Protocol of the Session on May 5, 2022

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Man kann diesen Gesetzentwurf natürlich so formal, wie das jetzt Frau Martin-Gehl gemacht hat, rein organisationsrechtlich betrachten. Ich denke, dass das allerdings nicht alle Aspekte des Themas ausreichend beleuchtet. Deswegen will ich da etwas tiefer einsteigen.

Ein Beitrag der Zeitschrift für Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht – nämlich die Ausgabe 3/2018 – fragte, ob die Regeln zur Besetzung des Verfassungsgerichts einer Anpassung bedürfen. Damals schon, also vor fünf Jahren, ging es wie heute um dasselbe Problem: Der Thüringer Landtag ist einerseits verpflichtet, spätestens einen Monat vor dem altersbedingten Ausscheiden eines Verfassungsrichters die Wahl des Nachfolgers durchzuführen; andererseits hat der Landtag aber auch bereits 2018 diese Pflicht nicht erfüllt, als es um die Nachfolge von Manfred Aschke ging. Diese Nichterfüllung, meine Damen und Herren, erfolgte vorsätzlich, weil man nämlich einfach nicht fertig war mit dem Postengeschacher.

(Beifall AfD)

Es lag definitiv nicht am Fehlen geeigneter Richterpersönlichkeiten, das muss man mal in aller Deutlichkeit festhalten. Dieser Wille zum Bruch geltenden Rechts – und anders kann man das gar nicht bezeichnen –, der letztendlich dazu führt, dass Gremien lahmgelegt werden, egal ob das jetzt der Verfassungsgerichtshof ist oder eben beispielsweise andere Gremien wie Untersuchungsausschüsse oder Kontrollinstanzen des Geheimdienstes, wird in diesem Freistaat immer öfter deutlich. Er ist insofern interessant, als diejenigen, die dieses Lahmlegen verursachen, oft im Grunde genommen anderen vorwerfen, was sie nämlich selbst machen, sie delegitimieren damit nämlich den Staat, wenn sie solche Instanzen nicht arbeitsfähig machen.

(Abg. Dr. Martin-Gehl)

(Beifall AfD)

Fakt ist auch, dass die Nichtbesetzung des Amts des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, jedenfalls solange das nur vorübergehend geschieht, also beispielsweise durch Krankheit oder so, einer ordnungsgemäßen Besetzung des Verfassungsgerichtshofs nicht im Wege steht. Die Vertretungsregeln braucht es also gerade nicht für solche unvorhergesehenen Ereignisse und für den Fall der Nachwahl, um den es hier gerade geht, ist es schon deshalb nicht erforderlich, weil diese Nachwahlen insbesondere beim Austritt aus Altersgründen im Grunde jahrelang im Voraus planbar sind. Insofern braucht es also auch organisationsrechtlich diese Regelungen nicht.

Angesichts dieser Fakten lässt sich eigentlich nur ein Schluss ziehen, nämlich dass die Einführung des Vizepräsidentenamts primär der Erkenntnis folgt, dass die Besetzung der Richterstellen des höchsten Thüringer Gerichts nach politischer Opportunität und Gefolgschaft immer mehr Zeit in Anspruch nimmt, nämlich so lange, bis sich Rot-RotGrün mit der CDU einig sind. Das führt natürlich zu dem unangenehmen Nebeneffekt: Diese Taktiererei, dieses Schachspiel um Richterpersönlichkeiten, um politische Verlässlichkeit, politische Ausrichtung, rückt in das Licht der Öffentlichkeit, und das ist natürlich nicht gut, weil in der Öffentlichkeit bisher immer noch der Eindruck besteht, dass vor allem eines wichtig ist: fachliche Kenntnis – die ist zum Beispiel bei Prof. von der Weiden auf jeden Fall gegeben – und eben nicht politische Loyalität, wie das beispielsweise bei anderen Richterpersönlichkeiten offenkundig im Vordergrund stand. Das ist insofern ein Problem, als die Justiz als wesentliche Macht in unserem Land fungiert und die Richter des Verfassungsgerichtshofs natürlich eine ganz besondere Bedeutung haben. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz, des Volkes in die Justiz, beruht vor allem im Wesentlichen auf der Erwartung, dass diese neutral ist und neutral urteilt, also egal ob es jetzt einen Pfarrer betrifft, einen Linksextremisten oder einen Nazi, alle sind nach den gleichen Maßstäben zu beurteilen. Dieses Vertrauen, meine Damen und Herren, geht durch dieses Postengeschacher, durch das Abwägen politischer Opportunitäten und Loyalitäten natürlich Stück für Stück verloren.

(Beifall AfD)

Es wird damit nämlich irgendwo klargemacht, dass sie verstanden haben, trotz des ganzen Geschwurbels und sogenannten Verfassungspatriotismus, dass die Verfassung als höchstes Recht aufgrund ihrer abstrakten Formulierung natürlich zu einem gewissen Punkt beliebig aufgeladen und ausgelegt

werden kann und dass es nur zum Teil auf den Text ankommt, ganz besonders wichtig aber auf den ankommt, der den Text auslegt, also am Ende die Verfassungsrichter. Da gibt es durchaus einige interessante Beispiele, wie beispielsweise diese Auslegung durch Richter auch dazu geführt hat, dass sich Verfassungsrecht gewandelt hat, obwohl sich der Text nicht gewandelt hat. Ich darf zum Beispiel daran erinnern, dass viele Jahrzehnte lang in der deutschen Verfassungsrechtsprechung das deutsche Volk einfach deutsch sein durfte, die CDU durfte zur Jahrtausendwende noch einen Wahlkampf für die doppelte Staatsbürgerschaft machen und nun, 20 Jahre später, soll jemand, der beispielsweise noch am Blutsrecht – also am Abstammungsprinzip – im Staatsbürgerschaftsrecht festhält, plötzlich ein Verfassungsfeind sein. Und das, obwohl sich am Verfassungsrecht nichts geändert hat. Das geschieht, indem man einfach Richterpersönlichkeiten austauscht, die eine andere politische Loyalität haben.

Dasselbe sehen wir beim öffentlichen Rundfunk: Die Rundfunkfreiheit diente dem Ziel, neben dem GEZ-gemästeten Staatsfunk weniger linientreue Rundfunkangebote aus dem Privatsektor zu ermöglichen. Das war das Ziel der Rundfunkfreiheit, so wie wir sie kennen. Heute wird dieses Grundrecht ganz anders ausgelegt, nämlich als Berechtigung, GEZ-Erhöhungen beim Bürger durchzusetzen – auch da ein kompletter Wandel des Grundrechts, obwohl sich am Grundrecht selbst gar nichts geändert hat.

(Unruhe Gruppe der FDP)

Daran merkt man, dass die Auswahl von Richterpersönlichkeiten letzten Endes auch dazu dient, dass das geschieht, was Herr Prof. Hans Herbert von Arnim festgestellt hat, nämlich, dass sich die Parteien den Staat zur Beute machen. Das ist natürlich eine Bewegung oder eine Zielstellung, die wir als AfD nicht teilen.

(Beifall AfD)

Deswegen schließe ich meinen kurzen Vortrag mit der Frage: Braucht es also neue Regeln für die Besetzung des Verfassungsgerichts? Ohne Zweifel ja. Aber braucht es aus kosmetischen Gründen – um das Postengeschacher zu verschleiern – einen Vizepräsidentenposten? Da sagen wir ganz klar: nein.

(Beifall AfD)

Ich darf doch darum bitten, bei der Wortwahl darauf zu achten, dass die Würde des Verfassungs

(Abg. Möller)

organs Verfassungsgerichtshof nicht in Abrede gestellt wird. Der nächste Redner in unserer Aussprache ist Herr Abgeordneter Schard von der CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Gäste, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle erst mal Danke sagen. Danke dem Hohen Haus, dass wir heute mit einer Mehrheit – mit einer überwältigenden Mehrheit – einen neuen Präsidenten des Verfassungsorgans Verfassungsgerichtshof hier in Thüringen wählen konnten. Ich bin auch sehr froh, dass wir mit dem neuen Präsidenten Klaus-Dieter von der Weiden einen integren Menschen gefunden haben, der dieses Amt nicht nur gut auskleiden wird – davon bin ich überzeugt –, sondern auch dieses Amt gut repräsentieren wird und eben auch für eine gut nachvollziehbare, solide Rechtsprechung hier in Thüringen sorgen wird – also herzlichen Dank noch mal an Sie alle.

(Beifall CDU)

Ich denke, das ist ein wichtiges Zeichen, dass dieses Verfassungsorgan auch mit dem nötigen Rückenwind aus diesem Hause ausgestattet ist.

Ich möchte noch etwas zu Ihnen sagen, Herr Möller: Ich finde es gerade in diesem Zusammenhang tatsächlich auch unwürdig, von Postengeschacher etc. zu reden und diese Ausführungen hier zu machen,

(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

wo wir alle wissen, welche Bedeutung diesem Haus zukommt. Das in so ein Licht zu stellen, ist ungebührlich, und das diskreditiert auch dieses Organ. Das ist aus meiner Sicht nicht nur ungebührlich, sondern das gehört sich aus meiner Sicht auch nicht, weil sich das, was Sie gesagt haben, in keiner Weise hier widerspiegelt und hier so verfahren wird. Wie gesagt, dieses Haus so zu diskreditieren, ist aus meiner Sicht schon ein starkes Stück.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Sie können ja gern eine andere Meinung vertreten, Herr Kollege!)

Aber ich möchte zur Sache sprechen, ich möchte zur Einführung des Vizepräsidenten sprechen. Ich denke, dass die Implementierung eines Vizepräsidenten jetzt auch an unserem Verfassungsgerichtshof vorgenommen wird, das stärkt in zweierlei Hinsicht den Freistaat Thüringen: zum einen die Institution Verfassungsgerichtshof selbst, damit nämlich klargestellt ist, wie vertreten wird – auch nach au

ßen –, und es stärkt auch die Position des Landtags, denn der Landtag hat es nun auch in der Hand, nicht nur durch Altersregelungen etc., die ja eintreten – sondern der Landtag hat es jetzt in der Hand zu bestimmen, wer in Abwesenheit des Präsidenten das Haus und den Verfassungsgerichtshof, dieses Verfassungsorgan vertritt.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Das ist aus meiner Sicht ein Fortschritt. Nicht umsonst haben sich viele andere Länder, die meisten anderen Länder entschieden, einen Vizepräsidenten einzuführen. Ich halte das für sinnvoll und für gut, dass wir hier klare und nach außen nachvollziehbare Regelungen schaffen.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Einführung eines Vizepräsidenten entspricht auch unserer Verfassung, sie ist mit der Verfassung mehr als vereinbar. Wir haben, was die Ausführung anbelangt, was vielleicht auch noch Vorstellungen anbelangt, alle Möglichkeiten, im Ausschuss hierüber zu sprechen. Ich möchte an dieser Stelle noch mal unserem neuen Verfassungsgerichtshofspräsidenten gratulieren auch als Vorsitzender des Verfassungsausschusses und wünsche ihm viel Glück und auch die notwendige Freude bei der Ausübung dieses Amtes im Interesse dieses Hauses, aber auch im Interesse des Freistaats Thüringen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Als nächste Rednerin hat die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, unsere Verfassung ist die Grundlage unseres Zusammenlebens. Das Verständnis genau dieser Verfassung ist nicht immer ein und dasselbe. Wie überall im Leben gibt es auch auf die Verfassung unterschiedliche Sichten. Um hier die Balance des einheitlichen Nenners nicht zu verlieren, kommt dem Verfassungsgericht eine Schlüsselrolle zu. Deshalb muss dieses Verfassungsgericht immer einsatz- und arbeitsfähig sein. Seine Arbeitsfähigkeit darf nicht von der Verfügbarkeit von Personen abhängen. Das sind die Grundelemente eines verantwortungsbewussten Risikomanagements; ein spezifisches Risikomanagement ist konkret und mit klaren Regeln. Die bisher geltende Regelung ist für mich eine Notfalllösung. Deshalb ist es für mich eine Selbstver

(Vizepräsidentin Marx)

ständlichkeit, dass es einen Vizepräsidenten geben muss, und ich bin froh, dass wir das heute hier beschließen können. Danke.

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt es nicht. Die Landesregierung möchte dazu jetzt hier nicht gesondert Stellung nehmen. Gibt es noch eine Wortmeldung? Nein.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, der Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU, die fraktionslosen Abgeordneten und auch die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? Die gibt es nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Wir kommen jetzt zur Beratung des Tagesordnungspunkts 1 in den Teilen

a) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2208 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/5060 -

ZWEITE BERATUNG

b) Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/3348 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalaus- schusses - Drucksache 7/5061 -

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5373 -

dazu: Änderungsantrag der Par- lamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5429 -

ZWEITE BERATUNG

Der Änderungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/5419 befindet sich in einer Überarbeitung – das wurde mir hier signalisiert –, die aber hier noch nicht final vorliegt. Deswegen haben wir jetzt erst mal den bisherigen, bis Sie einen neuen einreichen, das kann ja jeder Abgeordnete und jeder, der hier im Hause ist, bis zum Ende der Beratung nach der Geschäftsordnung vornehmen. Bis jetzt haben wir aber keinen neuen Änderungsantrag. Möchten Sie dazu gleich geschäftsleitend etwas sagen? Dann außerhalb der Tagesordnung mal kurz das Wort an den Vertreter der Gruppe der FDP, Herrn Montag.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich will die Verwirrung auflösen. Es ist bereits eingereicht, das ist eine kleine Änderung und sollte in ein paar Minuten auch die Kolleginnen und Kollegen erreichen. Der Kollege Bergner wird sprechen.

Gut. Also ist ein neuer Änderungsantrag der FDP in Arbeit, der den bisher vorliegenden mit einer kleinen Änderung ersetzen soll. Aber jetzt machen wir erst mal weiter im normalen Regularium, und das Wort erhält Herr Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben beide Gesetzentwürfe im Innen- und Kommunalausschuss stets gemeinsam und intensiv beraten. Wir haben unter anderem eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis dessen hat der Gemeinde- und Städtebund mitgeteilt, dass er Änderungen bei den vorgeschlagenen Wählbarkeitsaltern für nicht zielführend hält. Der Landkreistag steht einer Änderung dieses Komplexes allerdings durchaus offen gegenüber, und der Vorschlag, dass die Wahl, also die Adressen, die Anschriften der zu Wählenden nicht mehr auf den Wahlscheinen abgedruckt werden, wird ebenfalls als unterstützenswert gesehen. Der Ausschuss hat auch die Möglichkeit gegeben, dass die Bürgerinnen und Bürger des Landes im OnlineDiskussionsforum Hinweise geben können. Zu keinem der beiden Gesetzentwürfe sind entsprechende Hinweise eingegangen. Im Ergebnis dessen und unter Abwägung aller vorgetragenen Argumente empfiehlt der Innen- und Kommunalausschuss die Ablehnung beider Gesetzentwürfe.