weil es normalerweise eine Selbstverständlichkeit gewesen wäre. Der Änderungsantrag soll dafür sorgen, dass die Schulen in freier Trägerschaft nicht finanziell benachteiligt werden, wenn sie ukrainische Flüchtlinge beschulen. Auch das halte ich für eine Selbstverständlichkeit und deswegen werden wir dem auch zustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, ich möchte noch mal sagen, weil Sie, Frau Präsidentin, darauf hingewiesen haben, hier die Kolleginnen auch ausreden zu lassen: Ich habe reingerufen, weil ich einiges noch mal klarstellen will.
Frau Baum, denken Sie wirklich, dass 2015/2016 die freien Schulen ihre Schülerkostensätze nicht angepasst bekommen haben und erstattet bekommen haben?
Das hat natürlich das Bildungsministerium gemacht. Das, was wir jetzt neu haben, ist, dass wir auf Vorschlag der CDU noch mal einen Satz ins Gesetz aufnehmen, damit das Ministerium prinzipiell und auch die Träger Rechtssicherheit haben. Wir schaffen Rechtssicherheit – nicht Flexibilität, die gab es schon immer, die steht schon im Gesetz –, wir schaffen jetzt Rechtssicherheit, indem wir noch mal klar definieren, was wir als Gesetzgeber damit gemeint haben, als wir gesagt haben, dass in besonderen Ausnahmesituationen natürlich auch Finanzhilfesätze oder Schülerkostenjahressätze gewährt werden. Das gab es schon immer, wir nehmen es jetzt ins Gesetz – das machen wir gern. Dass es jetzt von der CDU kommt – Kollege Tischner hat es ja schon in der letzten Debatte angekündigt, dass er da Überlegungen hat –, ist auch abgestimmt. Genauso wie unser Vorschlag, die Anpassung an die E13, mit der LAG freie Schulen, so hat das auch die CDU mit der LAG freie Schulen abgestimmt. Aber ansonsten – und das auch noch mal zu Ihrem Punkt, dass man das jetzt alles noch mal diskutieren muss, was die Finanzhilfesätze anbelangt – gibt es seitens der LAG keine Änderungsbedarfe, das fragen wir natürlich ab. Wir haben allerdings eine Klausel, dass wir eine Evaluation
durchführen – wenn ich das richtig sehe, in zwei Jahren, Herr Minister Holter –, eine Evaluation zu dem, was es jetzt gibt. Dann können Sie sich doch gern einbringen mit Ihren Ideen. Da bin ich sehr gespannt, nicht nur Kritik zu hören, sondern ganz substanziell zu hören, wie es sich die FDP vorstellt. Das, was es jetzt gibt, wird vonseiten der freien Träger – auch im Übrigen die Dynamisierungsklausel, die wir neu geschaffen haben, die ist deutschlandweit einmalig – als gut und richtig erachtet, weil sie angekoppelt sind an den Tarifvertrag. Wir regeln das heute, dass wir alle Lehrkräfte in der Finanzierung wie die staatlichen Lehrkräfte auch behandeln und die Dynamisierung ist auch geregelt. Also mehr kann man als Gesetzgeber, glaube ich, wirklich nicht machen.
Wenn Sie andere Vorstellungen haben, dann bringen Sie sie gern ein, aber so eine Pauschalkritik halte ich für ein bisschen schwierig, ehrlich gesagt.
Ich habe eben schon gesagt, die CDU hat jetzt etwas aufgegriffen, was gerade in den letzten Wochen noch mal besonders prägnant als Regelungstatbestand zum Vorschein gekommen ist. Nicht, dass es das vorher nicht schon gegeben hätte, aber besser im Gesetz, da müssen wir uns damit auch nicht ständig neu beschäftigen. Das ist gut, auch die Regelung, die begrüßen wir, die unterstützen wir auch. Sie ist auch – wie schon gesagt – abgestimmt. Von daher haben alle Seiten Rechtssicherheit. Wenn wir das heute so im demokratischen Konsens beschließen, haben alle Seiten Rechtssicherheit, die Träger können das anmelden, wenn die Schüler kommen, aber pauschal, möglichst bürokratiearm, sodass die Berechnung und die Abrechnung dann auch gewährleistet sind.
Was mich wirklich entsetzt hat – weil ich ja noch ein kleines bisschen Redezeit habe –, war gestern der Antrag der AfD-Fraktion, welcher sich damit beschäftigen sollte, dass alle ukrainischen Kinder eigentlich separiert werden sollten. Das ist so überhaupt nicht mein Bildungsverständnis. Die Kinder und die Familien, die hierherkommen – es sind im Übrigen überwiegend Frauen mit ihren Kindern –, wollen, nach meiner Überzeugung müssen sie sogar längere Zeit hier in Deutschland leben und auch ihre Kinder entsprechend bei uns in die Bildungseinrichtungen geben. Warum? Dieser verheerende und menschenverachtende und vernichtende Angriffskrieg – das sieht man ja auch in den Städten, das sieht man an den Bildern, die wir leider wahrnehmen müssen – wird eine Rückkehr so schnell gar nicht möglich machen; man braucht ja Lebensgrundlagen in der Ukraine. Das heißt, das, was die AfD hier postuliert hat – möglichst alle separieren,
möglichst nach ukrainischen Lehrplänen im Fernunterricht, damit niemand Ihre rein deutsche Kultur belästigt – ist wirklich …
Setzen Sie sich ruhig hin, Sie können doch nachher noch mal vorgehen, Herr Aust. – ist wirklich, in meinem Verständnis – ich kann da auch für viele andere Demokraten hier im Haus reden –, ist überhaupt nicht nachvollziehbar, und wir werden es auch nicht machen. Es macht kein Land. Und zum Glück haben Sie auch nirgendwo Verantwortung, sodass sich die Menschen das nicht antun müssen.
Die Menschen, die zu uns kommen, sind – also gerade in Thüringen – insbesondere derzeit in den Städten. Das heißt, in den Kindergärten, vor allen Dingen auch in den Schulen – und da sind wir wieder beim Thema „Freie Schulen“, warum ist das richtig, dass das jetzt auch noch mal konkretisiert wird – sind die Städte in der prekären Situation, dass sie Schulplätze vorhalten müssen, dass sie Lehrkräfte vorhalten müssen. Und der Beitrag auch der freien Schulen, gerade in den Städten in Erfurt, in Weimar, in Jena, in Gera – da sind sie ja vorrangig –, da tut das richtig gut, dass die freien Schulen sich jetzt auch auf gesetzlicher Grundlage sofort daran beteiligen können.
Noch mal zu unserem eigentlichen Inhalt. Wir sind – es ist ja schon darauf eingegangen worden – mit der A13 für die Grundschullehrer in Thüringen einen Riesenschritt gegangen. Es hat nicht jeder zugestimmt – da mag es Gründe gegeben haben, liebe Frau Baum –, aber was wir damit erreicht haben, hat die GEW Hessen jetzt mal in einer Studie festgestellt: Wenn wir noch die alte Regelung A12 hätten, dann wären wir im Ländervergleich derzeit auf Platz 14. Mit der neuen Regelung, die wir hier im Landtag abgestimmt haben, die ab 01.08.2021 gilt, sind wir auf Platz 3. Bis auf Sachsen hat kein anderes Bundesland so gute Bezahlung für Grundschullehrkräfte wie Thüringen. Ich will das mal für Sachsen-Anhalt beziffern, die bezahlen auch noch nach A12. Da liegt der Unterschied im Jahr bei 6.524 Euro, sagt die GEW Hessen – 6.524 Euro. Was heißt das? Wir kriegen unsere Stellen tatsächlich auch besetzt, überwiegend mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften, und zu 30 bis 40 Prozent mit Lehrkräften, die gar nicht in Thüringen ausgebildet worden sind. Wir hatten 20 Jahre die Situation, dass Lehrkräfte aus Thüringen abwandern mussten, weil sie hier keine Stellen gefunden haben. Jetzt sind wir in der Situation, dass wir mit unseren attraktiven Angeboten tatsächlich Lehrkräfte ziehen. Und warum bitte soll denn das nicht auch für die freien Schulen gelten? Das ist doch überhaupt nicht einzusehen. An den freien Schulen
leisten die Grundschullehrkräfte genauso gute Arbeit wie an den staatlichen Schulen. Und deswegen haben wir uns als Rot-Rot-Grün entschlossen – und begrüßen es ausdrücklich, dass die demokratischen Fraktionen da mitstimmen –, dass die freien Schulen dort auch die Finanzierung für die E13 für ihre Lehrkräfte sichergestellt bekommen.
Wir sagen: Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit! Das ist ein Grundsatz – nicht nur ein gewerkschaftlicher, sondern auch ein Grundsatz für uns als Koalition, für uns als Fraktion Die Linke –, den erfüllen wir damit, und wir stärken damit das Thüringer Bildungssystem für alle Schülerinnen und Schüler, egal wo sie herkommen, egal welche Talente sie mitbringen und egal welchen Abschluss sie anstreben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher! Die vergangenen Reden, aber auch die Debatte im März haben gezeigt, dass es bei dem heute zu beratenden Thema große Einigkeit gibt. In der Tat ist das ja bei Bildungsthemen hier im Landtag nicht immer der Fall, aber es ist gut und richtig, dass wir uns einig sind, dass die freien Schulen wettbewerbsfähig bleiben, auch zu den staatlichen Schulen, und dass wir die Schülerkostenbeträge auch dahin gehend anpassen, dass dieselben Gehälter gezahlt werden können. Dafür haben wir uns – es ist darauf hingewiesen worden – fraktionsübergreifend bereits in einem Entschließungsantrag im Dezember 2020 ausgesprochen, und wir wollen dies heute noch mal in einer gesetzlichen Formulierung festschreiben. Hitzig wurde die Debatte im letzten Plenum aber dann durchaus doch geführt, leider nicht über die Inhalte des Gesetzes, sondern eher um das parlamentarische Verfahren. Wenn das arbeitsteilige Parlament – so war ja damals auch meine Argumentation – sich selbst ernst nimmt, so gehören Gesetzentwürfe auch zur Beratung in die Ausschüsse. Das ist mit diesem Gesetzentwurf nicht passiert. Wir als CDU-Fraktion haben aber trotzdem ein Anhörungsverfahren dann über unsere Fraktion durchgeführt und bei den zahlreichen Rückmeldungen gab es insbesondere immer wieder den Hinweis – und darauf haben die Vorredner schon hingewiesen –, dass es einen Rege
lungsbedarf braucht für die Beschulung von ukrainischen Kindern und Jugendlichen, die jetzt nach und nach und mehr und mehr bei uns in den Thüringer Schulen ankommen.
Mit dem in der Ukraine stattfindenden russischen Angriffskrieg steht auch unser Bildungssystem nach mehr als zwei Jahren Coronapandemie vor einer neuen großen Mammutaufgabe, nämlich die ankommenden schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen in unserem Bildungssystem aufzunehmen und damit die Bildungsbiografien auch möglichst nicht zu unterbrechen. Die Zahl an Kindern, die wir derzeit aus der Ukraine in Thüringen haben, liegt bei ungefähr 5.000 Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, davon sind bisher nur ca. 200 an unseren Schulen angekommen. Sie alle kennen die Gründe: Das liegt daran, dass die ukrainischen Kinder und Jugendlichen vor allem noch digital von den Lehrern aus der Ukraine unterrichtet werden, die da in ganz prekären Situationen natürlich das stemmen, manche Lehrer auch, die auf der Flucht sind. Aber noch läuft das alles nach den ukrainischen Plänen bis zum Ende des ukrainischen Schuljahres Ende Mai. Wir müssen also als Land Thüringen davon ausgehen – und das Ministerium informiert dazu ja auch regelmäßig –, dass ab Juni bzw. spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres unsere Schulen vor erheblichen Herausforderungen bei der Beschulung der ukrainischen Flüchtlinge und der Betreuung der Kinder in den Kindergarteneinrichtungen stehen werden. Genau deshalb ist es aus unserer Sicht dringend notwendig und geboten, dass wir auch die Potenziale, die uns die freien Schulen anbieten und anbieten wollen, nutzen und dass wir das Ganze auf eine sichere Rechtsgrundlage stellen. In der Tat, Franziska Baum hat darauf hingewiesen, in manch anderen Bundesländern geht das auch mit einem Schreiben des Abteilungsleiters. Aber wenn es der Sache dient – und ich bin da auch dem Ministerium dankbar –, dass wir eine Formulierung in das Gesetz reinbringen, die für alle eine Klarheit schafft, damit dann die Stichtagsregelungen auch entsprechend ausgesetzt bzw. flexibel angewendet werden können, dann sollten wir dies tun.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag meiner Fraktion zum Gesetzentwurf der Minderheitskoalition wollen wir nun die Möglichkeit schaffen, in speziellen Ausnahmen und Katastrophenfällen, wie beispielsweise dem jetzigen Ukraine-Krieg, die Schülerkostensätze, die dafür da sind, um die Lehrer und die Schulen in freier Trägerschaft zu finanzieren, den tatsächlichen Schülerzahlen anzupassen und zu erhöhen. Es soll eine monatliche Berechnung stattfinden, und das ist aus unserer Sicht dann auch geboten.
Meine Damen und Herren, trotz des etwas holprigen parlamentarischen Verfahrens haben wir nun einen Gesetzentwurf und eine Gesetzesänderung vorliegen, die gleich Antwort auf zwei wichtige Herausforderungen in unseren Schulen gibt, nämlich einerseits – Torsten Wolf hat es ausgeführt – Antworten gibt auf den Lehrermangel, den wir nicht auch in den freien Schulen herbeiführen sollten, und der Gesetzentwurf und der Änderungsantrag geben Antwort auf die Frage der Bildungsangebote für geflüchtete Kinder und Jugendliche.
In der Hinsicht sind wir sehr dankbar, dass alle Fraktionen große Zustimmung signalisiert haben. Jetzt geht es darum, schnell und flexibel die Dinge umzusetzen. Und diese kleine Spitze sei mir am Ende erlaubt: Ich glaube, da können wir im staatlichen System durchaus von den freien Schulen so manches lernen, wenn es um Flexibilität und pragmatische Lösungen an unseren Schulen geht. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Vorsitzende. Ich wollte mich ja eigentlich zu diesem Thema recht kurzfassen, aber nach der Rede von Herrn Wolf bin ich nun doch noch mal hier vorgegangen, weil ich es nicht einfach so stehen lassen wollte. Er wirft uns wieder vor, dass wir angeblich separieren, ausgrenzen, dass wir rassistisch sind, nationalistisch usw. –
Sie gingen auf unseren Antrag ein, den wir gestern eingebracht hatten. Und dieser Antrag ist eins zu eins die Forderung der Generalkonsulin der Ukraine Iryna Tybinka. Sie hat in der Ukraine in etwa den Stellenwert, den bei uns der Bildungsminister hätte. Nichts anderes haben wir gefordert. Sie hat das mehrmals ganz klar gefordert, auch in der Kultusministerkonferenz. Sie hat immer gefordert, sie will die separaten Klassen haben, sie möchte die ukrainischen Flüchtlinge in ihrer Heimatsprache unterrichtet haben und nach ihren Lehrplänen, weil sie der Meinung ist, dass das für die Bedürfnisse der ukrainischen Kinder und Jugendlichen am besten ist. Das haben wir auch gefordert.
Wir haben nichts anderes getan, als die Forderungen der Ukraine in unseren Anträgen umzusetzen. Und wenn Sie das rassistisch finden, dann finden Sie wahrscheinlich auch die Bildungsministerin dort rassistisch. Das finde ich schon eine Zumutung. Das heißt, natürlich hat die Ukraine ein Mitspracherecht und natürlich auch Forderungen, was sie hier möchte. Sie meinen, ihre Kinder sind vor allem nur vorübergehend hier in Deutschland und sollen deswegen nicht noch mehr gestresst werden. Deswegen soll eine Kontinuität ihrer Bildung gewahrt werden. Etwas anderes als die Bildungsministerin der Ukraine haben wir nicht gefordert.
Deswegen da rassistisch Nationalismus reinzusetzen, halte ich für ein bisschen suspekt. Vielen Dank.
Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Das Bildungsministerium verzichtet auf eine Rede dazu. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Es ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft.
Zunächst würden wir über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/5428 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten im Haus. Ich mache noch mal die Gegenprobe. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist der Änderungsantrag so angenommen.
Dann stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/4759 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des gerade eben abgestimmten Änderungsantrags. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch das sind alle Fraktionen und Gruppen und fraktionslosen Abgeordneten im Hause. Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Stimmenthaltungen? Auch das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses sowie die fraktionslosen Abgeordneten. Dann mache ich noch mal die Gegenprobe. Wer möchte dagegen stimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Nein. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit hier angenommen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5032 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien - Drucksache 7/5408 -