2. Beabsichtigt die Landesregierung, Initiativen zur Wiedereinführung der Laufbahnausbildungen in der Agrar- und Umweltverwaltung sowie für technische und weitere Fachrichtungen zu ergreifen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt:
Zu Fragen 1 und 2, die ich zusammenfassend beantworten werde: Um einem sich abzeichnenden Bewerber- und Fachkräftemangel, insbesondere in den technischen Laufbahnen, entgegenzuwirken, hatte die Landesregierung bereits 2017 das Personalentwicklungskonzept 2025 beschlossen und dort 13 Vorbereitungsdienste entfallen lassen. Anstelle des Durchlaufens eines Vorbereitungsdienstes sollten Bewerberinnen und Bewerber künftig direkt
Arbeitnehmerinnen in dem jeweiligen technischen Dienst entsprechend Wertebene des TV-L dort eingestellt werden, um auf diese Weise eine attraktive Vergütung schon beim Berufseintritt geboten zu bekommen. Fehlende Verwaltungskenntnisse sollten dabei mit Training on the Job ausgeglichen werden und darüber hinaus hatte die Landesregierung im sogenannten PEK – Personalentwicklungskonzept – 2025 flankierend beschlossen, durch geeignete Maßnahmen die Attraktivität des Arbeitgebers Freistaat Thüringen weiter zu erhöhen. Die Abschaffung der Vorbereitungsdienste sowie die neue Einstellungspraxis und damit einhergehende Bewerberlage wurde durch nahezu alle betroffenen Ressorts schon Anfang des Jahres 2020 evaluiert. Diese Evaluation hat gezeigt, dass eine Wiedereinführung der Vorbereitungsdienste in einigen Bereichen zielführend ist. Die Personalkommission, die aus den Amtschefs der Ressorts besteht, hat daher in ihrer Sitzung am 31. Mai 2021 beschlossen, die im PEK 2025 vorgenommene Festlegung zur Abschaffung der 13 identifizierten Vorbereitungsdienste wieder aufzuheben. Die Entscheidung, ob Vorbereitungsdienste in den entsprechenden Laufbahnen wieder angeboten werden, obliegt nun den obersten Landesbehörden. Basierend auf dem Beschluss der Personalkommission konnten die betroffenen Ressorts konkret prüfen, ob sie erstens Vorbereitungsdienste entweder wieder aufnehmen oder – zweitens – ob Qualifizierungen neu eingestellter Fachabsolventen weiterhin berufsbegleitend erfolgen sollen oder aber, ob drittens andere Wege, zum Beispiel duale Bachelor- oder Masterstudiengänge, für die künftige Berufsqualifizierung mit Blick auf eine frühzeitige Fachkräftegewinnung und ‑bindung in Betracht kommen.
Zu Frage 3: In verschiedenen Bereichen, in denen eine Fortführung bzw. Wiedereinführung der Laufbahnausbildung im Ergebnis der Evaluation als sinnvoll erachtet wurde, gab und gibt es aktuell entsprechende Initiativen. So wurde im Geschäftsbereich der Thüringer Staatskanzlei die Wiedereinführung der Laufbahnausbildung für den höheren Archivdienst vorgesehen. Die erforderliche Ausbildungs- und Prüfungsordnung wird derzeit vorbereitet.
Im Geschäftsbereich des TMIL ist die Inkraftsetzung folgender Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für das Jahr 2022 vorgesehen: erstens – Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das technische Referendariat in den Fachgebieten Architektur, Städtebau, Geodäsie und Geoinformation, Straßenwesen, Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung; zweitens – Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn sowohl des gehobenen als auch des höheren tech
nischen Dienstes im Fachbereich Agrarwirtschaft. Bereits zum 01.06.21 ist im Geschäftsbereich des TMIL die Laufbahn des höheren Forstdienstes in Kraft getreten.
Im Geschäftsbereich des TMUEN soll im Jahr 2022 der Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des höheren technischen Verwaltungsdienstes der Fachrichtung Umwelttechnik/Umweltschutz wieder angeboten werden. Zudem ist die Ausbildung für den gehobenen technischen Dienst in der Umweltund Wasserwirtschaftsverwaltung vorgesehen, allerdings nicht mehr als Vorbereitungsdienst nach einem Studium der dritten Qualifikationsebene, sondern eventuell als dualer Studiengang.
Gibt es Nachfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist nächster Fragesteller Herr Abgeordneter Cotta – bitte dann das Mikrofon auf der Tribüne anschalten – mit der Drucksache 7/4700.
Auf dem Coronavirus-Informationsportal der Landesregierung wird unter der Überschrift „Freiheitsrechte und Verschwörungserzählungen in Krisenzeiten“ auf eine Broschüre, herausgegeben von der Berliner Landeszentrale für politische Bildung in Zusammenarbeit mit der Amadeu Antonio Stiftung hingewiesen. Der angegebene Link führt direkt zur Homepage der Amadeu Antonio Stiftung.
Die 36-seitige Broschüre mit 20 Fragen und Antworten zu den Themen „Impfungen“, „Lockdown“ und „Masken“ sei als „Hilfestellung zur Einordnung grundlegender Aspekte der Pandemiebekämpfung gedacht“. Sie beinhalte die Perspektiven unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen, die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren, auch in Abgrenzung zu einer „laut auftretenden Minderheit“, die versuche, „den allgemeinen Unmut über die andauernden Zumutungen dieser Gesundheitskrise im Sinne demokratiefeindlicher Motive zu instrumentalisieren“.
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass beim oben genannten Sachverhalt eine Neutralitätspflichtverletzung und die aktive Betreibung der gesellschaftlichen Polarisierung durch staatlich ge
2. Inwiefern dient diese Broschüre nach Auffassung der Landesregierung der sachlichen und ausgewogenen Aufklärung zu den Themen „Impfungen“, „Lockdown“ und „Masken“ und an welcher Stelle wird auf neue Erkenntnisse zum Coronageschehen und daraus resultierender Kritik von Experten eingegangen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Cotta beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Aus unserer Sicht handelt es sich nicht um eine Verletzung der Neutralitätspflicht. Eine solche ist für uns nicht erkennbar. Die Landeszentrale für politische Bildung in Berlin verweist auf ihrer Website auf das Zustandekommen der Broschüre „Freiheitsrechte und Verschwörungserzählungen in Krisenzeiten – 20 Fragen und Antworten“. In die Konzeption der Veröffentlichung sind die Perspektiven von Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen eingeflossen, die von der Pandemie und den damit verbundenen Maßnahmen besonders betroffen sind oder die sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt engagieren. An einem Runden Tisch wurden Menschen aus den Bereichen Pflege, Bildung, Gewerkschaften, Jugendarbeit, Kultur, Klubwesen, Polizei und zivilgesellschaftlichen Gruppen konsultiert, um praxisnahe Impulse für die Ausgestaltung des Hefts zu gewinnen.
Die Berliner Landeszentrale für politische Bildung verweist zudem darauf, dass der gesellschaftliche Diskurs um Impfungen, Lockdown und Masken auch während der vierten Coronawelle polarisiert ist. Die Verlinkung zur Broschüre „Freiheitsrechte und Verschwörungserzählungen in Krisenzeiten“ ist unseres Erachtens gerechtfertigt. Die Broschüre ist eine sehr gut gemachte Hilfestellung zur Einordnung grundlegender politischer und rechtlicher Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung.
schungsdiskussion wiedergeben zu wollen. Ziel ist es vielmehr, einen ausgewogenen Beitrag zur gerechtfertigten Diskussion über die Einschränkung von Freiheitsrechten infolge der Pandemie zu leisten und dabei zu helfen, zwischen berechtigten Formen der Kritik und Verschwörungserzählungen zu unterscheiden.
Zu Frage 3: Die Broschüre wurde von der Landeszentrale für politische Bildung in Berlin produziert. Von dort liegen uns leider keine Angaben zu den dafür entstandenen Kosten vor.
Gibt es Nachfragen, Herr Cotta? Keine Nachfragen. Gibt es Nachfragen aus den Reihen der Kolleginnen und Kollegen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Hoffmann mit der Drucksache 7/4701.
Nach einer Pressemeldung vom 30. Dezember 2021 sei dem Chefarzt der Geriatrie des REGIOMED-Krankenhauses in Hildburghausen wegen Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Vorschriften gekündigt worden. In der Pressemeldung wird auch von seiner Mitzeichnung eines impf- und maßnahmenkritischen offenen Briefes gesprochen.
1. Was ist nach Kenntnis der Landesregierung der Grund der Kündigung und in welchem Zusammenhang steht diese Kündigung zum oben genannten offenen Brief gegen die Coronamaßnahmen?
2. Wurde der Chefarzt der Geriatrie mit einem befristeten Arbeitsvertrag eingestellt und wenn ja, bis wann war der Vertrag befristet?
3. Wie viele Gespräche zwischen den Bewerbern und der REGIOMED-KLINIKEN GmbH fanden seit Ausschreibung der Stelle – bitte Datum der Ausschreibung angeben – wann statt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten:
Zu den Fragen 1 bis 4 gesammelt: Der Landesregierung liegen zu den vorgenannten Fragen insgesamt keine Kenntnisse vor. Informationen über die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen, Gründe für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder die Prozesse der Arbeitsgewinnung im Einzelnen werden zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Krankenhauses seitens Planungsbehörden nicht herangezogen. Eine Rechtsgrundlage zur Abfrage solcher Daten liegt ebenfalls nicht vor. Arbeitsrechtliche Maßnahmen obliegen stets der Organisationshoheit des Arbeitgebers, hier also des Klinikums. Die Henneberg-Kliniken haben gegenüber der Planungsbehörde auf Nachfrage bestätigt, dass in der Fachabteilung Geriatrie der Facharztstandard durchgehend gewahrt wird und damit die Erfüllung des Versorgungsauftrags gesichert ist. Die Patienten werden in gewohnter Qualität versorgt, es ist zudem durch die Klinik eine Stellennachbesetzung des Chefarztes geplant. Sollte es im Hinblick auf die Wahrung der Versorgungsqualität Veränderungen geben, wird das Klinikum die Planungsbehörde umgehend informieren.
Danke. Frau Ministerin, Sie sagten es gibt keine Rechtsgrundlage. Kann ich daraus schließen, dass das nicht abgefragt wurde, dass diese Fragen nicht weitergegeben wurden?
Es besteht keine Rechtsgrundlage, dass wir solche Daten abfragen können. Wir können nur abfragen, ob die Versorgungssicherheit gewährleistet ist, und wenn das Klinikum uns das versichert, dann sind für uns die Aufgaben erledigt.
Gibt es weitere Nachfragen? Herr Kollege Montag, Diskussionsbedarf? Nachfragen an die Ministerin gibt es nicht. Dann kommen wir zur nächsten Fra