Protocol of the Session on March 17, 2022

Die nächsten beiden Punkte – II.c und II.d – sind die Forderungen, wegen denen wir als FDP diesem Antrag heute zustimmen werden. Wir brauchen eine landesrechtliche Regelung zur etwaigen Bestandsreglung und Entnahme von Wölfen in Thüringen. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags hat in seinem Gutachten auf Antrag der FDP erläutert, wie dieses Vorhaben rechtssicher zu bewerkstelligen ist. Wer dieses Gutachten aufmerksam gelesen hat, sieht, dass es auch eine schwierige Rechtsmaterie ist. Wir als Liberale befürworten weiterhin die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, kombiniert mit einer entsprechenden Regelung zu einer Schonzeit. Das Thema „Herdenschutz und Auswirkungen auf Weidetierhalter“ wird uns aber – über den heutigen Tag hinaus – noch lange und oft beschäftigen, demnächst übrigens im Rahmen einer Anhörung.

Die FDP stimmt dem Antrag der CDU zu. Wir nehmen aber auch die Bedenken ernst, die aus den Reihen von Jägern kommen, die Sorge davor haben, dass sie bei einer Übernahme in das Jagdrecht haftungsrechtlich den schwarzen Peter haben könnten, nämlich genau dann aufkommen zu müssen, wenn sie eigentlich die Wölfe gar nicht so jagen können, wie es im Sinne des Haftungsrechts möglicherweise notwendig wäre. Auch da werden noch einige Diskussionen notwendig sein, sodass wir an dem Thema auch in Zukunft mit der gebotenen Ernsthaftigkeit und vor allem mit Maß und Mitte dranbleiben. Ich danke Ihnen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Möller von der SPD-Fraktion das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, die AfD strebt eine Überführung des Wolfs vom Naturschutz- in das Jagdrecht an, um eine leichtere Handhabe zum Abschuss des Wolfs herzustellen. Macht das Sinn?

(Unruhe AfD)

Ein Gutachten der Landtagsverwaltung kommt zu folgendem Ergebnis: Eine Überführung des Wolfs in das Jagdrecht ist zwar prinzipiell möglich, aber mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten verbunden und vereinfacht den praktischen Abschuss ganz und gar nicht. Die Europäische Fauna-Flo

ra-Habitat-Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz definieren den Wolf als geschützte Art mit der Folge, dass alle den Wolf betreffenden Maßnahmen auf die Schaffung eines günstigen Erhaltungszustands – so heißt es – der Population ausgerichtet sein müssen und die Entnahme von Wölfen höchstens eine Einzelfallentscheidung sein kann, die von den zuständigen Naturschutzbehörden nach Abwägung milderer Alternativen getroffen werden kann. Hier steht weitgehend die Ausschöpfung von Alternativen im Vordergrund wie zum Beispiel Schutzzäune oder Verscheuchung von Wölfen. Eine Überführung des Wolfs in das Jagdrecht führt nicht dazu, dass er nach Schafsrissen oder Angriffen gegen Menschen einfacher geschossen werden kann. Sie würde den Wolf zwar formal als Wild kennzeichnen, jedoch müsste er mit Blick auf die naturschutzrechtlichen Vorgaben einer ganzjährigen Schonzeit unterstehen, sodass auch dann eine Entnahme von Wölfen weiterhin nur in Ausnahmefällen stattfinden könnte. Hier zeigt sich aus meiner Sicht der inhaltslose Populismus der AfD, eine Lösung zu suggerieren, ohne dass es tatsächlich eine gibt.

Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein Wort zu diesem Tagesordnungspunkt verlieren: Der federführende Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat eine Beschlussempfehlung ausgesprochen. Diese ist aus unserer Sicht der Sache dienlich und wird von uns unterstützt. Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Hoffman von der AfD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen und liebe Zuschauer am Livestream, vor fast genau zwei Jahren haben wir den Antrag „Die Ausbreitung des Wolfes in Thüringen in geregelte Bahnen lenken“ in den Landtag eingebracht. Nach einem Umweg über den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten lag er schließlich im Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz vor. Nun haben wir schon gehört, dass der Ausschuss mehrheitlich die Ablehnung des Antrags empfiehlt.

Ich erlaube mir an dieser Stelle zu formulieren, was abgelehnt wird, hier in Punkt I unseres Antrags, ich zitiere: „Der Landtag stellt fest, dass sich der Wolf als Tierart im Freistaat Thüringen und in weiten Teilen des Bundesgebiets angesiedelt hat und sich weiterhin ausbreiten wird. Der Landtag erkennt die

(Abg. Bergner)

damit einhergehenden Sorgen der Thüringer Bevölkerung und besonders der Weide- und Nutztierhalter an, deren Berechtigung umso größer ist, als einzelne Wölfe oder sogar ganze Rudel ihre Scheu vor Menschen, Siedlungen sowie Nutz- und Haustieren verlieren können. Der Landtag befürchtet eine weiter schwindende Zustimmung gegenüber dem Wolf seitens der Thüringer Bevölkerung namentlich im ländlichen Raum und besonders seitens der Weidetierhalter, sollten nicht zügig alle erforderlichen Schritte eingeleitet werden, um die Sicherheit der Menschen und den Fortbestand der Weide- und Nutztierhaltung zu gewährleisten. Der Schutz von Haus- und Nutztieren hat Vorrang vor einer Ausbreitung des Raubtiers Wolf.“

Der Wolf ist zurück und tut das, was ein Raubtier so tut, und das bereitet den Tierhaltern Probleme, das kann niemand leugnen. Wie man damit nun umgeht, darin weichen die Meinungen voneinander ab. Wir vertreten die Forderung, dass es einer Kontrolle in Form einer Verordnung zum Wolfsmanagement bedarf, ohne den Erhaltungszustand zu gefährden,

(Beifall AfD)

um unter anderem Sicherheit für alle Seiten zu schaffen, auch für die Seite des Naturschutzes, denn es soll ein günstiger Erhaltungszustand erhalten werden. Ein stichhaltiges Argument gegen eine erste Forderung unseres Antrags war das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags, das zu dem Schluss kommt, der Wolf kann nicht ins Bundesjagdrecht überführt werden. Der Wolf hätte dann zwar der Hege unterlegen, aber EU-Recht schlägt Bundesrecht und Landesrecht. Das haben wir umformuliert und dokumentiert mit unserem Änderungsantrag in Vorlage 7/2320. Deswegen ist es eine Frechheit, wenn die Vertreterin der Linken und der Vertreter der SPD behaupten, wir hätten keine Änderung vorgenommen. Sie liegt vor im Änderungsantrag in Vorlage 7/2320.

(Beifall AfD)

Unsere Fraktion hat zum eigenen Antrag also Änderungsvorschläge eingereicht, die – so viel vorab – mehrheitlich im Ausschuss abgelehnt wurden. Ich will den Vertretern, die Falsches behauptet haben, zugute lassen, dass sie vielleicht im Ausschuss nicht aufgepasst haben.

(Beifall AfD)

Was damit abgelehnt wurde, will ich an dieser Stelle erläutern. Der Titel des Antrags sollte geändert werden in „Ausbreitung des Wolfes in Thüringen kontrollieren – künftige Gefahren für Nutz- und Haustiere abwenden.“ Wurde abgelehnt. Abgelehnt wurden auch folgende Forderungen: nicht nur pra

xistaugliche und unbürokratische Regelungen im Wolfsmanagement zu erarbeiten, sondern auch gegenüber dem Bund und insbesondere der Europäischen Union verstärkt im Sinne eines effektiven Wolfsmanagements zum Schutz von Mensch und Weide- bzw. Nutztieren einzutreten, einen weiterführenden Wolfsmanagementplan zu erarbeiten und diesen mit Blick auf künftige Gefahrensituationen flexibel und praktikabel zu gestalten, wobei die Abwehr von Gefahren für Bevölkerung und Nutztierherden vorrangig zu berücksichtigen ist.

Eine Wolfsverordnung zu erlassen, die nicht nur praktikable Ausnahmen von den bisherigen Schutzvorschriften für den Wolf im Hinblick auf Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und zur letalen Entnahme von Wölfen mit problematischem Verhalten regelt, sondern unter anderem auch die Durchführung von Schutzjagden berücksichtigt, die im Rahmen einer jährlich festzulegenden Anzahl mit Blick auf die Populationsentwicklung bestimmt werden.

Eine Verordnung zu erlassen, die für die Beteiligten ein rechtssicheres Agieren ermöglicht und Faktoren wie Bestand, Bestandsdichte, Verbreitungsschwerpunkte und Obergrenzen, Herdenschutz sowie Umgang mit Hybriden, Maßnahmen zur Vergrämung, zum Fang und zur Entnahme von Wölfen mit problematischem Verhalten durch flexible Fallgestaltungen, Zielbestimmungen und Fristen landesspezifisch ergänzt.

In Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern ein wildökologisches Raumkonzept für den Wolf zu erarbeiten, das Vereinbarungen zu Verbreitungsschwerpunkten, Bestand und Bestandsdichte, Obergrenzen auf Grundlage der Thüringer Wolfsverordnung enthält und auf den günstigen Erhaltungszustand und den Schutz von Mensch und Tier vor dem Wolf abzielt.

So weit zu unseren Vorschlägen – wurde abgelehnt. Der Alternativantrag der CDU-Fraktion zu unserem Antrag wurde im Laufe der zwei Jahre durch Diskussionen und Änderungsvorschläge mit Richtungsvorgabe von links unserer Auffassung nach so weit verwässert, dass er kaum noch etwas im Sinne eines erforderlichen Wolfsmanagements zu tun hat und von einer funktionierenden Wolfsverordnung weit entfernt ist.

(Beifall AfD)

Wir werden uns zu diesem Antrag bzw. bei seiner Empfehlung daher enthalten. Die Empfehlung wird dem nötigen Wolfsmanagement nicht gerecht. Wir hingegen sagen: Es braucht eine landesweite Handhabung in Form einer Verordnung, die Rücksicht auf den günstigen Erhaltungszustand des

Wolfs und auf die Situation der Nutztiere nimmt und nicht erst dann reagiert, wenn der Wolf wie die äußerst intelligente Ohrdrufer Wölfin den deutschlandweiten Rissrekord hält. Daher fordern wir die Rücküberweisung unseres Antrags an den Umweltausschuss. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Wahl von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind froh, die anhängigen Anträge zum Wolf endlich abschließend beraten zu können. Seit der Antragstellung sind nun zwei Jahre vergangen. Seitdem hat sich die Rechtslage verändert. Die Aufnahme eines neuen § 45a und die Präzisierungen im § 45 des Bundesnaturschutzgesetzes haben die Kompromissfindung bei uns im Umweltausschuss zweifellos erleichtert. Die heute zur Abstimmung stehende Beschlussempfehlung des Umweltausschusses bietet eine gute Grundlage für den weiteren Umgang mit der Thematik „Wolf“ bei uns in Thüringen.

Im Folgenden möchte ich auf die drei wesentlichen Aspekte der Empfehlung noch einmal eingehen. Dabei geht es um die Größe des Wolfsbestands, um den Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen und um die Verbesserung der Herdenschutzmaßnahmen für Weidetierhalter/-innen. Zunächst möchte ich ein paar Anmerkungen zu der Größe des Wolfsbestands machen. Dazu werden in regelmäßigen Abständen immer wieder sehr emotionale Diskussionen dahin gehend geführt, die akzeptable Größe sei bereits überschritten. Dabei ist es sehr hilfreich, sich zunächst einmal ganz nüchtern die Rechtslage zu vergegenwärtigen. Diese ergibt sich aus der Berner Konvention, das Übereinkommen über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume. Die Konvention wurde von der EU in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie völkerrechtlich umgesetzt. Der Schutzstatus der einzelnen Arten ergibt sich aus den Anhängen der Richtlinie. Der Wolf ist in Anhang IV gelistet. Daraus ergibt sich für Deutschland die Verpflichtung, dass Wölfe bei ihrer Wiederausbreitung einen langfristig lebensfähigen Bestand aufbauen können, den sogenannten günstigen Erhaltungszustand.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eine Neufestlegung des Schutzstatus kann erst dann erfolgen, wenn dieser Erhaltungszustand erreicht ist. Ob und wann dies der Fall ist, entscheiden aber weder Landes- noch Bundesbehörden. Dies obliegt ausschließlich den dafür zuständigen Gremien auf der europäischen Ebene.

Jüngst wurden erneut Forderungen erhoben, der Wolf solle einem aktiven Bestandsmanagement unterworfen werden. Dies würde bedeuten, dass Landes- oder Bundesbehörden festlegen sollten, ab welcher Bestandsgrenze der Wolf bejagt werden kann. Solche Forderungen sind allerdings schlicht und einfach nicht mit dem europäischen Recht vereinbar und laufen schon allein deshalb ins Leere.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn die Wolfspopulation in Deutschland irgendwann die Größe für die Erreichung des günstigen Haltungszustandes erreicht hat, dann wäre selbstverständlich auch eine Herabstufung des Schutzstatus gerechtfertigt. Diese Größe ist aber in Deutschland noch nicht erreicht.

Wir wollen uns als Bündnisgrüne der Diskussion um den Erhaltungszustand aber auch nicht verschließen. Wir haben deshalb zugestimmt, dass in der Beschlussempfehlung unter den Ziffern II.a und II.b festgehalten wird, den Erhaltungszustand der Wolfspopulation wissenschaftsbasiert zu spezifizieren und den Schutzstatus dann gegebenenfalls auch anzupassen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Somit möchte ich zu dem zweiten in der Beschlussempfehlung festgehaltenen Aspekt kommen. Hier geht es um die Frage des Umgangs mit sogenannten Problemwölfen. Ich habe eingangs schon auf die Gesetzesnovellierung in den §§ 45 und 45a des Bundesnaturschutzgesetzes hingewiesen. Mit dem neu eingefügten § 45a – Umgang mit dem Wolf – wurden artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen für die Tötung von Wölfen festgeschrieben. Im November 2021 hat die Umweltministerkonferenz zur Umsetzung dieser Norm den von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeiteten Praxisleitfaden zur Entnahme von Wölfen verabschiedet. Verhaltensauffällige Wölfe können nun auch bei Vorliegen eines ernsten wirtschaftlichen Schadens entnommen werden, auch dann, wenn Nutztiere zu keinem bestimmten Wolf aus einem Rudel zugeordnet werden können. Für uns sind die immer wieder aufkommenden Problemwolf-Debatten deshalb nicht nachvollziehbar und wir sehen nach der Gesetzesänderung und mit dem nun vorliegenden Praxisleitfaden daher auch keinen weiteren darüber hinausgehenden Handlungsbedarf.

(Abg. Hoffmann)

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir finden es hingegen umso verwunderlicher, wenn die Übernahme des Wolfs in das Jagdrecht mit Verweis auf ein Gutachten der Landtagsverwaltung weiterhin ins Spiel gebracht wird. Denn hierbei handelt es sich um eine sinnfreie Scheindebatte. Es ist zwar richtig, dass der Wolf wie in Sachsen in das Thüringer Jagdrecht aufgenommen werden könnte, rechtlich bliebe dies allerdings völlig folgenlos. Solange der Wolf durch europäisches und Bundesrecht als streng geschützte Art eingestuft ist, würde er durch eine landesrechtliche Regelung nicht zu einer jagdbaren Art. Und selbst wenn die Aufnahme rechtliche Auswirkungen hätte, ergäbe sich für das Wolfsmanagement kein Mehrwert, denn zuständig wären neben den Naturschutzbehörden dann auch noch die Jagdbehörden. Dennoch verbleiben für die Landesebene auf der untergesetzlichen Ebene noch Handlungsspielräume. Diese Feststellung findet sich in der Beschlussempfehlung unter Ziffer II.c wieder.

Damit komme ich zum dritten und für die Gesamtthematik eigentlich wichtigsten Aspekt: zu der Weidetierhaltung. Wir wissen alle, welche wichtigen Beiträge Weidetierhalter/-innen für den Naturschutz und den Erhalt von artenreichen Kulturlandschaften erbringen. Es ist deshalb dringend notwendig, die Bedingungen für Weidetierhalter/-innen weiter zu verbessern. Wir begrüßen, dass es ab 2023 endlich bundesweit eine Weidetierprämie geben soll.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in Thüringen als erstes Bundesland mit der Schaf-Ziegen-Prämie bereits 2019 ein entsprechendes vollständig aus Landesmitteln finanziertes Förderprogramm aufgelegt haben. In Bezug auf den Wolf ist es jedoch das Wichtigste, dass die Weidetierhalter/-innen bei den Herdenschutzmaßnahmen so gut wie möglich unterstützt werden. Die Forderungen sind bei uns in Thüringen über die Richtlinie Wolf/Luchs geregelt. Investive Maßnahmen für einen optimalen Herdenschutz wie beispielsweise 120 Zentimeter hohe elektrifizierte Zäune werden daraus in einer Höhe von 100 Prozent bezuschusst. Es ist sehr gut, dass die Landesregierung auch hier immer weiter nachjustiert.

Im Umweltausschuss wurde angekündigt, dass die Richtlinie bis zum Beginn der Weidesaison überarbeitet wird. Dann können über die investiven Maßnahmen hinaus auch eigene Arbeitsleistungen gefördert werden, beispielsweise beim Errichten der Zäune oder auch laufende Betriebsausgaben.

Weiterhin wird als eine sehr wirksame Maßnahme der Einsatz von Herdenschutzhunden gefördert. Dass es in Thüringen 2021 nur einen einzigen

Wolfsriss gegeben hat, dürfte auch mit der Auflage des Pilotprojekts „Fachstelle Herdenschutzhunde Thüringen“ im Jahr 2020 zusammenhängen.

Trotz aller Herdenschutzmaßnahmen wird es dennoch immer Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere geben. Es ist selbstverständlich, dass Nutztierrisse in diesen Fällen entschädigt werden. Auch hier hatte Thüringen als eines der ersten Bundesländer die Kosten aus Rissen zu 100 Prozent entschädigt. In der Ziffer II.d der Beschlussempfehlung wird die Landesregierung aufgefordert, auch weiterhin alle Möglichkeiten zur Verbesserung der Bedingungen für die Weidetierhaltung auszuschöpfen.