe und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Die Gegenprobe: Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist die Überweisung so erfolgt.
Wir stimmen über die Überweisung an den Innenund Kommunalausschuss ab. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Gegenstimmen? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Gibt es Enthaltungen? Die fraktionslosen Abgeordneten enthalten sich. Damit ist diese Überweisung abgelehnt. Dann erübrigt sich auch die Federführung und wir können an dieser Stelle diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Rettungsdienstgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5376 - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratieliebenden Parteien, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream und ja auch jetzt vor Ort! Zum 1. Januar 2014 wurde bundesweit das neue Berufsbild des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin eingeführt, um die notfallmedizinische Versorgung von Notfallpatientinnen/‑patienten in Deutschland vor allem qualitativ zu verbessern. Anders als Rettungsassistentinnen/‑assistenten, die zwei Jahre lang ausgebildet werden, können die Notfallsanitäterinnen/‑sanitäter, die über drei Jahre lang ausgebildet werden, ganz andere Kompetenzen ausüben. Konkret bedeutet das beispielsweise die Möglichkeit, etwa im arztfreien Intervall eigenverantwortlich die Heilkunde auszuüben oder auf Delegationsbasis eigenständig ärztliche Behandlungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Kompetenzen erlangen Rettungsassistentinnen/‑assistenten erst dann, wenn sie sich zu Not
fallsanitäterinnen/‑sanitätern nachqualifizieren lassen, also durch eine Ergänzungsprüfung oder eine staatliche Vollprüfung.
Wie sieht das im Grunde eigentlich aus? Vor der Zulassung zu einer staatlichen Ergänzungsprüfung wird eine weitere Ausbildung von 480 Stunden bzw. 960 Stunden gefordert. In Thüringen ist der Einsatz von Rettungsassistentinnen/‑assistenten auf den in der Notfallrettung eingesetzten Rettungsfahrzeugen und in den zentralen Leitstellen bis einschließlich 31.12.2022 befristet, da der Landtag im Frühjahr 2014 in Artikel 34 Abs. 3 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes eine solche Frist beschlossen hatte. Diese Frist wurde auch 2018 fortgeschrieben, allerdings von Rot-Rot-Grün um eine Evaluierungspflicht der Landesregierung gegenüber dem Landtag ergänzt. Der Bundesgesetzgeber hatte zeitlich nach der letzten Gesetzesnovelle in Thüringen eine Fristverlängerung auf den 31.12.2023 vorgenommen, in der sich Rettungsassistentinnen/‑assistenten als Notfallsanitäterinnen/‑sanitäter nachqualifizieren lassen können. Gegenüber dem Landtag hat die Landesregierung wiederholt über den aktuellen Umsetzungsstand der Nachqualifizierungen und der Neuausbildungen von Notfallsanitätern/‑innen berichtet. Zum Jahreswechsel am 31.12.2020 hatte das Landesverwaltungsamt etwa 919 Menschen die Berufszulassung „Notfallsanitäter/‑in“ erteilt gehabt. Im Januar 2022 signalisierte das Innenministerium im zuständigen Fachausschuss, dass die Erfolgsquote landesweit gut ausfalle, es aber punktuell, etwa im Raum Südostthüringen trotz der nunmehr über sechs Jahre andauernden Möglichkeit zur Neuausbildung bzw. Nachqualifizierung noch weiteren Nachholbedarf gebe. Aus diesem Grund schlagen Ihnen die Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor, den Rettungsdienst in Thüringen mit der vorliegenden Gesetzesänderung zu entlasten, um gleichzeitig den Strukturen, aber auch den Mitarbeitenden mehr Planungssicherheit zu geben und für die Menschen in Thüringen optimale Versorgungssicherheit zu gewährleisten und herzustellen.
Die Gesetzesänderung beinhaltet deshalb erstens eine Harmonisierung des Artikels 34 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes mit der bundesrechtlichen Nachqualifizierungsfrist und Artikel 32 Abs. 2 des Notfallsanitätergesetzes. Das bedeutet ganz konkret eine Verlängerung des landesgesetzlichen Einsatzstichtags um ein Jahr bis zum 31.12.2023. Damit wären, Stand heute, mehr als eineinhalb Jahre Zeit für weitere Nachqualifizierungen. Und zweitens auch eine konkrete Beschränkung dieser Frist auf den Bereich der Transportführer/-innen der in der Notfallrettung eingesetzten Rettungswagen. Gerade in diesem Spezialbereich
sind eine höhere Qualifizierung und umfangreiche Ausbildung unerlässlich, da hier viel tiefgehende Befugnisse und Kompetenzen angewendet werden. Das heißt im Ergebnis, dass Rettungsassistentinnen/‑assistenten, die trotz bestehender Nachqualifizierungsmöglichkeiten nicht über den Berufsabschluss Notfallsanitäter/‑in verfügen, auch im Einsatzdienst weiter die Chance erhalten, zum Beispiel als Fahrerin oder Fahrer der Rettungswagen, als Fahrerin oder Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge, als Transportführerin oder Transportführer der Krankentransportwagen und auf den Rettungstransporthubschraubern tätig sein zu können. Sie würden damit künftig von dieser Frist ausgenommen werden. Das gilt auch für die Tätigkeit der Disponentinnen/Disponenten im Bereich der zentralen Leitstellen. Damit würde etwaiger Druck von den Rettungsdienststrukturen genommen, über den auch die „Ostthüringer Zeitung“ am Montag im Bereich Saalfeld berichtete, die eine wichtige Arbeit für die Sicherheit der Menschen in Thüringen gewährleisten. Deswegen jetzt auch vielleicht ein Blick von mir in Richtung der Oppositionsparteien: Vielleicht beim nächsten Mal vor Äußerungen in der Presse mal auf die Tagesordnung schauen und auf die vorliegenden Gesetzesänderungen der Koalitionsfraktionen, wo wir schon Lösungen bzw. auf die von Ihnen gestellten Fragen bereits geantwortet haben. So können wir sicherlich gemeinsam zu einem guten sachlichen Punkt kommen.
Namens der Fraktionen Die Linke, SPD und Grüne werbe ich daher um Zustimmung bzw. um Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss.
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster erhält für die Fraktion der AfD Abgeordneter Czuppon das Wort.
Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, liebe Thüringer, das bestehende Regelungsproblem einer Anpassung des § 34 Abs. 3 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes an die bundesrechtliche Regelung des § 32 Abs. 2 des Notfallsanitätergesetzes ist seit Ende 2019 bekannt. Andere Bundesländer, wie Bayern oder Baden-Württemberg, haben dies schon längst erledigt. Grund dafür war auch dort die zunehmende Personalnot bei ausgebildeten Notfallsanitätern; die wachsen bekanntermaßen nicht auf den Bäumen. Dass es um den Rettungsdienst in Thüringen nicht gut bestellt ist,
hat auch die Fraktion der CDU erkannt. Seit Monaten beschäftigt sich der Innen- und Kommunalausschuss mit deren Antrag „Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und -personal ertüchtigen“.
Jetzt kommen Sie, meine Damen und Herren von den Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, auf der Seite 4 Ihres Gesetzentwurfs mit der Begründung, dass es eine Verlängerung des Einsatzstichtags für Rettungsassistenten durch Harmonisierung des § 34 Abs. 3 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes mit der in § 32 Abs. 2 des Notfallsanitätergesetzes bundeseinheitlich geregelten Nachqualifizierung geben soll, da sonst – ich zitiere – „ohne eine Anpassung der landesgesetzlichen Stichtagsregelung […] in Thüringen Rettungsassistenten eher aus dem Einsatz- und Leitstellendienst ausscheiden [müssten]“. Demgegenüber hat Herr Minister Maier in seinem nach § 34 Abs. 3 Satz 2 des Thüringer Rettungsdienstgesetzes vorgeschriebenen Evaluierungsbericht vom 25. März 2021 gegenüber dem Innen- und Kommunalausschuss ausgeführt, dass – ich zitiere – „die Nachqualifizierung von Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern in Thüringen erfolgreich umgesetzt wurde.“
Nach dem Bericht hatte Thüringen mit Stand vom 31. Dezember 2020 einen Bestand an 919 ausgebildeten Notfallsanitätern, was auch die Kollegin der Linken schon gesagt hat, bei einem Bedarf von insgesamt 870 Notfallsanitätern. Das steht der Begründung zum vorliegenden Gesetzesentwurf entgegen. Was stimmt denn nun? Wie sind denn die aktuellen Zahlen?
Nein, noch nicht! – Das gilt es zur dauerhaften Rettungsdienstabdeckung in Thüringen noch aufzuklären. Unsere Fraktion wird sich daher dem Gesetzentwurf nicht verschließen. Wir werden ihn zum Anlass nehmen, in der Ausschussberatung weitere notwendige Änderungen des Thüringer Rettungsdienstgesetzes einzubringen. Einer Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs stimmen wir zu. Vielen Dank.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. In der Pause haben wir etwas von dem unerschütterlichen Optimismus gehabt, was uns Liberalen oft zu eigen ist. Das hier ist ein gutes Beispiel dafür, denn bereits im Jahr 2014 hat mein sehr geschätzter Kollege Dirk Bergner hier am Rednerpult das Thüringer Rettungsdienstgesetz kritisch besprochen
und schon damals zum § 34 Thüringer Rettungsdienstgesetz auf die entstehenden Probleme hingewiesen. Damals haben wir auch eine Streichung verlangt, einen Antrag dazu eingereicht. Acht Jahre später freuen wir uns also, dass Rot-Rot-Grün, aber auch natürlich die Kollegen der CDU hier diesen entsprechenden Handlungsbedarf festgestellt haben. Manchmal dauert es also ein bisschen länger,
liebe Frau Rothe-Beinlich, das ist auch nicht schlimm, aber das begründet eben das, was ich vorhin gesagt habe, man darf auch optimistisch sein. Richtig ist, dass man das angeht, um zu harmonisieren. Es hat auch einen Vorteil, nämlich der Fachkräftemangel wird um ein Jahr nach hinten verschoben und Rettungsassistenten können damit ein Jahr länger eingesetzt werden. Richtig ist natürlich aber auch, dass weder die alte noch die neu vorgeschlagene Fassung dieser Übergangsfrist auf einer Vorgabe aus dem Bund beruht.
Das ist ein sehr formales Unterfangen, denn substanziell wird natürlich am Fachkräftemangel hier nichts verbessert. Deswegen kann das tatsächlich nur der entsprechend formale Schritt sein. Das, was am Ende Probleme lösen hilft, den Handlungsbedarf im Bereich des Rettungsdienstes, den müssen wir anderweitig lösen. Insofern ist die Novellierung bei der Frage der Absicherung der Dienste ein Stück weit weiße Salbe. Ich bin sehr gespannt, ob die Landesregierung zur Stärkung des Rettungsdienstes eigene Initiativen, die über reinen Formalismus hinausgehen, wird einbringen können. Die grundsätzliche Frage der Reformbedürftigkeit von Strukturen ist natürlich Aufgabe des Bundes.
Wir haben ja in Thüringen – Gott sei Dank, muss man sagen – eine etwas andere Struktur und Verantwortlichkeit, indem hier die KV auch verantwortlich zeichnet, den Rettungsdienst abzusichern. Trotzdem haben auch wir hier schon diskutiert, leider ohne Erfolg, Stichwort „Digitalisierung“. Wir haben hier die IVENA-Lösung, also die schnelle Datenerfassung im Rettungswagen und Übertragung in die Rettungsstelle, diskutiert, leider ohne Erfolg,
obwohl viele andere Bundesländer das angesprochen haben und das System auch schon nutzen. Es erleichtert die Arbeit vor Ort, reduziert die Fehlanfahrten und erhöht damit die Patientensicherheit deutlich. Hier will man eigene Lösungen schaffen, wir sind sehr gespannt, wie diese ausgestaltet werden sollen. Wir sind sehr froh, dass die KV daran beteiligt ist, dann wird es meistens was. Wenn es nur das Ministerium allein wäre, hätte ich ein bisschen Sorgen. Aber das soll hier nicht das Thema sein. Trotzdem bleibt es dabei, die Frage, Einsatzfristen, Fehlanfahrtsvermeidung und Qualitätssicherung hat eben viel mit Personal zu tun. Das bleibt eine Aufgabe. Sie haben uns – da können Sie sicher sein – an Ihrer Seite, konstruktiv gemeinsam an einer guten Lösung zu arbeiten. Denn die Frage der Attraktivität des Berufs, der Nachwuchssicherung, das ist die entscheidende zur Sicherung, auch der Lebensqualität, auch in einem Fall, in dem man einmal auf ein solches Rettungsmittel angewiesen ist. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es heute mit einem sehr schlanken Gesetzentwurf zu tun. Aber dennoch hat es das Thema in sich. Es geht um den Rettungsdienst in Thüringen, und der Gesetzentwurf – und das ist der Kern – soll die Übergangszeit für den Einsatz von Rettungsassistenten verlängern. Nach aktueller Gesetzeslage ist in Thüringen der Einsatz von Rettungsassistenten auf Rettungsfahrzeugen und in den Leitstellen nur noch bis Ende 2022 zulässig. Dies soll nun an die geänderte bundesrechtliche Frist angepasst werden, und zwar genau um ein Jahr, das heißt, bis Ende 2023.
Ich will noch mal darauf hinweisen – der Kollege Montag erinnert sich vielleicht nicht daran, weil es in der letzten Legislaturperiode war. Da befand sich die FDP hier nicht im Landtag. Wir hatten schon mal eine Anpassung dieser Frist, weil wir festgestellt hatten, dass wir bei der Qualifikation der Notfallsanitäter einen Flaschenhals hatten, und haben damals die Frist in Thüringen um einige Jahre – ich glaube, es waren damals zwei Jahre – nach hinten geschoben, weil wir klare Signale von den Leistungserbringern und auch von den Rettungsdienstschulen bekommen hatten, dass wir hier auf einen Engpass hinauslaufen. Wir haben das da
mals nachgesteuert und waren uns damals hier im Hohen Hause auch einig, dass wir nicht ohne eine Frist auskommen wollten, weil wir gesagt hatten, es macht Sinn, dass in diesem gesamten Prozess auch ein gewisser Druck einfach drinnen ist, dass wir die Leistungserbringer und alle, die es betrifft, dahin bringen, entsprechende Nachqualifikationen zu betreiben. Deswegen finde ich das richtig und wichtig, dass wir hier bei einer Frist bleiben. Aber es ist genauso richtig und wichtig, dass wir sie nach all den Signalen, die wir aus den entsprechenden Bereichen bekommen, noch mal um ein Jahr nach hinten verschieben.
Zugleich soll durch diesen Gesetzentwurf die Übergangsbestimmung auf die Transportführer der Rettungstransportwagen beschränkt werden. Das heißt, auch ab 2024 könnten Rettungsassistenten, die nicht über den Abschluss als Notfallsanitäter verfügen, weiterhin als Fahrer der RTW, Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge, Transportführer von Krankentransportwagen, auch auf Rettungshubschraubern sowie als Disponenten in den Rettungsleitstellen tätig werden. Das ist wichtig, weil wir eine ganze Reihe von Rettungsassistenten haben, die sich in einem Altersbereich befinden. Die sagen: „Ich will nicht noch mal diesen Schritt gehen. Ich bin in einem Alter, wo ich nicht noch mal den Notfallsanitäter machen möchte.“ Aber gleichzeitig wollen die Kolleginnen und Kollegen dort die letzten – zwei, drei, vier Jahre sind es manchmal nur noch bis zum Ruhestand, aber noch in dem Beruf tätig sein. Und für diejenigen dort ein Angebot zu unterbreiten, ist – glaube ich – wichtig. Bei allem, was ich gerade aufgezählt habe, würde ich aber zumindest bei den Rettungshubschraubern mal spontan ein Fragezeichen setzen. Das sollten wir aber dann in den Ausschüssen entsprechend diskutieren.
Prinzipiell ist es so, dass sich im Bereich des Rettungsdienstes ein grundlegender Reformbedarf abzeichnet. Das haben wir hier im Hohen Haus schon mehrfach diskutiert. Die Zeit bis zum Eintreffen eines Rettungsmittels variiert zwischen den verschiedensten Regionen Thüringens teils enorm. Das haben sowohl ich als auch andere Kolleginnen und Kollegen auch schon öfters in Kleinen Anfragen nachgewiesen bzw. erfragt. Die Ansprüche an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes steigen und werden immer komplexer. Wir sehen auch einen strukturellen Wandel bei den Auszubildenden, der auch die Frage nach der Familienfreundlichkeit des Berufs immer dringender und dringlicher in den Mittelpunkt rückt. Wir müssen auch über die in Thüringen zur Verfügung stehenden Rettungsmittel reden, deren Fähigkeiten und Einsatzzeiten. Das in Gänze ist ein komplexes Problembündel, das es nicht nur allein mit einer Frist
verlängerung zu lösen gilt. So ist es eben auch sinnvoll, die Diskussion hier zu weiten. Deswegen hatten wir als CDU-Fraktion – und das wurde schon erwähnt – auch unseren Antrag „Rettungsdienstabdeckung in ganz Thüringen sicherstellen – Rettungswesen und -personal ertüchtigen“ eingebracht. Ich will aber auch ganz bewusst betonen, dass wir hier von zwei unterschiedlichen Thematiken sprechen. Wir reden hier von einer sehr direkten Problemlösung, wie wir mit den Rettungsassistenten umgehen und wie wir es den Leistungserbringern vor Ort ermöglichen, dass sie diese Kräfte einsetzen. Auf der anderen Seite müssen wir aber darüber reden, wie wir die Mittel, die wir in Thüringen im Einsatz haben, noch effektiver einsetzen, wie wir da technologischen Fortschritt mittragen und unter Umständen auch manch gute Idee aus anderen Bundesländern übernehmen können. Ich will hier nur mal das Stichwort „Weiterentwicklung der Luftrettung“ in den Raum werfen.
Dies wird nun parallel auch im Innen- und Kommunalausschuss beraten und angehört. Ich bin sehr gespannt auf die abschließenden Beratungen dort. Da gibt es, glaube ich, noch ein bisschen Arbeit zu tun, auf die ich mich da sehr freue. Und das wichtige Thema – denn nach unserer Ansicht geht es beim Thema „Rettungsdienst“ um grundlegendes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat – sollten wir uns hier auch immer wieder bewusst machen, dass es um grundsätzliches Staatsvertrauen und beim Thema „Rettungsdienst“ eben nicht nur um Leben und Tod geht. Und wenn wir sagen „nicht nur um Leben und Tod“, dann ist das schon wichtig, sondern es geht um den grundsätzlichen Anspruch der Menschen eben an die Versorgungssicherheit.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist dafür sicherlich ein Baustein, aber wir dürfen dabei nicht stehen bleiben. In diesem Sinne befürworten wir die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Sozialausschuss, ebenfalls an den Innenausschuss und freuen uns auf die inhaltliche Debatte. Vielen Dank.
Vielen Dank. Gibt es noch weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Die Landesregierung hat auch hier gesagt, dass sie auf einen Redebeitrag verzichtet.
Dann würden wir zur Ausschussüberweisung kommen. Es ist Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung beantragt.