Protocol of the Session on March 17, 2022

Als AfD-Fraktion sagen wir Ja. Ja nicht nur zum Verbrennungsmotor, sondern auch zum Individualverkehr. Deswegen unterstützen wir den Vorschlag der FDP, die Einrichtung von Pendlerparkplätzen zu fördern.

(Beifall AfD)

Jeder Normalverdienende weiß: Auf dem Land ist eine Anstellung in der Nähe des Wohnorts und der Familie kaum zu finden. Wohnungen in der Stadt sind kaum zu bezahlen oder in der benötigten Größe erst gar nicht zu finden. Also muss man notgedrungen viele Kilometer zur Arbeitsstelle fahren. Eine Alternative zum Auto bleibt das Angebot des öffentlichen Nahverkehrs in aller Regel nicht, zumindest dann nicht, wenn man in aller Frühe verlässlich zu Arbeitsbeginn anwesend sein muss. Überstunden, schlechte Taktung oder Zugausfälle können die Fahrt zudem zur gefühlten Weltreise werden lassen. Am Arbeitsort geht es dann oft nicht weiter – besonders für die Pendler, die noch auf den zuverlässigen Verbrennungsmotor vertrauen und deren Firma keine eigenen Parkplätze hat, wenn dann noch unnötige Verbote das Befahren mancher Zonen verbieten, wenn man keine grüne Plakette hat oder gar einen Diesel fährt. Zudem werden immer mehr Parkplätze nur noch für die Nutzung von Elektroautos zugelassen oder sind so überteuert, dass man sich ein ganztägiges Parken gar nicht mehr leisten kann. Dann heißt es, am Stadtrand auf dem oft ungesicherten kleinen und manchmal auch nicht gut beleuchteten Park-andRide-Platz zu parken und mit Bus und Co den Rest des Wegs zu bewältigen – für Arbeitnehmer auf Dauer oftmals keine befriedigende Situation. Da sind die Nutzung von Pendlerparkplätzen und die Bildung von Fahrgemeinschaften durch die Betroffenen logisch, konsequent und gerade jetzt auch ökonomisch. Doch dies kann aus unserer Sicht auch nur eine momentane Lösung sein, der wir uns allerdings nicht verschließen wollen, auch wenn es aus unserer Sicht sinnvoller wäre, die Energiekosten so zu gestalten, dass unser Land nicht noch weiter gespalten wird zwischen denjenigen,

(Beifall AfD)

die sich die Fahrt mit dem eigenen Auto noch leisten können, und denen, die wortwörtlich von allem abgehängt werden – beruflich, sozial und gesellschaftlich. Spalterische Tendenzen dieser Art haben wir nach zwei Jahren inszenierter Coronahysterie wahrlich genug. So werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass private Mobilität nicht zu einem Privileg allein für Besserverdienende und Reiche wird. Nichtsdestotrotz unterstützen wir den Antrag der FDP-Fraktion und stimmen der im Ausschuss beratenen Beschlussfassung zu. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich keine weitere Wortmeldung. Wünscht die Landesre

(Abg. Liebscher)

gierung das Wort? Das ist nicht der Fall. Doch, Herr Bergner – Entschuldigung. Herr Abgeordneter Bergner von der Gruppe der FDP.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nachdem Sie mich schon so schön gelobt haben, will ich wenigstens auch noch ein paar Worte dazu sagen dürfen. Da muss irgendwo ein Fehler in der Anmeldeliste vorgelegen haben, egal.

Die Idee des Antrags der FDP-Fraktion, als wir ihn im Januar 2021 eingebracht haben, war, im Sinne der klimafreundlichen Mobilität für die Menschen einen Anreiz zu schaffen, Fahrgemeinschaften zu bilden, die auf ein Auto bei ihren täglichen Fahrten zur Arbeit angewiesen sind. Auch wenn man damals schon Kraftstoffpreise als hoch empfunden hat, ging es vor allem darum, den Leuten, die darauf angewiesen sind, die Möglichkeit im Interesse von Klimaschutz zu bieten – und natürlich auch in dem Interesse, in dem sie es schon seit vielen Jahren sowieso machen –, gemeinsam zum oft weit entfernten Arbeitsplatz fahren zu können.

(Beifall Gruppe der FDP)

Danke.

Das sind auch in Zeiten von Homeoffice und Remotearbeiten weiterhin etwa 74 Prozent der Arbeitnehmer, die darauf angewiesen sind. 45 Prozent müssen dabei eine Strecke von mehr als 10 Kilometern – einfache Strecke –, 20 Prozent sogar über 25 Kilometer zurücklegen. Das sind nach wie vor die Fakten. Viele fahren so weit, dass sie nur am Wochenende wieder nach Hause kommen. Natürlich muss der Anteil derer – das ist hier auch angeklungen –, die die Angebote aus dem Umweltverbund nutzen, also Bus, Bahn oder Fahrrad, ausgebaut werden. Das stellt niemand in Abrede. Aber im ländlichen Raum nutzen eben viele Bürger für ihre Wege weiterhin den eigenen Pkw. Das wird auch so bleiben, weil schlicht und einfach die Strukturen nichts anderes hergeben. Auch an diese Menschen muss man dabei denken.

(Beifall Gruppe der FDP)

So weit die damalige Argumentation in Kürze zusammengefasst.

Heute, ein gutes Jahr später – und ja, demokratische Prozesse brauchen eben ihre Zeit –, haben wir eine veränderte, eine verschärfte Situation. Über den Krieg in Europa haben wir gesprochen, über Sanktionen, über die Preise für Energie und Kraftstoffe, die seit Wochen nur eine Richtung kennen, nämlich steil nach oben. Damit bekommt unser Antrag eine ganz neue Gewichtung. Es ist an

der Zeit, Angebote zu schaffen, das Auto an Verkehrsknotenpunkten stehen lassen zu können und gemeinsam zum Ziel zu kommen. Die zuständigen Straßenbaulastträger – also Bund, Landkreise und Kommunen – müssen prüfen, inwieweit in koordinierter Weise Pendlerparkplätze errichtet werden können. Und, lieber Kollege Malsch, es geht eben nicht um ein Mikado bei den Zuständigkeiten – natürlich sehen wir auch, dass es unterschiedliche Zuständigkeiten gibt –, sondern es geht darum, Verantwortliche so zusammenzuführen, dass es dem Klima etwas bringt, aber vor allem den betroffenen Menschen, die darauf angewiesen sind, dass sie mobil bleiben und es trotzdem noch bezahlen können, und die selbst aus reinem Herzen gern etwas für die Umwelt tun wollen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Über bereits bestehende Angebote muss umfassend und niederschwellig informiert werden, beispielsweise über eine App, wie es unsere Nachbarn in Hessen vormachen.

Wir haben das Thema im Ausschuss mit den Kolleginnen und Kollegen ausführlich diskutiert. Der Ausschuss hat seine Empfehlung gegeben, den Antrag in der vorliegenden überarbeiteten Version anzunehmen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, ausdrücklich noch einmal dafür zu danken, dass es gelungen ist, gemeinsam ein gutes Papier zu erstellen, das einen Kompromiss darstellt, aber am Ende dem Ziel dient.

In diesem Sinne werbe ich an dieser Stelle noch einmal für die Annahme der Beschlussempfehlung, so wie sie uns vorliegt, bedanke mich für die wirklich interessante, manchmal streitbare Zusammenarbeit. Aber am Ende hat es etwas gebracht, wenn es denn so angenommen werden sollte. Dafür ganz herzlichen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Dann frage ich nochmals, ob es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt. Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir auch hier zu der Abstimmung, und zwar über die Neufassung des Antrags der Fraktion der FDP in der Drucksache 7/2524, wie sie durch die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/4726 empfohlen wird. Wer für diese Neufassung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen, die Gruppe der FDP, Frau Abgeordnete Dr. Bergner und Herr Abgeordneter Schütze. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es auch nicht. Dann ist dem einstimmig so gefolgt und die Neufassung des Antrags

(Vizepräsidentin Marx)

in der Fassung der Beschlussempfehlung ist angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Der nächste Tagesordnungspunkt 13 wurde von der Tagesordnung abgesetzt und der Tagesordnungspunkt 14 von der Fraktion der CDU zurückgezogen, sodass wir jetzt weitermachen mit dem Tagesordnungspunkt 15

Änderung der Datenschutzordnung des Thüringer Landtags Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3733 -

Möchte jemand diesen Antrag begründen? Herr Abgeordneter Blechschmidt, bitte.

Danke, Frau Präsidentin. Dieser Antrag liegt nun auch schon eine ganze Weile, seit 14.07.2021, sozusagen auf Halde. Ich glaube, auch in seiner Beschreibung ist er relativ deutlich und eineindeutig. Demzufolge werde ich diesen Antrag jetzt nur stichwortartig hier einbringen.

Als Erstes: Bekanntermaßen enthält das Thüringer Datenschutzgesetz in § 30 eine spezifische Bestimmung für diesen Bereich des Datenschutzrechts. Indessen gilt nach § 2 Abs. 6 Satz 1 Thüringer Datenschutzgesetz die Bestimmung des Datenschutzgesetzes für den Thüringer Landtag nur, soweit es um Verwaltungsangelegenheiten geht. Hingegen unterliegt die Verarbeitung personengebundener Daten nicht dem Gesetz, soweit sie auch eine parlamentarische Tätigkeit der Abgeordneten einschließlich der Fraktionen gemäß § 2 Abs. 6 Satz 2 Thüringer Datenschutzgesetz in sich birgt und gewährleistet. Die Datenschutzordnung des Thüringer Landtags enthält unterdessen keine besondere Vorschrift zur Videoüberwachung von Wahlkreisbüros der Abgeordneten des Thüringer Landtags. So soll diese Änderung der Datenschutzordnung des Landtags einerseits die Problematik der Videoüberwachung generell als zulässig festlegen und gleichzeitig damit verbunden ihren Bereich, in dem sie wirken soll. Das geht einmal um die Frage von Personen in den Wahlkreisbüros und den entsprechenden Besuchern und es geht natürlich auch um den durch die Überwachung verbundenen Schutz der Sachgegenstände in den Wahlkreisbüros, so wie es im Entwurf in § 3 a Abs. 1 beschrieben ist. Gleichzeitig wird in der entsprechenden Veränderung angestrebt, dass geeignete Maßnahmen zur Erkennbarmachung dieser Videoüberwachung durch das Einrichten kundgetan werden. Hier will

ich auch nur die Problematik nennen, erstens des Umstands, dass videoüberwacht wird, was gekennzeichnet werden muss, und zweitens nehme ich mir mal das Stichwort noch raus, dass natürlich die Kontaktdaten für Verantwortliche und entsprechend des Datenschutzbeauftragten dort angebracht werden. Drittens geht es dabei natürlich dann um Regelungen bei der Verarbeitung der zulässig erhobenen Daten. Hier ist in besonderem Maße die Transparenz der erhobenen Daten und deren Verarbeitung durch die Wahlkreisbüros nachzuweisen.

Vor diesem Hintergrund, vor dieser dargestellten Situation und Beschreibung der Änderung der Datenschutzordnung besteht zwingend ein Bedarf, um einen eigenständigen Bereich der Datenschutzregelung für die Videoüberwachung zu installieren. Daher bitte ich Sie um die Zustimmung zu diesen Änderungen der Datenschutzordnung des Thüringer Landtags. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und ich habe hier nur eine Wortmeldung bisher vorliegen, das ist Herr Abgeordneter Kemmerich von der Gruppe der FDP. Nein, er verzichtet. Dann gibt es keine weitere Wortmeldung. Möchte noch jemand? Da es sich um eine parlamentarische Angelegenheit handelt, nehme ich nicht an, dass die Landesregierung dazu Stellung nehmen möchte. Das möchte sie auch nicht.

Damit kommen wir schon zur Abstimmung, und zwar über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der CDU und der SPD sowie Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3733. Wer stimmt dieser Änderung der Datenschutzordnung zu, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Abgeordneten Frau Dr. Bergner sowie Herr Abgeordneter Schütze. Wer stimmt dagegen? Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktion der AfD und die Gruppe der FDP. Damit ist dieser Antrag angenommen und damit kann ich auch diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungs- punkts 16

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Polizei – modern und voller Chancen Antrag der Fraktion der FDP *) - Drucksache 7/3449 -

(Vizepräsidentin Marx)

Das Wort zur Begründung wünscht Herr Abgeordneter Bergner. Bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich muss mal die Strecke ausmessen, um zu wissen, wie viel Kilometergeld dabei möglich wäre. Die Uhr zählt jetzt wieder vorwärts – aber wie auch immer.

Das ist in Ordnung, bei der Einbringung zählen wir immer vorwärts.

Dann habe ich gerade etwas dazugelernt. Vielen Dank, Frau Präsidentin.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, vor über einem Jahr, kurz vor Weihnachten 2020, habe ich hier im Hohen Haus – bzw. es war noch drüben in der schönen großen Halle – vom Wunschzettel der Thüringer Polizei zum Haushalt gesprochen und davon, dass es wohl wieder Enttäuschungen geben wird, wenn die Kolleginnen und Kollegen die Geschenke öffnen, die Sie Ihnen machen. Und was soll ich sagen: Es ist aus meiner Sicht genauso gekommen. Die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um dem Personalmangel der Thüringer Polizei entgegenzuwirken, haben kaum Wirkung gezeigt. Es wurden wieder einmal nicht alle freien Anwärterstellen besetzt. Und wenn man mit den Interessenvertretern der Polizei spricht, dann zeigt sich ein klares Bild, woran das liegt: Der Polizeidienst in Thüringen ist nicht attraktiv genug. Junge Menschen gehen in andere Bundesländer, um dort Polizist zu werden, und wir schaffen es kaum, diese dann nach der Ausbildung wieder nach Thüringen zurückzuholen. Aus diesem Grund halten wir an unseren Forderungen fest. In diesem Antrag fordern wir Verbesserungen in der Ausbildung, strukturelle Veränderungen zur Steigerung der Attraktivität des Polizeiberufs in Thüringen. Wir fordern die Entlastung der Beamten von Bürokratie durch die Einstellung von Tarifbeschäftigten, eine Zusatzvergütung bei der Übernahme von höherwertigen Aufgaben. Außerdem fordern wir eine zweigeteilte Ausbildung – die Digitalisierung der Ausbildung und des Polizeidienstes. Wir fordern die Vorziehung des Einstellungstermins und die Prüfung, ob ein zweiter Einstellungstermin ermöglicht werden kann. Wir fordern die dringliche Sanierung der Ausbildungseinrichtungen.

Meine Damen und Herren, wir machen kein Geheimnis daraus, dass wir diese Forderungen heute hier nicht zum ersten Mal stellen. Wir stellen sie

erneut, weil wir davon überzeugt sind, dass sie richtig sind. Diese Überzeugung teilen auch die zahlreichen Anzuhörenden, die zu dem Thema schon einmal Stellungnahmen abgegeben haben. Die FH Meiningen und das Bildungszentrum, die GdP, die DPolG und der BDK haben nicht wenige dieser Forderungen bereits positiv bewertet. Umso mehr freue ich mich auf eine spannende Debatte, die wir ja heute hier nicht zum ersten Mal führen. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

(Beifall Gruppe der FDP)

Wir danken Ihnen für die Einbringung. Ich eröffne die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und erteilte als erstem Redner Herrn Abgeordneten Mühlmann von der Fraktion der AfD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete und Zuschauer, ich will an der Stelle zu diesen Sätzen gar nicht so viel sagen, außer vielleicht: Es lohnt sich natürlich immer, über Aus- und Fortbildung und die Modernisierung der Thüringer Polizei zu reden. Deshalb werden wir auch unterstützen, diesen Antrag im Ausschuss zu besprechen. Zwei Sachen sind mir allerdings trotzdem wichtig, hier noch loszuwerden. Zum einen hat die FDP bestimmte Sachen immer noch nicht verstanden. Das geht leider aus dem Antrag hervor. Deshalb muss ich es an der Stelle noch mal sagen. Sie fordern immer wieder Planstellen. Das ist grundsätzlich auch richtig – je nachdem, welches Ziel man hat. Man muss aber dazu wissen und realisieren, dass wir nach wie vor bereits 500 unbesetzte Haushaltsstellen in der Thüringer Polizei haben. Wenn wir zusätzliche Stellen fordern, dann ist das das eine, aber deshalb werden die auch noch nicht besetzt – insbesondere nicht die etwa 500, die wir noch unbesetzt haben. Die genauen Zahlen kommen mit Sicherheit, wenn ich die Zahlen von diesem Jahr, vom 01.01., habe.

Wenn man zum Beispiel mehr Planstellen fordert, dann ist das ansonsten auch durchaus richtig. Dann geht das zum Beispiel in die Richtung, die die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag 2014 schon versehentlich drin hatten. Wenn man nämlich beispielsweise die Haushaltsstellen mit den ODP abgleichen will, dann ist das eine vernünftige Sache. Das braucht die Polizei. Die Aufgaben stehen auch nicht umsonst so in den ODP drin. Aber tatsächlich haben Sie das offensichtlich nicht als Ziel, zumindest geht es aus Ihrem Antrag nicht hervor. Aber wichtig ist: Wir haben immer noch 500 unbe

(Vizepräsidentin Marx)