4. Welche Objekte oder Projekte in Thüringen sollen nach dem Willen der Thüringer Landesregierung in welcher Weise, gegebenenfalls auch durch den Einfluss der Landesregierung, vom Verwaltungsabkommen profitieren?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ja, die im Verwaltungsabkommen festgeschriebenen 24 Millionen Euro werden ausschließlich durch die Wismut Stiftung gGmbH bewirtschaftet. Die Geschäftsführung der Wismut Stiftung gGmbH erstellt für das jeweils kommende Geschäftsjahr den Entwurf eines Wirtschaftsplans,
bestehend aus Erfolgs-, Finanz-, Investitionsstellenplan, und legt diesen dem Stiftungsbeirat und nachrichtlich der Gesellschafterversammlung bis Ende August vor Beginn des betreffenden Geschäftsjahrs vor. Die Genehmigung des Wirtschaftsplans obliegt dem Stiftungsbeirat. Der Stiftungsbeirat der Gesellschaft berät und überwacht die Geschäftsführung. Der Stiftungsbeirat kann jederzeit durch seinen Vorsitzenden bzw. vom Vorsitzenden der Geschäftsführung Berichte entsprechend § 90 Abs. 3, 4, 5 Satz 1 und 2 Aktiengesetz fordern. Der Stiftungsbeirat kann in entsprechender Anwendung von § 111 Abs. 2 Aktiengesetz auch Prüfungen veranlassen.
Der Wirtschaftsplan der Wismut Stiftung gGmbH ist nach Maßgabe der Genehmigung des Stiftungsbeirats für die Geschäftsführung verbindlich. Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes haben die zwei Geschäftsführer/-innen den Jahresabschluss, Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung samt Anhang und den Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des III. Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften § 267 Abs. 3 HGB innerhalb der ersten drei Monate nach Abschluss des Geschäftsjahrs aufzustellen und dem Abschlussprüfer zur Prüfung vorzulegen. Die Geschäftsführer/-innen haben dem Stiftungsbeirat den Jahresabschluss und den Lagebericht gemeinsam mit dem schriftlichen Prüfbericht des Abschlussprüfers unverzüglich nach Fertigstellung mit ihren Vorschlägen zur Ergebnisverwendung vorzulegen. Der Stiftungsbeirat nimmt zum Jahresabschluss und zum Lagebericht aufgrund des Prüfungsberichts Stellung und legt den Jahresabschluss und den Lagebericht mit dem Bericht über das Ergebnis seiner Prüfung der Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresberichts und Beschlussfassung über die Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Stiftungsbeirats vor. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss innerhalb der ersten acht Monate nach Abschluss des Geschäftsjahrs fest. Dem Bundesrechnungshof stehen im Rahmen des Prüfungsrechts die Befugnisse aus § 54 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz zu.
Zu Frage 2: Das am 3. September 2021 unterzeichnete Verwaltungsabkommen sieht unter Haushaltsvorbehalt entsprechend des Umsetzungskonzepts Obergrenzen der Finanzierung für die Jahre 2022 bis 2025 vor. Grundlage sind demnach erstens Gesamtkosten in Höhe von 24,1 Millionen Euro. Zweitens: Der Bund hat eine Zusage in Höhe von 14,0 Millionen Euro gegeben. Und drittens: Auf Thüringen entfällt ein Finanzierungsbeitrag für diese Jahre von ca. 5,2 Millionen Euro.
Der Thüringer Anteil der Finanzierung gliedert sich wie folgt auf: Zum einen geht es um Zuschüsse für laufende Zwecke an die Wismut Stiftung gGmbH, also Personal- und Gemeinkosten. Das sind für die Jahre 2022 268.000 Euro, für 2023 300.000 Euro, für 2024 348.000 Euro und für 2025 330.000 Euro, in Summe also 1.246.000 Euro. Zum Weiteren gibt es Zuschüsse für Investitionen an die Wismut Stiftung gGmbH, und zwar zur Umsetzung möglicher Investitionen am Standort Ronneburg. Das sind für das Jahr 2022 116.000 Euro, für 2023 836.000 Euro, für 2024 1,2 Millionen Euro, für 2025 1,8 Millionen Euro, und damit insgesamt 3.952.000 Euro.
Die Fragen 3 und 4 beantworte ich gemeinsam: Die Aufgaben der Wismut Stiftung gGmbH sind insbesondere die Entwicklung des Wismut-Erbes für Präsentation und Vermittlung, insbesondere an den beiden Standorten Hartenstein – da geht es um den Schacht 371 – und Ronneburg, die Entwicklung und Erhaltung einer digitalen Informations- und Kommunikationsbasis, die Projektträgerschaft für Projekte mit Wismut-Erbe-Bezug und dabei auch die Einwerbung von Drittmitteln dafür, die Vernetzung mit weiteren Akteurinnen mit Wismut-Bezug – Traditionsvereine, wissenschaftliche Einrichtungen, Kommunen –, die Entwicklung von Dialogformaten mit der Bevölkerung und den Stakeholdern, die Betreuung einzelner Erbe-Bestandteile, wie zum Beispiel die Kunstsammlung der ehemaligen Wismut AG und die Entwicklung von übergreifenden Formaten der Öffentlichkeitsarbeit, der Präsentation und Vermittlung für das Wismut-Erbe im engeren und im weiteren Sinne. Beratend zur inhaltlichen Umsetzung der Aufgaben der WismutErbe Stiftung gGmbH wird ein wissenschaftlicher Beirat berufen. Gemäß § 17 der Satzung der Wismut Stiftung gGmbH unterstützt und berät der wissenschaftliche Beirat den Stiftungsbeirat und die Geschäftsführung. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus drei bis sieben Personen und soll aus national und international renommierten Expertinnen und Experten auf den Gebieten des Wismut-Erbes bestehen, namentlich auf den Gebieten der Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes, der Industriegeschichte, der Gesundheitsforschung, einschließlich des Strahlenschutzes, der geisteswissenschaftlichen Forschung, der Regionalentwicklung und des Tourismus. Die Mitglieder werden einvernehmlich durch die Bundesrepublik Deutschland, den Freistaat Sachsen und den Freistaat Thüringen entsandt. Die Berufung des wissenschaftlichen Beirats ist noch nicht erfolgt und soll in einer der nächsten Stiftungsbeiratssitzungen erfolgen.
Erbe engagierten Kommunen, Vereine und Verbände beim zukünftigen Umgang mit dem Wismut-Erbe einbezogen werden. Konkret geplante Umsetzungsprojekte können derzeit noch nicht benannt werden, da sich die Wismut Stiftung gGmbH noch im Aufbau befindet. Ich kann aber hier schon mal darüber informieren, dass am 18. Mai die Finanzministerin und ich vor Ort in Ronneburg sein werden und mit Akteurinnen und Akteuren dort auch darüber sprechen, welche Projekte möglicherweise für uns da interessant sein können.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Finanzministerin wird ja vor Ort dann auch gute Kenntnis haben. Herr Staatssekretär, vielen Dank. Und jetzt die Nachfrage: Ist vorgesehen, dass die Wismut Stiftung Objekte übernimmt, die aktuell den Haushalt von Kommunen oder Vereinen belasten und wenn ja, welche sind das?
Da wir noch keine Klarheit darüber haben, welche Projekte wir umsetzen wollen, kann ich die Frage weder mit Ja noch mit Nein beantworten, sondern das wird genau jetzt in den nächsten Wochen und Monaten die Aufgabe sein, und ich denke, das werden wir auch in Ronneburg konkret mit der Stadt dann besprechen, worum es da gehen kann.
Dann erlaube ich mir eine zweite Nachfrage. Herr Staatssekretär, sobald Sie darüber Kenntnis haben, würden Sie uns selbstständig informieren?
1. Welche Krankenquote hatten die Bediensteten der Thüringer Polizei im Jahr 2021 und im I. Quartal 2022 – bitte gliedern nach Polizeivollzugsbeamten, Verwaltungsbeamten und Tarifbeschäftigten –?
2. Wie bewertet die Landesregierung mit welcher Begründung die Entwicklung der Krankenquote innerhalb der Thüringer Polizei?
3. Welche Maßnahmen wurden seit dem Jahr 2021 – beispielsweise im Gesundheitsmanagement – eingeleitet, um die Krankenquoten zu senken?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Sehr geehrte Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Walk beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Die Antwort zu Frage 1: Die Krankenquote in der Thüringer Polizei wird stets rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr ermittelt. Die durchschnittliche Krankenquote bei der Thüringer Polizei lag mit Blick auf die Gesamtheit der Bediensteten im Jahr 2021 bei 10,63 Prozent. Die durchschnittliche Krankenquote der Vollzugsbeamtinnen und -beamten bei der Thüringer Polizei betrug für das Jahr 2021 10,38 Prozent. Die Krankenquote der Verwaltungsbeamtinnen und -beamten der Thüringer Polizei belief sich auf 7,64 Prozent und die Zahl der durchschnittlich im Kalenderjahr im Krankenstand befindlichen Tarifbeschäftigten lag bei 10,3 Prozent. Angaben zur Krankenquote des Jahres 2022 sind erst nach Ablauf des aktuellen Kalenderjahres möglich.
Die Antwort zu Frage 2: Die durchschnittliche Krankenquote bei der Thüringer Polizei lag für das Jahr 2021 bei 10,63 Prozent. Dieser Wert ist im Vergleich mit der Krankenquote 2020 – damals lag
sie bei 11,07 Prozent – leicht rückläufig und bewegte sich im Rahmen der Jahre 2018 – im Jahr 2018 hatten wir eine Krankenquote von 10,63 Prozent – und 2019, wo wir eine Krankenquote von 10,56 Prozent zu verzeichnen hatten.
Gesundheitsdaten gehören zu den besonders schützenswerten Daten. Eine konkrete Erhebung der Gründe für den Krankenstand gestaltet sich deshalb schwierig. Verschiedene Faktoren beeinflussen den Krankenstand, beispielsweise auch demografische Aspekte der Belegschaft. Die Bestrebungen der Akteure des Gesundheitsmanagements bei der Thüringer Polizei zielen auf eine bedarfsund zielgruppengerechtere Planung von Maßnahmen auf der Grundlage einer Ursachenanalyse ab.
Die Frage 3 – welche Maßnahmen seit dem Jahr 2021 beispielsweise im Gesundheitsmanagement eingeleitet wurden, um die Krankenquote zu senken – möchte ich wie folgt beantworten: Das behördliche Gesundheitsmanagement fokussierte 2021 zwei wesentliche Schwerpunkte: Zum einen stand die Weiterentwicklung der Strategie zur Implementierung gesundheitsförderlicher Arbeits- und Organisationsbedingungen im Fokus. Zum anderen erfolgte der Auf- und Ausbau von Gesundheitsförderungsmaßnahmen. Im Bereich der Gesundheitsförderung konnten in den Behörden und Dienststellen bereits zahlreiche bedarfsorientierte Maßnahmen umgesetzt werden. So fanden zum Beispiel Gesundheitstage statt. Darüber hinaus konnten die themenbezogene Sachkenntnis verbunden mit dem erforderlichen Verständnis für diese Materie sowie entsprechende alltagsorientierte Inhalte in geeigneten Workshops und Seminaren vermittelt werden. Informationen über diese Themen des Gesundheitsmanagements sind für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Intranet der Thüringer Polizei zugänglich. Als strategischer Meilenstein wurden Gesundheitsmanagementmultiplikatoren bzw. ‑multiplikatorinnen in den Behörden implementiert, die die Themen und Maßnahmen des behördlichen Gesundheitsmanagements in die Dienststellen tragen und damit einen wertvollen Beitrag zur Wirkungsentfaltung leisten.
Ihre Frage 4 möchte ich wie folgt beantworten: Ziel im Jahr 2021 war es, auf verschiedenen Wegen Impulse für eine gesündere Lebensweise zu vermitteln sowie durch konkrete Angebote zur Stärkung der Resilienz zur Bewältigung der gestiegenen Anforderungen im Arbeitsalltag beizutragen. Dies wird auch 2022 fortgesetzt. Zur Umsetzung von zielgruppengerechten und bedarfsorientierten Maßnahmen wurden die Behörden und Einrichtungen der Thüringer Polizei Ende 2021 im Rahmen einer internen Abfrage um Zuarbeit gebeten. Auf die
ser Grundlage konnte ein Jahresplan mit attraktiven Maßnahmen und Aktivitäten zum behördlichen Gesundheitsmanagement erstellt werden. Hierbei erfolgt stets eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen internen Fachexpertinnen und ‑experten, die bereits in den zurückliegenden Jahren die verschiedenen Themenfelder des behördlichen Gesundheitsmanagements optimieren konnten.
Aufgabe der im Jahr 2020 eingestellten Gesundheitsmanagerin ist es hierbei im Besonderen, die Vernetzung dieser Bereiche zu verbessern. Zudem konnten bereits Kooperationen mit externen Anbieterinnen und Anbietern erreicht werden. Ein wesentlicher Schwerpunkt im behördlichen Gesundheitsmanagement bleibt auch im Jahr 2022 das Handlungsfeld Prävention psychischer Belastungen. Die notwendigen Angebote zur Stärkung der mentalen Gesundheit werden ausgebaut werden.
Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Staatssekretär. Ich habe noch eine Nachfrage. Zu Frage 2 haben Sie ausgeführt, die Gründe der Krankheiten seien schwierig in Erfahrung zu bringen bzw. es sei schwierig, darüber zu berichten. Das war mir jetzt nicht ganz klar, ob Sie die Gründe kennen oder nicht berichten können oder wollen, und Sie haben das mit der besonderen Sensibilität der Gesundheitsdaten begründet. Das ist natürlich nachvollziehbar. Aber es geht ja nicht darum, dass Sie sagen, Herr A ist an den und den Krankheiten erkrankt, sondern die Frage ist doch: Wie wollen Sie denn prophylaktisch die Ursachen bekämpfen, wenn Sie nicht wissen, an welchen Krankheiten Ihre Beamten/Beamtinnen oder Ihre Bediensteten erkrankt sind? Das ist doch die Grundvoraussetzung. Das kann man ja anonymisiert machen. Vielleicht können Sie darauf noch mal eingehen.
Die zweite Frage, die ich stellen möchte: Wenn ich die Zahlen vergleiche zu 2020, haben wir einen Rückgang bei den Polizeivollzugsbeamten und wir haben auch einen Rückgang bei den Bediensteten insgesamt. Sind Sie der Ansicht, dass die unter 2. und 3. genannten Maßnahmen zur Prävention von Krankheiten bzw. insgesamt Gesundheitsmanagement schon dazu beigetragen haben, die Zahlen zu senken?
Die Antwort zu Frage 1: Sie haben natürlich Recht. Ganz allgemein beschäftigen wir uns selbstverständlich mit der Frage, warum die Krankenquote – und sie ist ja hoch – sich immer in dem Bereich um 10 Prozent bewegt, und dazu gehört natürlich auch eine Ursachenforschung. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass wir keine Detaildaten von unseren Mitarbeitern erheben dürfen. Aber was die großen Themenblöcke angeht, damit muss man sich selbstverständlich beschäftigen.
Was jetzt die Wirkung der Maßnahmen, die hier bereits veranlasst wurden, angeht, bitte ich um Verständnis, dass ich die Frage so spontan nicht beantworten kann. Also sie tragen sicher dazu bei, dass die Krankenquote rückläufig ist, aber welchen Beitrag sie jetzt hier geleistet haben rein quantitativ und welche anderen Ursachen hier noch eine Rolle spielen könnten, das würde ich gern mit meinen Mitarbeitern noch mal diskutieren, und wenn mir dann eine genauere Antwort auf Ihre Frage möglich sein sollte, dann würde ich die gern schriftlich nachreichen.
Eine weitere Frage? Eine solche sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Meißner in der Drucksache 7/5387. Bitte, Frau Kollegin.
Nach Berichten des Mitteldeutschen Rundfunks vom 27. April 2022 („Betrugsverdacht bei Thürin- ger Arbeitslosenverein: Projekte im Millionenwert werden geprüft“) sollen in Thüringen Integrationsprojekte gefördert worden sein, die niemals stattgefunden haben. So prüfe das Landesverwaltungsamt Vorwürfe mit Bezug zu zwei Projekten einer namentlich benannten Arbeitsloseninitiative, für die im Zeitraum von 2017 bis 2021 Mittel ausgereicht worden sein sollen, ohne dass es entsprechende Projekte gegeben habe. Laut einer Auskunft der Landesregierung anlässlich der Beratungen zum Haushalt 2022 vom 2. Dezember 2021 hat diese Initiative, neben den in Rede stehenden Projekten, in den Jahren 2020 und 2021 auch für weitere Maßnahmen Gelder aus dem Haushaltstitel 05 02 684 72 erhalten.