Protocol of the Session on May 5, 2022

dass wir bei Weitem nicht nur freundschaftliche Gespräche miteinander geführt haben. Es geht hier also nicht um eine Person, es geht um eine Lösung für dieses Land und dafür werbe ich noch einmal.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Ich werbe also dafür, dass wir zu der Öffnung nach unten kommen, aber ich stehe nach wie vor auch für die Öffnung nach oben. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Bergner. Wir treten jetzt in die Lüftungspause ein, und zwar machen wir dann hier weiter um 11.25 Uhr. Es gibt dann eine Fortsetzung der Aussprache zu Tagesordnungspunkt 1 in den Teilen a) und b). – 11.25 Uhr wieder hier.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir würden dann weiter fortfahren in der Beratung des Tagesordnungspunkts 1. Als Nächstes erhält Abgeordneter Bilay für die Fraktion Die Linke das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist jetzt schade, dass Herr Walk noch nicht da ist, weil ich natürlich auch zum Gesetzentwurf der CDU reden möchte und auch noch mal begründen möchte, warum der Gesetzentwurf der CDU aus Sicht der Linken keine Zustimmung erfahren kann. Vielleicht hört er mich ja und kommt noch mit rein. Wir lehnen nämlich prinzipiell eine Erhöhung des Wählbarkeitsalters ab, egal ob hier zur Diskussion steht von 65 auf 67 – es wurde ursprünglich auch mal beantragt, das nach oben ganz abzuschaffen –, weil wir nämlich prinzipielle Ablehnungsgründe sehen, und zwar unabhängig vom Ansehen der Person, das will ich ausdrücklich deutlich machen. Unsere grundsätzliche Ablehnung resultiert daraus, dass jegliche Erhöhung des Renteneintrittsalters auf unseren energischen Widerstand stößt. Im konkreten Fall würde das nämlich bedeuten, dass bei einem Amtsantritt mit 67 Jahren plus einer sechsjährigen Amtszeit die gewählten Personen mit 73 Jahren aus dem Rathaus oder dem Landratsamt ausscheiden – mit 73. Und es ist ein Unterschied, Herr Walk, Sie haben verwechselt ein Einstiegsalter in das Amt und das Ausstiegsalter aus dem Amt.

(Beifall DIE LINKE)

(Abg. Bergner)

(Zwischenruf Abg. Walk, CDU: Das habe ich nicht verwechselt!)

Darauf hat im Übrigen auch der Gemeinde- und Städtebund deutlich hingewiesen, dass selbst bei einer höheren Lebensarbeitszeit sowohl bei den Tarifbeschäftigten als auch bei den Beamten in den Kommunen am Ende die Vorgesetzten mit 73 Jahren deutlich länger und deutlich älter sind, wenn sie in Pension gehen als die Beschäftigten in den Rathäusern und in den Landratsämtern. Im Übrigen, Herr Walk, will ich auch noch mal darauf hinweisen, dass der Gemeinde- und Städtebund Ihren Vorschlag auch abgelehnt hat und als „unschlüssig“ bezeichnet hat. Deswegen stimmt es eben nicht, was Sie in der ersten Lesung in Ihrer Rede gesagt haben, dass Sie im Vergleich zu Ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf aus der Zeit von 2017 – Sie haben ihn ja noch mal neu eingebracht, das war ja der Gegenstand auch jetzt in Ihrem zweiten Gesetzentwurf – seitdem positive Signale von den kommunalen Spitzenverbänden erhalten hätten. Zumindest beim Gemeinde- und Städtebund stimmt das nicht. Der Gemeinde- und Städtebund hat Ihren Gesetzentwurf ausdrücklich abgelehnt; der Landkreistag hat ihn befürwortet. Die haben sicherlich eine Stellungnahme abgegeben – im Unterschied zu uns – tatsächlich nicht ohne Ansehen der Person bei ihrer Bewertung.

Und auch Frau Tasch, weil Sie es eben noch mal dazwischengerufen haben und auch weil Herr Walk das eben gesagt hatte: Es gibt durchaus einen Unterschied zwischen einem Amtsinhaber in den Kommunen als Bürgermeisterin/Bürgermeister, Oberbürgermeisterin, Landräte usw. und dem Ministerpräsidenten. Es gibt einen Unterschied. Der Ministerpräsident ist nicht direkt vom Volk gewählt. Wir hätten keine Probleme damit, bei den Wahlumfragen und Persönlichkeitswerten von Bodo Ramelow uns auch der Frage offensiv zu stellen,

(Beifall DIE LINKE)

was die Direktwahl von Bodo Ramelow anbetrifft. Nur, wenn der Ministerpräsident aus dem Amt scheidet, muss es keine Neuwahl geben, wo alle Bürgerinnen und Bürger, die wahlberechtigt sind, an die Wahlurne strömen müssen. Das ist der Unterschied zu den Kommunen, wo die Chefs und Chefinnen in den Rathäusern und in den Landratsämtern tatsächlich neu gewählt werden, wenn sie vorfristig vor deren Amtszeit aus ihrem Amt ausscheiden.

Wir streiten als Linke mit Leidenschaft dafür, prinzipiell das Renteneintrittsalter wieder auf das übliche frühere Maß von 65 Jahren herabzusenken.

(Beifall DIE LINKE)

Wir wollen das wieder herabsenken und wir wollen darüber hinaus, wer früher in Rente gehen muss, weil er durch jahrzehntelange berufliche Tätigkeit seinen Körper auszehren lassen musste, dass er ohne Abschläge auch früher als 65 in Rente gehen kann.

(Unruhe CDU)

(Beifall DIE LINKE)

Deswegen ist diese Grundhaltung unvereinbar mit einer Erhöhung des Wählbarkeitsalters von 65 auf 67 oder gänzlich geöffnet.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist fa- denscheinig!)

Deswegen können wir auch dem Antrag der FDP sowohl als ursprünglichem Gesetzentwurf als auch dem jetzt vorliegenden Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung in dieser Form nicht zustimmen.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Was allerdings zustimmungsfähig ist – da haben wir auch eine entsprechende Vorlage heute gemacht –, das ist die Absenkung des Alters von 21 auf 18 Jahre, weil es aus unserer Sicht tatsächlich keinen sachlichen Grund gibt, das Wahlalter abzusenken. Ich vergleiche Landräte und Bürgermeister nicht mit Bundeswehroffizieren, die in den Krieg ziehen, da gibt es schon noch einen Unterschied. Es gibt aber keinen sachlichen Grund, das Wahlalter abzusenken. Es gibt ein paar auch Unteroffiziere – ich habe nicht gedient, ich verstehe es auch nicht, ich will da auch nichts verstehen, ich will, dass wir über Frieden in der Welt reden, und dazu gehören keine Waffen aus meiner Sicht.

(Beifall DIE LINKE)

Wir hatten in der Ausschussberatung diese Frage auch unterschiedlich diskutiert und es sind auch skeptische Stimmen deutlich geworden. In der Debatte ist dann noch mal ein Gegenargument gegen die Absenkung ausgeführt worden, dass man noch nicht die persönliche Reife besitzen würde und die Lebenserfahrung besitzen würde, dass man deswegen erst mit 21 ins Wahlamt kommen soll, weil man unter Umständen auch noch nicht befähigt sei, Personen, die in den Rathäusern und Landratsämtern arbeiten, anzuleiten, Führungsaufgaben zu übernehmen usw., usf. Dem will ich nur entgegenhalten, dass es ein triftiges objektives Argument dagegen gibt: Als VG-Vorsitzender können Sie mit 18 gewählt werden. Da haben Sie genauso Leitungsfunktionen, Sie haben Verantwortung im Hauptamt für Menschen, die in ihrer Verwaltung, der Verwal

tungsgemeinschaft, arbeiten. Von daher gibt es aus unserer Sicht überhaupt keinen Grund, warum nicht auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister schon mit 18 ins Amt gewählt werden können.

(Beifall DIE LINKE)

Deswegen ist es auch folgerichtig, dass Rot-RotGrün diesen Antrag hier gestellt hat, dass wir zumindest diesen Aspekt noch versuchen mit zu retten. Insofern ist es auch keine Überraschung, wie Herr Walk das vorhin ausgeführt hat, dass wir jetzt plötzlich mit dieser Idee um die Ecke kommen, sondern im Innenausschuss haben wir sehr intensiv über diese Frage diskutiert, und Rot-Rot-Grün hat auch immer erklärt, dass wir dieser Regelung, diesem Vorschlag, der ja zu Recht auch von der FDP hier eingebracht wurde, sehr offen gegenüberstehen. Was uns nur irritiert, ist jetzt die heutige Umtriebigkeit in der Opposition in den letzten zurückliegenden Stunden dieses Tages.

Ich will nur eines deutlich machen – es ist auch schon angesprochen worden –: Diejenigen, die sich vor Ort in den Kommunen ihrer Arbeit widmen, das ist zu respektieren, das ist zu würdigen. Das ist gar nicht hoch genug anzuerkennen, aber es eignet sich eben nicht für parteipolitische Spielchen. Was in den letzten Stunden hier passiert ist mit dem Stellen und Zurückziehen und noch mal neu Formulieren von Anträgen, das ist schon ein bisschen parteipolitisch. Das befremdet mich ein bisschen. Ich will auch noch mal sagen, dass wir im Innenausschuss natürlich auch …

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Sie sind par- teipolitisch!)

Frau Tasch, kommen Sie doch vor. Dann könnten Sie noch mal Ihre Meinung sagen. Ich will Ihnen nur sagen, was wir im Innenausschuss darüber diskutiert haben – sehr umfangreich, sehr detailliert. Wir haben die Sachargumente abgewogen, und am Ende gab es eine mehrheitliche Position zu beiden Gesetzentwürfen, weil man sich eben nicht einigen konnte. Es ist nicht so, dass wir nicht darüber geredet hätten, wie das vorhin gesagt wurde, sondern das ist sehr stark abgewogen worden, und am Ende ist es mehrheitlich entschieden worden, dass beide Gesetzentwürfe in der Form, wie sie hier vorliegen, abzulehnen sind. Ich habe eben deutlich gemacht, dass wir durchaus Aspekte mit retten wollen, was das Absenken des Wahlalters von 21 auf 18 anbelangt, weil wir davon überzeugt sind, dass wir Demokratie stärken müssen. Wir wollen Demokratie ausbauen und wir wollen durchaus auch die demokratischen Möglichkeiten der Menschen in diesem Lande von Zeit zu Zeit mit erneuern. Deswegen wäre es schade, wenn unser Vorschlag von

Rot-Rot-Grün zu diesem Aspekt heute aus formalen Gründen scheitern würde. Aber ich habe ja von verschiedenen Rednerinnen und Rednern gehört, dass unser Vorschlag durchaus mehrheitsfähig erscheint.

Zum zweiten Regelungskomplex, was wir auch durchaus als sinnvoll erachten, auch wenn man unterschiedlich darüber diskutieren kann, was die FDP vorgeschlagen hat, das ist die Frage, ob auf den Wahlscheinen künftig die Adressen der Bewerberinnen und Bewerber mit veröffentlicht werden sollen. Wir haben jetzt eine jüngere Debatte, auch im Zusammenhang mit den sogenannten Coronaspaziergängen gehabt, dass auch Amtsinhaber zu Hause bedroht wurden, weil man sehr transparent nachvollziehen konnte, wo sie wohnen. Das ist aus unserer Sicht höchst problematisch und muss auch noch woanders geklärt werden. Aber die Frage, ob wir als Gesetzgeber nicht schon im Vorfeld bei den Wahlscheinen da eine Sperrwirkung einziehen, müssen wir durchaus mit in den Blick nehmen. Deswegen war es auch wichtig, in der Ausschussberatung diese unterschiedlichen Sichtweisen noch mal mit zu diskutieren.

Herr Bergner ist darauf eingegangen, dass auch die Stellungnahmen der Anzuhörenden darauf hingewiesen haben, dass man vordergründig die Kommunalwahlordnung – das macht die Exekutive – ändern sollte. Aber Sie haben natürlich Recht, wenn man in der Kommunalwahlordnung, was ja dem Kommunalwahlgesetz nachgelagert ist, eine Regelung geschaffen hat, dann kann man das auch rechtssicherer gestalten, indem das Parlament darüber befindet, auch ein politisches Votum abgibt. Man verstetigt es damit und läuft also nicht Gefahr, dass man das über den Verordnungsgeber wieder verändert und zurückholt. Die Auffassung teilen wir. Das kann man so machen. Deswegen haben wir da auch Ihre Intention noch mal mit aufgegriffen. Ich will es aber schon sagen, dass es aus unserer Sicht – das haben wir auch im Innenausschuss angesprochen – unglücklich ist, wenn in einem laufenden parlamentarischen Verfahren, wo der Innenausschuss sich sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, wo eine Anhörung durchgeführt wird – aus der Beschlussempfehlung können Sie ja entnehmen, dass wir ganz viele Sitzungen dazu durchgeführt haben –, wenn dann über die Exekutive die Kommunalwahlordnung verändert wird in dem Prozess, wenn wir gerade parlamentarisch darüber reden und darum ringen und wir das quasi beiläufig über die Lektüre des Staatsanzeigers erfahren. Das ist unglücklich. Also man hätte zumindest im Innenausschuss im Laufe der Beratung darauf hinweisen können, dass es eine solche Änderung gibt, die man hier vorbereitet und diskutiert. Dann hätte

man das auch gleich mit dem Innenausschuss in der Beratung zu diesem Gesetzentwurf mit diskutieren können. Dann hätte man auch gegebenenfalls redaktionelle Änderungen vermeiden können. Wir wissen ja jetzt noch nicht abschließend, ob und wie das Gesetz geändert wird, aber es kann sich gegebenenfalls auch eine Änderung der Kommunalwahlordnung daraus ableiten. Insofern sollten wir bei künftigen Verfahren darauf achten, dass der eine nicht dem anderen reingrätscht. Insofern war das noch mal ein Werben dafür, dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen. Insofern sehe ich dieser Abstimmung mit einer gewissen Freude entgegen, dass wir auch versuchen, sowohl die kommunalen Wahlämter als auch die kommunale Demokratie in Thüringen weiter zu stärken. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Der Abgeordnete Mühlmann.

Ja, ich muss auch kurz noch was aus dem Bereich Inneres sagen, was da mit reinzählt. Meine Kleine Anfrage vom vergangenen Jahr – die von diesem Jahr ist leider noch nicht beantwortet, wird aber demnächst beantwortet – zu Angriffen auf kommunale Amts- und Mandatsträger hat ganz klar gesagt, dass es im Jahr 2020 123 Fälle von Angriffen auf Amts- und Mandatsträger bzw. Politisch motivierter Kriminalität gegeben hat, und um die Zahlen vollständig zu haben: 38 von rechts, 51 wurden einer linken Motivation zugeordnet und 34 wurden nicht weiter zugeordnet. Unter diesen Voraussetzungen die Leute zu verpflichten, die Adressen preiszugeben, ist schwierig. Deshalb sollte es diesbezüglich eine Anpassung geben. Das wollte ich nur noch mal angemerkt haben.

(Beifall AfD)

Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Walk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich will jetzt noch mal begrüßen die Häkelgruppe des Seniorenbeirats aus dem

Eichsfeldkreis. Ich war eben schon oben bei Ihnen. Schön, dass Sie bei uns sind!

(Beifall im Hause)

Das ist genau die Zielgruppe, um die es heute auch hier geht, 65plus. Da war auch spannend zu erfahren für die Kollegen hier im Rund, dass es durchaus unterschiedliche Meinungen gibt, ob man das anheben sollte. Es gibt da auch unterschiedliche Auffassungen, was richtig und was falsch ist, wie im richtigen Leben. Deswegen ist das eine spannende Diskussion heute.

Ich bin ja realistisch. Wie wird das nachher bei den Abstimmungen ausgehen? Also unser Kompromissvorschlag 18/67, der wird nicht zustande kommen. Da wird es nicht die erforderliche Mehrheit geben. Letzen Endes wird es darauf hinauslaufen, dass das Wahlalter auf 18 abgesenkt wird und auf 65 sozusagen eingefroren bleibt. Aber ich will das eine oder andere noch mal zu meinen Kollegen sagen.

Zunächst zum Kollegen Bilay: Das war wirklich ein klassischer Äpfel-Birnen-Vergleich, den Sie hier angebracht haben.

(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Was für ein Vergleich?)

Es ging um das Rentenalter und Sie haben dafür plädiert, dass Sie als Linke sich dafür einsetzen, das Rentenalter nicht nur einzufrieren, sondern zu reduzieren. Das kann man so sehen. Das ist Ihre politische Agenda. Zum einen legt das der Bund fest. Aber Äpfel-Birnen-Vergleich deswegen: Der Arbeitnehmer kann natürlich grundsätzlich nicht selbst entscheiden, wie lange er arbeitet, weil das Rentenalter nicht er festlegt, sondern das Rentenalter wird bundesgesetzlich geregelt. Das ist doch der wesentliche Unterschied. Der Wahlkreisbewerber, der Bewerber für ein Hauptamt, für ein kommunales Hauptamt, der entscheidet völlig frei, ob er mit 65, mit 66 oder mit 67, was jetzt alles nicht geht in Thüringen, ein Amt antritt oder auch nicht.

(Beifall Gruppe der FDP)