diskutieren, und es ist aus unserer Sicht tatsächlich nicht in dem Topf, wo es kocht. Wir sind aber gern bereit, uns in den Ausschüssen, an die der Entwurf bestimmt gleich verwiesen wird, konstruktiv an der Diskussion zu beteiligen, aber bitte unter Berücksichtigung der Probleme, die wir auch benannt haben, denn wenn, soll es ja auch funktionieren. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Zuschauer, Carsharing hat sich in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Baustein für ein nachhaltiges Mobilitätskonzept entwickelt. Die Nachfrage ist groß, vor allem in den Städten. Im ländlichen Raum ist das Angebot eher spärlich vertreten. Ohne ein Auto kommt man im ländlichen Raum nicht aus. Busse und Bahnen fahren zu selten oder gar nicht. Wir hatten es erst gestern im Rahmen der Debatte zum 9-Euro-Ticket. Als Bürgerin oder Bürger in diesen ländlichen Regionen hat dieses bescheidene Angebot an Anbindung Nachteile. Entsprechend greifen viele in Ermangelung attraktiver Alternativen auf das eigene Auto zurück. Viele Familien besitzen dadurch sogar zwei oder mehr Autos. Im Jahr 2021 gab es mehr als 18 Millionen Haushalte bundesweit mit einem zweiten Pkw, mehr als drei Millionen Haushalte hatten sogar ein drittes Fahrzeug.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, viele Familien nutzen das Zweitauto meist aber nur für das kurze Einkaufen, für das Abholen der Kinder aus Kindergarten oder Schule. Hier könnte ein breites Carsharing-Angebot helfen, Zweit- oder gar Drittfahrzeuge überflüssig zu machen. Deswegen ist es richtig, dass wir darüber nachdenken, wie wir das Carsharing-Angebot vor allem im ländlichen Raum ausbauen, wie wir es auch mit dieser Gesetzesänderung tun wollen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Nutzungsdauer von diesen Fahrzeugen beläuft sich in den meisten Fällen nur auf Minuten oder Stunden, selten mal auf einen oder mehrere Tage. Dadurch, dass die Fahrzeuge nicht nur von einer Person, sondern von mehreren Personen genutzt werden, werden Dutzende private Fahrzeuge überflüssig. Carsharing ist im Vergleich zur Unterhaltung eines eigenen Fahrzeugs in der Regel auch deutlich kostengünstiger. Die technische Wartung und behörd
lichen Formalitäten werden vom Anbieter erledigt und die Nutzung ist je nach Bedarf und Situation möglich. Außerdem benötigt man keinen eigenen Stellplatz.
Nachteile bietet ein solches Carsharing wenige. Einige Nachteile sind, dass die Unabhängigkeit natürlich eingeschränkt ist, wenn mein Slot schon ausgebucht ist, es natürlich keine Alternative für Berufspendler ist und dass es, wie gesagt, die geringe Verfügbarkeit auf dem Land gibt, die wir versuchen, hier auch ein bisschen anzugehen. Das sind Nachteile, die sich aber bewältigen lassen und nicht gegen den Ausbau von Carsharing-Angeboten sprechen.
Modellprojekte oder auch Pilotprojekte in kleineren Städten und Gemeinden gibt es dazu schon genug. Beispiele dafür sind Städte und Gemeinden wie Jesberg in Hessen, Neuenwalde in Niedersachsen oder Ebersberg in Bayern. Das alles sind Orte mit weniger als 12.000 Einwohnern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Vergleich mit den anderen Bundesländern zeigt, dass Carsharing in Thüringen ausbaufähig ist. Zum Vergleich: Ein Drittel aller Carsharing-Orte in Deutschland befindet sich in Baden-Württemberg. Zum Stand 1. Juli 2020 gab es dort in 285 Städten und Gemeinden die Möglichkeit, sich ein Auto zu mieten. Carsharing hat sich dort auch in kleineren Städten und im ländlichen Raum etabliert. Auch im Freistaat Bayern ist das entsprechende Angebot groß. Städte und Gemeinden beteiligen sich an Modellprojekten und überzeugen damit andere Städte. In ländlichen Gebieten mit unter 20.000 Einwohnern wird das Carsharing dort getestet und erfreut sich einer hohen Nachfrage. Bei uns in Thüringen besteht die Möglichkeit, in den größeren Städten Erfurt, Jena, Gotha und Weimar ein Carsharing-Auto zu mieten.
Um diese Städte herum – Entschuldigung! – ist die Auswahl von ganz wenig bis gar nicht vorhanden. Wir streben an, das Carsharing-Angebot sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum auszubauen, um einen weiteren Schritt in Richtung Klimaneutralität zu gehen. Mit der vorliegenden Anpassung des Straßengesetzes sollen Städte und Gemeinden die Möglichkeit erhalten, die Sondernutzungsgebühr je nach Lage der Carsharing-Stationen selbst zu bemessen, die mindestens aber dem marktgleichen Gegenwert des zur Verfügung gestellten öffentlichen Parkraums entspricht. Wir
wollen den Städten und Gemeinden so die Etablierung und Ausweitung von Carsharing-Angeboten erleichtern. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. Ein herzliches Willkommen an die neue Besuchergruppe auf der Tribüne! Damit Sie besser folgen können, wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 5. Es geht um die Änderung des Thüringer Straßengesetzes, und wir diskutieren vor allen Dingen über das Thema „Carsharing“. Als Nächster erhält Abgeordneter Malsch für die CDUFraktion das Wort.
Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne, die zweite Änderung innerhalb von zwei Jahren, weil man das Thema „Carsharing“ im Freistaat Thüringen verstärken will. Der Gesetzentwurf soll den Kommunen bei der Bemessung von Gebühren für die Bereitstellung von Flächen als Carsharing-Plätzen einen größeren Spielraum geben.
Wenn man das Carsharing-Angebot ausbauen möchte und auch an dem Thema dranbleiben will, ist es zunächst ein richtiger Ansatz, den man aber auch – ich sage mal – differenziert betrachten muss. Der Kollege Bergner ist darauf schon eingegangen, und der Kollege Liebscher hat jetzt auch schon die Perlenkette Thüringens entlang der A4 genannt. Immer wieder werden Kommunen und Städte in einen gemeinsamen Nenner beim Carsharing gebracht, wohlwissend, dass das Thema in den Kommunen, in den kleineren Gemeinden natürlich nicht das Thema ist, sich ein Auto zu teilen, um die Kinder – ich sage jetzt mal – aus den Kindergärten zu holen. In der Regel gibt es dafür Zeiten, gibt es kurze Wege, weil die Gemeinden auch kurze Wege zu den einzelnen Einrichtungen haben. Aber was will ich damit sagen? Es gibt auch in Thüringen, Herr Kollege Liebscher, schon auch außer teilAuto – ich will es jetzt mal so nennen – in den größeren Städten Carsharing-Angebote. Sie können mal ins älteste Kurheilbad, nach Bad Liebenstein, kommen. Dort gibt es seit vier Jahren ein Carsharing-Modell. Da kann ich Ihnen auch aus Erfahrung sagen, wer die Nutzer sind. Das sind nämlich die Gäste, die entweder in das Heilbad kommen, weil sie mit dem ÖPNV anreisen und dann – ich sage mal – ihren Bewegungsradius erweitern können, weil vor Ort für eine Zeit ein Fahrzeug
angemietet werden kann oder es sind eben die Haushalte, die ein Fahrzeug haben, was mal in die Werkstatt muss zur Reparatur, zur Durchsicht, was dann praktisch ausgeglichen wird, oder es sind die, die sagen, für uns lohnt sich, kein Auto in Gänze das ganze Jahr über zu betreiben, wir nutzen jetzt das Angebot vor Ort. Anders ist es in den Städten.
Ich habe gesagt, anders ist das Carsharing in den Städten. Das hat überhaupt nichts mit dem Angebot zu tun – lassen Sie mich mal ausreden – da ist es nämlich so,
dass letztendlich die Gäste, die in die Städte kommen sollen, am besten das Angebot des „Park and Ride“ nutzen sollen. Das heißt, der öffentliche Straßenbahn- und Busverkehr ist hier. Das heißt, der Besucher wird angehalten, sich draußen an der Messe einen Parkplatz zu suchen und mit dem öffentlichen Verkehr hier reinzufahren. Jetzt muss doch umgekehrt, wenn wir die Diskussion ordentlich betrachten, das auch für die gelten, die Carsharing-Angebote nutzen wollen, die können doch auch mit der Straßenbahn rausfahren und können dann das Carsharing-Angebot zum Beispiel adäquat an den Flächen, die auch da sind – ich sage mal, nicht rausfahren, aber eine Straßenbahnhaltestelle weiterfahren –, das können sie dann an derselben Stelle machen.
Letztendlich ist es doch so, dass wir hier mal schauen müssen, ob wir hier denn eine Kannibalisierung von öffentlichen Parkflächen herbeiführen müssen, wo wir genau wissen, dass die in den Städten sowieso entweder nur unzureichend vorhanden sind, teuer sind oder monatlich angemietet werden müssen. Müssen wir da eine Kannibalisierung der Flächen herstellen, nämlich genau in dem Bereich, wo wir vielleicht bei den Kommunen und Städten auch noch ein Beihilfethema haben? Das hat der Kollege Bergner angeschnitten, es kann ja nicht sein, dass wir jetzt an der einen Stelle sagen, hier bevorteilen wir eine Richtung, weil wir das haben möchten. Der Gastronom, der Marktbetreiber, letztendlich vielleicht auch noch die, die ein zeitweises Gewerbe haben, die müssen dann entsprechend der Sondernutzungsgebühren gleichbe
Von daher bin ich schon der Meinung, wir sollten das im Ausschuss auf jeden Fall – wir sind für die Überweisung an den zuständigen Ausschuss – bereden, weil wir, glaube ich, bei den Anhörungen, die es dazu gegebenenfalls geben wird, auch genau die anhören müssen, die von den Sondernutzungsgebühren betroffen sind. Dann wird sich das Bild letztendlich relativ schnell klären und auch die Frage der beihilferechtlichen Thematik wird geklärt, weil wir, glaube ich, eines nicht machen sollten, wir sollten nicht den Schein erwecken, dass wir jetzt das Carsharing vorantreiben müssen in den Städten an den Stellen, wo sowieso wenig Platz ist. Und ich sage mal – autofreie Stadt, hat Frau Wahl gerade dazwischengerufen –, wir müssen auch kein Angebot in die Stadt holen, was dann wieder Verkehr verursacht.
Es steht nämlich bei mir vor dem Büro und ist seit vier Jahren dort eingerichtet und ich kann Ihnen ganz genau sagen, wie es funktioniert.
Da kann ich Ihnen sagen, man kann immer von etwas reden, wenn man etwas tut. Wenn man nichts tut, kann man auch nichts sagen, Herr Bilay.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Sind Sie bei Carsharing auch Geschäftsführer wie bei den vielen Immobiliengesellschaften in Bad Liebenstein?)
Das ist doch kein Problem, es kann doch jeder mithören, wir sind doch hier öffentlich. Herr Bilay, der Bund hat Geld gegeben, um Machbarkeitsstudien zu machen. Eine Machbarkeitsstudie für 100.000 Euro zu haben und dann ins Schubfach zu legen und nichts damit zu tun, das ist die eine Seite.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, in erster Linie hat jetzt Herr Malsch das Wort und wir befinden uns im Tagesordnungspunkt 5 und ich möchte auch, dass wir dort bleiben!
Wir haben eines gemacht: Die städtische GmbH hat zusammen mit dem Wartburgkreis ein Modellprojekt gemacht und hat eine Carsharing-Station eingerichtet – im Übrigen, Frau Wahl mit Elektrofahrzeugen,
weil es nämlich für kurze Wege auch für die Städte interessant ist, dort Elektromobilität einzusetzen. Da hat es eine Idee gebraucht, da hat es jemanden gebraucht, der im Übrigen auch Parkplätze zur Verfügung stellt, damit genau Sondernutzungsgebühren gar nicht erst anfallen, und wenn man sich vor Ort einig ist, braucht man über den Rest nämlich nicht reden, man muss es nur machen. Und das, was Sie machen, ist, hier alles, was gemacht wird, zu diskreditieren, Herr Bilay, darin sind Sie eine große Nummer, aber das haben mittlerweile alle verstanden. Deswegen werden wir das hier an den Ausschuss überweisen und uns im dafür zuständigen Ausschuss, wo auch die fach- und sachgerechten Fragen gestellt werden, damit befassen. Danke.