Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Für die Landesregierung hat sich Minister Maier zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Hohe Haus befasst sich in der heutigen Aktuellen Stunde mit dem hohen Gut der unabhängigen Presseberichterstattung. Die Erörterung nimmt damit direkten Bezug zum Internationalen Tag der Pressefreiheit gestern. Auch in der Antragsbegründung nimmt man darauf Bezug und verweist auf den Aufruf des Deutschen Journalisten-Verbandes zu Demonstrationen vor den diplomatischen Vertretungen Russlands in sechs deutschen Städten. Viele Medien nutzten diesen Tag, um auf die teilweise schwierige Situation in der Welt, aber auch hier in Deutschland hinzuweisen. So erkennt beispielsweise das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit, dass sich die Lage der Medienschaffenden durch den Aufstieg des Rechtspopulismus immer weiter verschlechtert hat.
sen auf eine weltweite Rangliste mit 180 Ländern, die seit 2013 geführt wird. In dieser Rangliste ist Deutschland in den vergangenen Jahren drei Plätze abgerutscht. Als Ursachen werden abnehmende Medienvielfalt, Gefahren durch Gesetzgebung, aber insbesondere Gewalt bei Demonstrationen genannt. „Reporter ohne Grenzen“ berichten von 80 bestätigten Fällen in Deutschland, bei denen Medienvertreterinnen und Medienvertreter gewaltsam angegriffen wurden, und bewertet damit die Lage der Pressefreiheit in Deutschland nur noch als zufriedenstellend.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Schutz von Medienschaffenden, insbesondere während der Ausübung ihrer Tätigkeit, ist sowohl der Landesregierung als auch den Sicherheitsbehörden unseres Freistaats ein besonderes Anliegen. Der Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtags befasste sich erst in der jüngsten 32. Sitzung am 28. April mit dem Thema „Freie Berichterstattung und Sicherheit von Medienschaffenden bei Corona-Protesten“.
Ich möchte die Aktuelle Stunde nutzen, um die wesentlichen Informationen zum Thema darzustellen. Grundsätzlich gilt, die Gewährleistung einer uneingeschränkten medialen Recherche und Berichterstattung ist unabdingbar. Nur so kann die Pressefreiheit gewahrt werden. Für die Thüringer Polizei ist das eine primäre Leitlinie bei ihrem Handeln und Gegenstand jedweder Lagebeurteilung und ‑bewältigung. Dies gilt sowohl für planbare Einsätze als auch für spontane Einsätze. Demgemäß wird auch bei begleitenden Einsätzen zu Versammlungen mit Pandemie-Bezug verfahren, die es im vergangenen Halbjahr zuhauf gab. Der Auftrag des Medienschutzes ist resultierend aus der jeweiligen Lagebeurteilung standardisiert zu berücksichtigen und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen umzusetzen. Im Allgemeinen dient die Vereinbarung zwischen der ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und dem Deutschen Presserat als Basis. Hier sind Verhaltensgrundsätze für Presse/Rundfunk und Polizei zur Vermeidung von Behinderungen bei der Durchführung polizeilicher Aufgaben und der freien Ausübung der Berichterstattung grundlegend abgestimmt. Im Interesse einer erfolgreichen Lagebewältigung ist Ziel der Einsatzvorbereitung und ‑durchführung, Medienvertreter frühzeitig anzusprechen, mit ihnen Kontakt aufzunehmen und etwaige spezifische Maßnahmen abzustimmen. Zudem können Medienschaffende dabei hinsichtlich relevanter Thematiken sensibilisiert werden, um ihr eigenes Vorgehen und Verhalten bei Bedarf anpassen zu können. Gleichlautend sollen zentrale polizeiliche Ansprechpartner oder Anlaufstellen mitgeteilt werden.
Entsprechende faktische und organisatorische Maßnahmen sind beispielsweise die Sensibilisierung der eingesetzten Kräfte bezüglich der Verhaltensweise bei Konflikten mit Medienbezug, die Einrichtung einer stationären Mediensammelstelle im bzw. unmittelbar am Einsatzraum als Bestandteil eines Einsatzabschnittes, die Bereitstellung mobiler Presseteams, die frühzeitige Mitteilung von Anlaufstellen und Kontaktdaten an Medienvertreter bzw. durch Pressemeldungen im Vorfeld, die Bereitstellung von Einsatzkräften zum Medienschutz, gegebenenfalls in Abstimmung mit relevanten anderen Einsatzabschnitten. Eine direkte Begleitung von Medienvertretern und ‑vertreterinnen im unmittelbaren Einsatzraum ist bei Bedarf und natürlich bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen ebenfalls möglich und wurde auch schon häufig umgesetzt.
Überdies sei darauf hingewiesen, dass es unbenommen der beschriebenen Vorkehrungen und Verfahrensweisen erforderlich sein kann, Medienvertreter davor zu schützen, sich an gefahrenträchtige Orte bzw. in Situationen mit einem nicht abschätzbaren Konfliktpotenzial zu begeben. Dies dient ebenfalls ausschließlich dem Schutz der betroffenen Personen und soll ausdrücklich nicht zu einer scheinbar unangemessenen Einschränkung des medialen Handelns führen.
Die dargestellten Leitlinienmaßnahmen sind ebenso expliziter Bestandteil des Einsatzkonzepts und des Einsatzbefehls der Landespolizeidirektion zu Maßnahmen im Umgang mit Infektionen mit dem Coronavirus. Das ist deshalb wichtig zu betonen, weil es insbesondere im Zuge der Proteste gegen die Hygienemaßnahmen der Landesregierung zu Angriffen auf Pressevertreter/-innen kam.
In Thüringen wurden innerhalb der Jahre 2021 und 2022 insgesamt elf Ermittlungsverfahren geführt, bei denen 13 Medienvertreter/-innen Opfer einer Straftat wurden. Die Angegriffenen sahen sich dabei sowohl verbalen als auch körperlichen Attacken ausgesetzt. Einige der Ermittlungsverfahren sind durch die sachleitende Staatsanwaltschaft eingestellt, andere befinden sich noch in der Bearbeitung von Polizei und Justiz. Bei diesen Straftaten wurden nach Kenntnis der Thüringer Polizei sieben Journalistinnen und Journalisten verletzt. Die bisherige Analyse der Delikte lässt den Schluss zu, dass es den Tatverdächtigen oft darum geht, nicht medial erfasst zu werden. Auch ist zu konstatieren, dass insbesondere bei Coronaprotesten den Medienvertretern eine regierungsnahe Berichterstattung unterstellt wird, was die Protestierenden natürlich offensiv ablehnen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Angriffe auf Journalisten sind und bleiben inakzeptabel. Unter anderem aus diesem Grund habe ich im März dieses Jahres gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Deutschen Journalisten-Verbands Thüringen, Sebastian Scholz, öffentlichkeitswirksam einen Flyer an die Thüringer Polizei übergeben. Ich habe diesen Flyer mit dabei, wen es interessiert, ich habe noch weitere Exemplare mitgebracht. Dieser Flyer enthält Informationen für Polizeibeamte und Journalisten gleichermaßen. Er gibt Hinweise, wie man vertrauensvoll miteinander umgeht und arbeitet. Dieser DJV-Flyer wird nun auch in einigen anderen Bundesländern genutzt. In diesem Jahr wird sich Thüringen bis zu der Ebene der IMK dazu mit dem Ziel der bundesweiten Akzeptanz abstimmen. Er ist neben den stetigen Aus- und Fortbildungsangeboten innerhalb der Thüringer Polizei eine weitere Säule, um die Sicherheit von Pressevertreterinnen und ‑vertretern zu verbessern.
Es war auch meine Initiative, dass wir gemeinsam mit dem Deutschen Journalisten-Verband Schulungen an der Polizeischule in Meinungen durchführen, wo Journalisten direkt im Kontakt mit den Anwärterinnen und Anwärtern ihre Perspektive vermitteln können. Ich denke, das ist sehr wichtig, von Anfang an in der Ausbildung das zu betonen.
Thüringen war aber auch auf Ebene der Konferenz der Innenminister/-innen aktiv und hat bereits im Frühjahr 2021 das Thema „Schutz der Pressefreiheit insbesondere in Versammlungslagen“ auf die Tagesordnung gesetzt. Die IMK hat sich geschlossen zur Wahrung der Pressefreiheit in Deutschland bekannt. Neben der aktuell laufenden Modernisierung der Regeln der Zusammenarbeit zwischen Presse und Polizei war man sich einig, in den Fachgremien gerade auch Verbesserungen beim Schutz von Pressevertreterinnen und ‑vertretern zu prüfen. Die Beratungen sind diesbezüglich noch nicht abgeschlossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe mich jüngst mit Chefredakteuren der Thüringer Medien getroffen. Das habe ich getan, um auch noch mal dezidiert deren Perspektive zu erfahren und auch Kritik aufzunehmen. Wir haben uns aktuelle Fälle vor Augen gehalten und haben gemeinsam Verbesserungspotenzial identifiziert. Bei diesem Treffen wurde aber auch reflektiert, dass die Bemühungen meines Hauses und der zugehörigen Sicherheitsbehörden zur guten Zusammenarbeit bei Versammlungen im Allgemeinen und bei den Coronaprotesten im Besonderen als gut und verlässlich eingeschätzt wurden.
le Aufgabe zum Schutz der Demokratie. Diesem Grundsatz fühle ich mich verpflichtet. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Damit schließe ich, wenn ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen sehe, diesen Teil der Aktuellen Stunde. Wir treten in eine 20-minütige Lüftungspause bis 18.40 Uhr ein und dann machen wir den letzten Teil der Aktuellen Stunde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich setze die Sitzung fort. Wir kommen zum Aufruf des sechsten Teils der Aktuellen Stunde
f) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: „Umsetzung des 9-Euro-Tickets in Thüringen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5415 -
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat seit Wochen auch erhebliche finanzielle Auswirkungen, was die Menschen in unserem Land unter anderem an der Tankstelle, beim Heizen und beim Einkaufen im Supermarkt deutlich spüren. Mit dem Ziel, diese Entwicklungen zu dämpfen, hat sich die Bundesregierung Ende März auf ein Entlastungspaket verständigt, das neben einer Energiepreispauschale, einem Kinderbonus und einer Einmalzahlung für Empfänger/-innen von Sozialleistungen auch die Absenkung der Energiesteuer um 30 Cent je Liter Benzin und 14 Cent je Liter Diesel für die Monate Juni, Juli und August vorsieht. Im gleichen Zeitraum soll bundesweit auch ein 9-Euro-Monatsticket für den Nah- und Regionalverkehr gelten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das 9Euro-Ticket soll Menschen entlasten, die mit dem Nah- und Regionalverkehr zur Arbeit, zur Schule oder zur Ausbildung pendeln. Hier wird es merkliche Entlastungen besonders für Personen geben, die auf den ÖPNV angewiesen sind und das Angebot im Rahmen eines dauerhaften Abonnements nutzen. Das ist eine Frage, die die Menschen draußen bewegt. Das muss an dieser Stelle auch
noch einmal klar gesagt werden an die Inhaber solcher Abonnement-Karten, egal ob Schüler-Abo, Job-Ticket, normale Abo-Karte und auch SemesterTicket: All diese Abos werden nach den Plänen der Regierung für die Monate Juni, Juli und August jeweils nur 9 Euro kosten. Und alle Inhaber eines solchen Abos müssen nichts tun, denn die Vergünstigung wird mit dem Abo verrechnet und erstattet werden. Es ist nicht nötig, das Abo-Ticket für diesen Zeitraum zu kündigen, um vom 9-EuroTicket zu profitieren, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Das Ticket wird also für viele Nahverkehrsnutzer eine spürbare Entlastung bedeuten. Inhaber einer regulären Monatskarte werden beispielsweise in Erfurt, Jena und Gera um 54,40 Euro pro Monat entlastet, Schüler und Auszubildende im gleichen Verkehrsgebiet um 38,60 Euro pro Monat. Auch Studierende müssen vom 9-Euro-Ticket profitieren, wenngleich natürlich bekannt ist, dass jede Universität, jede Hochschule das separat mit den Betrieben verhandelt, die Studierendenräte und am Ende das Studierendenwerk das auch mit abwickeln. Aber am Beispiel der Friedrich-Schiller-Universität zum Beispiel wäre das eine Entlastung von 52 Euro pro Studierendem und würde den Semesterbeitrag rückwirkend für das Sommersemester auf 190 Euro und damit seit Langem mal wieder unter 200 Euro drücken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit dies alles klappt, wird im Hintergrund unglaublich viel kommuniziert und vorbereitet. An dieser Stelle möchte ich einen herzlichen Dank richten an die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung und in den Verkehrsbetrieben und -verbünden, die an der Umsetzung des Tickets zum 1. Juni arbeiten. Sie tun das tüchtig und verlässlich, auch wenn sie zu dieser Aufgabe gekommen sind wie die Jungfrau zum Kinde. Also ein herzlicher Dank an alle, die am Erfolg dieses Tickets mitarbeiten!
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Bundestag und Bundesrat haben Ende Mai die entsprechenden Gesetzesänderungen auf dem Tisch, um das 9-Euro-Ticket tatsächlich einzuführen. Ich bin sicher, dass die entsprechenden Beschlüsse gefasst werden, denn bei aller berechtigten Kritik und bei allen Problemen ist dieses Ticket nicht nur eine Entlastung für Bestandskunden, sondern auch und in erster Linie eine große Chance für die Stärkung des Nahverkehrs,
was die Rückgewinnung und die Hinzugewinnung neuer Kundinnen betrifft. Deswegen ist es so wichtig, dass Bund, Länder und Kommunen hier an einem Strang ziehen, damit das Ticket zu einem Erfolg wird. Das erwarten die Menschen im Land von uns zu Recht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, klar muss aber auch sein, dass die Kosten für das 9-EuroTicket vollumfänglich vom Bund getragen werden müssen. Damit meine ich nicht nur die Einnahmeausfälle der Verkehrsbetriebe, sondern auch jene Kosten, die im Zuge der Umsetzung des Tickets anfallen könnten, wenn zum Beispiel zusätzliche Busse und Bahnen auf besonders nachgefragten Strecken bereitgestellt werden müssen. Das sage ich auch ganz klar an die Adresse der Bundesregierung und insbesondere an den Bundesverkehrsminister Volker Wissing: Lassen Sie die Länder hier nicht auf halber Strecke verhungern!
Wenn sich die Entlastung durch die Länder nicht mit den avisierten 2,5 Milliarden Euro realisieren lässt, von denen auf Thüringen übrigens 33 Millionen Euro entfallen, dann muss entsprechend aufgestockt werden, am besten gleich im Gesetzgebungsverfahren Ende Mai.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Ländern dürfen etwaige Mehrkosten nicht einseitig übergeholfen werden. Bundesverkehrsminister Volker Wissing war bis vor Kurzem noch Landesverkehrsminister in Rheinland-Pfalz, er sollte doch in der Kürze der Zeit die Probleme und Bedarfe der Länder nicht vergessen haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. Insofern kann man nur hoffen, dass da noch nachgebessert wird. Wenn die Energiesteuersenkung pauschal durchgesetzt wird – maßgeblich vorangetrieben von der FDP –, dann kann es nicht sein, dass die Länder hier bangen müssen, was die etwaigen Kosten bezüglich des Tickets angeht.
Ebenso erwarte ich von Volker Wissing – und damit komme ich zum Schluss – eine Aussage darüber, wie es ab September weitergehen soll. Hier gibt es noch keinerlei Ideen und Ansätze, wie das zarte Pflänzchen des Umstiegs von Pkw auf ÖPNV im Herbst nach Auslaufen des Tickets gehegt und gepflegt werden soll. Im Moment deutet alles darauf hin, dass dieses Pflänzchen abrupt herausgerissen wird – und das darf nicht sein. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt spricht für die CDU-Fraktion jemand, der im flachen Land wohnt, auf dem Dorf, und das ganz anders sieht als Sie, Herr Liebscher, der in Jena wohnt, eine Straßenbahn vor dem Haus und eine gute Anbindung hat.
Als ich zum ersten Mal von dem 9-Euro-Ticket hörte, dachte ich, es ist ein Scherz – alles vor dem Hintergrund, dass die Bürger massiv unter den dramatischen Energie- und Kraftstoffpreisen leiden, während bei den übrigen Maßnahmen des AmpelEnergieentlastungspakets Rentner, Minijobber und Studenten in die Röhre gucken.
Liebe Kollegen, ein 9-Euro-Nahverkehrsticket wird den Pendlern im ländlichen Raum herzlich wenig nutzen.
Wenn kein Bus fährt, nutzt auch kein 9-Euro-Ticket etwas. Entscheidend bleibt nämlich immer, dass das ÖPNV- und SPNV-Angebot vor Ort überzeugen muss. Die Attraktivität des motorisierten Individualverkehrs sinkt, je mehr die Attraktivität des ÖPNV steigt. Dazu müssen wir bereit sein. Vor allem muss die Infrastruktur auskömmlich finanziert werden.