Protocol of the Session on February 4, 2022

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich deute die Position von Frau König-Preuss so, dass es gleich eine Nachfrage gibt. Bitte schön, Frau König-Preuss.

Genau. Danke schön für die Antwort. Ich hätte als Erstes eine Nachfrage auf die Antwort zu Frage 1, und zwar sagten Sie, dass in dem Zeitraum zwischen dem 6. Dezember 2021 und 24. Januar 2022 ein Vorfall mit antisemitischem Hintergrund bekannt geworden wäre. Ich würde gern wissen, ob Sie mir sagen können, in welcher Stadt und an welchem Datum dieser Vorfall festgestellt wurde.

Das kann ich Ihnen ad hoc nicht beantworten. Das liefere ich Ihnen schriftlich nach.

(Staatssekretär Götze)

Und als Zweites: Auf die Frage 2 haben Sie geantwortet, dass es niedrige zweistellige Vorfälle gäbe und drei Delikte. Das heißt, im Zeitraum von 2020, 2021 bis 24. Januar 2022 sind insgesamt drei Anzeigen wegen antisemitischen Codes/Stereotypen auf diesen Coronaleugner-Demonstrationen eingegangen bzw. Strafverfahren eingeleitet worden oder was ist mit „niedrig zweistellig“ gemeint?

Das ist die Frage nach den antisemitischen Vorfällen. Das heißt ja nicht, dass es sich damit auch um antisemitische Straftaten handelt. Die Zahl 3 bezieht sich ausdrücklich auf die antisemitischen Straftaten, zu denen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden. Die übrigen Sachverhalte hatten zwar einen antisemitischen Charakter, waren aber nicht strafrechtlich relevant.

Herr Kollege Walk, Ihre Nachfrage.

Danke, Herr Präsident. Ich habe eine Frage an den Staatssekretär. Der MDR berichtete am 30. Januar 2022: „,Judenstern‘ bei Corona-Demos: Polizei in Thüringen soll gegen Träger vorgehen“. Wie viele Vorfälle im Zusammenhang mit dem Tragen von Judensternen bei den sogenannten Coronaprotesten haben Sie bisher attestiert und welche Maßnahmen sind eingeleitet worden?

Die Sachverhalte werden aufgenommen, ich kann Ihnen die Zahl jedoch jetzt nicht nennen. Wenn sie verfügbar ist, bekommen Sie eine ergänzende schriftliche Antwort.

Ja, danke.

Vielen Dank. Damit kommen wir zur 18. Mündlichen Anfrage von Frau Abgeordneter Mitteldorf in der Drucksache 7/4793. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Coronaproteste in Thüringen – Straftaten

In den vergangenen Wochen fand eine Vielzahl meist rechtswidriger Coronaproteste in Thüringen statt. Nach Medienangaben ereignete sich dabei neben Ordnungswidrigkeiten auch eine Reihe von Straftaten. Teilweise sollen neben Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten auch Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten sowie Journalistinnen und Journalisten attackiert worden sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Straftaten wurden im Zusammenhang mit den Protesten aus dem Spektrum der Coronaleugner, ‑skeptiker und ‑maßnahmenkritiker in Thüringen zwischen dem 6. Dezember 2021 und dem 24. Januar 2022 in Thüringen registriert?

2. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung und ihren nachgeordneten Behörden zu Körperverletzungsdelikten aus dem Spektrum der Coronaleugner, ‑skeptiker und ‑maßnahmenkritiker im Zusammenhang mit den Protesten zwischen dem 6. Dezember 2021 und dem 24. Januar 2022 in Thüringen vor?

3. Welche Informationen sind der Landesregierung über tätliche Angriffe auf Gegendemonstranten aus dem Spektrum der Coronaleugner, ‑skeptiker und ‑maßnahmenkritiker bei den Protesten am 17. Januar 2022 und am 24. Januar 2022 in der Stadt Jena bekannt geworden?

4. In wie vielen Fällen waren zwischen dem 6. Dezember 2021 und dem 24. Januar 2022 bei Protesten aus dem Spektrum der Coronaleugner, ‑skeptiker und ‑maßnahmenkritiker in Thüringen Journalistinnen und Journalisten Opfer von Straftaten und um welche Delikte handelt es sich?

Vielen Dank.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, lassen sie mich zunächst wieder Folgendes voranstellen: Die enorme Vielzahl an Einsätzen hat eine erhebliche Mehrbelastung der Einsatzkräfte zur Folge. In aller Regel wird im Einsatzverlauf nur die Gesamtzahl der festgestellten Straftaten erhoben und jeweils ein Vorgang samt Aktenzeichen dazu generiert, auch wenn mehrere Personen an der Begehung beteiligt waren und mehrere Delikte verwirklicht wurden. Später müssen dann die Folgeaktenzeichen zu allen Beteiligten generiert und entsprechende Vorgänge im Vorgangsbearbeitungssystem ergänzt und bearbeitet werden. Das ist aber aufgrund der Folgeeinsätze derzeit nicht immer zeitnah möglich. Hinzu kommt die gegebenenfalls erforderliche Auswertung von polizeilichen Videoaufzeichnungen,

welche zur Einleitung weiterer Ermittlungsverfahren führen kann.

Dies vorangestellt möchte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mitteldorf wie folgt beantworten:

Antwort zu Frage 1: Vom 6. Dezember 2021 bis 24. Januar 2022 wurden bei Versammlungen mit Bezug zum Pandemiegeschehen 112 Straftaten im Vorgangsbearbeitungssystem registriert.

Antwort zu Frage 2: Vom 6. Dezember 2021 bis 24. Januar 2022 wurden zwölf Körperverletzungsdelikte bei Versammlungen mit Bezug zum Pandemiegeschehen registriert.

Antwort zu Frage 3: Es liegen keine polizeilichen Erkenntnisse zu Körperverletzungsdelikten am 17. bzw. 24. Januar 2022 in Jena durch Versammlungsteilnehmer aus dem Spektrum der Kritiker der Coronamaßnahmen vor.

Antwort zu Frage 4: Es werden in einem Fall Ermittlungen wegen des Verdachts der Nötigung zum Nachteil eines Journalisten am 24. Januar 2022 bei Versammlungen mit Bezug zum Pandemiegeschehen geführt.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage, das ist die Frage der Abgeordneten Maurer in der Drucksache 7/4795.

Vielen Dank, Herr Präsident.

Coronaproteste in Thüringen – Teilnehmerzahlen am 24. Januar 2022

Nach Medienangaben sollen unter Berufung auf die Thüringer Polizei am 24. Januar 2022 insgesamt 26.500 Personen in Thüringen für oder gegen die Coronamaßnahmen und die COVID-19-Schutzimpfung auf die Straße gegangen sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele der 26.500 Personen sind dem Spektrum der Coronaleugner, ‑skeptiker und ‑maßnahmenkritiker zuzuordnen?

2. Wie viele der 26.500 Personen sind dem Spektrum, das sich für einen solidarischen Umgang in der Pandemie ausspricht oder gegen die Proteste von Coronaleugnern, ‑skeptikern und ‑maßnahmengegnern positioniert bzw. von diesen distanziert, zuzuordnen?

3. In welchen Orten Thüringens fanden mit wie vielen Personen am 24. Januar 2022 Versammlungen oder „Coronaspaziergänge“, die Versammlungen aus dem Spektrum der Coronaleugner, ‑skeptiker und ‑maßnahmenkritiker gleichzusetzen sind, statt?

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte bezüglich der Frage 1 um Entschuldigung bitten, die Zahlen werden derzeit noch recherchiert, die werde ich Ihnen schriftlich nachreichen.

Die Antwort zu Frage 2: Diesem Spektrum sind ca. 700 Personen zuzuordnen.

Die Antwort zu Frage 3: Insgesamt fanden am 24. Januar 2022 in 64 Orten in Thüringen insgesamt 77 Versammlungen statt. Davon waren 69 Versammlungen dem erfragten Personenspektrum zuzuordnen. Ich möchte hier auf eine Aufzählung aller erfragten Orte verzichten, möchte aber gleichwohl exemplarisch die Versammlungslagen in Gera, Altenburg, Saalfeld oder Meiningen nennen. Ich biete an, die gewünschten Daten gegebenenfalls schriftlich nachzureichen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Ja, Herr Kollege Walk.

Danke, Herr Vorsitzender, danke, Herr Staatssekretär. Ich habe eine Nachfrage zu den 69 Versammlungen. Vielleicht können Sie dann noch nachliefern, wie viele dieser Versammlungen von welchem Klientel angemeldet waren.

Ich werde das recherchieren lassen. Wenn es in der zur Verfügung stehenden Zeit möglich ist, bekommen Sie eine ergänzende schriftliche Antwort.

Es gibt noch eine Nachfrage, eine weitere aus dem Saal. Dann bitte schön, Frau König-Preuss.

Könnten Sie uns denn auch gegebenenfalls schriftlich nachliefern, wie viele Personen am 24. Januar Versammlungen durchgeführt haben, die sich aus dem solidarischen Spektrum sozusagen auf den

(Staatssekretär Götze)

Straßen bewegt haben und sich gegen die Proteste von Coronaleugnern positionierten bzw. distanzierten.

Das kann ich machen, möchte aber darauf hinweisen, dass diese Zuarbeiten in der nach der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist nicht erfolgen können und wir bestimmt etwas mehr Zeit brauchen, um diese Fragen zu beantworten. Wir recherchieren und Sie bekommen eine ergänzende schriftliche Antwort.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Damit kommen wir zur 20. Anfrage, eine von Frau Abgeordneter Vogtschmidt in der Drucksache 7/4796.

Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Staatssekretär, gestatten Sie mir die Vorabbemerkung, dass wir einfach alle sehr interessierte Abgeordnete sind, weshalb sich anscheinend die Anzahl der Anfragen auch ergibt.