1. Beabsichtigen nach Kenntnis der Landesregierung Bund und die Deutsche Bahn AG, die Strecke Gotha – Leinefelde bei den diesjährigen Beratungen im Rahmen der sogenannten Fulda-Runde in die Bedarfsumsetzungsvereinbarung aufzunehmen?
2. Welcher zusätzliche Ausbaubedarf besteht bei dieser Strecke für die Belange eines verdichteten Nahverkehrsangebots, der über den bisherigen Zuschnitt des Bedarfsplanvorhabens hinausgeht?
3. Sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit der mittel- und langfristigen Planung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr zwischen Gotha und Leinefelde weiteren Ausbaubedarf bei der Eisenbahninfrastruktur und wenn ja, welchen?
4. Hat sich die Landesregierung über zusätzlich notwendige Infrastrukturmaßnahmen wie den zweigleisigen Ausbau von Begegnungsabschnitten im Bereich Mühlhausen bereits mit dem Bund ausgetauscht und wenn ja, welche Teilmaßnahmen hat sie diesem als notwendig angezeigt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Herr Staatssekretär Weil.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wahl beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Das Vorhaben ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans 2030 und im vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Landesregierung sowie die Region setzen sich aktuell gemeinsam aktiv für die weitere Priorisierung der Elektrifizierung der Strecke Gotha – Leinefelde durch den Bund ein. Ministerpräsident Ramelow hatte sich schon 2019 und erneut 2020 an den damaligen Bundesver
kehrsminister und den Vorsitzenden der Deutschen Bahn AG bzw. den früheren Konzernbevollmächtigten der Deutschen Bahn AG gewandt und für eine zügige Umsetzung des Projekts geworben.
Zu Frage 2 und Frage 3, die ich aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten möchte: Grundsätzlich wäre ein zusätzlicher Ausbaubedarf in Abhängigkeit von einem konkreten, erweiterten Angebotskonzept zu prüfen und müsste im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung, beispielsweise im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanprojekts, ermittelt werden. Allerdings ist eine Verdichtung des Verkehrsangebots mit zusätzlichen Taktverkehren auf dieser Strecke unter anderem vor dem Hintergrund des Fahrgastaufkommens sowie der finanziellen Mittelausstattung des Freistaats Thüringen mittel- und langfristig nicht geplant. Ungeachtet dessen, könnte durch den Wiederaufbau des Kreuzungsbahnhofs Silberhausen voraussichtlich eine günstigere zeitliche Verteilung der Züge erreicht werden. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um den in Frage 4 angefragten zweigleisigen Ausbau von Begegnungsabschnitten im Bereich Mühlhausen.
Zu Frage 4: Ein entsprechender Austausch der Landesregierung mit dem Bund ist bislang nicht erfolgt, da für das avisierte Schienenpersonennahverkehrsbetriebsprogramm aus Sicht der Landesregierung kein abschnittsweiser zweigleisiger Ausbau im Bereich Mühlhausen erforderlich ist.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe verstanden, dass das Projekt im Bundesverkehrswegeplan 2030 verankert ist. Damit ist es aber noch nicht im Bedarfsplan Schiene drin und damit kann die Landesregierung noch nicht absehen, ob das tatsächlich jetzt in den nächsten Jahren angegangen wird und dieser drohende Bruch in Gotha verhindert werden kann. Verstehe ich das richtig? Und wenn ja, sieht die Landesregierung noch Potenzial, bis zu der Fulda-Konferenz da Bewegung beim Bund hinzubekommen – ganz salopp gesprochen –?
Ich gehe davon aus, dass wir auch dieses Thema in die avisierten Gespräche mit dem neuen Bundesverkehrsminister aufnehmen werden und da dann auch noch mal adressieren. Jedenfalls verste
he ich so die Infrastrukturministerin, die das bei uns im Haus auch angekündigt hat. Da werden wir das auch noch mal thematisieren, da noch mal Druck auf den Bund aufzunehmen, um das in die konkrete Umsetzung zu bringen – natürlich gern.
Weitere Nachfragen? Sehe ich nicht. Dann geht es weiter mit der Frage des Herrn Abgeordneten Walk in der Drucksache 7/4745. Bitte, Herr Walk.
In den letzten Wochen und Monaten fanden in mehreren Thüringer Städten sogenannte „Spontankundgebungen“, „Flashmobs“ und „Spaziergänge“ mit jeweils mehreren Hundert Teilnehmern statt. Durch die Thüringer Polizei wurden nach meiner Kenntnis dabei regelmäßig Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung festgestellt. Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die jeweilige Verwaltungsbehörde zuständig.
1. Wie viele Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und die Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung wurden seit 1. Juli 2021 durch die Thüringer Polizei registriert und an die Verwaltungsbehörden gemeldet?
2. Wie viele Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren wurden seitdem eingeleitet – bitte getrennt aufzählen –?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Effektivität der Verwaltungsbehörden bei der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Inneres und Kommunales, Herr Staatssekretär Götze.
Zunächst die Antwort zu Frage 1: Die enorme Vielzahl an behördlichen Einsätzen führt zu einer erheblichen Mehrbelastung der Einsatzkräfte sowohl in der Einsatzbewältigung sowie in der dann folgenden Sachbearbeitung. In aller Regel wird im direkten Einsatzverlauf zu fortzuführenden Lagebeurteilungen sowie zur Verfahrenssicherung zunächst die Gesamtzahl aller der zu diesem Zeitpunkt polizeilich bekannten Straftaten stabsmäßig erhoben und jeweils ein Vorgang respektive Aktenzeichen generiert. In späteren Bearbeitungsschritten – auch nach der Auswertung angefertigter Videoaufzeichnungen – erfolgen dann weitere Prüfungen, beispielsweise ob mehrere Personen an der Begehung beteiligt waren, mehrere Delikte verwirklicht wurden oder das Handeln mehreren Taten entspricht. In diesen Fällen sind dann Folgeverfahren zu generieren. Diese Schritte sind gegenwärtig aufgrund der hochfrequenten Einsatzbelastung nicht immer zeitnah möglich. Eine abschließende und valide Erhebung im Sinne der Fragestellung kann erst nach Abschluss der dargestellten Prüfung und Einleiten der entsprechenden Verfahren automatisiert erhoben werden. Eine händische Auswertung war mit Blick auf die zur Beantwortung der vorliegenden Anfrage zur Verfügung stehende Zeit nicht möglich. Vor diesem Hintergrund kann die Benennung von validen Zahlen im Sinne der Fragestellung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen.
Die Antwort zu Frage 2: Unter Hinweis auf die Antwort zu Frage 1 wurden zum gegenwärtigen Zeitpunkt 137 Strafverfahren und 1.416 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Antwort zu Frage 3: Der überwiegende Teil der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren befindet sich aktuell noch im Stadium des Anhörungsverfahrens und teilweise nach Erlass von Bußgeldbescheiden im Einspruchsverfahren. Gegenwärtig sind von den eingeleiteten Verwarn- und Bußgeldverfahren etwa 67 abgeschlossen. Aussagen zu abgeschlossenen Strafverfahren können aufgrund der Kürze der Zeit in Verbindung mit dem hierzu notwendigen Rechercheaufwand aktuell nicht getroffen werden.
Antwort zu Frage 4: Die kreisfreien Städte und Landkreise haben im Zusammenhang mit den sogenannten Coronaspaziergängen eine Vielzahl von Mitteilungen über Ordnungswidrigkeiten gegen das Versammlungsgesetz und die SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung übermittelt bekommen. Diese Verfahren konnten aus verschiedenen Gründen zum Teil noch nicht begonnen werden, weil es beispielsweise ergänzender Zuarbeiten
bedarf. Darüber hinaus führen die in der Antwort auf Frage 1 dargestellte Situation sowie die Vielzahl der Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Die Ausführungen verdeutlichen, dass die Verwaltungsbehörden im Rahmen ihrer individuellen Bedingungen teilweise bzw. temporär an die Grenzen ihrer Belastung stoßen. Dennoch ist die behördliche Tätigkeit weiterhin als effektiv einzuschätzen.
Danke, Frau Präsidentin, danke, Herr Staatssekretär. Ich habe eine Nachfrage zur Antwort zu Frage 1. Da haben Sie angeführt, dass die Verfahren noch in der Bearbeitung sind und die zunächst abgeschlossen werden müssen, dann könne man auch darüber berichten. Können Sie da schon einen Zeitpunkt sagen oder ist es möglich, dann mal einen Zwischenbericht zu geben, damit man ungefähr einen Trend hat? Oder sehen Sie sich da völlig außerstande?
Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir das Thema im nächsten Innenausschuss aufgreifen und versuchen, bis dahin die Zahlen zusammenzutragen. Dann können wir uns im Innenausschuss dazu austauschen.
Zweite Frage: Sie hatten in der Antwort zu Frage 4 auf die enorme Belastung der Behörden hingewiesen. Für die ist das auch Neuland, zumindest auch in der Quantität. Sind Sie denn der Auffassung oder ich würde gern Ihre Meinung dazu wissen, ob die Verwaltungsbehörden personell und organisatorisch auch mit dem entsprechenden juristischen Fachverstand ausreichend aufgestellt sind oder ob man da gegebenenfalls nachbessern muss?
Das ist eine Frage, die ich Ihnen so pauschal nicht beantworten kann. Es handelt sich um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung. Die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Landrätinnen und Landräte sind gefordert, das Personal mit den entsprechenden Qualifikationen in den Bereichen einzusetzen, die aktuell mit der Abarbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren befasst sind. Ich gehe davon aus, dass das auch geschieht. Ob in jedem Einzelfall eine ausreichende Personalisierung gegeben ist bzw. die entsprechende fachliche Qualifikation dann immer gewährleistet ist, kann ich schlicht und ergreifend nicht einschätzen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Wolf mit der Drucksache 7/4746. Bitte, Herr Kollege Wolf.
Seit Anfang 2021 können die Schulträger zum Ausbau der Ganztagsangebote im Primarbereich – Grundschule, Gemeinschaftsschule – Fördermittel aus dem Sondervermögen des Bundes „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ nutzen. Thüringen erhält aus diesem Paket knapp 20 Millionen Euro und bringt eine Kofinanzierung von knapp 5,6 Millionen Euro auf. Neben der räumlichen Verbesserung von Ganztagsangeboten sollen auch Sport- und Spielmöglichkeiten unterstützt werden. Die Landesregierung hat dazu am 14. Januar 2021 eine Verwaltungsvorschrift erlassen mit Befristung zum 31. Dezember 2021. Der Bund hat den Förderzeitraum Ende 2021 um ein weiteres Jahr verlängert.
1. Hat die Landesregierung die Verwaltungsvorschrift „GanztagInvest-Richtlinie“ für den Förderzeitraum nach 2021 verlängert, wenn ja, wo wurde dies veröffentlicht und wenn nein, warum?