Protocol of the Session on May 4, 2022

(Abg. Stange)

on. Ich bin der Grünen-Fraktion persönlich auch sehr dankbar für diese Aktuelle Stunde. Meine Kollegin Stange hat es schon gesagt: Innerhalb von 5 Minuten hier grundsätzlich zu diesem Thema auszuholen, ist eigentlich ein Ding der Unmöglichkeit, so viel gäbe es dazu zu sagen. Ich bin deswegen froh, dass die Fraktion der Grünen für nächste Woche Montag hier zum Außerparlamentarischen Bündnis eingeladen hat, und will an dieser Stelle explizit den zwei Sprechern danken, insbesondere Herrn Pfeffer und Herrn Elschner, die seit vielen Jahren dafür sorgen, dass hier im Parlament regelmäßig die Belange der Menschen mit Behinderungen direkt gehört werden und wir als Abgeordnete mit ihnen debattieren.

Ich will nur holzschnittartig aus meiner Perspektive die wichtigsten Aspekte, die uns in Thüringen bei dieser Frage „Inklusion und Umsetzung der Behindertenrechte“ begleiten sollten, andeuten. Wir haben ein mittlerweile gutes Instrumentarium, auch für die kommunale Ebene, denn die Landkreise und kreisfreien Städte sind in allererster Linie auch für die Eingliederung und für das Zusammenleben von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft zuständig. Ich will nur an die integrierte Teilhabeplanung erinnern, an die personenzentrierten Dienstleistungen, an das persönliche Budget – alles Aspekte, bei denen wir Inklusion individuell für Menschen vor Ort erlebbar machen können. Dennoch wissen wir aus Diskussionen mit Fachverbänden und mit den Kommunen selbst, dass wir in Thüringen gerade sehr unterschiedliche Umsetzungsstände haben, insbesondere was die Eingliederungshilfen betrifft. Ich glaube, das ist etwas, was uns alle angeht. Wir müssen in Zukunft dafür sorgen, dass es nicht 22 Eingliederungshilfen in Thüringen gibt, sondern eine, und dass diese dem Primat der UN-Behindertenrechtskonvention entspricht.

Ein zweiter Aspekt, den ich noch als Herausforderung deutlich machen möchte: Ich bin sehr froh, dass es jetzt nach vielen Jahren endlich gelungen ist, die Eingliederungshilfe und die Jugendhilfe zu vereinen, dass bei Kindern und Jugendlichen endlich keine Unterscheidung mehr getroffen wird, ob sie nun eine Behinderung haben oder keine Behinderung haben. Jedes Kind ist uns gleich viel wert und bedarf genau solcher Aufmerksamkeit. Zukünftig sind die Jugendämter eben für alle Kinder zuständig. Das stellt uns natürlich auch in der Jugendhilfe vor enorme Herausforderungen, sei es die Barrierefreiheit in der Jugendarbeit, sei es die Barrierefreiheit, die Inklusion in der Schule, sei es die Unterstützung von Eltern mit behinderten Kindern.

Ein weiterer Aspekt: Die Koalition im Bund macht deutlich, dass Barrierefreiheit auch bundesweit noch ein großes Thema ist – Mobilität, Gesundheit, digitales Leben und Wohnen.

Einen letzten Aspekt möchte ich noch deutlich benennen, nämlich die Frage, wie es eigentlich den Menschen geht, die nach wie vor in Werkstätten arbeiten. Hier ist deutlich geworden, dass es aus meiner Perspektive zukünftig auch einer Stärkung der Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte bedarf und wir über eine Reform der Entlohnung in den Werkstätten sprechen, meine Kollegin Stange hat das schon angesprochen.

In diesem Sinne: Es gibt hier viel zu tun. Ich freue mich ein Stück weit noch auf den Bericht von Frau Ministerin. Vielen Dank an die Kollegen von den Grünen für diese Aktuelle Stunde. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Baum von der FDP.

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher, gestern vor 14 Jahren trat die UNBehindertenrechtskonvention in Kraft. Bis heute haben 185 Staaten diese Konvention ratifiziert oder sie bestätigt und sind ihr beigetreten. Erst vor wenigen Wochen ist Äquatorialguinea der Vereinbarung beigetreten. Das zeigt auch, glaube ich, in welchem langwierigen internationalen Prozess wir sind und welche unterschiedlichen Standards wir hier versuchen auf ein akzeptables Niveau zu bringen. Aber bei allem Vergleich, auch in Deutschland und Europa haben wir an ganz vielen Stellen noch ausreichend Nachholbedarf. Deswegen ist es völlig richtig, dass beim Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen weiterhin Tempo für Inklusion und Barrierefreiheit eingefordert wird.

Der Begriff „Inklusion“ löst bei vielen ganz unterschiedliche Reaktionen aus, aber lassen Sie uns uns vielleicht auf Folgendes einigen: Wir können den betroffenen Menschen die grundlegende Einschränkung durch das Handicap nicht nehmen, aber wir können versuchen, ihnen größtmögliche Eigenständigkeit zu ermöglichen. Wir können das Handicap dort würdigen, wo es notwendig ist, und die Menschen vor allem nicht unnötig weiter behindern.

(Abg. Möller)

(Beifall Gruppe der FDP)

Und trotzdem tun wir das an ganz vielen Stellen. Manchmal ist es uns bewusst und manchmal auch nicht. Ich könnte jetzt über barrierefreie Dokumente sprechen oder über barrierefreie Bürgerbüros oder Wahllokale.

Aber lassen Sie mich über eine Situation sprechen, die mich immer wieder, wenn ich davon höre, wütend macht. Ich werde diese Geschichte so lange erzählen, bis sich daran etwas ändert. Denn sie beschreibt eine Situation, die man durch pures Wollen, durch pures Verständnis und Wollen verbessern kann. Sie betrifft eine kleine Gruppe von Menschen und soll auch nur ein Beispiel sein. Ich möchte da niemanden in seiner Situation ausgrenzen, in veränderter Form haben sicher auch andere ähnliche Situationen erlebt.

Wir haben in verschiedenen Bereichen Zwischenlösungen für Barrierefreiheit entwickelt. Das heißt, wir bemühen uns, auf Menschen mit Behinderungen ganz individuell einzugehen, und dafür müssen die uns dann frühzeitig Bescheid sagen, dass sie an dieser Stelle Hilfe benötigen. Das ist grundsätzlich eine sehr faire Vereinbarung, wenn sie von beiden Seiten eingehalten wird. Ich weiß nicht, ob Sie schon mal versucht haben, im Rollstuhl mit der Bahn zu verreisen. Das müssen Sie mindestens zwei Tage vorher anmelden, zumindest im Fernverkehr; im Regionalverkehr mag ein spontanes Verreisen gehen, aber auch dann nur auf eigenes Risiko. Im Fernverkehr melden Sie das vorher an, und das ist grundsätzlich auch okay, dann kann sich die Bahn darauf einstellen, dass Sie kommen und kann sich darauf vorbereiten. Dann kann es Ihnen trotzdem passieren, dass am Abfahrts- oder am Ankunftsbahnhof keiner von Ihnen weiß oder dass der Schaffner im Zug Sie nicht im System hat. Dann ist leider der Wagen mit der Zugangstür für den Hubwagen nicht da, die Tür ist defekt oder es gibt gar keinen Hubwagen. Selbst wenn Sie auf allen Vieren in diesen Zug reinklettern wollen würden, Sie dürfen nicht mitfahren. Das öffentliche Unternehmen Deutsche Bahn lässt Sie trotz Anmeldung, trotz Ticket, trotz Platz im Zug auf dem Bahnsteig stehen. Aber das ist noch nicht mal das Schlimmste. Das Schlimmste ist, dass dies am Ende keinen interessiert. Das interessiert die Deutsche Bahn nicht, das interessiert nicht mal die Presse. Es wird sich keiner bei Ihnen entschuldigen, stattdessen hören Sie Sätze wie: Wissen Sie, die Bahn hat keine Beförderungspflicht. Fahren Sie doch einfach mit dem nächsten Zug. – Offenbar ist in unseren Köpfen kein Platz für die Vorstellung, dass eine Person im Rollstuhl vielleicht einen Flug kriegen muss oder einfach eine Verabredung hat.

(Beifall Gruppe der FDP)

Gerade Menschen, die mit einer manifesten Behinderung leben müssen, rechnen alles dreimal durch. Sie müssen immer einkalkulieren, dass irgendwas nicht funktioniert, dass sie behindert werden, dass der Plan nicht aufgeht. Sie müssen sich ständig erklären, ihre Eigenständigkeit erkämpfen und am Ende mit unserer Unsicherheit umgehen. Wenn Ihnen also das nächste Mal ein Mensch zu verstehen gibt, dass er sich von Ihnen oder der Situation behindert fühlt, oder wenn er einfach forsch Ihr Hilfsangebot ablehnt und er dabei vielleicht nicht freundlich und diplomatisch ist, ziehen Sie in Erwägung, dass er mit der Bahn angereist ist und für heute sein Fass des Ertragens voll ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, die Gruppe der Menschen mit manifesten Behinderungen ist klein, manchmal aber einfach auch nur unsichtbar, weil nicht jeder ein Rollstuhlbasketballer ist. Uns allen ist bewusst, dass wir nicht von jetzt auf gleich Barrierefreiheit herstellen, aber wenn wir selbst – die öffentlichen Stellen – diesen Anspruch nicht vorleben, den Anspruch, den wir mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention manifestieren, nicht ernst nehmen, wie wollen wir den persönlichen Einsatz auf eigenes Risiko von kleinen Gaststätten einfordern? Mühe geben allein reicht nicht, wenn nicht spürbar ist, dass wir das ernst meinen. Und solange wir Menschen auf dem Bahnsteig zurücklassen, ohne dass das irgendwen interessiert oder wir wenigstens ein schlechtes Gefühl haben, so lange ist der Zug zur inklusiven Gesellschaft irgendwo auf der Strecke stehen geblieben. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Für die Landesregierung erhält Frau Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch ich möchte mich sehr herzlich zunächst bei der Grünen-Fraktion dafür bedanken, dass dieses Thema heute auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Ich glaube, Frau Baum hat noch mal sehr eindrücklich gezeigt, dass das eine Gesetze sind und das andere aber ist, dass es am Ende in Bezug auf das, was wir wollen, noch ganz viele Barrieren in den Köpfen gibt. Das scheint mir eines der Hauptprobleme zu sein,

(Abg. Baum)

tatsächlich Inklusion im Bereich der Menschen mit Behinderungen umzusetzen. Hier gilt es, ganz viel zu reden, zu entscheiden, zu diskutieren. Ich habe gerade noch mal meine Kollegin Frau Ministerin Karawanskij gefragt, das ist ein Thema in der Verkehrsministerkonferenz. Aber auch ich kenne Beispiele bezogen auf Bahnhöfe, wo ich denke, das kann nicht wahr sein. Wir müssen hier, denke ich, wirklich noch mal viel stärker auch auf Bundesebene an den Stellen, wo es zu sehr hapert, die entsprechenden Anträge stellen.

Ich finde, es gehört auch dazu, wenn wir die Barrieren in den Köpfen senken wollen, dass viel mehr Begegnung stattfindet. Herr Aust, das ist ja auch ein Argument dafür, dass wir sagen, wir brauchen eine inklusive Beschulung, also auch die Beschulung von Menschen mit Behinderung mit Menschen ohne Behinderung, denn nur so können diese Hürden abgebaut werden, können Tabuisierungen verhindert werden und nur so kann meines Erachtens am Ende auch der Weg in eine inklusive Gesellschaft gelingen.

Was heißt „inklusive Gesellschaft“? Eigentlich ist das etwas, was viel, viel weiter ausgeführt werden müsste. Eine vielfältige Gesellschaft, eine inklusive Gesellschaft drückt sich nämlich dadurch aus, dass jeder Mensch am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann und zwar in allen Bereichen, sei es Bildung, Kultur, Mobilität, Wohnen, aber auch politische Partizipation, also Beteiligung, egal woher er kommt, egal welche Religion er hat, welche Identität, welches Alter. Für alle bestehen die gleichen Rechte, und es muss möglich sein, dass man trotz Unterschiedlichkeit gut zusammenleben kann. Dafür braucht es, wie gesagt, Gesetze und der Staat hat die Aufgabe, Menschen vor Diskriminierung und Ausgrenzung zu schützen. Aber natürlich braucht es dafür auch eine Gesellschaft, die Toleranz lebt, die tolerant ist gegenüber Menschen, die anders scheinen. Und es braucht eine Gesellschaft, in der ein solidarisches Miteinander gang und gäbe ist.

Im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung – das wurde schon gesagt – hat sich an dieser Stelle eine ganze Menge getan, was zumindest die Rechte angeht. Hier hat sich vieles zum Positiven entwickelt, aber es gibt eben noch sehr viele Barrieren in den Köpfen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention wurde schon angesprochen, also etwas, was gemeinsam vereinbart wurde und in dem es – und das will ich noch mal sagen, weil es so wichtig ist – um die volle und wirksame Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen geht. Es gibt in dieser UN-Behindertenrechtskonvention einen schönen Satz, der sagt: Es geht um den gleichberechtigten Genuss

aller Menschenrechte und Grundfreiheiten. Das ist ein sehr, sehr hohes Ziel, dem wir uns als Landesregierung in den letzten Jahren immer wieder gestellt haben.

Die wichtigste Thüringer Strategie zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist der Maßnahmenplan zur Umsetzung dieser. Der erste wurde 2012 beschlossen mit neun Arbeitsgruppen und unter breiter Beteiligung der Zivilgesellschaft. Es gab damals 235 Maßnahmen, die in sämtlichen Bereichen eine Rolle spielten und die umgesetzt werden sollten. Sie wurden weitestgehend umgesetzt. Wir haben diesen Maßnahmenplan dann 2017 und 2018 evaluiert. Wir haben dazu das Deutsche Institut für Menschenrechte gebeten, diesen Plan zu evaluieren, und haben mit den Anregungen aus dieser Evaluation und vor allem unter Zuhilfenahme eines großen Beteiligungsverfahrens diesen Maßnahmenplan fortgeschrieben. – Ich will ihn ganz kurz vorzeigen. Es sind auch in einfacher Sprache die verschiedenen Maßnahmen dargestellt. –

Das Wichtige an diesem Prozess war, dass 75 Prozent der Teilnehmenden in den Arbeitsgruppen tatsächlich nicht Vertreterinnen und Vertreter von Verwaltungen waren, sondern es waren Selbstbetroffene, es waren Selbstvertretungsorganisationen, aber natürlich auch Expertinnen und Experten von Universitäten, aber auch von Schulen, von Wohlfahrtsverbänden und Wirtschaftsunternehmen und auch den sogenannten Leistungserbringern. Dieser Plan wurde 2019 in Kraft gesetzt. Diese 130 Einzelmaßnahmen und 11 weitere, die hier im Landtag beschlossen wurden, sind nun in der Umsetzungsphase.

Wenn man sich das Bild vom September 2021 anschaut, ergibt sich folgendes Bild: 18 Prozent der Maßnahmen sind bereits umgesetzt, 28 Prozent befinden sich in der laufenden Umsetzung, 32 Prozent werden als Daueraufgabe fortwährend umgesetzt, mit 14 Prozent wurde noch nicht begonnen und 18 Prozent werden etwas anders formuliert werden müssen. Selbstkritisch muss man sagen, dass durch die zwei Jahre der Pandemie natürlich diese Frage des Beteiligungsverfahrens etwas ausgesetzt werden musste, wir nicht ganz so schnell vorangekommen sind, wie wir uns das vorgestellt haben. Das wird sich aber natürlich in diesem Jahr ändern. Wir wollen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft in den Arbeitsgruppen wieder intensiv an der Umsetzung des Maßnahmenplans arbeiten. Das ist auch das Besondere an diesem Maßnahmenplan, der wird nicht einfach einmal festgelegt und am Ende wird geschaut, was umgesetzt wurde, sondern gemeinsam mit der Zivilgesellschaft, in den Arbeitsgruppen wird dieser Plan immer wieder überprüft

(Ministerin Werner)

und es wird eben die Perspektive der Menschen aus der Zivilgesellschaft hier mit einbezogen.

Es gab – und es wurde vorhin schon angesprochen – sehr viele Dinge, die wir in den letzten Jahren auch gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Ich nenne mal diese Einführung der personenzentrierten Leistungserbringung, das heißt, es muss eine individuelle Bedarfsermittlung geben. Das bedeutet, dass sich der Teilhabeplan, der für einen Menschen mit Behinderungen erarbeitet wird, nicht daran ausrichtet, welche Institutionen es gibt, sondern sich daran ausrichten muss, was der Mensch gern möchte, was seine persönlichen Wünsche und Bedarfe sind. Dieses wird in dem Teilhabeplan festgelegt und muss dann auch umgesetzt werden.

Wir haben das Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen evaluiert und novelliert und es ist jetzt ein Gesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Wir haben den Thüringer Beauftragten für Menschen mit Behinderungen gestärkt; es gibt eine Landesfachstelle für Barrierefreiheit; die Berichtspflichten werden ausgedehnt und es gibt die Förderverpflichtung des Landes für kommunale Behindertenbeauftragte, die sich dort wiederfindet. Außerdem – darüber wurde vorhin schon gesprochen – wurde das Sinnesbehindertengeld als Nachteilsausgleich erhöht. Wir haben mit der ergänzenden unabhängigen Teilhabeplanung eine Struktur hier in Thüringen zur Beratung von Menschen mit Behinderungen aufgestellt, die wirklich unabhängig ist und nur aus den Reihen der Selbstvertretung. Das ist etwas sehr Besonderes und Wichtiges. Und natürlich – Frau Stange, Sie haben es angesprochen – das „Budget für Arbeit“ ist noch lange nicht so, wie wir uns das vorstellen. Wir sind gerade dabei, an bestimmten Stellschrauben auch noch mal zu drehen, weil wir glauben, dass das ein gutes Instrument ist, aber hier die Attraktivität erhöht werden muss. Ich werde Sie demnächst auch über die Ergebnisse informieren können.

Wir werden diesen Weg natürlich weiter konsequent umsetzen und ich will es aber zum Schluss noch mal sagen: Die Hürden, die größten Hürden bestehen immer noch in den Köpfen, weil das, was wir gesetzlich vielleicht vorgeschrieben haben, auch umgesetzt werden muss. Da gibt es noch viel zu viele Menschen, die das entweder nicht wollen, nicht können, nicht sehen oder eben auch nicht zutrauen. Deswegen ist es so wichtig, dass auf der einen Seite natürlich der Staat seine Aufgaben erfüllt, aber auf der anderen Seite – und da möchte ich Sie alle ansprechen – es wichtig ist, dass jeder Einzelne von uns die Pflicht hat, die guten Ansätze, die guten Ideen auch im Privaten jeden Tag zu leben und weiterzuentwickeln. Nur so kommen wir in

diesem gemeinsamen Ziel einer wirklich inklusiven Gesellschaft ein Stück weiter und diesem näher. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit schließe ich den ersten Teil der Aktuellen Stunde und rufe den zweiten Teil der Aktuellen Stunde auf

b) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Hohe Inflation, Baupreis- und Zinssteigerung, immer mehr Regulierung und Bürokratie: Droht der Traum vom Eigenheim für Familien zu platzen? Mehr Unterstützung des Landes statt immer neuer Belastungen und Verunsicherung.“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/5372 -

Es erhält als Erstes für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Bühl das Wort.

Verehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete, verehrte Präsidentin, unsere Aktuelle Stunde ist ein wirklich drängendes Thema, was viele, viele Thüringerinnen und Thüringer beschäftigt. Wir haben eine Wohneigentumsquote von 45 Prozent in Thüringen. Damit ist Thüringen ein Häuslebauerland, und das muss so bleiben.

(Beifall CDU)

Doch ob es so bleibt, das steht sehr in den Sternen, wenn man sich die aktuellen Steigerungen anschaut, Inflation, Baupreissteigerungen, Grundstücksknappheit in Teilen, aber auch die Entwicklung von Zinsen. Zu diesem unabsehbaren Prozess kommt jetzt noch zusätzlich das Handeln der Landesregierung, was vor allen Dingen Verunsicherung unter die Häuslebauer gebracht hat. Ich will das an ein paar Beispielen deutlich machen, die dafür wirklich sinnstiftend sind. Wir haben das SolarInvest-Programm gesehen. Das SolarInvest-Programm war eigentlich ein Scheitern mit Ansage, ein Aprilscherz mit Ansage, denn es war klar, dass es sofort nach Stunden leer sein wird, wenn man es so gestaltet hat, wie man es gestaltet hat. Viele tausend Thüringerinnen und Thüringer sind enttäuscht worden.

(Ministerin Werner)

Wir sehen die Grunderwerbsteuer in Thüringen, die es den Familien, die Grund und Boden erwerben wollen, wenn sie sich ein fertiges Häuschen kaufen wollen, zusätzlich teuer macht. Diese wird zu einer massiven Preissteigerung von 6,5 Prozent führen. Wir haben damit einen der höchsten Werte in ganz Deutschland, und das muss sich dringend ändern. Wir setzen uns zumindest dafür ein. Diese Landesregierung von Rot-Rot-Grün hat es erst auf dieses Niveau gebracht.

(Beifall CDU)

Wir kämpfen jetzt schon seit sehr langer Zeit um den Kinder-Bauland-Bonus. Ich sehe Beate Meißner, die sich intensiv dafür eingesetzt hat. Jetzt ist er zwar da, nach wirklich intensivem Kampf, aber er hilft eben nicht den jungen Familien, die ein Haus bauen wollen. Denn Sie haben es in dieser Landesregierung wirklich hinbekommen, das, was eigentlich gut gedacht war, jetzt so zu machen, dass es im Grunde den Wenigsten hilft.

(Beifall CDU)

Wenn in der aktuellen Förderrichtlinie nicht der Kauf von Baugrundstücken und das Bauen integriert sind, dann hilft es einfach nicht. Da kann man natürlich sagen: 200.000 Euro, was ist das? Aber wenn man sich die Preise und die Steigerung anschaut, dann greift aktuell jeder Häuslebauer nach jedem Strohhalm. Denn es gibt ja keine Förderung mehr. Das grüne Bundeswirtschaftsministerium hat als ersten Schritt erst mal jegliche Förderung gestrichen und hat es neu aufgesetzt, um es dann gleich wieder einzustellen, weil das Geld alle war. Andere Förderungen sind auch ausgelaufen, das Baukindergeld und Ähnliches. Man greift nach jedem Strohhalm. Und was macht diese Landesregierung? Sie verschärft noch die Dinge, die da sind, und hilft nicht in der Not von vielen jungen Häuslebauern.