Protocol of the Session on March 17, 2022

Herr Cotta soll der Erste sein. Dann Herr Cotta.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, liebe Jäger und Weidetierhalter! Mit unserem ursprünglichen Antrag aus dem Jahr 2020 wollte die AfD-Fraktion erreichen, ein tragfähiges Wolfsmanagement einzuführen und den Wolf in das Jagdrecht zu überführen. Letzteres ist nach späterem Gutachten nicht möglich und wir haben unseren Antrag entsprechend ändern wollen.

Das Thema „Wolf“ hat immer noch nicht an Brisanz verloren. Erst am 12.02.22 berichtete der MDR, dass der Thüringer Bauernverband die Landesregierung dazu drängt, die Wolfsbestände endlich zu regulieren. Passiert ist immer noch nichts. Bevor hier wieder eine wildromantische, ideologische und emotionale Debatte hochkocht, möchte ich diesem Hohen Haus noch einmal verdeutlichen, was es überhaupt bedeutet, wenn ein Tier dem Jagdrecht unterliegt. Das Jagdrecht ist definiert als die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere sich anzueignen, auf sie die Jagd auszuüben und sie zu hegen. Ob Wild überhaupt bejagt werden kann, wird final über die Jagdzeit definiert. Prominente Vertreter einer ganzjährigen Schonzeit sind zum Beispiel Baummarder, Luchs und Wildkatzen. Nach unserer Auffassung hätte Isegrim in das Jagdrecht gehört, das als Schutzrecht, Instrument zur Lösung von Konflikten und zum Ausgleich von Interessen konzipiert wurde, während das Naturschutzrecht ein reines Schutzrecht ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, weite Teile der Bevölkerung neigen in der Wolfsthematik zu klassischen Schwarz-Weiß-Ansichten: Entweder man tendiert zur Verteufelung oder zur Romantisierung des Raubtiers. Die regelmäßig hitzig geführte Diskussion über die Wiedereinbürgerung des Wolfs

lässt eine sachliche Diskussion kaum zu. Auffälligerweise ist festzustellen, dass die Befürworter häufig aus einem urbanen Umfeld kommen und aus einer eher theoretischen Sichtweise argumentieren. Die vorbehaltlosen Befürworter wollen von den Problemen, die die Rückkehr des Wolfs mit sich bringt, nichts wissen oder sehen bei der Bewältigung ausschließlich die Landbevölkerung in der Pflicht. Die generellen Kritiker wollen ihn gar nicht im Land.

Wir sehen die Wahrheit in der Mitte.

(Beifall AfD)

Der Schutz von Haus-, Wald- und Nutztieren hat Vorrang vor einer noch größeren Ausbreitung des Raubtiers Wolf. Um es hier noch einmal klar zu benennen: Wir Jäger sind keine Feinde des Wolfs. Aber wir Jäger sollten in der Natur die Autoritätspersonen sein, die dem Wolf seine Grenzen aufzeigen dürfen.

(Beifall AfD)

Dem Wolf ist ein Gesetzestext vollkommen egal. Er hört lediglich auf seine Instinkte und in der Regel auf seinen Magen. Seit vielen Jahren beobachten wir auch in Thüringen einen stetigen Anstieg der Population. Was nach 150 Jahren mit der Rückkehr einzelner Tiere begann, hat mit dem Entstehen des ersten Rudels auf Thüringer Gebiet auch in den Medien entsprechende Aufmerksamkeit erfahren. Sachsen hat im Jahr 2011 den Wolf in das Jagdrecht aufgenommen. Dieses Beispiel zeigt uns aber auch, dass nur die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht in der Praxis wirkungslos sein kann. Das liegt aber nicht am Jagdrecht, sondern an dessen Umsetzung durch die zuständigen Behörden. Die Anzahl der geschädigten Nutztiere steigt stetig. Der Landkreis Bautzen zum Beispiel vermeldete bereits nicht rückgängig zu machende Schäden an der Kulturlandschaft. Mehr als 80 Prozent der mittelgroßen Schafzuchtbetriebe haben aufgegeben. Anders als erhofft hat der Wolf auch keine positive Wirkung auf das Waldtier entfacht. Das Muffelwild ist ausgerottet, der Rehwildbestand ging zurück, das Damwild ist in Gefahr. Nur die Anzahl des Rot- und Schwarzwildes ist geradezu explodiert.

Basierend auf diesen sächsischen Erfahrungen, der Ausschussarbeit und dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes haben wir unseren Antrag entsprechend angepasst und geändert. Denn: Ob letztendlich das Wolfsmanagement im Jagdrecht oder in einer Verordnung definiert wird, ist im Prinzip egal. Hauptsache es wird endlich etwas geregelt.

(Beifall AfD)

(Abg. Tiesler)

Wir fordern daher eine Thüringer Wolfsverordnung, die praxistaugliche Schutzvorrichtungen in Bezug auf Vergrämung, Entnahme und schlussendlich die Durchführung von Schutzjagden erlaubt. Ziel ist es, für alle Beteiligten ein rechtssicheres Agieren zu ermöglichen. Idealerweise wird dazu in Kooperation mit anderen Bundesländern ein wildökonomisches Raumkonzept erarbeitet, das Vereinbarungen zu Verbreitungsschwerpunkten, Bestand und Obergrenzen auf Grundlage der Thüringer Wolfsverordnung enthält. Dieses Konzept ist dann von der Landesregierung in den entsprechenden Gremien gegenüber dem Bund und insbesondere der Europäischen Union zu vertreten.

Um es abschließend noch einmal klar zu betonen: Es geht der AfD-Fraktion bei dem vorliegenden Antrag nicht um ein Rückdrängen des Wolfs oder gar um seine erneute Ausrottung. Vielmehr ist ein besserer Interessenausgleich zwischen Artenschutz und Weidewirtschaft beabsichtigt.

(Beifall AfD)

Es könnte in Zukunft jedoch erforderlich werden, über die kontrollierte, selektive Entnahme von Problemtieren hinaus den Bestand zu regulieren. Zur Abwehr von Gefahren für die Bevölkerung und Nutztierherden sind deren Interessen eine stärke Bedeutung beizumessen.

Die Landespolitik muss erkennen, dass ein Nebeneinander von Wolf auf der einen und dem Nutztierund Wildbestand auf der anderen Seite nur mit breiter Akzeptanz in der Bevölkerung möglich ist. Dazu gehört in der offenen, sachlichen und ideologiefreien Diskussion dieser Antrag, um auf Entwicklungen reagieren zu können. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Ich erinnere noch einmal an das ordnungsgemäße Benutzen der Maske, über Mund und Nase, nicht nur die Nasenspitze. Als nächster Rednerin erteile ich das Wort Frau Abgeordneter Maurer von der Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauende am Livestream, wir haben hier einen Antrag der AfD vor uns – das haben wir gerade schon gehört –, der die Überführung des Wolfs in das Jagdgesetz will. Sie haben auch einen Änderungsantrag der CDU vor sich liegen, der den Ursprungsantrag – das muss ich leider sagen – nur mäßig verbessern wollte. Beide

Anträge und die Öffentlichkeitsarbeit – das ist ja vor allen Dingen das, was wir da draußen erreichen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer –, die um diese Anträge drum herumgestrickt worden ist, haben gemeinsam, dass sie die potenzielle Angst von Menschen vor dem Wolf nutzen, um politisches Kapital zu schlagen. Das möchte ich gern so deutlich sagen.

(Beifall DIE LINKE)

Damit machen die beiden Anträge genau das, was die CDU schon 2019 im Wahlkampf versucht hat. Sie machen Stimmung in einer Sache, in der es eigentlich Aufklärung braucht. Ich will in meiner Rede sehr wohl noch einmal erläutern, dass es durchaus einen Umgang mit dem Wolf braucht und dass meine Fraktion natürlich mit Weidetierhaltern, auch mit dem Bauernverband gesprochen hat, ebenso wie mit Ansässigen im ländlichen Raum, mit Naturverbänden, aber natürlich auch mit Expertinnen für EU- und Bundesgesetzgebung, denn am Ende geht es in dieser Angelegenheit genau darum. Das haben Sie am Ende auch noch erkannt, aber trotzdem Ihren Antrag nicht zurückgezogen. Aber dazu später.

Wissen Sie, CDU-Fraktion und AfD, ich habe mir in Vorbereitung auf die heutige Sitzung noch mal ganz genau Ihre Öffentlichkeitsarbeit angesehen und auf Ihren offiziellen Kanälen nachgelesen, was Sie genau über den Wolf schreiben, was Sie den Menschen vor Ort für Lösungen anbieten, und musste feststellen – was mich ehrlich gesagt wenig überrascht –, dass Sie seit 2019 leider zu wenig neuen Erkenntnissen gekommen sind. Und jetzt muss man sagen, ist es bei Ihnen genauso wie auch in meiner Fraktion, dass Sie durchaus neue Abgeordnete haben und dass genauso wie Sie auch ich, dass wir Fragen stellen konnten und wir gemeinsam darüber diskutiert haben, wie wir denn nun mit dem Wolf, auch mit den sogenannten Hybridwölfen umgehen. Wir haben sogar ein Gutachten vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags vorgelegt bekommen – das haben Sie gerade erwähnt –, das sich genau mit Ihren Forderungen auseinandergesetzt hat, und das hat sehr klargemacht, welche Möglichkeiten das Land Thüringen im Umgang mit dem Wolf hat. Für Sie am interessantesten hätte die Information sein müssen, dass es so einfach mit der Überführung des Wolfs in das Jagdgesetz nicht ist. Das ist ja immer wieder die Lösung, die Sie nach wie vor fordern, obwohl Sie ja scheinbar zu Erkenntnissen gekommen sind, wie Sie es gerade beschrieben haben. Es ist unmöglich – auch das ist ein Fazit aus dem Ausschuss. Und es ist ein Fazit des Ausschusses, es wurde festgehalten, dass wir, statt auf den Abschuss zu setzen, auf

(Abg. Cotta)

Herdenschutz, Information der Bevölkerung und auf Ausgleichszahlungen vor Ort setzen müssen, sollte es tatsächlich zu einem Riss kommen.

(Beifall DIE LINKE)

Diese Ausführungen hätten Sie schon 2019 Ihren Kurs grundlegend überdenken lassen müssen, spätestens aber 2020, denn so lange beschäftigt uns Ihr Antrag nun schon. Anders haben Sie sich aber im Ausschuss benommen und auch in der Öffentlichkeit verhalten. Trotz wissenschaftlicher Aufarbeitung haben Sie keine Probleme an Ihrem Antrag gesehen, weder die AfD noch leider die CDU. Nun konnte sich die CDU dazu durchringen, einer Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zu folgen – was auch richtig und gut ist –, aber Ihre Öffentlichkeitsarbeit – und das ist ja das, was wir an die Leute da draußen schicken –, die haben Sie nicht korrigiert: Ihr düsteres Bild vom Wolf und auch Ihr Bild, das Sie von einer Landesregierung gemalt haben, die nicht willig sei, sich dem Problem zu stellen. Dabei haben wir es hier sehr wohl mit einer Umweltministerin, Frau Siegesmund, zu tun, die entgegen Ihrem Bild sehr wohl an den Bund geschrieben hat – ich denke, es war 2018 – und da auch sehr deutlich gemacht hat, was wir als Land Thüringen brauchen, um auch der Lage mit den Hybridwölfen Herr zu werden. Sie hat an den Bund geschrieben, weil es Bundesangelegenheit ist, weil es hier um ein Bundesnaturschutzgesetz geht und da ist der Wolf als streng schutzwürdig eingestuft. An dieser Einstufung können wir hier in Thüringen nichts ändern, das ist das Einmaleins der Landespolitik.

(Beifall DIE LINKE)

Dafür hat Frau Siegesmund durchaus auch von einigen Umweltverbänden und Tierschützerinnen und Tierschützern Kritik bekommen, die, von denen Sie immer wieder behaupten, dass sie uns immer wieder zur Geisel für ihre Minderheitsinteressen machen würden. Aber genauso sieht es eben nicht aus. Genau darüber verlieren Sie in Ihrer Öffentlichkeitsarbeit kein einziges Wort, weder die AfD noch die CDU.

Ich will Ihnen sagen, warum das so ist: weil Sie aus dem Thema nämlich politischen Profit schlagen wollen. Emotionale Themen eignen sich nämlich wie 2019 hervorragend im Wahlkampf, um sich zu profilieren oder auch um zum Beispiel eine Landesregierung zu diffamieren, die nicht die eigene Parteifarbe trägt. Und so nutzen Sie diese Emotion, das Gefühl von Bedrohung, obwohl seit 1998 kein einziger Mensch in Deutschland von einem Wolf angegriffen, bedroht oder gar getötet wurde. Statt die Menschen darüber zu informieren, betreiben

Sie auf dem Land Aufklärung à la Gebrüder Grimm. Ich zitiere da gern mal aus der Homepage der CDU Thüringen, die sehr deutlich macht, mit welchen Bildern Sie malen. Da schreiben Sie in einem Text, betitelt „Das Schweigen der Lämmer“: „In fast schon erbarmungsloser Regelmäßigkeit mischt sich morgens der Tau auf dem Magerrasen des südlich von Gotha gelegenen Geländes mit dem Blut verendeter Schafe und Ziegen.“ Sie suggerieren ganz bewusst auf Ihren öffentlichen Kanälen, dass quasi täglich Schafe von Wölfen gerissen werden und die Schäfer ständig auf blutigen Böden stehen würden, obwohl Rissgutachter, die mit wissenschaftlichen Methoden arbeiten, durchaus ein anderes Bild malen. Das schickt sich für eine – ich würde sagen – seriöse Fraktion eigentlich nicht. Polemik nutzt man nämlich nur, wenn einem die Fakten nicht in den Kram passen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Wissen Sie, für mich war das auch ein neues Thema. Ich war durchaus bei Schäfern und Weidetierhaltern – mehrmals sogar –, weil ich verstehen wollte, wo denn jetzt die Konflikte genau liegen. Da können Sie zuhören, wenn Sie sich gerade eben beschweren. Dann können Sie, glaube ich, auch noch etwas lernen.

Ich wusste aus dem Ausschuss – das haben Sie selbst auch gehört – um die Maßnahmen, die das Land ergriffen hat, die Förderungen, die Herdenschutzhunde, die Schutzzäune, die Ausgleichsleistungen. Ich habe mich gefragt, was Schäfer brauchen, damit sie sich besser geschützt fühlen, warum zum Beispiel einige den Herdenschutzhund nicht annehmen wollen, warum der Zaun mit dem Flatterband als lästig empfunden wurde und warum einige – ja – auch den Abschuss des Wolfs fordern. Ich habe viel über den Beruf gelernt, wie anstrengend er ist, dass man sich so einem Beruf wirklich voll und ganz, 365 Tage im Jahr verschreiben muss, dass die Bezahlung – um ehrlich zu sein – mies ist und dass man das alles aber tut, wenn man sich den Tieren verbunden fühlt. Ich habe auch gelernt, dass es nicht nur schmerzt, wenn das Tier stirbt, sondern auch, dass bei solch einem Job jede zusätzliche Belastung – also einen Zaun aufzubauen, einen Hund zu halten, ihn weiter auszubilden, ihn zu füttern, Papierkram auszufüllen, um Förderung zu bitten – eine Belastung ist. Deswegen verstehe ich durchaus Weidetierhalter, wenn sie sich angesichts eines Wolfs aufgebracht fühlen und eine schnelle Lösung fordern.

Aber meine Erfahrung war auch, dass sie zu Gesprächen bereit waren, nämlich darüber, ob der Wolf tatsächlich jagdbar ist, nicht nur per Gesetz,

sondern auch in der Realität. Denn wir wissen, dass die Bereitschaft von einigen Jägern dann doch nicht so hoch war, auf die Wolfsjagd zu gehen. Und wir wissen auch, dass viele Versuche gescheitert sind, den Wolf einzufangen, um den Menschen vor Ort zu helfen.

Am Ende sind wir in den Gesprächen draußen darauf gekommen, dass das Land nur den Herdenschutz weiter ausbauen kann. Auch wenn die Antwort durchaus unbefriedigend ist und aufwändiger als einfach nur zu fordern, den Wolf abzuschießen. Ja, da kommen wir zu dem einen Punkt, in dem wir uns möglicherweise einig sein könnten: Beim Herdenschutz können wir als Land noch einiges verbessern. Ich bin froh, dass wir nun in eine Anhörung gehen, bei der wir mit den Weidetierhaltern ins Gespräch kommen. Ich hoffe, dass wir das gemeinsame Ziel in der neuen Beschlusslage, die wir positiv abstimmen werden, nicht aus den Augen verlieren und sie sich auch öffentlich ehrlich machen, welche Möglichkeiten die Landesregierung tatsächlich hat. Diese Möglichkeiten, die können wir dann gemeinsam gern voll ausnutzen. Ich denke, da finden wir dann auch zu Einigkeit. Vielen Dank.

(Beifall Die LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir sind wieder im Bereich der Lüftungspause angekommen. Das bedeutet, dass wir jetzt eine Pause machen, und zwar uns um 16.02 Uhr hier wieder treffen.

Wir sind immer noch und noch eine ganze Weile sicherlich bei unseren Wolfsanträgen und als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Bergner von der Gruppe der FDP das Wort.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch für die Gelegenheit, mit sehr viel frischer Luft und nicht ganz so vollem Raum zu dem Thema reden zu dürfen.

Das Thema „Wolf“ und der Umgang damit ist, wie wir heute schon wieder gemerkt haben, sehr von Emotionen geprägt: auf der einen Seite von Rotkäppchen über Schauermärchen aus dunklen Wäldern, in die man sich aufgrund der Todesgefahr durch wilde Raubtiere nicht mehr hineinwagen darf, bis hin zu der Forderung, der Wolf solle wieder ausgerottet werden, da er mit der mitteleuropäischen Kulturlandschaft unvereinbar sei, auf der anderen

Seite des Spektrums bis hin zu der Idee: Wo der Wolf hinwill, müssen Mensch und Weidewirtschaft weichen. Wir sehen wieder die beiden großen Extreme.

Ich meine, die Wahrheit liegt – wie so oft im Leben – in der Mitte. Da ist auf der einen Seite die Artenvielfalt, die natürlich auch etwas damit zu tun hat, auch wieder Arten zuzulassen, die schon lange Zeit nicht mehr in Mitteleuropa gelebt haben. Auf der anderen Seite steht aber auch der Schutz von Weidetieren. Tierschutz ist eben auch der Schutz von Weidetieren und der Schutz von Kulturlandschaften – Stichwort „Hutewälder“, „Trockenrasen“ und dergleichen. Die können natürlich auch nur dann gedeihen – und nebenbei gesagt, auch ökologisch wertvoll gedeihen –, wenn es Weidewirtschaft auch mit alten, angestammten Arten gibt, die natürlich vor dem Wolf geschützt werden müssen. Natürlich wollen wir Trockenrasenlandschaften. Die sind von hoher Biotopwertigkeit. Wir wollen auch, dass beispielsweise auf Deichen, die vor Hochwasser schützen, weiterhin Schafweiden aktiv sein können.

Insofern ist es kein Zufall, dass wir die beiden Anträge, die wir heute hier in zweiter Lesung beraten, im parlamentarischen Ablauf bereits seit Anfang 2020 begleiten – also gut zwei Jahre. Sie haben die Berichterstattung aufmerksam verfolgt und die Anzahl der Beratungen registriert. Das Resultat dieser ausführlichen Beratungen ist heute hier Gegenstand der zweiten Lesung. Über den Antrag der AfD möchte ich eigentlich nicht weiter reden. Außer „liebe Landesregierung, setzen Sie sich mal beim Bund ein“, damit man sich bei der EU einsetzt, steht darin aus meiner Sicht nicht viel Brauchbares. Deswegen haben wir die Empfehlung, den Antrag abzulehnen, mitgetragen.

Der Antrag der CDU in seiner geänderten Fassung in Drucksache 7/434 ist auch noch nicht gänzlich gut, aber aus unserer Sicht ein Schritt in die richtige Richtung. Sie fordern, auf allen politischen Ebenen darauf hinzuwirken, dass unter Berücksichtigung der deutschlandweit steigenden Wolfspopulation der Schutzstatus des Wolfs überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Dieser Punkt ist prinzipiell richtig, aber Prüfaufträge helfen auf kurze Sicht niemandem. Zu der Forderung, sich dafür einzusetzen, dass auf Basis der von der EU vorgegebenen allgemeinen Parameter für die Bewertung des günstigen Erhaltungszustands wissenschaftsbasiert der Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Deutschland spezifiziert wird, dieselbe Aussage: Prüfaufträge helfen auf kurze Zeit niemandem – auch nicht bei schönem, ausdrucksstarkem Deutsch.

(Abg. Maurer)

Die nächsten beiden Punkte – II.c und II.d – sind die Forderungen, wegen denen wir als FDP diesem Antrag heute zustimmen werden. Wir brauchen eine landesrechtliche Regelung zur etwaigen Bestandsreglung und Entnahme von Wölfen in Thüringen. Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags hat in seinem Gutachten auf Antrag der FDP erläutert, wie dieses Vorhaben rechtssicher zu bewerkstelligen ist. Wer dieses Gutachten aufmerksam gelesen hat, sieht, dass es auch eine schwierige Rechtsmaterie ist. Wir als Liberale befürworten weiterhin die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht, kombiniert mit einer entsprechenden Regelung zu einer Schonzeit. Das Thema „Herdenschutz und Auswirkungen auf Weidetierhalter“ wird uns aber – über den heutigen Tag hinaus – noch lange und oft beschäftigen, demnächst übrigens im Rahmen einer Anhörung.