Der nächste Punkt – § 126. Da verweisen Sie in der Begründung auf positive Erfahrungen, die vorliegen würden. Ich will gar nicht zurückweisen, dass es diese positiven Erfahrungen gibt. Selbstverständlich ist es so. Der Ältestenrat – ich habe es vorhin noch mal kontrolliert – hat in der Tat in dieser Legislaturperiode – was, das werden Sie besser wissen als ich, Herr Kollege Blechschmidt, ein Novum sein dürfte, davon würde ich ausgehen – fast so oft getagt wie der Landtag selbst – 74 Mal bisher. Ein Großteil dieser Sitzungen fand in Videokonferenzen statt. Wir haben seit einigen Monaten auch des Öfteren Sitzungen der Ausschüsse per Videokonferenz, es werden Mitarbeiter der Verwaltung zugeschaltet, es werden Abgeordnete zugeschaltet und es gibt – wie gesagt – auch durchaus positive Erfahrungen, das will ich gar nicht zurückweisen.
Unser Problem mit dieser Begründung und auch mit der Behauptung, es gäbe positive Erfahrungen, ist, dass eben die negativen Erfahrungen nicht in ausreichendem Maße beleuchtet werden. Wir wis
sen alle, welche technischen Schwierigkeiten diese elektronische Durchführung der Sitzung mit sich bringt. Es wird durchaus nicht zu Unrecht darauf hingewiesen – das wurde am anderen Ort auch getan –, dass man die Frage der Technik getrennt beraten oder diskutieren müsste, die Frage der Schaffung der Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Sitzungen per Videokonferenz. An diesem Argument ist sicherlich etwas dran. Nur verkennt dieses Argument aus meiner/unserer Sicht die Tatsache, dass die Reihenfolge dann entsprechend auch anders sein müsste. Es muss zuerst die Voraussetzung eines funktionierenden Systems geschaffen werden. Es muss ein funktionierendes System da sein, um uns dann zu erlauben, hier die Rechtsgrundlage zu schaffen, um die Sitzungen durchzuführen. Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Landtags ist es sicherlich wichtig, dass wir diese Möglichkeit haben. Aber was Sie hier mit der Änderung des § 126 der Geschäftsordnung tun, ist, Sie entfernen die bisherigen Tatbestandsvoraussetzungen oder die Notwendigkeit der Kontrolle dieser Tatbestandsvoraussetzungen für die Durchführung der Sitzungen in elektronischer Form, und das scheint das aus unserer Sicht aufgrund der vorliegenden negativen Erfahrungen, die es durchaus gibt, mit dem System der Videokonferenzen in ungebührlichem Maße auszublenden. Ich habe bei anderen Diskussionen zur Geschäftsordnung schon darauf hingewiesen, es kommt bedauerlicherweise immer noch sehr oft vor, insbesondere bei Ältestenratssitzungen, vielleicht aufgrund der Anzahl der zugeschalteten Personen, dass es zu Störungen kommt. Es war auch schon während der Abstimmung der Fall, dass die Verbindung gestört war, dass Stimmen der Fraktionen entsprechend nicht zur Kenntnis gegeben werden konnten. Es ist auch bei Ausschusssitzungen schon eingetreten, dass wir bereits zwei tagende Ausschüsse hier im Landtag hatten. Ein dritter Ausschuss hat auch getagt, wollte die Öffentlichkeit herstellen. Das war leider nicht möglich, weil nur zwei Livestreams gleichzeitig ermöglicht wurden. Die Öffentlichkeit musste hier über einen Saal im Landtag hergestellt werden. Es waren dann in der gleichen Sitzung Mitarbeiter der Verwaltung zugeschaltet, die für die Ausschussmitglieder – ich beziehe mich hier auf den Haushaltsausschuss in der vergangenen Haushaltssitzung – leider in ihren Ausführungen nicht zu verstehen waren.
Insofern ist viel Sinnvolles in dieser Änderung, das will ich gar nicht abstreiten, aber es werden aus unserer Sicht die negativen Aspekte der Sitzung per Videokonferenz außer Acht gelassen und die Reihenfolge müsste eine andere sein. Es muss zuerst ein zuverlässiges System, und zwar ein immer
zuverlässiges System, vorhanden sein, ehe wir uns hier die Möglichkeit schaffen, immer darauf zurückzugreifen, ohne dass es wirklich sehr konkrete Tatbestandsvoraussetzungen gibt und einfach nur eine Mehrheitsentscheidung im Ältestenrat dafür notwendig wäre.
Insofern nehmen Sie bitte unsere Bedenken diesbezüglich zur Kenntnis. Das ist auch der Gegenstand meiner Rede. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Das Wort erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich – zieht zurück. Dann für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Lehmann – zieht zurück. Dann habe ich für die Gruppe der FDP Herrn Abgeordneten Kemmerich, der nicht im Saal ist. Gibt es weitere Wortmeldungen von Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich: Wünscht die Landesregierung das Wort? Das kann ich ebenfalls nicht erkennen.
Ausschussüberweisung habe ich nicht gehört. Gibt es einen Antrag auf Ausschussüberweisung? Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/5130 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und von zwei fraktionslosen Abgeordneten. Wer ist dagegen? Das kann ich nicht erkennen. Die Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktion der AfD und ein fraktionsloser Abgeordneter, Herr Schütze. Damit ist der Antrag angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4320 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/5058 -
Das Wort erhält Herr Abgeordneter Bilay aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können der Beschlussempfehlung entnehmen, wie umfangreich sich der Innen- und Kommunalausschuss mit der Thematik befasst hat. Wir haben nicht nur mehrere Sitzungen und Beratungen zu der Angelegenheit, sondern auch eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Da will ich insbesondere darauf verweisen, dass der Dank des Ausschusses dem Gemeinde- und Städtebund gilt, der in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen hat, dass der vorgeschlagene Text für den Gesetzentwurf gegebenenfalls zu Komplikationen auf kommunaler Ebene führen würde und auch die Kommunen gegebenenfalls überfordern könnte. Deswegen hatten wir in Rücksprache auch mit dem zuständigen Ministerium eine Änderung des Gesetzestextes vorgeschlagen. Das finden Sie in der Beschlussempfehlung entsprechend enthalten. Sofern Sie dieser Beschlussempfehlung zustimmen, empfehlen wir auch die Annahme des entsprechenden Gesetzes. Vielen Dank.
Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat Herr Abgeordneter Sesselmann für die Fraktion der AfD.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, wir wollen hierzu nur kurz vortragen. Herr Bilay hat schon auf die Wichtigkeit hingewiesen, dass das Bundesmeldegesetz, was 2015 eingeführt worden ist, wo die Gesetzgebungskompetenz von der konkurrierenden Gesetzgebung auf die ausschließliche Gesetzgebung des Bundes übergegangen ist, letzten Endes hier umgesetzt werden muss im sogenannten Thüringer Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz.
Im Wesentlichen gibt es aus unserer Sicht Einwände, da beispielsweise der Verweis in § 5 Abs. 2 hier mit einer neu eingeführten Nummer 3, nämlich die automatisierte Prüfung nach § 39a Abs. 1 BMG usw. usf., an sich nicht greift, weil dieser § 39a in dieser Fassung des Bundesinnenministeriums nicht enthalten ist. Also hier könnte ein Fehler bei der entsprechenden Zitierung liegen. Ich bitte dies vielleicht noch mal nachzuprüfen. Ich habe diesbezüg
lich auch noch mal mit der Frau Staatssekretärin gesprochen. Wir haben auch ein weiteres Problem gesehen. Das ist bei § 6, und zwar hier in Absatz 1. Da ist ein Verweis auf § 13 Abs. 1 und 2 Satz 4 Nr. 3 BMG. Diese Nummer 3 des Bundesmeldegesetzes, die gibt es nicht. Also hier könnte auch ein Fehler bestehen.
Insgesamt ist es aus unserer Sicht relativ schnell gestrickt worden und hier müssen wir darauf drängen, dass entsprechende Korrekturen vorgenommen werden, es sei denn, ich habe eine alte Gesetzeslage, was ich nicht glaube, weil ich den Ausdruck gestern aus dem Internet direkt von der Seite des Bundesministeriums des Innern geholt habe.
Wir haben auch ein Problem mit der Verweisung in Absatz 4. Der Gemeinde- und Städtebund hat hier um Korrektur gebeten. Die aktuelle Verweisung enthält nicht mehr den Verweis auf Artikel 12 der Datenschutz-Grundverordnung, sondern nur noch den allgemeinen Hinweis auf Kapitel 3. Wir meinen, dass hier möglicherweise auch das Zitiergebot verletzt worden ist.
Aus diesem Grunde können wir, wie das auch unsere Bundestagsfraktion zur Frage des Bundesmeldegesetzes gemacht hat, uns dem hier nur enthalten, der Ausführung des Bundesmeldegesetzes, weil hier aus unserer Sicht noch eklatante Fehler bestehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Das Wort erhält für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Müller. Nein, zieht zurück. Dann für die CDU-Fraktion – hat auch zurückgezogen. Moment. Dann bleibt für die Gruppe der FDP Herr Abgeordneter Bergner.
Wird auch zurückgezogen. Dann frage ich: Gibt es Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das ist auch nicht der Fall.
Dann darf ich zu den Abstimmungen kommen, zunächst über die Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses in der Drucksache 7/5058. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der Fraktion der CDU. Die Gegenstimmen? Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? Bei den Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD und der
Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/4320 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, der Gruppe der FDP und der CDU-Fraktion. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das kann ich nicht sehen. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD und der drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. Es stehen die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD, die Gruppe der FDP und die Fraktion der CDU. Das Erheben, wer gegen den Gesetzentwurf ist. Kann ich niemanden sehen. Und nun bitte das Erheben der Stimmen für die Stimmenthaltung. Es steht die Fraktion der AfD und es stehen die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mehrheitlich angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/4759 -
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache. Das Wort hat zunächst für die CDU-Fraktion Herr Abgeordneter Tischner. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Staatssekretär, willkommen in unserem Rund! Ich sage es mal so: Bei uns im Bildungsbereich geht es rau, aber herzlich zu. Und in dem Sinne auf eine gute Zusammenarbeit!
ginnen, mit einem Dank an die freien Schulen, die auch in den vergangenen zwei Jahren unheimlich viel geleistet haben, denen im Rahmen der Pandemie viel abverlangt worden ist und die mit vielen pragmatischen Wegen im Interesse der Bildung unserer Kinder diesen Weg mit uns gegangen sind. Ich möchte im Namen meiner Fraktion danken, dass sie, die freien Schulen, auch immer wieder einen unverzichtbaren Beitrag leisten für die Integration und die Inklusion von Kindern mit Förderbedarf oder auch mit Flüchtlingshintergrund. Vielfach weisen die freien Schulen und ihre lokalen Netzwerke für unsere Schulen im staatlichen Bereich einen Vorbildcharakter auf, weil sie eigenständig und weniger von zentralistischen Vorgaben geprägt schülerorientiert agieren können.
Der vorliegende Gesetzentwurf von Linken, SPD und Grünen kommt mit einem Selbstverständnis daher, das in der Tat kein Selbstverständnis ist. Ich möchte noch einmal an die letzte Novelle des Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft erinnern. Meine Fraktion war es, die mit einem Gesetzentwurf die Dynamisierung der Schülerkostenbeiträge angeregt hatte. Daraufhin war es den Koalitionsfraktionen nicht einmal gelungen, einen eigenen gemeinsamen Entwurf, eine gemeinsame Position hier dem Landtag zu dieser Frage vorzulegen, und es war insbesondere ein unwürdiges Spiel der Fraktion der SPD, wie damals agiert wurde. Umso besser, dass jetzt scheinbar die gemeinsame Position bei den Regierungsfraktionen mehr und mehr reift und sich festigt.
Wir als CDU sind da ganz klar. Es ist keine Konkurrenz, sondern ein gutes Miteinander um beste Bildungsangebote und der Wettbewerb spornt an und holt damit für unsere Schüler das Beste aus der Bildungslandschaft in ihrer Gesamtheit heraus. Nur wer sich messen kann, kann sich auch entwickeln. Es gilt für Schüler wie für die Schulen insgesamt, dass dieses Leistungsprinzip wichtig und notwendig ist.
Wir wissen, dass die Schulen in freier Trägerschaft unverzichtbar für unsere Schullandschaft sind. Sie sind eine Bereicherung. In diesem Sinne haben wir gemeinsam und fraktionsübergreifend schon mit der Novelle im Dezember 2020 eine Benachteiligung in der Finanzierung der freien Schulen gemeinsam ausschließen wollen. Wir haben damals beschlossen – ich zitiere –: „Durch die Novellierung des Besoldungsgesetzes [soll] eine Verbesserung der Bezahlung von beamteten Grundschullehrerinnen und ‑lehrern im staatlichen Schuldienst ab dem 1. August 2021 [erfolgen].“ In der Tat haben Grundschullehrer an staatlichen Schulen eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A13 erfahren. Das ist gut
und richtig. Das haben wir hier im Landtag auch mit einer breiten Mehrheit getragen und beschlossen.
Deshalb ist es aus unserer Sicht, aus Sicht der CDU-Fraktion, heute eigentlich auch entbehrlich, neuere gesetzliche Regelungen auf den Weg zu bringen.
Gleich mit zwei Beschlüssen – Frau Kollegin RotheBeinlich, ich komme dazu gleich – hat der Landtag im Dezember 2020 seinen Willen dokumentiert und rechtliche Regelungen geschaffen, die es aus unserer Sicht ermöglicht hätten, die notwendigen Anpassungen infolge der Besoldungserhöhung im staatlichen Bereich im Einvernehmen mit dem Landtagsausschuss vorzunehmen. Im Gesetz, das wir gemeinsam beschlossen haben, heißt es nämlich in § 18 Abs. 2 Satz 6 – ich zitiere –: „Das Ministerium kann bei einem besonderen öffentlichen Interesse für eine Schulart, eine Schulform, einen Bildungsgang oder eine Fachrichtung im Einzelfall im Einvernehmen mit dem für das Schulwesen zuständigen Landtagsausschuss eine höhere Finanzhilfe vorsehen.“
Im Entschließungsantrag, den wir zu dem Gesetz gemacht haben, in Drucksache 7/2337 bekundet der Landtag ebenfalls mit großer Mehrheit – ich zitiere –: „Der Landtag spricht sich dafür aus, dass die mit der anstehenden Novellierung des Besoldungsgesetzes verbundene Einführung der A13 als Besoldungsgruppe der Grundschullehrerinnen und -lehrer zum 1. August 2021 an staatliche Schulen auch für die betroffenen Schularten, durch das für das Schulwesen zuständige Ministerium mit der Anwendung von § 18 Abs. 2 Satz 6 Thüringer Gesetz über die Schulen in freier Trägerschaft angemessen nachvollzogen werden kann.“ Wenn diese Regelung nun aus Sicht der Landesregierung nicht ausreicht und Sie nun über die rot-rot-grünen Fraktionen eine Nachbesserung bewirken wollen, dann stellt sich uns abermals die Frage: Wo sind eigentlich die Hinweise der Landesregierung in den parlamentarischen Beratungen? Wo zeigt sich der juristische Sachverstand der Exekutive in den Anhörungen dieses Hohen Hauses?
Wiederholt und anhaltend erleben wir, dass nach Gesetzesverkündungen Umsetzungsprobleme durch das Ministerium angezeigt werden und neue Gesetzesanpassungen nötig sind. Ich denke da nicht nur an die freien Schulen, ich denke auch an das aktuell unsägliche Spiel einzelner Fachreferate im Bildungsministerium um das Besoldungsgesetz mit Blick auf die Bereitstellung der Funktionsstellen für unsere Fachleiterinnen und Fachleiter an
den Studienseminaren. Besoldungsgesetz, Sportfördergesetz, Schulgesetz, Erwachsenenbildungsgesetz, freie Schulen – ständig Nachbesserungen und Korrekturen, die wir als Parlament auf Hinweis der Regierung nachträglich vornehmen sollen.
Aus diesen Gründen der zusätzlichen Expertise beantragt meine Fraktion auch die Beratung des Gesetzentwurfs, der nun vorliegt, im Bildungsausschuss. Wir werden uns für ein zügiges Verfahren starkmachen, aber auch für ein gründliches Beteiligungsverfahren aller Träger, die daran teilnehmen wollen. Wir werden es uns nicht nehmen lassen, auch Änderungswünsche zu diesem Gesetzentwurf nochmals vorzulegen und anzuzeigen. Mit Blick auf § 18 Abs. 2 Satz 2 sehen wir schon jetzt – auch die freien Schulen übrigens – Änderungsbedarf. Mit Blick auf die aus der Ukraine kommenden Schüler werden wir die Ressourcen und die Bereitschaft der freien Schulen dringend benötigen.