Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zu unserer heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Besuchertribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internetlivestream.
Schriftführer zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Weltzien und Herr Abgeordneter Tiesler. Die Redeliste wird von Herrn Abgeordnetem Weltzien geführt, die Bedienung der Redezeitanlage übernimmt Herr Abgeordneter Tiesler.
Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Präsidentin Keller überwiegend, Herr Abgeordneter Gröning, Herr Abgeordneter Reinhardt, Herr Abgeordneter Worm, Frau Ministerin Karawanskij, Frau Ministerin Taubert und Herr Abgeordneter Dr. Hartung.
Wir sind bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, den Tagesordnungspunkt 15 gemeinsam mit den Tagesordnungspunkten 18 und 22, hier bezogen auf das Mitglied des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz aus dem Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 7/5409 heute als ersten Punkt, den Tagesordnungspunkt 14 heute als zweiten Punkt und den Tagesordnungspunkt 4 heute als dritten Punkt aufzurufen.
Die Wahlen, die gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 15 durchgeführt werden, also Tagesordnungspunkt 15 und die Tagesordnungspunkte 18 und 22, werden geheim und jeweils als Blockwahl durchgeführt.
Zu Tagesordnungspunkt 8 wurde ein Alternativantrag der Fraktionen Die Linke, der CDU, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5425 elektronisch bereitgestellt und verteilt.
Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Möller.
Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion beantrage ich wegen der besonderen Dringlichkeit, den Antrag meiner Fraktion „Keine Beschäftigungs- und Betretungsverbote infolge der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in Thüringen, einrichtungsbezogene Impfpflicht auf Bundesebene abschaffen“ auf jeden Fall im Rahmen dieser Plenarwoche noch zu behandeln. Zur Dringlichkeit würde mein Kollege René Aust sprechen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestern hatten wir auf Antrag der AfD-Fraktion die Aktuelle Stunde zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Dort konnten wir schon ein bisschen hören, was die Auswirkungen aktuell in Thüringen sind und welche noch weiter zu erwarten sind. Außerdem hörten wir, dass wir anscheinend in diesem Hause eine Mehrheit dafür haben, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene über den Bundesrat dafür einsetzen soll, die einrichtungsbezogene Impfpflicht abzuschaffen, denn so war es gestern zu hören von der FDPGruppe und auch von der CDU. Und heute wollen wir Ihnen die Gelegenheit geben, ihren vollmundigen Worten auch Taten sprechen zu lassen.
Erst im Dezember stand ich hier, und ich habe damals davor gewarnt, was die Auswirkungen sein werden, wenn diese einrichtungsbezogene Impfpflicht ihre volle Wirkung entfalten würde. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen in Kanada war absehbar, dass wir in eine Versorgungskrise laufen würden. Wenn wir uns die aktuellen Daten und Zahlen ansehen, dann sind wir genau dort, wir sind auf dem Weg in die Versorgungskrise.
Mir ist wichtig, an dieser Stelle noch einmal eine ganz besondere Ungerechtigkeit zu erwähnen. Viele Ungeimpfte dürfen heute arbeiten und sie dürfen so lange in den verschiedenen Gesundheitsfachberufen arbeiten, solange sie gebraucht werden. Aber sobald die Versorgungssicherheit auch ohne diese
Leute gewährleistet ist, werden sie rausgeworfen und weggeworfen wie benutzte Waschlappen. Dieser Umgang mit den ungeimpften Beschäftigten in den Gesundheitsfachberufen ist – um es auf den Punkt zu bringen – asozial und gehört hier angesprochen.
Unsere Forderung ist ganz klar, liebe Beschäftigte in den Gesundheitsfachberufen: Weg mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Und unser Versprechen: Ihr seid nicht vergessen, wir werden euch nicht vergessen und wir setzen uns weiter für die Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ein.
Wünscht jemand das Wort, um gegen die Dringlichkeit der Aufnahme dieses Antrags zu sprechen? Ja, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich bin schon etwas verwundert über den Antrag der AfD, wir hatten ja erst in der vergangenen Woche Sozialausschuss gehabt. Und dort liegt der Antrag der CDU-Fraktion „Corona-Schutzmaßnahmen lebensnah ausgestalten, einrichtungsbezogene Impfpflicht aussetzen“. Also ein ähnlicher Antrag mit einem ähnlichen Inhalt liegt bereits im Sozialausschuss, soll dort behandelt werden und deswegen
Herr Cotta, ich will Ihnen sagen: Wir haben so einen Antrag im Ausschuss liegen und wir diskutieren im Ausschuss zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Und von Ihnen kam kein Antrag, unserem Antrag zuzustimmen. Deswegen, wir haben eine inhaltliche Befassung damit und der Antrag der AfD ist überflüssig.
Da der Antrag nicht in der Frist von sieben Tagen elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt wurde, ist über eine Fristverkürzung gemäß § 66 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu beschließen. Diese Frist kann mit einfacher Mehrheit verkürzt werden, es sei denn, es widerspricht jemand. Gibt es Widerspruch? Das ist der Fall, dann benötigen wir eine Zweidrittelmehrheit für die Aufnahme dieses Punktes in die Tagesordnung. Wer möchte diesen Punkt aufgenommen haben? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Aufnahme? Das sind die übrigen Fraktionen des Hauses. Wer enthält sich? Das sind die fraktionslosen Abgeordneten.
Und damit bleibt es bei der ursprünglich festgestellten oder vorgestellten vereinbarten Tagesordnung, es sei denn, es gibt jetzt noch weitere Wünsche zur Tagesordnung? Das sehe ich nicht.
Dann stimme ich ab über die Tagesordnung, so wie ich sie eben vor dem Antrag der AfD vorgestellt habe. Wer stimmt dieser Tagesordnung zu? Den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU, die fraktionslosen Abgeordneten. Wer stimmt gegen diese Tagesordnung? Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion. Damit ist die Tagesordnung festgestellt.
Wahl des Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs – Ernennung und Vereidigung Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5104 -
Der 6. Landtag hat in seiner 122. Sitzung am 21.06.2018 gemäß Artikel 79 Abs. 3 Satz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 3 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofsgesetzes Herrn Dr. h.c. Stefan Kaufmann zum Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichtshofs gewählt. Gemäß § 4 Abs. 1 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes kann nur Mitglied des Thüringer Verfassungsgerichtshofs sein, wer das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Herr Dr. h.c. Kaufmann hat am 29. Dezember 2021 sein 68. Lebensjahr vollendet, weshalb die heutige Wahl notwendig ist.
wird mit der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags gewählt, benötigt werden demnach mindestens 60 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der CDU liegt Ihnen in der Drucksache 7/5104 vor.
Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 7/2 „Treuhand in Thüringen: Erfolgsgeschichte oder Ausverkauf – Rolle und Untersuchung der Arbeit der Treuhandanstalt und der zuständigen Niederlassungen im Gebiet des heutigen Thüringens“ Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/5414 -
Die geänderten Stärkeverhältnisse der Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe der FDP infolge des Austritts von Herrn Abgeordnetem Birger Gröning aus der Fraktion der AfD wirken sich auf die Anzahl der Ausschussvorsitze und die der stellvertretenden Ausschussvorsitze aus, die von den Fraktionen und der Parlamentarischen Gruppe unter Anwendung des Zugriffsverfahrens gemäß § 71 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung sowie § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes gestellt werden können. Infolgedessen hat Frau Abgeordnete Nadine Hoffmann von der Fraktion der AfD mit Schreiben vom 28. April 2022 ihr Amt als Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 7/2 niedergelegt. Die diesbezügliche Unterrichtung trägt die Drucksachennummer 7/5400.
Gemäß § 5 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die Stellvertreterin bzw. der Stellvertreter müssen nach Abs. 2 der Vorschrift verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Der Wahlvorschlag für den Vorsitz der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt Ihnen in der Drucksache 7/5414 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Olaf Müller. Wird hierzu eine Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.
Bestellung von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 7/5409 -
Gemäß § 12 Abs. 1 und 2 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Der Verzicht auf Mitgliedschaft in dem Beirat durch Herrn Abgeordneten Sascha Bilay macht die heutige neue Bestellung notwendig.
Gewählt ist hier, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke liegt Ihnen in der Drucksache 7/5409 vor. Vorgeschlagen ist der Abgeordnete Philipp Weltzien. Wünscht hierzu jemand eine Aussprache? Das ist nicht der Fall.
Dann können wir jetzt zur Durchführung der Wahlgänge kommen. Sie erhalten nach Ihrem Namensaufruf drei Stimmzettel. Sie können auf jedem der drei Stimmzettel mit Ja oder Nein oder Enthaltung stimmen. Als Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer sind eingesetzt Frau Abgeordnete Güngör, Herr Abgeordneter Denny Möller und Frau Abgeordnete Baum. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.