Protocol of the Session on March 17, 2022

brauchen 25 Jahre, um genau diese Investition für ein Haus für das auszugeben, was sie täglich am Leben erhält. Und wissen Sie, was diese Familie in diesem Zeitraum für eine Steuerlast trägt? 17.500 Euro, also das Doppelte dessen, was Herr Bergner hier vorschlägt, und mehr als das, was in Thüringen für den Grunderwerb tatsächlich zu zahlen ist. Der entscheidende Unterschied, den Sie dabei überhaupt nicht berücksichtigen, ist, dass diese Familie am Ende dieses 25-jährigen Zeitraums bei einer Investition in ein Haus noch einen Vermögenswert von 250.000 Euro zur Verfügung hat, während die Investitionen in Lebensmittel einfach weg sind, als Verbrauchsmittel tatsächlich jeden Tag verbraucht worden sind.

(Unruhe CDU)

Ja, sie haben überlebt, und das ist das, worüber wir tatsächlich reden, nämlich eine Entlastung der täglichen Lebenshaltungskosten.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Dass sie in den zehn Jahren nicht essen müssen? Na, herzlichen Glückwunsch!)

(Unruhe CDU)

Jetzt komme ich zu Ihrem anderen Beispiel, Herr Voigt. Sie haben es ja von hier vorn nicht wiederholt.

(Unruhe Gruppe der FDP)

Sie haben die Grundsteuer noch als zusätzliche Belastung für diejenigen hier erwähnt, die Immobilienerwerb vollzogen haben. Was Sie dabei aber überhaupt nicht berücksichtigen – und darüber sollten wir dann auch mal reden –, dass die Familie, von der ich gerade gesprochen habe, in der Regel Mieter ist. Und wissen Sie, wer die Grundsteuer bezahlt? Der Mieter einer Wohnung, weil die Grundsteuer durch den Immobilienbesitzer auf die Miete umlegbar ist.

(Unruhe CDU)

Das heißt, diese Belastung, die Sie hier in Ihrem Zwischenruf auch noch den Immobilienbesitzern zuerkennen, die landet bei den Mieterinnen und Mietern und führt zu einer Belastung der alltäglichen Lebenshaltungskosten.

Und dann sage ich auch, Herr Voigt: Bleiben Sie, auch wenn Sie hier vorn politisch argumentieren, ehrlich! Sie haben sich hier hingestellt und Bundesländer aufgezählt, die eine geringere Grunderwerbsteuer haben. Was Sie aber nicht tun – das wissen Sie und ich finde, das sollte in einer ehrlichen De

batte eine Rolle spielen –: die Länder aufzählen, die eine gleich hohe Grunderwerbsteuer wie Thüringen haben. Das sind die Länder Brandenburg, Schleswig-Holstein, das Saarland und NordrheinWestfalen. In drei dieser vier Bundesländer stellt die CDU den Ministerpräsidenten. Das gehört zur Ehrlichkeit auch dazu. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Unruhe CDU)

Gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich – zunächst kommen wir zum Gesetzentwurf –: Wird Ausschussüberweisung beantragt? An den Haushalts- und Finanzausschuss?

(Zwischenruf Abg. Bergner, Gruppe der FDP: Frau Präsidentin, ich hatte Überweisung an den HuFA und den Ausschuss für Infrastruk- tur, Landwirtschaft und Forsten, federführend an den HuFA, beantragt!)

Okay, danke. Dann stimmen wir zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Zunächst ist die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss vorgeschlagen. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, die drei fraktionslosen Abgeordneten und die Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Ausschussüberweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Ich denke, das sollten wir jetzt zählen. Ich bitte hier noch einmal um die Mitzählung. Ich wiederhole die Abstimmung. Wer ist für die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss? Das sind die Stimmen der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU, der fraktionslosen Abgeordneten und der AfD-Fraktion. Lassen Sie bitte die Hände oben. Das sind 37. Dann bitte die Gegenstimmen? Das sind 38. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

Dann frage ich nach der Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und SPD. Wir haben jetzt, wenn ich das richtig gesehen habe, wegen des Zugangs zur CDU nach Adam Ries 38 und 38. Das heißt, auch diese Ausschussüberweisung ist abgelehnt.

(Abg. Dittes)

Damit kommen wir zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der CDU. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Herr Bühl, bitte.

Ja, Ausschussüberweisung.

An beide Ausschüsse?

Nein, nur an den HuFA.

Nur an den HuFA. Für den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU ist Ausschussüberweisung beantragt. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der fraktionslosen Abgeordneten, der Fraktion der AfD. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Damit ebenfalls, wenn sich die Anzahl nicht verändert hat, 38 – 38. Gern können wir das auch nochmals zählen, wenn das jetzt gewünscht ist. Ja, das ist gewünscht, dann tun wir das. Dann bitte noch mal die Jastimmen für den Haushalts- und Finanzausschuss. Das sind 39. Dann bitte die Neinstimmen. Auch 39. Jetzt haben wir wieder einen Gleichstand – das ist ja ähnlich wie beim Fußball.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Jetzt haben wir also 39 zu 39. Das bedeutet auch hier eine Ablehnung. Herr Dr. Voigt, bitte.

(Zwischenruf Abg. Reinhardt, DIE LINKE: Es wird so lange abgestimmt, bis es passt, oder?)

Nein, ich respektiere das. Aber ich weiß zufällig, wer bei Ihnen coronabedingt fehlt. Deswegen wundert mich ein klein wenig, wie Sie auf 39 Stimmen kommen können, denn ich sehe den Ministerpräsidenten nicht und dann weiß ich, dass in jeder Fraktion ein, zwei und drei Leute langzeitbedingt fehlen. Das heißt, es fehlen vier Leute. Bei 42 minus 4 kommt bei mir 38 raus.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, DIE LINKE: Bei der CDU gibt es Applaus, wenn man 42 minus 4 richtig rechnet?)

Vier fehlen und das kann man auch nur weitergeben. Also es sind ebenfalls vier, die fehlen. Dann zählen wir das jetzt noch mal. Bitte schön.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer der Überweisung des Entschließungsantrags der CDU an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. 39 Jastimmen. Wer dagegen stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Es sind 38. Damit haben wir eine Zustimmung zur Ausschussüberweisung des Entschließungsantrags der Fraktion der CDU an den Haushalts- und Finanzausschuss. Damit wird die zweite Lesung des Gesetzentwurfs stattfinden.

Dann stimmen wir jetzt ab über die Überweisung des Entschließungsantrags der Fraktion der AfD. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Herr Abgeordneter Braga.

Ja, an den Haushalts- und Finanzausschuss bitte.

Ebenfalls an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer ist gegen die Überweisung? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU und die drei fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist die Überweisung an der Stelle abgelehnt.

Damit ist eine Überweisung erfolgt und ich kann diesen Tagesordnungspunkt an der Stelle schließen.

Wir treten hiermit in die Lüftungspause ein und setzen um 11.20 Uhr fort.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie wieder in den Plenarsaal, damit wir unsere Sitzung fortsetzen können. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes – Verringerung von Gewässerrand

(Präsidentin Keller)

Wir als Freie Demokraten möchten zu der bewährten Regelung zurück, und zwar nicht weil wir in irgendeiner Weise Ökomuffel wären, sondern wir machen uns auch Gedanken, wie das ganz gut funktionieren könnte, damit das Ziel, was Sie damals verfolgt haben, auch eingehalten wird. Wir fordern nämlich, dass Gewässerrandstreifen – Zitat – „durch landwirtschaftliche Anlieger auf bis zu fünf Meter im Außenbereich reduziert werden, wenn“ – und darauf liegt die Betonung – „durch fachgerecht angelegte und unterhaltene Fanggräben oder ähnliche geeignete Maßnahmen dafür Sorge getragen wird, dass im Regelfall das Gewässer schädigende Einflüsse verringert werden.“

(Beifall Gruppe der FDP)

Fanggraben – das kennen wir aus dem Bau von Trinkwassertalsperren – bedeutet, dass sich ähnlich wie bei einem kleinen Straßengraben eine Mulde ins Gelände zieht, damit das Wasser nicht auf dem kürzesten Weg direkt ins Oberflächengewässer gelangt, sondern eine Passage der belebten Bodenschicht erfährt und dadurch gereinigt wird. Diese Regelung würde sowohl mehr landwirtschaftliche Fläche für eine gewinnbringende Bewirtschaftung schaffen als auch die Gewässer vor einem übermäßigen Eintrag von Nährstoffen schützen.

Ein weiterer Punkt, der in den letzten drei Wochen schmerzlich an Aktualität gewonnen hat, ist der Punkt „Versorgungssicherheit“. Zwei der großen Agrarexporteure stehen derzeit im Krieg miteinander. Vor allem im Fall der Ukraine wird sich diese Situation auch auf die kommende Ernte auswirken, ob wir das nun betrauern oder nicht. Wer kämpft, kann kein Getreide pflanzen, Felder, über die Granaten fliegen oder Panzer fahren, können nicht bestellt werden. Deswegen ist es aus unserer Sicht nicht sinnvoll, Flächen stillzulegen, Potenziale für den Anbau von Lebensmitteln und gegebenenfalls auch Energiepflanzen nicht zu nutzen, meine Damen und Herren. Die Reduktion von Gewässerrandstreifen kann unter den beschriebenen Randbedingungen hier einen kleinen Beitrag leisten, um die Versorgung unserer Bevölkerung mit nachwachsenden Rohstoffen und Lebensmitteln sicherzustellen.

Wir haben zu diesem Vorschlag natürlich auch Rücksprache genommen, meine Damen und Herren, mit Landwirten, mit dem Thüringer Bauernverband, die unseren Vorschlag als praxisnahe und praktikable Lösung begrüßen. Deswegen freue ich mich hier auf eine sachliche Debatte auch im Interesse derer, die nach wie vor gern versuchen, Gewässer zu renaturieren, damit man auch die Landwirte dafür gewinnen kann. Danke schön.

(Präsidentin Keller)

streifen bei ausgleichenden Schutzmaßnahmen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/3725 - ERSTE BERATUNG

Das Wort zur Begründung wird gewünscht. Herr Abgeordneter Bergner, bitte, Sie haben das Wort.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehr- ten Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie trotz des etwas grauen Wetters gedanklich mit hinausnehmen in unsere Thüringer Landschaft, in der wir viele Täler sehen. Nur oft haben die Täler einen kleinen Nachteil: Anstatt eines Bachs, der dort normalerweise entlangfließt, sehen wir die Kanaldeckel der Bachverrohrungen. Nun ist es so, dass wir uns da sicherlich einig sind, dass die Wasserrahmenrichtlinie von uns nicht nur die Renaturierung von Gewässern verlangt, sondern dass es auch sinnvoll für das Kleinklima ist, dass es auch sinnvoll für die Regulierung von Wasserabflüssen ist, für die Verlangsamung von Wasserabflüssen, wenn wir Gewässer wieder renaturieren können. Aber dafür muss man natürlich auch jemanden gewinnen, nämlich die Menschen, denen die Felder gehören, und die Menschen, die diese Felder gepachtet haben. Ich habe mich selbst in meinem Leben auch schon mit Gewässerrenaturierung beschäftigen dürfen und das ist nicht immer ganz einfach. Es ist vor allem dann nicht einfach, wenn die Belastungen, die sie dadurch erfahren, immer größer werden. Damit hat unser Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes zu tun, nämlich mit dem Thema der Gewässerrandstreifen. Es passt auch in unsere Reihe von Anträgen unter unserem Motto: Wer das Land ernährt, verdient Respekt.