In einem Entschließungsantrag nämlich zum Gesetz damals haben wir im Dezember 2020 beschlossen, dass die Einführung der Besoldungsgruppe A13 – und um die geht es ja für die staatlichen Lehrkräfte – an den Grundschulen zum 01.08.2021 auch für die freien Schulen nachvollzogen werden soll. Wir haben lange für die Angleichung der Lehrerinnengehälter im staatlichen Schulbereich gestritten. Uns hat sich nie erschlossen, wieso Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer im Vergleich zu anderen Lehrkräften schlechter verdienen sollten. Das wollten Sie ja immer, Herr Tischner, das war Ihnen ja lange wichtig. Dann haben Sie das irgendwann aufgegeben. Schließlich ist der professionelle Anspruch mindestens genauso hoch.
Genau die Angleichung der Lehrerinnengehälter soll nun endlich auch an den freien Schulen nachvollzogen werden. Dazu ist es erforderlich, dass wir zum 1. Januar 2022, also rückwirkend, tatsächlich auch die Schülerkostenjahresbeiträge für die Grundschulen anpassen. Damit erhalten die freien Schulen zielgenau eine verbesserte Finanzhilfe und können verlässlich planen.
Ich sage es auch noch mal genau in Zahlen: Nach unseren Berechnungen, die auf die offiziellen Schülerinnenbesuchszahlen zurückgehen, werden die um 372 Euro angehobenen Finanzhilfesätze für etwa 6.300 Schülerinnen und Schüler, die die Grundschulen besuchen, greifen, was Gesamtkosten für das Land von 2,4 Millionen Euro bedeutet. Und das war im Haushalt mit Ihnen eben leider so einfach auch nicht möglich.
Viele freie Schulträger haben übrigens bereits die Bezahlung der Grundschullehrkräfte, die übrigens auch an Gemeinschaftsschulen tätig sind, verbessert und sind quasi in Erwartung der nun erfolgenden Änderung in Vorkasse gegangen, so beispielsweise die Evangelische Schulstiftung. Die geänderten Finanzhilfesätze werden also nun alle Schulträger in die Lage versetzen, die Angleichung der Gehälter auch tatsächlich vorzunehmen und nicht länger aus ihren eigenen Ressourcen stemmen zu müssen.
Gemeinsam mit den von uns 2020 vereinbarten Verbesserungen der Finanzhilfe – ich will sie noch mal kurz nennen: es waren plus 33 Millionen Euro, mehr Planungssicherheit durch transparente Dynamisierung, die ist nämlich enthalten, 30 Euro Schulbudget – sehen wir damit für die freien Schulen tatsächlich eine gute – ich sage mal – Ausrüstung, um für die bildungspolitischen Aufgaben – ich nenne die Stichworte „Digitalisierung“, „Fachkräftemangel“, aber auch „Integration von Geflüchteten“, was sie ja auch tatsächlich vorbildlich leisten – tatsächlich gerüstet zu sein. Eine Überweisung des Gesetzentwurfs an den Bildungsausschuss – das muss ich einfach noch mal so deutlich sagen – sehen wir aus zeitlichen und inhaltlichen Gründen als nicht zwingend notwendig an, denn wir haben selbstverständlich mit der Landesarbeitsgemeinschaft freie Schulen über diesen Gesetzentwurf sehr genau gesprochen und sie wollen diese Anpassung genauso, sie warten dringend darauf. Jetzt eine Schleife zu drehen bedient nur Eitelkeiten und das können wir uns eigentlich nicht leisten.
Die Änderung ist im Vorfeld mit allen freien Schulträgern intensiv diskutiert und abgestimmt worden und daher sind auch keine Änderungen substanzieller Art zu erwarten. In diesem Sinne hoffen wir auf ein tatsächlich sehr schnelles und zügiges Verfahren und sollten einfach mal die Eitelkeiten zurückstellen. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen hier im Hohen Haus, das ist jetzt wieder mal so eine schwierige Situation. Eigentlich wollen die demokratischen Fraktionen alle dasselbe, aber da springt einer auf und sagt: Solange ich nicht hier noch mal meine besondere Rolle gespielt habe, weil ich eben – wie Frau Kollegin Rothe-Beinlich eben schon erwähnt hat – nicht mit auf dem Gesetzesvorschlag stehe – was noch nicht mal böser Wille ist, sondern es einfach einer Systematik unterliegt –, gibt es hier kein verkürztes Verfahren.
Tatsächlich ist es so, dass die freien Schulen erst mit Rot-Rot-Grün Planungssicherheit erhalten haben. Vor 2014 hat der CDU-Finanzminister Dr. Voß den Bildungsminister Christoph Matschie genötigt, bei den freien Schulen massive Kürzungen vorzunehmen. Die freien Schulen sind mit Unterstützung unseres Koalitionspartners Bündnis 90/Die Grünen vor das Landesverfassungsgericht gezogen, haben das beklagt, das Land hat verloren. Wir haben als eines der ersten Gesetze die Verbesserung der Finanzierung der freien Schulen geregelt. Wir haben da im Jahr 2020 – das ist deutschlandweit einmalig – mit einer Tarifklausel bei der Finanzierung und Berechnung noch mal nachgesteuert – auch da Verlässlichkeit im Gesetz für die Träger, das hat uns nämlich das Landesverfassungsgericht aufgegeben: Alles Wesentliche – Wesentlichkeitsklausel – muss im Gesetz stehen, Tarifklausel im Gesetz. In § 18 Abs. 4 ist das zu finden, und zwar angelehnt an den TV-L 80 Prozent. Nun ist aber eine Systematik – da muss man sich ein bisschen im Beamten- und im Tarifrecht auskennen – einer Tarifklausel nicht mit einer Systematik gleichzusetzen, wenn wir ein Beamtengesetz oder ein Besoldungsgesetz neu regeln. Da gibt es zwar eine sogenannte Parallelverweisung E13/A13, die aber nicht zwingend für dieses Gesetz anzuwenden ist. Wie Kollegin Rothe-Beinlich schon ausgeführt hat, ist es hier nicht der Einzelfall. Den Einzelfall haben wir schon oft genug im Bildungsausschuss gehabt, wo einzelne freie Träger für einzelne Schulen einen besonderen Finanzhilfebedarf ausgewiesen haben oder geltend gemacht haben. Dem haben wir nach intensiver Diskussion im Bildungsausschuss auch entsprochen. Genau dafür ist dieser Verweis in § 18 auch da. Hier geht es aber um eine grundsätzliche Regelung. Diese grundsätzliche Regelung
Ich will noch mal den eigentlichen Hintergrund für die A13/E13 sowohl für die Grundschullehrkräfte an den staatlichen Schulen – da sind Grundschulen und die Gemeinschaftsschulen angesprochen, im Übrigen auch bei den freien Schulen – als auch bei den freien Schulen erklären. Das ist nämlich für uns ein wesentlicher Bereich, dass wir sagen, für uns ist die Arbeit der Lehrkraft nicht abhängig von der Größe der Kinder. Man kann es auch anders sagen: Auf den Anfang kommt es an. In der Grundschule, im Primarbereich werden die Grundlagen – eigentlich ja schon im Kindergarten, Kollege Reinhardt,
von daher müssen wir uns auch noch mal darüber unterhalten, wie wir die Erzieherinnen und Erzieher an den Kindertagesstätten, an den Kindergärten noch einmal aufwerten –,
aber spätestens im Primarbereich, an den Grundschulen heißt es, dass dort die Grundlagen dafür gelegt werden – und in Thüringen werden sie sehr gut gelegt von unseren Grundschulpädagoginnen und ‑pädagogen –, welchen Bildungsweg die Kinder gehen, natürlich auch mit Unterstützung der Eltern usw. usf. Hier gleiche Bezahlung für alle Lehrkräfte, egal ob sie an der Berufsschule, am Gymnasium, an der Regelschule oder eben an der Grundschule arbeiten, das ist Herzensanliegen von Rot-Rot-Grün. Das haben wir erreicht, da sind wir eines der wenigen Bundesländer – sieben Bundesländer sind es, die das erreicht haben. Das mag die CDU ja richtig stören – wenn man für ein Trennschulsystem, also für ein gegliedertes Schulsystem, ist ja sowieso –, aber nur durch Rot-Rot-Grün ist diese Entwicklung gekommen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wer hat denn den ersten Gesetzentwurf vorgelegt 2020? Ihr habt doch nicht mal einen Antrag hingekriegt!)
Nur durch Rot-Rot-Grün ist die gleiche Bezahlung aller Lehrämter per Gesetz gekommen. Dass wir das jetzt für die freien Schulen nachvollziehen, und zwar nach unserem Verständnis möglichst in einem kurzen Verfahren – wir hätten heute die erste und zweite Lesung machen können –, das ist an der CDU gescheitert.
Wenn die freien Schulen dadurch in Planungsunsicherheit geraten, dann liegt es an der CDU, und zwar nur an der CDU. Wir wollen die gleiche Be
zahlung, wir wollen die gleiche Wertschätzung der Arbeit aller Pädagoginnen und Pädagogen, schulartenunabhängig und auch trägerunabhängig. Das drückt sich damit aus. Dass man das noch mal über eine Extraschleife in den Bildungsausschuss schickt und jetzt schon ankündigt, wir haben da aber noch Bedingungen zu stellen, da sage ich uns – Kollege Hey, wie sagst du immer? –: Vorsicht beim Betreten der Bahnsteigkante! Das wird schwierig. Denn es war dieselbe Fraktion, die uns mit 330 Millionen Euro Globale Minderausgabe im Haushalt einen Riesenbrocken reingelegt hat,
wo wir heute noch nicht wissen, wo die Ministerien heute noch nicht wissen, wie sie es denn eigentlich schaffen können. Die 2,4 Millionen Euro müssen auch erst noch erwirtschaftet werden. Wenn jetzt die CDU möglicherweise der Meinung ist, dass sie noch mal was draufsatteln kann, weil sie ja auch irgendwie glänzen will, da sage ich, da möchte ich von der CDU genau wissen, wo das Geld herkommen soll. Vielen Dank, meine Damen und Herren, auch wir werden notgedrungenerweise einer Überweisung an den Bildungsausschuss zustimmen. Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Tischner, bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die letzten beiden Reden haben mich dann doch noch einmal nach vorn getrieben, um auch für die Vertreter der freien Schulen, die uns zuhören, noch einmal so ein paar Legenden beiseite zu wischen. Ich glaube, das Wichtigste, was dieses demokratische Haus leisten muss, ist, dass wir demokratische Gepflogenheiten auch als solche anerkennen. Und die demokratischen Gepflogenheiten sind nun mal, dass man miteinander hier im Haus redet, dass man keine Hinterzimmergespräche mit ausgewählten Trägern oder mit einigen Trägern führt, sondern dass man gemeinsam in den zuständigen Ausschüssen
demokratisch diskutiert. Wir haben hier ein Gesetzgebungsverfahren, ich habe vorhin ausgeführt, Frau Rothe-Beinlich, Herr Wolf, dass wir gemeinsam eigentlich vor einem Jahr beschlossen haben, dass genau das geregelt ist, was heute noch mal
nachträglich geregelt werden soll. Ich habe dazu auch noch mal den Entschließungsantrag ausgeführt, wo eben der Einzelfall bei uns durch den Landtagsbeschluss definiert worden ist. Wenn die Regierung damals Probleme gesehen hätte – das war doch meine Argumentation vor einer Viertelstunde –, dann hätte sie es ja auch anzeigen können. Das jetzt hier als parteipolitische Diskrepanzen aufzuspielen, ist aus unserer Sicht unwürdig. Es gibt die große Einigkeit, dass wir das natürlich vollziehen wollen, dass auch rückwirkend das Geld kommt für die Lehrer, aber wie in jeder Schule, es wird miteinander geredet und nicht übereinander geredet.
Und eins als Letztes noch, Herr Wolf, weil Sie sagen, wir hätten das alles viel schneller machen können: Einen Antrag Ihrer Fraktion, der Fraktion der SPD oder der Grünen auf ein verkürztes Verfahren hat dieser Landtag nie in diesem Fall erlebt. Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich muss hier dann doch mal der Legendenbildung ein bisschen vorbeugen. Herr Tischner, wir haben – alle demokratischen Fraktionen – zusammen mit der Landesarbeitsgemeinschaft freier Schulen hier im Hause zusammengesessen und stehen im Wort, zügig diese Angleichung zu machen. Wir stehen bei denen im Wort. Sie waren dabei.
Wir haben gesagt, das ist eine kleine Änderung, und das werden wir auf jeden Fall vollziehen. Wenn Sie das jetzt als Hinterzimmergespräche diskreditieren, Herr Tischner, dann sollten wir uns überlegen,
wie sicher und wie glaubwürdig Ihre Äußerungen dort sind. Denn Sie waren da, Frau Baum war da, die Koalitionsfraktionen und die LAG waren da, das sind doch keine Hinterzimmergespräche.
hen im Wort! Noch mal! Und was Sie jetzt machen, Sie wollen noch dieses und jenes und das da noch mit regeln – wir können über alles reden, aber diese Änderung ist eine singuläre, herausgelöste Änderung, die wir den Menschen, den Lehrkräften dort zugesagt haben. Alles Weitere werden wir im weiteren Verfahren lösen. Aber dieser Gesetzentwurf ist nur dafür da. Wir werden – und dazu haben die anderen Redner der Koalition schon etwas gesagt – sehr genau aufpassen,
dass Sie nicht auf dem Rücken der Lehrkräfte der freien Schulen Ihre parteipolitischen Ränkespiele treiben. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen kann ich nicht sehen. Dann hat die Landesregierung um das Wort gebeten. Herr Staatssekretär Prof. Speitkamp, Sie haben das Wort. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie, dass ich mich zunächst für das Ministerium bei den regierungstragenden Fraktionen bedanke, dass sie diesen Gesetzentwurf eingebracht haben, denn der Gesetzentwurf ist für uns sehr wichtig. Es geht hier um Gerechtigkeit, es geht um die Förderung der Attraktivität des Lehrerberufs in der Primarstufe. Beide Themen sind zentral für uns, und dafür sollten und müssen wir alles tun.
Bereits zum 1. August vergangenen Jahres haben wir die Besoldung der Grundschullehrerinnen und ‑lehrer im staatlichen Bereich in Thüringen auf die A13 angehoben. Für die Unterstützung des Parlaments bei diesem Kernanliegen möchten wir uns ausdrücklich noch einmal bedanken. Nun soll mithilfe dieses neuen Gesetzentwurfs diese Bestimmung auf die Kolleginnen und Kollegen im Bereich der Schulen in freier Trägerschaft übertragen werden. Das ist ebenfalls aus den genannten Gründen gut so.