und bei der Durchführung des organisierten Sports. Weiterhin ist es wichtig, dass wir für Kundinnen und Kunden in Geschäften, bei Dienstleistungsbetrieben mit Publikumsverkehr oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Angeboten mit Publikumsverkehr auch eine erweiterte Pflicht zum Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske haben, ebenso bei öffentlichen frei oder mit Entgelt zu betretenden Veranstaltungen. Auch ist die Gesichtsmaske wichtig in geschlossenen Räumen, in den Arztpraxen, bei Zahnärztinnen und Zahnärzten, in den Apotheken, bei Therapeutinnen und Therapeuten, ebenso auch für das Personal, das dort beschäftigt ist, sowie dann auch für die Patientinnen und Patienten, die diese Räumlichkeiten betreten, und allgemein eben in der medizinischen und therapeutischen Versorgung von ambulanten Einrichtungen.
ausschließlich der öffentliche Personennahverkehr hier betroffen ist, auch in Taxiunternehmen, auch bei weiteren Beförderungsmitteln und bei Reisebusveranstaltungen ist das Tragen einer qualifizierten Gesichtsmaske sehr wichtig.
Und auch noch ein wirklich wichtiges Anliegen von Rot-Rot-Grün ist der Schutz der Schülerinnen und Schüler und der Beschäftigten dort in den Schulen.
Es ist auch wichtig, dass in geschlossenen Räumen in Schulen grundsätzlich im Schulgebäude und ab der Klassenstufe 5 mit Ausnahme der Förderschulen auch im Unterricht eine Gesichtsmaske getragen werden muss. Ebenso ist es eben beim Zutritt in die Kindergärten, Kindertagesstätten und in die Schulen bei einrichtungsfremden Personen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, es ist erfreulich, dass die Belegung der Intensivstationen nicht mehr so hoch ist wie in den vorhergehenden Wellen. Aber auf den Normalstationen sind zahlreiche coronainfizierte Menschen. Wenn ich die Statistik der Thüringer Krankenhausbelegung von vorgestern bemühe, sind insgesamt 1.102 CoronaPatientinnen auf Normalstationen gewesen, das ist eine Steigerung um 11 Prozent im Vergleich zur Vorwoche. Auch auf den Intensivstationen gibt es eine Steigerung um 2,6 Prozent, wo es insgesamt vorgestern 79 Menschen waren, die mit SARSCoV-2 und einer COVID-Erkrankung versorgt werden mussten. Die drohende Überlastung der Krankenhauskapazitäten in Thüringen ist dadurch reell, erstens fehlt durch Isolation und Quarantäne das Personal, auch wenn es selbst längerfristig an Corona erkrankt, und zweitens sind die infizierten Personen, die immer mit einem extrem höheren Aufwand versorgt werden müssen, ja da. Es ist eben eine leidliche Diskussion, ob jemand als coronapositiver Patient aufgenommen worden ist oder die Diagnose erst im Krankenhaus gestellt wird, denn die Belastung, die enorm ist, ist gleich hoch für das Personal. Deswegen müssen wir auch die Belastung der Beschäftigten in den Kliniken so gering wie möglich halten,
damit sie unter der Dauerbelastung nicht zusammenbrechen. Daher lassen Sie uns gemeinsam bis zum 8. Mai erweiterte Basisregelungen beschließen. Die Landeskrankenhausgesellschaft empfiehlt uns das heute auch, deswegen lassen Sie uns gern so verfahren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, uns liegt ja umfangreiches Material an Entschließungsanträgen vor, die uns gerade erst erreicht haben. Ich frage: Gibt es den Wunsch auf eine Lesepause, bevor ich jetzt die Aussprache eröffne? Das sehe ich nicht. Bitte, Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich.
Das Problem ist, dass uns die Anträge noch gar nicht vorliegen, sodass wir sie auch nicht lesen können, da wir sie nicht haben.
Dann frage ich mal, wie weit wir da sind. Wenn nicht, würde ich tatsächlich eine Pause machen. Sie liegen tatsächlich noch nicht vor. Wir können die Pause zu den Entschließungsanträgen natürlich jederzeit machen. Ich würde jetzt also zur Aussprache kommen und werde zwischendurch, so wie die Entschließungsanträge da sind, die Lesepause anbieten.
Die Aussprache eröffne ich an der Stelle. Um das Wort hat Herr Ministerpräsident Ramelow für die Landesregierung gebeten. Bitte schön, Herr Ministerpräsident, Sie haben das Wort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich hätte mir gewünscht, dass es diese Sondersitzung gar nicht gibt. Ich will Ihnen das auch begründen: Weil es eine Veränderung ist, die in Landesregierungen in ganz Deutschland zu einer ziemlichen Verärgerung geführt hat, nämlich, dass das Bundesinfektionsschutzgesetz, das uns jetzt zwei Jahre begleitet hat, um die Basismaßnahmen entledigt worden ist, auf denen wir bislang auf dem Verordnungsweg arbeiten konnten. Das heißt, wir haben ein Parlamentsbeteiligungsverfahren gehabt, die Verordnung wird von uns erarbeitet, mit dem Parlament erörtert, und auf dieser Basis kann fungiert werden. Jetzt ist es so – und ich habe das am 18. März in meinen Ausführungen im Bundesrat sehr deutlich gemacht –, dass ich feststelle, dass die Bundesregierung den Ländern ein Bundesinfektionsschutzgesetz übergeleitet hat, bei dem wir im Bundesrat nicht mehr mitzubestimmen hatten, bei dem wir nur noch entscheiden konnten, ob wir den Vermittlungsausschuss anrufen, was sinnlos ist, denn dann wäre die Zeit auch abgelaufen gewesen, und bei dem
wir vorher in die Bearbeitung und Erarbeitung des Gesetzes gar nicht einbezogen waren. Ich hätte Ihnen und uns gern erspart, dass wir die Frage, wo ein Hotspot angewendet wird, nicht hier im Plenum jetzt auf Grundlage von Anträgen, Entschließungen und parlamentarischen Initiativen der Fraktionen bearbeiten, sondern dass Sie von uns Rechenschaft darüber bekommen, welche Maßnahmen wir immer noch als schutzbedürftig ansehen.
Herr Plötner hat darauf hingewiesen, was die Umstände sind, die uns veranlasst hätten, eine Hotspot-Strategie, die den Namen verdient, auch tatsächlich eigenständig durchzuhalten, nämlich dort, wo die Überlastung des Gesundheitssystems in der Region spürbar, fassbar und nachvollziehbar ist, und in dem Moment, wo wir Abwehrmaßnahmen ergreifen müssen, dass diese Abwehrmaßnahmen so verallgemeinert auch angewandt werden können, dass sich alle darauf verlassen. Alle die, die öffentlich gesagt haben, die Länder sollen keinen Flickenteppich machen, hätten dann ins Bundesinfektionsschutzgesetz reinschreiben müssen, was bundesweit gilt. Das wäre die Rechtsgrundlage gewesen, die ich mir gewünscht hätte. Deswegen sage ich – ich bitte mir das nachzusehen, aber, ich sage –: Aus meiner Perspektive hat die neue Bundesregierung auf Druck der FDP tatsächlich den Ländern den Stuhl vor die Tür gesetzt, was diese Frage der Pandemieabwehr betrifft.
Das ist eine neue Wahrnehmung, bislang hatten wir eine andere Form des Umgehens miteinander, aber in diesem Fall war es so, dass selbst die zugesagten Gespräche am Ende zu keinem besseren Ergebnis geführt haben. Jetzt sind wir in der Situation, dass jedes Bundesland sehen muss, ob es eine Regelung hinbekommt, und in einigen Bundesländern wird es jetzt zum politischen Zankapfel. Das finde ich bedauerlich, denn es geht hier nicht um Parteipolitik.
Meine sehr verehrten Damen und Herren von der AfD, ich nehme zur Kenntnis, dass Sie sagen, die Corona-Abwehrmaßnahmen sind schuld an all dem, was passiert ist. Sie blenden also aus, dass das Virus schuld daran ist, sie blenden völlig aus, dass es eine Gefährdung und eine Gefährlichkeit gegeben hat, die im globalen Maßstab eine Rolle gespielt hat. Das interessiert Sie einfach nicht.
Sie sagen einfach, dass die Maßnahmen schuld daran sind, das finde ich eine hoch erstaunliche Umdrehung und erinnert mich dann doch an George Orwell und die Form des Neusprechs, dass man die Definition anders macht.
Eine zweite Bemerkung, meine Damen und Herren – und da bin ich bei der FDP –, ich würde mir einen Freedom-Day wünschen, und zwar einen Freedom-Day, bei dem wir feststellen, dass dieses Virus keine Gefährdung mehr für Menschen auslöst. Darüber kann man weggehen und sagen, ja, es ist doch so, Omikron ist ganz anders. Aber am Ende ist es so, dass im Moment eine ganze Reihe von Menschen mit Langzeit-COVID-Folgen zu kämpfen haben, die sehr genau wissen wollen, ob wir ihnen Schutz angedeihen lassen oder nicht. Und es ist die Thüringer Landeskrankenhausgesellschaft, die uns bittet – uns alle zusammen –, dass wir bestimmte Schutzmaßnahmen noch durchhalten sollten.
Deswegen, liebe Kollegen von der CDU: Ja, Sie haben einen Antrag vorgelegt und Sie beschreiben Maßnahmen, die ergriffen werden sollen, die sollen wir alle bis zum 2. April erfüllen. Darf ich Ihnen einfach sagen, dass Sie das geltende Recht abgeschrieben haben und dass wir selbstverständlich das geltende Recht auch umsetzen, dazu brauche ich keine Entschließung.
Mir hätte es gut gefallen, wir hätten tatsächlich die fünf oder sechs Punkte, die wichtig sind, um Basisschutz noch aufrechterhalten zu können, gemeinsam geeint und wir hätten gar keine strittige Diskussion dazu. So habe ich das Gefühl, dass am Ende die Bürger das Gefühl haben, dass wir als politisch Verantwortliche nicht mehr so genau wüssten, was wir tun. Und das finde ich bedauerlich. Das haben wir jetzt in zwei Jahren gut durchgehalten, dass wir den Menschen, die Schutz brauchten, auch den Schutz haben gewähren können. Denn die einen sagen, ich will keine Maske tragen, und andere sagen, ich fühle mich bedroht, wenn jemand keine Maske trägt. Das ist eine höchst individuelle Geschichte, weil der Gesundheitszustand jedes Menschen so ist, dass er für sich eine Empfindung hat, ob er bedroht wird oder nicht. Und dieses Stück Schutz hätte ich noch gern gesehen, dass wir das eine Zeit lang aufrechterhalten auf einer sehr reduzierten Form, denn, wenn wir uns mal anschauen, von Lockdown und all diesen Dingen ist überhaupt keine Rede mehr. Das steht im Gesetz gar nicht mehr drin. Wofür wir werben und wofür ich mich sehr bedanken würde, wenn wir wenigstens eine Reststruktur an Abwehrmechanismen noch einsetzen könnten, wenn in einzelnen Regionen etwas ist.
Und jetzt kommt die Besonderheit: Um das überhaupt machen zu können, brauchen wir die Ermächtigung, dass Thüringen ein Hotspot ist. Das ist nicht meine Argumentation – ich will das deutlich sagen –, wir hatten eine Hotspot-Regelung, die hat den Namen verdient. Da standen drei feste Parameter drin und jeder wusste, wann die Ampel umschaltet. Ich war froh, dass wir eine derartige Hotspot-Regelung haben. Jetzt bekommen wir einen Begriff „Hotspot-Regel“, der hört sich so ähnlich an wie das, was wir praktiziert haben, aber er hat keine festen Rechtsbegriffe, die er ausfüllt. Ich finde das bedauerlich. Deswegen war meine Hoffnung, dass wir gemeinsam die Festlegung machen
und dafür werbe ich –, eine einfache Festlegung für die letzten Schutzmaßnahmen, die wir aufrechterhalten können, bis wir sagen, das Frühjahr entlastet uns und das Infektionsgeschehen geht hoffentlich deutlich zurück.
Und am Ende, meine sehr verehrten Damen und Herren, alle, die im Moment erkrankt sind, und alle, die unter Langzeit-COVID leiden, die sollten sich dann die Rede der AfD noch mal anhören, damit sie wissen, wer ihr Leid völlig negiert. In diesem Sinne finde ich es schade, dass wir heute zusammengetreten sind, aber ich bedanke mich dafür, dass die Koalition die Initiative ergriffen hat, denn selbst wir als Regierung dürften die Initiative nicht mehr ergreifen. Das ist auch ein Paradoxon, das ich in Deutschland so noch nicht erlebt habe. Vielen Dank.
Gut. Dann setzen wir die Aussprache fort. Ich geben das Wort an Herrn Abgeordneten Prof. Voigt für die CDU-Fraktion. Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute über einen Antrag von Rot-Rot-Grün, in dem es im Kern um zwei Punkte geht:
2. Sollen alle Corona-Maßnahmen, wie 2G, 3G, Abstands- und Maskenpflicht pauschal für Thüringen für alle verlängert werden?
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das stimmt doch gar nicht! Das steht da gar nicht drin!)
Das sind die Fragen. Aber im Kern geht es um mehr. Es geht nämlich darum: Wie bewerten wir die Lage, in der sich Thüringen befindet? Es geht darum: Wie stehen wir zu dieser Pandemie? Es geht darum: Was ist nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz möglich? Und es geht um die Frage: Welches Bild haben wir vom Menschen und vom Bürger in unserem Freistaat? Ich glaube, das gilt es heute zu diskutieren.
Ich will noch mal rekapitulieren, der Ministerpräsident hat gerade gesprochen. Es war ungefähr vor knapp zwei Jahren, als er mich anrief und sagte, ich komme gerade aus dem Bundeskanzleramt. Ich habe hier eine erste Lageeinschätzung bekommen. Wir gehen davon aus, dass mindestens 60.000 Thüringer durch den neuen Virus sterben. Das ist die Situation gewesen. Ich kann Ihnen sagen, ich habe ihm damals zugesagt, bei all den Maßnahmen, die es gibt und die nötig sind, um das zu schützen, wird die CDU auch ihren Teil dazu beitragen, weil wir in der Situation waren, wo wir ein Virus hatten, das keiner kannte, das auf eine Bevölkerung getroffen ist, die nicht immunisiert und schützbar war, und dass wir deswegen als Staat natürlich gesagt haben, wir müssen gemeinsam handeln, ebenenübergreifend und auch manchmal zwischen Regierung und Opposition. Das Ganze war geprägt von Bildern – Sie erinnern sich alle noch – aus Italien, Bergamo, wo entschieden werden musste, ob ein Patient behandelt werden kann und ein anderer nicht. Das war die Situation vor zwei Jahren.
Dazwischen lagen viele Verordnungen, dazwischen lagen Corona-Sondervermögen, da gab es viele Situationen, wo die CDU-Fraktion genau gesagt hat: Das ist ein Weg, den wir mitgehen können, das ist ein Weg, den wir inhaltlich begründen können, und das ist auch ein Anspruch, den wir haben. Unser Anspruch war immer, dass wir gesagt haben, wir setzen auf bestmöglichen Schutz unserer Bevölkerung, aber gleichzeitig auch auf eine so gering wie mögliche Einschränkung der Freiheit. Deswegen ist heute in der Tat kein Tag für Parteipolitik, aber es ist zumindest ein Tag, wo man darüber nachdenken muss, dass wir uns an einer Weggabelung befin
Die Weggabelung bietet offensichtlich drei Wege: Es gibt quasi den Weg 1, der da sagt, wir wollen alles so weitermachen wie bisher und im Zweifelsfall auch darauf setzen, dass der Staat besser als der einzelne Bürger weiß, wie er zu handeln hat. Es gibt den Weg 2, der sagt, es gibt eigentlich gar keine Pandemie. Und es gibt einen Weg, der auf Verantwortung und auf Vertrauen setzt, und für diesen Weg werben wir heute, weil wir eben glauben, dass das der richtige Weg ist, der für Thüringen in die richtige Zukunft führt.
Ich habe gerade schon beschrieben, was das alles nach sich zieht, und habe auch beschrieben, was wir in den letzten zwei Jahren gemacht haben. Da waren viele Maßnahmen richtig, die zum Schutz beigetragen haben. Es gab auch manche Maßnahmen, die falsch waren, wie die Ausgangsbeschränkungen, die 15-Kilometer-Leine um den eigenen Wohnort oder anderes. Aber für uns war immer der innere Anspruch: Einschränkungen dort wo nötig, aber natürlich so viel Freiheit wie möglich.
Und heute – zwei Jahre später – sind wir in einer Situation, wo wir im Moment zwar viele Neuinfektionen haben, die jetzt wieder rückläufig sind, aber die Omikron-Infektion verläuft bei vielen Menschen – Gott sei Dank – mild. Gleichzeitig haben wir mittlerweile ein Impfangebot, sogar mit einem Totimpfstoff. Das heißt aber eben auch, dass viel mehr Menschen mittlerweile immunisiert sind, das bedeutet auch, dass viel mehr Menschen – ich selbst – geboostert und genesen sind – viele hier im Raum auch – und natürlich aber eben auch viele Menschen, die ihre Erfahrungen im Umgang mit dieser Pandemie machen. Deswegen sagen wir, dass es schon eine Frage ist, die man berechtigterweise stellen kann, dass viele Maßnahmen, die vielleicht bei Delta richtig gewesen sind, in der neuen Variante aber eben nicht mehr wirkungsvoll sind. Deswegen muss man sich darüber unterhalten, und das ist etwas, was wir hier tun.