Bereits zum 1. August vergangenen Jahres haben wir die Besoldung der Grundschullehrerinnen und ‑lehrer im staatlichen Bereich in Thüringen auf die A13 angehoben. Für die Unterstützung des Parlaments bei diesem Kernanliegen möchten wir uns ausdrücklich noch einmal bedanken. Nun soll mithilfe dieses neuen Gesetzentwurfs diese Bestimmung auf die Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft übertragen werden. Das ist ebenfalls aus den genannten Gründen gut so.
Ein Hinweis ist allerdings erforderlich, ohne dem Parlament vorgreifen zu wollen: Auch wenn wir dieses Gesetz nach einer Ausschussberatung möglichst zeitnah hier im Hohen Haus abschließend beraten und auch hoffentlich verabschieden werden, so führt diese Maßnahme nicht unmittelbar zu einer
Steigerung der Bezüge der Beschäftigten an den Schulen in freier Trägerschaft, denn konkret bedeutet das, wir als Land statten die Träger der Schulen in freier Trägerschaft mit Finanzmitteln aus, mit denen sie dann ihre Beschäftigten entlohnen und später auch die Gehälter anheben können. Sie sind jedoch nicht zwingend daran gebunden, sondern können das Geld auch für anderweitige Ausgaben im Personal- und Sachkostenbereich verwenden. Das muss man der Wahrheit entsprechend erwähnen.
Daher möchte ich auch schon heute an die Träger appellieren, den Sinn und Zweck dieser Gesetzesänderung, wenn sie kommt, wie wir glauben und hoffen, nicht zu konterkarieren, sondern perspektivisch die Gehälter der Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer wirklich entsprechend anzuheben,
wenn die dafür zusätzlichen Finanzmittel, also die Schülerkostenjahresbeiträge, für die Grundschule erhöht werden. Das ist gerecht und dafür steht eben diese Regierungskoalition.
Genau deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Bitte: Unterstützen Sie uns bei der Anhebung der Lehrer- und Lehrerinnenbesoldung an den freien Schulen und schaffen Sie mit uns gemeinsam die notwendigen Rahmenbedingungen dafür! Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann stelle ich fest, dass Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt ist. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das ist die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Damit ist die Ausschussüberweisung, wenn ich das hier oben richtig sehe von der Anwesenheit her, abgelehnt. Wird Zählen gewünscht oder stimmen Sie mit mir überein? Dann ist die Überweisung also abgelehnt. Ich schließe damit die Beratung zum Gesetzentwurf für heute und schließe den Tagesordnungspunkt.
Wir gehen in die Lüftungspause bis 11.25 Uhr. Danach werde ich den Tagesordnungspunkt 18 aufrufen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen. Den Gong habe ich bereits zweimal getätigt. Wir setzen die Beratung fort. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18
Thüringer Landschaften erhalten, ländlichen Raum stärken: Für eine ausgeglichene Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in Thüringen Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/3585 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer und Naturfreunde am Livestream! Die Landesregierung verfolgt gegenwärtig die Ausweisung von Schutzgebieten mit dem Fokus der Ausweisung von Naturschutzgebieten, so in der Südharzer Gipskarstlandschaft. Im Jahr 2009 wurde zuletzt ein Landschaftsschutzgebiet in Thüringen im Obereichsfeld ausgewiesen. Im Vergleich zu anderen Bundesländern erfolgt die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nur zögerlich. Bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten existiert seitens der Landesregierung ein Konzept der Priorisierung, welches ebenso auf Landschaftsschutzgebiete anzuwenden ist. Die beteiligten Behörden sind dabei zur Begutachtung und Verwaltung der Natur- und Landschaftsschutzgebiete auf eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung angewiesen. Die Zusammenarbeit der Behörden und der beteiligten Ebenen ist zu verbessern und bereits vorliegende Gutachten sind bei der Planung zu berücksichtigen.
Wir konstatieren, dass Thüringen aufgrund seiner ländlichen, forstlichen und kulturellen Struktur gute Bedingungen für die Ausweisung von Naturund Landschaftsschutzgebieten, für intakte Ökosysteme und einzigartige Landschaftsprägungen bietet, dass eine Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten der Stärkung des ländlichen Raums und der Lebensqualität dient, dass die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten gleichermaßen durch ein ausgewogenes und effektives Ausweisungskonzept verfolgt werden sollte, dass die beteiligten Behörden über eine
angemessene personelle und finanzielle Ausstattung verfügen müssen, dass Gutachten zur Ausweisung durch Externe transparent durchzuführen sind, dass die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten in enger Abstimmung mit Land- und Forstwirtschaft sowie den Kommunen erfolgen muss, dass Ausweisungen die Möglichkeit der touristischen Förderung in der Region bieten und dass die Interessen der Bürger vor Ort bei der Planung von Ausweisungen angemessen berücksichtigt werden müssen. Weiteres in der Debatte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, beim vorliegenden Antrag kann man sich schon die Frage stellen, warum er überhaupt geschrieben wurde.
Die AfD fordert eine gleichwertige Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten. Sie geben aber an keiner Stelle an, welche Ziele Sie mit dieser Forderung erreichen wollen. Wenn es Ihnen um konkrete Verbesserungen gehen würde, dann hätten Sie darlegen sollen, welche Schutzzwecke denn mit der priorisierten Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten erreicht werden sollen. Diese Feststellung aber bleiben Sie schuldig.
Am Beginn einer Schutzgebietsausweisung muss die Frage nach den Schutzzielen und den Schutzzwecken stehen und wie diese durch den Naturund Landschaftsschutz bestmöglich erreicht werden können.
Das Thüringer Umweltministerium hat im Umweltausschuss ausführlich dargelegt, dass aufgrund der begrenzten personellen Kapazitäten in der Arbeitsplanung der oberen Naturschutzbehörde eine Priorisierung zugunsten von Naturschutzgebieten vorgenommen wurde. Mit der aktuellen Personalausstattung ist es eben nur machbar, eine bestimmte Zahl von Schutzgebieten jährlich auszuweisen. Unter diesen Rahmenbedingungen ist es absolut
Denn entscheidend für die Priorisierung bei Schutzgebietsausweisung ist der Grad der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit. Da Naturschutzgebiete gegenüber Landschaftsschutzgebieten einen höheren Schutzstatus haben, ist die vorrangige Bearbeitung von Naturschutzgebieten unter fachlichen Gesichtspunkten absolut sinnvoll.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass Thüringen beim Anteil von Landschaftsschutzgebieten an der Landesfläche bereits einen Platz entsprechend des Bundesdurchschnitts einnimmt. In Thüringen sind das ca. 24 Prozent, im Bundesschnitt 26. In unserem Nachbarland Hessen sind es beispielsweise nur 10,2 Prozent.
An dieser Stelle möchte ich auch daran erinnern, dass Thüringen in den letzten Jahren beispielsweise mit Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument oder mit dem Aufbau der Natura-2000-Stationen vorbildliche Initiativen ergriffen hat. Das schließt nicht aus, dass auch die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten zukünftig wieder stärker in den Blick genommen werden kann. Aktuell liegt die Priorität aber auf Naturschutzgebieten.
Es ist kaum anzunehmen, dass die Frage nach dem ausgewogenen Verhältnis bei der Ausweisung von Landschafts- und Naturschutzgebieten für die Antragstellung der AfD maßgebend war. Es ist eher zu vermuten, dass die rechtsextreme Fraktion mit einem vermeintlich naturschutzfreundlichen Antrag nur ihre ansonsten eklatanten umweltpolitischen Defizite überdecken will.
Denn eine Partei, die wie die AfD die Klimakrise leugnet, aber sich gleichzeitig als eine Vertreterin von Naturschutzinteressen aufspielen will, ist unglaubwürdig.
statt des Ausbaus der erneuerbaren Energien lieber den Irrweg der Nutzung der Atomkraft weitergehen möchte, ist keine glaubwürdige Vertreterin für Umweltschutzanliegen. Und eine Partei, die wie die AfD Umwelt- und Naturschutzthemen immer nur dann aufruft, wenn sie diese gleichzeitig auch für
ihre Heimatschutzdebatten missbrauchen kann, ist auch keine glaubwürdige Vertreterin für die Anliegen des Landschaftsschutzes.
Das Motiv für den Antrag dürfte hingegen ziemlich sicher in Ihrer grundsätzlichen Ablehnung der erneuerbaren Energien zu finden sein. Es darf davon ausgegangen werden, dass die AfD in der Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten nicht mehr als ein zusätzliches Verhinderungsinstrument gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien sieht.
Die Verwirklichung dieser Absicht dürfte in Zukunft allerdings schwieriger werden. Denn im vergangenen November hat das Verwaltungsgericht Gera den Sachlichen Teilplan Windenergie des Regionalplans Ostthüringen für unwirksam erklärt. Dabei ist das Urteil hinsichtlich der Landschaftsschutzgebiete sehr interessant. Das Gericht stellt fest, dass die Landschaftsschutzgebiete bei der Erstellung des Regionalplans nicht pauschal für die Nutzung der Windenergie hätten ausgeschlossen werden dürfen. Den wiederholten Versuch der AfD, Naturund Klimaschutz gegeneinander auszuspielen, weisen wir deutlich zurück. Denn nur durch den naturverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien kann die Klimakrise eingegrenzt werden. Die Eingrenzung der Klimakrise ist die Voraussetzung schlechthin für den Erhalt der Artenvielfalt.
Ohne wirksamen Klimaschutz werden sich viele Gebiete in Thüringen bis Ende dieses Jahrhunderts dramatisch ändern. Ein Blick auf die braunen Hänge des Harzes zeigt bereits heute deutlich, was droht. Den vorliegenden Antrag lehnen wir daher aufgrund fehlender Fachlichkeit und aufgrund fehlender Sinnhaftigkeit eindeutig ab.