Protocol of the Session on May 4, 2022

Geheimdienste stehen in Teilen weit außerhalb der demokratischen Kontrolle, und gerade die Geheimdienste haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten durch die Finanzierung von V-Leuten die rechte Szene erst mit erstarken lassen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

In der Summe kommen wir zu der Einschätzung, dass die Frühwarnfunktion der Geheimdienste in ganz Deutschland gescheitert ist. Ein Ergebnis dieses Scheiterns sehen wir auch auf der rechten Seite in diesem Haus, nämlich mit dem Sitzen der AfD hier im Landtag. Sie bekommen jedes Jahr rund 4 Millionen vom Steuerzahler überwiesen, ungefähr die Hälfte dessen, was der Verfassungsschutz in Thüringen bekommt, und mit diesen 4 Millionen werden extreme Rechte und Neonazis hier in Thüringen durchgefüttert.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Aus unserer Sicht ein politischer Skandal, und wir werden alles dafür tun, dass dieser Skandal mit der AfD auch hier beendet wird.

(Heiterkeit AfD)

In 5 Minuten, Herr Bergner, Sie haben das selbst gesagt, kann man nicht auf 136 Seiten Urteilsbegründung umfangreich eingehen, aber wir müssen durchaus auf die möglichen …

(Abg. Möller)

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Er schickt das Rollkommando demnächst zu uns!)

Das, was Sie hier mit Nazisprech ständig dazwischenrufen und sogar vom Rednerpult, ohne dass eingegriffen wird, hier artikulieren, ist aus meiner Sicht höchst fragwürdig und wird noch mal woanders diskutiert werden.

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Ich habe das Recht zu reden, auch dazwischenzureden!)

Worüber wir aber diskutieren müssen, sind die möglichen Auswirkungen des Urteils auf Thüringen. Herr Bergner ist darauf eingegangen. Was die Wohnraumüberwachung angeht, das konnten wir ja zumindest bei den Bodycams jetzt erst einmal abwehren in der Einigung mit der CDU; da läuft noch die Anhörung im Innenausschuss dazu. Aber ich will es mal konkret machen, was das Thema der Handyortung in Thüringen betrifft; das ist auch verfassungswidrig ausgelegt worden, insbesondere was die Erstellung von Bewegungsprofilen anbetrifft. Durch eine Anfrage meines Kollegen Dittes ist ja mal für das Jahr 2019 herausgekommen, dass durch den Thüringer Verfassungsschutz innerhalb eines Jahres mehr als 2.500 sogenannte stille SMS allein an zwei Betroffene geschickt wurden, die das nicht merken, um sie zu orten. Und bei 2.500 SMS an zwei Personen innerhalb eines Jahres ist durchaus erkennbar, dass faktisch damit Bewegungsprofile erzeugt werden können, was aus unserer Sicht höchst fragwürdig und mit Würdigung des Urteils aus Karlsruhe durchaus auch als verfassungswidrig einzustufen ist.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deshalb haben wir – wir können uns der Debatte gern im Innenausschuss dann stellen – als Linke eine Bitte an den Innenminister, dass er tatsächlich die Rechtmäßigkeit des Einsatzes, zumindest jetzt der stillen SMS auch mal prüft und das Instrument so lange aussetzt, solange das Prüfergebnis nicht vorliegt. Über dieses Prüfergebnis können wir dann im Innenausschuss diskutieren. Und wir haben noch eine zweite Bitte an den Innenminister, dass er mit dem Justizminister dieses Urteil sehr sorgfältig auswertet und schaut, welche Schlussfolgerungen sich aus Thüringen ergeben könnten.

Am Ende eine politische Bewertung des Urteils: Die Kläger, nämlich die Gesellschaft für Freiheitsrechte und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, übrigens auch das Gericht selbst,

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Bund der Antifaschistinnen und Antifaschis- ten!)

und der Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten haben mit dieser Klage und am Ende auch dem Urteil wesentlich mehr zum Schutz der Verfassung beigetragen als die Geheimdienste in Deutschland.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Deswegen gebührt unser Dank und der der gesamten Zivilgesellschaft den Klägerinnen und Klägern und nicht den Geheimdiensten in diesem Land.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank, Herr Bilay. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Walk zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, für uns als CDU-Fraktion ist eines klar: Der Kampf gegen Terrorismus und die Feinde unserer Demokratie, insbesondere vor dem Hintergrund des steigenden Rechtsextremismus gerade hier bei uns in Thüringen, muss weiterhin im Fokus stehen. Als Beleg dafür lassen Sie mich drei gravierende Fälle aus den letzten knapp vier Wochen hier benennen, über die öffentlich berichtet wurde.

Fall 1: Am Mittwoch, dem 6. April, bundesweite Razzia, Bundesanwaltschaft und BKA ermitteln in elf Bundesländern zu dem Thema „Rechtsextremismus in Thüringen“ mit dem Schwerpunkt bei mir in Eisenach, darunter mehrere Beschuldigte der Kampfsportgruppierung „Knockout 51“, der rechtsterroristischen Vereinigung „Atomwaffen Division Deutschland“ und nicht zuletzt der verbotenen Vereinigung „Combat 18 Deutschland“, das alles bei uns in Thüringen, das alles bei mir in Eisenach.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das hätte man 2018 und 2019 schon wissen können!)

Das vorläufige Fazit: vier vollstreckte U-Haft-Befehle.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Das hat sich einfach über Jahre etabliert!)

Fall 2: Am Samstag, den 23. April, wird in der Erfurter Innenstadt von mehreren Tätern ein ThorSteinar-Laden überfallen. Die 32-jährige Verkäuferin wird schwer misshandelt. Das Ganze wird über Überwachungskamera aufgezeichnet und ist im Netz auch anzuschauen.

(Abg. Bilay)

Dritter Fall: Letzten Samstag gegen 22.45 Uhr wird in Mühlhausen ein 62-jähriger gebürtiger Vietnamese nach Zeugenaussagen von einem Täter zunächst rassistisch beleidigt, anschließend zusammengeschlagen und noch am Boden liegend wird auf ihn eingetreten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese drastischen Beispiele belegen, dass wir in Verantwortung stehen und Extremisten mit allen zur Verfügung stehenden tatsächlichen und rechtlichen Mitteln wirksam bekämpfen müssen, aber – und das ist entscheidend, darauf sind die Vorredner eingegangen – das muss selbstverständlich verfassungskonform sein. Das heißt, alle Eingriffsbefugnisse müssen der Verfassung entsprechen. Unverzichtbar ist dabei die Einhaltung der rechtsstaatlichen Grundsätze. Das gilt für Bayern, für alle Bundesländer, das gilt auch für Thüringen.

Lassen Sie mich aber noch eines sagen, weil es auch schon anklang: Fakt ist, dass unsere bayerischen Nachbarn andere Regelungen im Verfassungsschutzgesetz haben als wir in Thüringen. Insofern ist eine Eins-zu-eins-Übertragung des Urteils auf die Thüringer Verhältnisse eben nicht zulässig. Wir haben beispielsweise die Onlinedurchsuchung oder Bestimmungen der Vorratsdatenspeicherung in Thüringen überhaupt nicht geregelt. Anders ausgedrückt: Diese sind bei uns unzulässig.

Das Bundesverfassungsgericht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nimmt uns in die Pflicht. Das tut es zu Recht. Und schon jetzt ist zwingend, dass wir die Thüringer Vorschriften auf den Prüfstand stellen, auch das klang schon an. Unter anderem denke ich an die Wohnraumüberwachung sowie den Einsatz verdeckter Mitarbeiter und Vertrauensleute, da muss man genau hinschauen, Herr Minister Maier. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann, der auch Vorsitzender der IMK ist, hat das Urteil wie folgt begrüßt: Er hat gesagt, dass jetzt erstmals umfangreiche Klarstellungen zum verfassungsrechtlichen Rahmen der Befugnisse erfolgt sind. Ich zitiere ihn noch mal: „Das heutige Urteil ist eine Stärkung des Verfassungsschutzes: Das Bundesverfassungsgericht hat die Bedeutung unserer Verfassungsschutzbehörden für den Schutz unserer freiheitlichen Demokratie deutlich betont und die hierfür erforderlichen Befugnisse nicht grundsätzlich beanstandet. Ihre Ausgestaltung im Einzelnen bedarf jedoch an einigen Stellen zusätzlicher verfahrensrechtlicher Sicherungen und klarstellender Begrenzungen.“ Dem kann man sich nur anschließen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das Bundesverfassungsgericht hat auch Maßstäbe im Bereich der Datenerhebungs- und ‑übermittlungsbe

fugnisse kritisiert. Auch das müssen wir uns anschauen. Ich prophezeie, wenn wir dann genauer in die Landesregelung hineinschauen, wird es wohl in den Ländern kein Verfassungsschutzgesetz geben, das derzeit eins zu eins die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen kann.

Ich komme zum Schluss. Ich habe es erwähnt, das Bundesverfassungsgericht nimmt uns in die Pflicht. Aber was folgt daraus für uns? Wir regen zum einen die Zusammenarbeit und den Austausch auf Bund-Länder-Ebene an, Herr Minister Maier, die sich das Urteil genau anschauen, um dann auch entsprechende rechtliche Regelungen, die verfassungskonform sind, vorzulegen. Es kann ja nicht sein, dass in Schleswig-Holstein andere Regeln gelten als in Thüringen oder auch in Bayern.

Und lassen Sie mich das noch sagen, Frau Kollegin Marx, wir haben in Thüringen ein funktionierendes Kontrollorgan, das ist die Parlamentarische Kontrollkommission. Ich habe vor einigen Tagen bereits angeregt, dass sich auch die Parlamentarische Kontrollkommission mit dem Urteil und mit den Auswirkungen auf Thüringen befasst.

Damit komme ich zum Schluss und will noch etwas zum Thema „Herausforderungen“ sagen, das auch bei meinen Vorrednern anklang: Aufgabe und Verantwortung des Gesetzgebers – das sind wir alle heute hier im Rund – ist es immer, eine gute Balance hinzubekommen auf der einen Seite der Freiheitsrechte, auf der anderen Seite der Sicherheitsbedürfnisse der Menschen. Das muss in Einklang gebracht werden, das ist unsere Aufgabe. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Marx.

Verehrter Herr Präsident und gleichzeitig auch Vorredner, ich freue mich immer sehr, wenn die FDP die alten bürgerrechtlichen Traditionen wieder etwas stärker hervorhebt. Das war ja in den letzten Jahren nicht immer der Fall und da haben wir sicherlich auch viele Gemeinsamkeiten, auf denen wir aufbauen können.

Die Überprüfung verfassungsgerichtlicher Möglichkeiten vom Verfassungsschutz findet bei uns auch immer sozusagen offene Ohren und Augen, wir haben das ja auch hier in Thüringen schon ausführlich selbst getan, als wir uns infolge der Tätigkeit bei der NSU-Aufklärung erstmalig 2014 an

(Abg. Walk)

eine doch ziemlich umfassende Reform unseres eigenen Verfassungsschutzgesetzes gemacht haben. Dabei sind viele Probleme, die das Bundesverfassungsgericht jetzt der bayerischen Regel attestiert hat, doch zumindest schon mal angegangen worden. Ob das nun letztendlich schon alles der Weisheit letzter Schluss ist, das überprüfen auch wir gern anhand des Urteils des Bundesverfassungsgerichts, aber es geht sehr vieles schon in eine ganz andere Richtung als die Fehler, die jetzt hier vom Bundesverfassungsgericht angesprochen worden sind.

Es wurde schon darauf hingewiesen, die Notwendigkeit eines Verfassungsschutzes hat das Bundesverfassungsgericht nicht bestritten. Und auch wir machen das weiterhin nicht, und ich wundere mich dann immer wieder über die gleichen merkwürdigen Allianzen, die hier entstehen, dass die einen –

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Was soll denn das?)

ja, das ist doch aber so, faktisch ist das doch so. Was soll das? Das sage ich jetzt hier, und es ist so. Und ich weise erneut darauf hin, dass der Verfassungsschutz nicht nur eine gesellschaftliche Aufgabe ist, sondern auch eine für Sicherheitsbehörden und dass die Abschaffung der Institution Verfassungsschutz dazu führen würde, dass diese Aufgabe bei der Polizei zu erledigen wäre und die Polizei in diesem Bereich dann keiner parlamentarischen Kontrolle unterliegen würde. Insofern ist die Aufgabe des Verfassungsschutzes in einer eigenständigen Behörde, die parlamentarischer Kontrolle unterliegt, besser aufgehoben und sinnvoller geregelt als woanders.

(Beifall CDU)

Dass die zivilgesellschaftlichen Organisationen, die natürlich immer wieder einen sehr wichtigen Beitrag bei der Aufklärung verfassungsfeindlicher Bestrebungen leisten, allein nicht sehr weit kommen würden, das können wir jetzt aktuell aus sehr vielen verschiedenen Erkenntnissen sehen, die auch zum Beispiel in die letzten Fahndungsmaßnahmen eingeflossen sind und auch aktuell im Rahmen der Auseinandersetzung in der Gesellschaft, zum Beispiel auch über den Krieg in der Ukraine, nicht unwichtig sein werden.

Wir gucken uns gern auch unser Thüringer Gesetz noch mal genauer an, was den Einsatz von Vertrauensleuten angeht. Da ist dieser Punkt bei der Regelung, im Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird eine Vorabprüfung genannt, wir haben den Einsatz von V-Leuten in Thüringen dann bei der Novelle 2014 stark eingeschränkt. Wir haben gesagt, nur bei gewaltbereiten extremistischen Bestrebungen

ist es überhaupt zu rechtfertigen. Und wir haben eine weitgehende Kontrolle. Da ist einmal im Amt für Verfassungsschutz jetzt ein Controller mit richterlicher Unabhängigkeit ständig tätig, der ungefragt sämtliche Akten anschauen und sämtliche Türen und Schränke auf- und zumachen kann. Und es gibt ein persönliches Zustimmungserfordernis des Innenministers und sogar des Ministerpräsidenten, der das damals auch selbst gewünscht hat, dass er dort zustimmen muss, wenn Vertrauenspersonen eingesetzt werden. Ob das diesem Vorabprüfungserfordernis genügt, das kann man allerdings trotzdem noch mal einer genaueren Betrachtung unterziehen.

Am Schluss vielleicht noch mal zur AfD, die immer so jammert, dass sie so fiesen Verdächtigungen ausgesetzt worden ist: Also mich wundert ja dann schon, dass ein Unternehmer, der Ihnen eine Großspende geleistet hat, die jetzt also zurückfordert in Bezug auf Ihre verfassungsfeindlichen Aktivitäten. Und da sollten Sie doch mal gucken, wie es kommt, dass solche Dinge auch von Ihren ehemaligen Fans mittlerweile verstärkt an Sie herangetragen werden. Also dieses immer wieder dann Zurückgreifen, dass Sie die unschuldigen Opfer sind und von parteipolitisch motivierten Beamten verfolgt würden, das glaubt Ihnen langsam auch keiner mehr.