Protocol of the Session on May 5, 2022

Wir haben den Nachweis – Frau Rothe-Beinlich hat es vorhin gesagt: Wir haben vom Landesamt für Statistik eindeutig die Auflistungen, wie sich die Preisentwicklungen, wie sich die Lohnentwicklungen beziehen, und daran macht sich dann auch die Entwicklung der Diäten fest. Ein transparenteres System kann es gar nicht geben, als wenn man sich selbst hier das Geld erhöhen würde. Ich finde, das ist recht und fair, und wenn es den Thüringern besser geht, dann können auch die Abgeordneten

davon profitieren, dann haben die Abgeordneten zumindest nicht so einen schlechten Job gemacht, dass es irgendwie für das Land schlechter geworden ist.

(Beifall CDU, SPD)

Von daher sollte man dann auch profitieren können. Im Übrigen geht es auch darum, dass das Mandat attraktiv bleibt. Es steht ja in der Thüringer Verfassung – Artikel 54 –, aber die hat für Sie scheinbar keinen großen Wert:

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Ich lese gleich noch mal vor!)

„Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Auf den Anspruch kann nicht verzichtet werden.“ Das steht in der Verfassung geschrieben und daran sollten wir uns auch halten.

Daran festmachend, muss man noch mal feststellen: Die AfD-Fraktion könnte sich inhaltlich mit Themen auseinandersetzen, wie man die Thüringerinnen und Thüringer entlasten kann, wie man sie in dieser schwierigen Lage, die ohne Frage besteht aufgrund von – ich habe es gesagt – Inflation, den Folgen vom Krieg in der Ukraine, den Sie ja nicht so kritisch bewerten wie wir vielleicht, wie man den Menschen da helfen kann. Das machen Sie nicht, Sie suchen sich ein billiges Populismusfeld, in dem Sie Ihren verstaubten Antrag von 2015, von 2021 und wahrscheinlich auch nächstes Jahr wieder rausholen können mit den ewig gleichen Argumenten, die man immer nur wieder gleich entkräften kann. Deswegen lohnt es sich auch nicht, hier weiter Minuten darauf zu verschwenden. Lassen Sie uns lieber zu wirklich inhaltlicher Politik für Thüringen kommen. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Bühl. Und jetzt hat sich für die AfD-Fraktion Abgeordneter Kießling zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, die AfD-Fraktion hat heute beantragt, die Anpassung der Abgeordnetenbezüge gemäß Artikel 54 Abs. 2 der Thüringer Verfassung und die Anpassung nach § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes für 2022 auszusetzen. Wir hatten in den vergangenen Debatten bereits darüber gesprochen, den Automatismus, diesen automatischen Modus bei der Abgeordnetenentschädigung

(Abg. Bühl)

aufzuheben, doch Rot-Rot-Grün und die CDU beharren darauf, wie wir auch jetzt gerade wieder gehört haben, weiterhin auf diesem Automatikmodus weiterfahren zu können und sich eben nicht den Wählern erklären zu müssen, wenn Sie die Entschädigung an die Preisentwicklung anpassen wollen. Und wir reden nur davon, an die Preisentwicklung anpassen zu wollen, nicht diese Selbstbedienung, die Sie hier uns immer unterstellen wollen.

(Beifall AfD)

Dann müsste man nämlich den Bürgern begründen, warum die Abgeordneten eine höhere Entschädigung begehren. Jeder Arbeitnehmer muss in der freien Wirtschaft auch seinen Anspruch gegenüber seinem Arbeitgeber erklären und bei einer Anpassung dies auch begründen, welche seiner Leistungen für das Unternehmen die Gehaltserhöhung rechtfertigt. Wenn wir diesen Maßstab bei den Abgeordnetenentschädigungen ansetzen würden, dann kämen manche sicherlich in Erklärungsnöte, Herr Bühl. Wie ist es den Menschen nämlich zu erklären, dass Abgeordnete mehr Geld erhalten sollen, obwohl es vielen Bürgern so schlecht wie lange nicht mehr geht? Die Abgeordneten sind doch gemäß Artikel 53 Abs. 3 der Verfassung verpflichtet, alles zum Wohl der Bürger zu unternehmen. Diese Leistung muss in Ihrem Sinne nicht erbracht werden.

(Unruhe CDU, SPD)

Wie gesagt, die regierungstragenden Fraktionen haben hier entsprechende Minderleistungen erbracht. Aufgrund der in den letzten beiden Jahren durchgeführten Coronamaßnahmen und weiteren Entscheidungen dieser rot-rot-grünen Landesregierung wurde die Wirtschaft in Thüringen in die Rezession geschickt und die Einkommenssituation vieler Angestellter und Selbstständiger verschlechtert bis hin zum Existenzverlust. Für weite Teile des Thüringer Wirtschaftslebens bedeuten diese Maßnahmen noch heute eine erhebliche Beeinträchtigung. Viele Branchen sehen sich nach wie vor in der Krise, die mit zum Teil beträchtlichen Schäden für betroffene Unternehmen und Selbstständige einhergeht. Diese Leistungen rechtfertigen in keiner Weise eine Anpassung der Entschädigung, sie wäre auch eine Respektlosigkeit gegenüber unseren Thüringer Bürgern.

Diverse andere Länder, zum Beispiel Brandenburg, die keine oder nur eine abgewandelte Form des hier in Thüringen geltenden Automatismus kennen, haben in den vergangenen Jahren bewusst und teilweise auch für mehrere Jahre auf Erhöhungen verzichtet. Nehmen Sie sich bitte mal ein Beispiel,

meine Damen und Herren Abgeordneten, an dem Land Brandenburg!

In Artikel 54 der Thüringer Verfassung heißt es im Abs. 1 Satz 1 – Herr Bühl, ich lese ihn auch noch mal vor –: „Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.“ Ich bin der Meinung, dass die aktuelle Entschädigung in Höhe von 6.036,72 Euro brutto diese Unabhängigkeit auch weiterhin sichert und eben auch eine aktuelle Anpassung nicht notwendig ist.

(Beifall AfD)

Wenn wir uns den Artikel 54 Abs. 2 der Thüringer Verfassung ansehen, heißt es dort unter anderem, dass sich die Höhe der Entschädigung jährlich auf der Grundlage der jeweils letzten Festlegung nach Maßgabe der allgemeinen Einkommensentwicklung im Freistaat verändert. Gern können wir auch mal für die aktuelle Berechnung das Statistische Bundesamt hernehmen, die die Entwicklung des Reallohns 2021 im Coronajahr festgestellt haben. Der Reallohn in Thüringen ist nämlich um 0,1 Prozent gesunken; und da sind wir wieder beim Thema. Gern können wir auch diese Senkung in Ansatz bringen, die ja auch Frau Henfling das letzte Mal hier in die Debatte eingebracht hat. Herr Bühl, Sie haben es ja auch gerade noch mal gesagt, dass sie auch mal sinken könnte, dann können wir das doch gern mal machen, aber dann werden Sie sicher wieder mal nicht mitmachen.

Wenn ich noch mal auf das Wort „angemessen“ in Artikel 54 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Verfassung hinweisen darf. Ich habe bereits mehrfach dazu ausgeführt, dass die Entschädigung für abgelieferte Leistungen von Rot-Rot-Grün mehr als angemessen ist. Und da wir gerade wieder bei abgelieferten Leistungen sind, Herr Bühl: Sie von Rot-Rot-Grün und auch die CDU haben für den Haushalt 2022 eine Globale Minderausgabe in Höhe von 330 Millionen Euro abgeliefert. Es sollen 330 Millionen im Freistaat und bei den Bürgern gespart werden, jedoch haben Sie von der CDU als Einbringer dieser Sparmaßnahmen nicht gesagt, wo gespart werden soll, und haben das Rot-Rot-Grün überlassen. Selbst dies hat auch der Thüringer Rechnungshof kritisiert, dass Sie als CDU nicht gesagt haben, wo bitte schön gespart werden soll.

(Zwischenruf aus dem Hause: Das ist Blöd- sinn!)

Das ist kein Blödsinn, das ist halt so. Da können Sie mal den Rechnungshof fragen.

Das ist eine klare Minderleistung gewesen, und daher hat die AfD-Fraktion auch diesem Haushalt

2022 nicht zugestimmt, da wir im Gegensatz zur CDU konkrete Vorschläge gemacht haben, welche die Wirtschaft und die Bürger nicht schädigen.

Daher fordern wir als AfD-Fraktion die Damen und Herren auf, die Globale Minderausgabe doch bitte bei sich selbst auch mal entsprechend anzuwenden, nämlich bei den Abgeordnetenentschädigungen auf diese Anpassung zu verzichten.

(Beifall AfD)

Wenn wir uns die Anpassung der letzten beiden Jahre mal ansehen, so dürften bei dem Verzicht auf die Anpassung der Entschädigung zwischen 871.000 und ca. 1 Million Euro zusammenkommen. Zusätzlich hierfür dürfte eine Nullrunde aber auch zu Einsparungen im Titel 411 03 bei den ehemaligen Abgeordneten führen, da etwa die Versorgungsleistungen an ehemalige Abgeordnete gemäß § 13 Thüringer Abgeordnetengesetz ebenfalls anhand der Höhe der Grundentschädigung berechnet werden. Da die Anzahl derer natürlich sinkt, lässt sich diese Einsparung nicht konkret beziffern. Daher müssen hier unsere Anträge zur Einsparung eigentlich eine große Zustimmung finden, denn wie gesagt, wir wollen halt dieses Geld, was dort eingespart wird, gern bei der Jugendarbeit oder für die Bildung unserer Kinder in dem Maße dort entsprechend einsetzen, wo Sie entsprechend, liebe CDU und Rot-Rot-Grün hier auch die Kürzung aktuell machen. Da wäre die Million Euro besser aufgehoben und verwendet. Und wenn Sie, Frau Müller von den Linken, behaupten, man könnte unseren Anträgen nicht zustimmen, da der Anspruch für 2022 bereits zum 1. Januar 2022 entstanden sei, da kann ich nur sagen: Was für eine krude Ausrede! Selbstverständlich dürfen Sie auch Verzicht üben, und zwar auch ab dem nächsten Monat von mir aus, und ausgezahlt ist die Anpassung ja auch noch nicht, daher ist ein Verzicht auf die Anpassung komplett möglich. Im Übrigen gibt es auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken für ein Rückführungsverbot. Sie können es gern gerichtlich prüfen lassen, wenn Sie der Meinung sind, es wäre so. Dann werden Sie eines Besseren belehrt werden.

Wir als AfD-Fraktion haben mit den Anträgen im Hinblick auf die Anpassung der Abgeordnetenentschädigung den Versuch unternommen, die Anpassung durch die automatische Diätenanpassung für das Jahr 2022 auszusetzen und die dadurch frei werdenden Mittel einer notwendigen Verwendung für unsere Jugend zuzuführen. Ich bitte hiermit um direkte Abstimmung, wenn wir dann mit der Diskussion fertig sind, und um breite Zustimmung unserer Anträge.

Herr Montag, wie gesagt, die Angemessenheit habe ich Ihnen gerade noch mal erklärt, und ich denke, die Höhe der Bruttogrundentschädigung ist mehr als angemessen. Wir haben hier ein bisschen ein anderes Niveau als das, was Sie uns immer unterstellen. Und transparent sind wir auch. Wie gesagt, wir verzichten da gern. Also bitte auch beim nächsten Mal hier von Ihrer Seite aus am Rednerpult mehr Niveau. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Kießling. Jetzt hat sich für die Fraktion Die Linke Abgeordnete Müller zu Wort gemeldet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren und liebe Interessierte vielleicht noch am Livestream, die AfD hat hier zwei Gesetzentwürfe vorgelegt, die verfassungsrechtlich gar nicht umsetzbar sind, und das ist heute schon mehrfach gesagt worden. Das weiß die AfD und da ist eigentlich das größere Problem, weil, sie spielt hier wieder ein einfaches populistisches Schauspiel. Mehr kann man dazu nicht sagen, denn einfach gesagt – und da komme ich jetzt drauf –, die AfD möchte für das Jahr 2022 die automatischen Diätenerhöhungen der Abgeordneten ausgesetzt haben. Doch diese Gesetzentwürfe hätten Sie vor einem Jahr bringen müssen. Da bin ich dabei. Der Anspruch der Abgeordneten entsteht zum 01.01. eines jeden Jahres. Also ist der Erhöhungsanspruch für das Jahr 2022 schon entstanden. Jetzt könnte man locker flockig sagen, na dann schaffen wir halt den Anspruch einfach nachträglich ab und das haben Sie ja auch gerade getan. Das geht aber nicht. Denn egal, ob es um Sozialhilfe, Rentenansprüche oder aber Abgeordnetendiäten geht, der nachträgliche Eingriff in schon entstandene Rechts- und Leistungsansprüche ist grundsätzlich nicht erlaubt. Natürlich stellt sich dann vor allem die Frage: Warum bringen die das denn jetzt zu solch einem Zeitpunkt? In der Hauptsache geht es der AfD wieder darum, die Menschen gegeneinander auszuspielen.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das ma- chen Sie doch schon!)

Mit diesen Gesetzentwürfen wollen Sie die Abgeordneten oder die da oben gegen die da unten ausspielen. Das macht die AfD in ihrer Begründung zum Gesetz auch deutlich, aber darauf gehe ich gleich noch ein. Doch selbst wenn die AfD die Zahl 2022 im Gesetzestitel in die Zahl 2023 ändern

(Abg. Kießling)

würde, werden wir als Linke die Gesetzentwürfe ablehnen, denn für das gerade laufende und das kommende Jahr gehen Experten von einer deutlich schlechteren Wirtschaftsleistung aus. Das schlägt sich dann auch in der Lohn- und Gehaltsniveauentwicklung wieder.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Kein Wun- der bei den Maßnahmen!)

Ausgerechnet dann die automatische Diätenerhöhung auszusetzen, wo eine Senkung der Diäten anstehen könnte, das geht gar nicht. An dieser Stelle mache ich für meine Fraktion deutlich, wir als Linke fordern seit Jahren eine umfassende Reform – und das ist, glaube ich, ein ganz großer Unterschied zu Ihrem Ein-Punkte-Gesetz, Sie haben einen Punkt gebracht – des Thüringer Abgeordnetenrechts. Da sind die Schwerpunkte die Abschaffung der automatischen Diätenerhöhung und stattdessen Diätenerhöhung durch Gesetzesänderung in einem transparenten Gesetzgebungsverfahren. Die Abschaffung der steuerfreien Aufwandspauschalen – stattdessen sollen die Aufwendungen für das Mandat beim Finanzamt als Werbungskosten geltend gemacht werden, so wie das jeder andere normale Steuerbürger macht und mit Ausgaben für die Berufstätigkeit. Die Einführung von eigenen Beiträgen der Abgeordneten für die Rentenversicherung und die Versorgung der Hinterbliebenen statt Vollfinanzierung aus Steuergeldern.

Seit Anfang der 90er-Jahre kämpfen wir dafür. Verschiedene Gesetzesinitiativen, Anfragen und Anträge wurden durch die PDS und Linke im Laufe der Jahre eingebracht. Daran arbeiten wir auch weiter. Frau Astrid Rothe-Beinlich und auch Frau Lehmann haben es deutlich gesagt, es steht schon seit Monaten ein gemeinsamer Antrag zur Einsetzung einer Expertenkommission, die sich mit dem Abgeordnetenrecht auseinandersetzten soll, auf der Tagesordnung. Da braucht es diese Aktion der AfD nun wirklich nicht.

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Die braucht es immer wieder!)

Solange – und das sage ich jetzt auch als linke Abgeordnete gern – der Diätenautomatismus in Artikel 54 leider noch besteht, werden unsere linken Abgeordneten weiterhin ihre automatische Diätenerhöhung spenden. Über 20 Jahre machen wir das schon.

(Beifall DIE LINKE)

Die Abgeordneten haben dazu einen eigenen Verein. Ich rede von allen Abgeordneten, die hier drinnen gesessen haben.

(Unruhe CDU)

Selbstverständlich, dazu komme ich gleich.

Die Abgeordneten haben dazu einen eigenen Verein gegründet, der sich „Alternative 54“ nennt. Und jetzt kommt eine unglaubliche Summe: 1.604.980,45 Euro sind dadurch schon verschiedenen Sportvereinen, Sozialvereinen, Feuerwehren und sonstigen Menschen zugutegekommen, die einfach Hilfe brauchen. Wir reden nicht nur oder machen Populismus wie die AfD,

(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das könn- ten wir in einem Jahr einsparen!)

wir als Linke sind konkret für die Menschen da und helfen ihnen in Notlagen.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)