delsverbänden geschildert wurde, und zweitens die Problematik, dass – durch eine große Zahl Mitarbeiter – in Bereichen des Einzelhandels wie Möbelhäusern, Küchenstudios und Autohäusern, also in denen, wo auch provisionsbezogen bezahlt wird, die Festlegung in § 12 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes kritisch gesehen wird, dass bundesweit einmalig – das wurde auch schon gesagt – zwei Samstage im Monat arbeitsfrei sind. Sie sind an uns herangetreten, dass sie gern einen Samstag mehr arbeiten wollen. Genau um in den genannten Bereichen Lösungen zu finden, haben wir unsere Gesetzesinitiative gestartet. Hier ging es nicht darum, die Sonntagsarbeit auszubauen, denn dass es bei den gesetzlich maximal festgeschriebenen vier verkaufsoffenen Sonntagen bleibt, stand für die CDU-Fraktion nie zur Debatte. Das will ich hier noch mal deutlich sagen.
Ebenso stand für uns nicht zur Debatte, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre freien Samstage wegzunehmen. Ganz bewusst hatten wir die Formulierung gewählt, dass Arbeitnehmer freiwillig und auf eigenen Antrag die Möglichkeit erhalten, einen weiteren Samstag im Monat zu arbeiten.
Umso mehr war ich irritiert, welche Falschmeldungen in der Öffentlichkeit existierten, zum Beispiel „Die CDU will mehr verkaufsoffene Sonntage“ oder „Die CDU klaut den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die freien Samstage“. Gerade vonseiten von ver.di hätte ich mir mehr Sachlichkeit gewünscht. Obwohl wir sonst gut zusammenarbeiten, in diesem Punkt war die Sachlichkeit nicht gegeben, und das möchte ich an dieser Stelle auch noch mal sagen.
Von mir persönlich kann ich sagen, dass ich alle Seiten angehört habe. Ich habe mich der Diskussion bei den Gewerkschaften gestellt, genauso habe ich mit dem Handelsverband gesprochen. Dabei ist deutlich geworden oder für uns ganz wichtig auch in der mündlichen Anhörung...
Frau Lehmann, wir haben noch so viel diskutiert darüber, lassen Sie mich erst mal ausführen, dann können wir weiter diskutieren, das können wir gern machen. Ich weiß, dass Sie auch eine besondere Betroffenheit bei diesem Thema haben, das ist alles in Ordnung. Aber wir können doch hier sachlich diskutieren.
Bei der mündlichen Anhörung hat sich gezeigt, dass es eine Zustimmung zu unserem Gesetzesvorschlag gab. Das war zum einen bei den Händlergemeinschaften, den kommunalen Spitzenverbänden, Betriebsräten, vorrangig von Möbelhäusern, aber auch, dass unser Gesetzesvorschlag gänzlich abgelehnt wurde wie von den Gewerkschaften, der Allianz für den freien Sonntag oder den Kirchen. Was die Regelung zu den Samstagen angeht, hat die Anhörung ergeben, dass die Mehrzahl der Anzuhörenden sich für eine Beibehaltung der aktuellen Regelung ausgesprochen hat, wenngleich sie die Problematik derjenigen verkennt, die gern einen Samstag mehr arbeiten möchten. Das ist die Situation, die wir haben.
Das ist bei der mündlichen Anhörung herausgekommen. Das ist auch so, wie wir das als CDUFraktion akzeptieren. Deswegen haben wir auch die Samstage gar nicht in den Vordergrund gerückt, als wir über den Änderungsantrag gesprochen haben, sondern es ging uns um die Erleichterung der bürokratischen Hürden. Wenn man die aktuelle pandemiebedingte Situation betrachtet, ist es auch so, dass einzelne Regelungen gerade im Einzelhandel der Waren des täglichen Bedarfs ausgesetzt sind, auch die Samstagsregelung. Das dürfen wir alles nicht vergessen. Wenn man jemanden an den Pranger stellt, dann sollte man solche Dinge auch mit einbeziehen. Und das ist per Erlass geschehen oder per Rechtsverordnung, soweit ich weiß, Frau Werner.
Wofür es aber große Zustimmung gab – und das wurde auch schon von der Vorrednerin genannt –, war, das bürokratische Verfahren zu entschlacken, wenn es um die Beantragung von verkaufsoffenen Sonntagen geht. Das hat unter anderem auch der Thüringische Landkreistag deutlich gesagt, auch die Trennung der Besucherströme wurde dort kritisch genannt. Ich will mal schildern, wie das läuft, wenn man einen verkaufsoffenen Sonntag beantragen will. Da wird zuerst gesagt: Es gibt ja nur ein Blatt. Das macht man dann bei seinem Landkreis, bei seiner kreisfreien Stadt. Ein Blatt – das ist der erste Schritt. Das wird ausgefüllt. Dann kommt der zweite Schritt: die Genehmigungsbehörde, also der Landkreis, die kreisfreie Stadt. Die hört dann an, und zwar die Interessenvertreter: Landesamt für Verbraucherschutz, Handelsverband Thüringen, IHK, Gewerkschaften, Kirchen usw. Die Genehmigungsbehörde trifft eine Entscheidung und verfasst einen Entwurf, eine Rechtsverordnung, die sie dem Thüringer Landesverwaltungsamt mitteilt, das eine fachaufsichtliche Prüfung vornimmt. Das ist dann nicht nur eine Seite, da kommen dann fünf Seiten.
Ich will jetzt nicht alles vorlesen, das ist eine Aneinanderreihung von Rechtsurteilen aus Thüringen, aus der Bundesrepublik. Ich will nur mal eine Passage am Ende vorlesen, die Zeit reicht dafür, das passt, glaube ich, ganz gut: Zukünftig sollte eine Dokumentation der Zahl und der Herkunft der Besucher durch zum Beispiel Befragung bzw. Erhebungen vor Ort erfolgen, die sodann als Nachweise bei unserer Behörde vorgelegt werden können. Dazu könnten zum Beispiel Bilder der Veranstaltung, Zeitungsartikel sowie Feststellungen von Behördenmitarbeitern mit Standort, Datum und Uhrzeit versehen, Besucher- und Parkhausanalysen durchgeführt und Besucherhochrechnungen vorgenommen werden. Zudem wäre auch eine Zählung der Besucher für einen gewissen Zeitraum möglich, aus der eine entsprechende Hochrechnung abgeleitet werden kann. Dabei ist ein Vergleich zwischen dem Besucher und der Veranstaltung und der Ladenöffnung vorzunehmen. – Das ist die Auflage, die dann die Genehmigungsbehörde wieder der Händlergemeinschaft weitergibt und auch der Kommune für das nächste Jahr zur Prognose der Besucherzahlen aufgibt. Wenn Sie da nicht verstehen, dass eine kleine Händlergemeinschaft sagt: Ich bin maximal frustriert, wenn ich diese Auflage für diesen Anlass bekomme, der in den Kleinstädten wirklich traditionelle Veranstaltungen betriff. Ich kann das zu meiner Heimatstadt sagen. Da gibt es vier verkaufsoffene Sonntage: Das ist die Palmsonntagsprozession, das ist der Auto-Frühling, das Stadtfest und ein Adventssonntag, an dem bei uns auch der Weihnachtsmarkt stattfindet. Das ist jedes Jahr das Gleiche. Dann kriegen Sie jedes Jahr solche Aufforderungen. Das frustriert. Und das ändern wir jetzt mit diesem Änderungsantrag und das war auch das, was uns ganz besonders wichtig ist.
Mit dieser Änderung, die wir jetzt vornehmen, entlasten wir gerade die kleinen Händlergemeinschaften, die kein Geld dafür haben, sich Telekommunikationsdaten oder Bewegungsanalysen zu sichern oder das einfach in Auftrag zu geben. Sondern sie haben nachgewiesen, dass es in der Vergangenheit einen Anlass gab, auch in drei aufeinanderfolgenden Jahren, und dann kommt es zur Genehmigung. Das ist sachlogisch. Aber trotzdem muss auch hier weiter geschaut werden, wie es dann durch das Landesverwaltungsamt umgesetzt wird, gerade was die Trennung der Besucherströme angeht. Erklären Sie mir mal, wie jemand erkennen soll, ob ein Besucher zur Palmsonntagsprozession gekommen ist oder einkaufen wollte! Wollen Sie die fragen? Das ist doch alles weltfremd.
Das ist weltfremd, genauso wie beim Stadtfest. Von daher ist es eine gute Lösung, die wir gefunden haben. Bürokratie wird vereinfacht. Das kommt unseren kleinen Händlern gerade in dieser schwierigen Situation zugute …
Vielen Dank, Herr König. Aus gegebenem Anlass mache ich noch einmal darauf aufmerksam, dass wir uns hier im Hause über das Tragen von Masken verständigt haben: FFP2-Masken, und zwar über Mund und Nase. Mich macht das genauso wenig fröhlich, aber Frau Präsidentin Keller hat heute zu Beginn der Sitzung aus gutem Grund noch einmal erläutert, warum das notwendig ist, und ich möchte an dieser Stelle auch darauf aufmerksam machen. Das bisschen Zeit heute schaffen wir das auch noch alle miteinander.
So, jetzt haben wir konkurrierende Wortmeldungen miteinander abzuklären. Auf einem Zettel steht, dass für die gesamte Koalition Frau Güngör gesprochen hätte, auf dem anderen Zettel, Frau Lehmann, sind Sie gemeldet. Dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich spreche wirklich unglaublich gern über Arbeitsmarktpolitik. Ich finde es unfassbar wichtig, dass wir uns hier im Haus mit der Frage beschäftigen, wie wir die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen in Thüringen verbessern können, dass wir darüber sprechen, wie wir Tarifbindung steigern, wie wir die Entlohnung verbessern und auch welche Möglichkeiten der Steuerung wir haben, im Parlament und gesetzlich genau das zu machen.
Jetzt hat Herr König gesagt, ich wäre bei dem Thema besonders betroffen. Das kann sein, ich weiß nicht, was bei Herrn König Betroffenheit bedeutet. Ich will einfach sagen: Mir ist das tatsächlich wichtig. Mir ist es wichtig, unter welchen Bedingungen die Menschen in diesem Land arbeiten.
Mir ist es wichtig, dass die Menschen in diesem Land von dem, was sie machen, gut leben können und dass sie Zeit haben für sich, für ihre Familien, für Freizeit, auch für alles andere, als nur arbeiten zu gehen.
Und ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich hätte heute lieber keine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beschlossen, trotzdem bin ich froh, dass der Gesetzentwurf, den die CDU hier ursprünglich vorgelegt hat, im Sozialausschuss und im Wirtschaftsausschuss abgelehnt wurde. Denn ich finde, es ist wichtig, noch mal darüber zu sprechen, was die CDU eigentlich wollte.
Die CDU wollte – und wir haben eine Besonderheit in Thüringen – die zwei freien Samstage, die den Kolleginnen und Kollegen im Einzelhandel in Thüringen zur Verfügung stehen, streichen; Sie sagen, durch Freiwilligkeit ersetzen, indem sie beantragen können. Das zeigt nur eines: Sie haben keine Ahnung davon, wie die Arbeitsbedingungen im Einzelhandel sind. Das ist das, was diese Regelung zeigt. Wir haben gestern und vorgestern darüber gesprochen, dass die Tarifbindung im Handel bei 12 Prozent liegt – 12 Prozent, das ist fast nichts.
Und das zeigt – nein, das steigert es natürlich nicht. Aber umso wichtiger ist es doch zu klären, dass die Möglichkeiten, die wir haben, die Bedingungen für die Kollegen gut zu halten, tatsächlich auch nutzen müssen. Deswegen halten wir an diesen beiden freien Samstagen auch fest.
Außerdem wollten Sie – Sie sagen ja immer, Sie wollten nicht mehr Sonntagsöffnung, aber Sie wollten den Anlassbezug öffnen. Die Kollegin Güngör hat ja schon ausgeführt, dass der Anlassbezug aber relevant ist aufgrund des verfassungsrechtlichen Verbots von Sonntagsarbeit. Deswegen bin ich froh, dass wir auch diesen Passus nicht angefasst haben.
Ich möchte auf zwei Punkte noch mal eingehen, die Mario Voigt gestern in seiner Grundsatzrede zum Haushalt angesprochen hat, weil ich glaube, dass die auch zu dieser Debatte gut passen. Herr Voigt hat da gesagt: Die Menschen in Thüringen erwarten, dass ihre Heimat gut regiert wird. Das stimmt, da würde ich Ihnen zustimmen.
Ich glaube aber auch, dass die Kolleginnen und Kollegen im Handel erwarten, dass gut für sie regiert wird, und wir wissen von allen Rückmeldun
gen, die wir in den letzten Wochen, Monaten, im ganzen letzten Jahr, eigentlich in den letzten sieben, acht Jahren bekommen haben, dass sie nicht finden, dass eine Aufweichung des Ladenöffnungsgesetzes eine gute Entscheidung für ihr Leben ist.
Und Herr Voigt hat gestern angesprochen: Im Haushalt ging es darum, dass man unterschiedliche Wertegrundlagen hat und dass man sich dann einigt. Und da muss man auch noch mal klar sagen: Offensichtlich ist die Wertegrundlage der CDU die, dass man haushaltsfremde Inhalte verknüpft, da noch mal ganz nebenbei massiven Standardabbau betreibt und dann so tut, als wäre das eigentlich gar nichts, sondern nur
Bürokratieabbau und der Verzicht auf Dokumentation. – Sie können sich ja noch mal zu Wort melden, Herr Voigt, wenn Sie noch mal sprechen wollen.
Entschuldigung, Frau Kollegin. Meine Damen und Herren, es ist eine sehr unangenehme Unruhe, bitte bezeugen Sie der Rednerin den Respekt, zuzuhören.
Meiner Meinung nach zeigt aber genau das den Unterschied, es zeigt den Unterschied zwischen dem, was Sie als Opposition zum einen erzählen, was Sie für hart arbeitende Menschen tun wollen, und es zeigt, dass wir in der Koalition tatsächlich handeln.
Jetzt ist die Empörung – das habe ich eben gerade schon gesagt – in dem Bereich ja nicht ungewöhnlich, Herr Voigt reagiert da jedes Mal wieder. Sie haben gesagt, Sie haben Bedingungen zum Haushalt gestellt. Ich sage Ihnen, ich glaube, es waren Erpressungsversuche, was anderes war das für mich nicht. Sie haben auch hier noch mal gesagt, eigentlich wollten Sie vielleicht die Samstage doch nicht, die Sonntage wollen Sie eigentlich auch nicht oder vielleicht doch. Der Gesetzentwurf, den Sie hier vorgelegt haben, war was anderes. Ich sage Ihnen auch: Wenn ein Kollege von Ihnen in so einer internen Verhandlungsrunde sitzt und uns da sagt: Wenn ihr jetzt mit mir keine Änderung dieses Gesetzes vereinbart, dann legen wir das halt so dem