Protocol of the Session on February 4, 2022

zum Aufruf.

Auch hier fehlt noch ein Mitglied des insgesamt fünf Mitglieder umfassenden Gremiums der Parlamentarischen Kontrollkommission. Gewählt ist hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt in der Drucksache 7/4818 vor. Vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Gröger.

Die Vorberatung des AfD-Wahlvorschlags in einem parlamentarischen Gremium außerhalb des Plenums im Sinne der Ziffer 2 der Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags in der Drucksache 3/970 hat in der 42. Sitzung des Ältestenrats am 25.05.2021 stattgefunden.

Wird in diesem Wahlverfahren die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall.

Dann steht noch aus Tagesordnungspunkt 19

Wahl eines Mitglieds der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz (G 10-Kommission) gemäß § 2 Abs. 2 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4819 -

Auch hier: Der Antrag hat bislang nur zwei der insgesamt drei Mitglieder der G10‑Kommission gewählt, das Wahlvorschlagsrecht für das verbleibende Mitglied liegt bei der Fraktion der AfD. Gewählt ist auch hier, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Landtags erhält, mithin mindestens 46 Stimmen. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 4/4819 vor, vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Uwe Thrum.

Wird hier die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht.

Dann geht es weiter im Tagesordnungspunkt 20

Bestellung eines Mitglieds des Beirats beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 12 Abs. 1 und 2

(Präsidentin Keller)

des Thüringer Datenschutzgesetzes Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4820 -

Der bereits bezeichnete Mandatsverzicht von Herrn Prof. Dr. Michael Kaufmann macht auch hier eine Nachwahl notwendig. Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD liegt Ihnen in der Drucksache 7/4820 vor, vorgeschlagen ist hier Herr Abgeordneter Stefan Möller.

Gibt es dazu einen Aussprachewunsch? Das kann ich nicht erkennen.

Dann haben wir noch zu wählen in Tagesordnungspunkt 21

Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/4821 -

Gemäß § 10 Nr. 2 d) der Stiftungssatzung gehören dem Kuratorium, welches aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht, unter anderem drei Vertreterinnen und Vertreter der Landtagsfraktionen an. Auch hier ist eine Nachwahl aufgrund des Mandatsverzichts von Herrn Prof. Dr. Kaufmann notwendig. Auch hier gibt es einen Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, und zwar in der Drucksache 7/4821, vorgeschlagen ist Herr Abgeordneter Thomas Gröger.

Gibt es hierzu Aussprachewünsche? Das sehe ich nicht.

Dann kommen wir jetzt zum üblichen Namensaufruf, und nach dem Aufruf Ihres Namens erhalten Sie fünf Stimmzettel. Sie können auf jedem dieser Stimmzettel mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ votieren. Als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer sind hier unten im Plenarsaal Herr Abgeordneter Weltzien, Herr Abgeordneter Reinhardt und Herr Abgeordneter Tiesler sowie auf der Tribüne Frau Abgeordnete Güngör und Herr Abgeordneter Denny Möller eingesetzt.

Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden Schriftführenden, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Aust, René; Baum, Franziska; Beier, Patrick; Bergner, Dirk; Dr. Bergner, Ute; Bilay, Sascha; Blechschmidt, André; Braga, Torben; Bühl, Andreas.

(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Frau Präsidentin, können Sie die Abgeordneten noch einmal an die Funktion des Namensauf- rufs erinnern?)

Ja, das heißt, dass man dann auch wählen geht.

Cotta, Jens; Czuppon, Torsten; Dittes, Steffen; Eger, Cordula; Emde, Volker; Engel, Kati; Frosch, Karlheinz; Gleichmann, Markus; Gottweiss, Thomas; Gröger, Thomas; Gröning, Birger; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Dr. Hartung, Thomas; Henfling, Madeleine; Henke, Jörg; Henkel, Martin; Herold, Corinna; Herrgott, Christian; Hey, Matthias; Heym, Michael; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Jankowski, Denny; Kalich, Ralf; Keller, Birgit; Kellner, Jörg; Kemmerich, Thomas; Kießling, Olaf; Dr. Klisch, Cornelia; Kniese, Tosca; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Korschewsky, Knut; Kowalleck, Maik.

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Lehmann, Diana; Liebscher, Lutz; Lukasch, Ute; Dr. Lukin, Gudrun; Malsch, Marcus; Dr. Martin-Gehl, Iris; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mohring, Mike; Möller, Denny; Möller, Stefan; Montag, Robert-Martin; Mühlmann, Ringo; Müller, Anja; Müller, Olaf; Pfefferlein, Babette; Plötner, Ralf; Ramelow, Bodo; Reinhardt, Daniel; Rothe-Beinlich, Astrid; Rudy, Thomas; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schubert, Andreas; Schütze, Lars; Sesselmann, Robert; Stange, Karola; Tasch, Christina; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Urbach, Jonas; Vogtschmidt, Donata; Prof. Dr. Voigt, Mario; Dr. Wagler, Marit; Wahl, Laura; Walk, Raymond; Weltzien, Philipp; Wolf, Torsten; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Hatten alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Stimmabgabe? Da sehe ich keinen Widerspruch. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführenden und Wahlhelferinnen um die Auszählung der Stimmen.

Vereinbarungsgemäß rufen wir währenddessen Tagesordnungspunkt 24 auf

Fragestunde

(Vizepräsidentin Marx)

Absprachegemäß dauert die Fragestunde heute bis zu zwei Stunden, und dann werden wir auch noch eine Lüftungspause dazwischen haben. Also stellen Sie sich mal darauf ein, dass sich die Fragestunden dann etwas länger hinziehen. Wir beginnen mit der ersten Fragestellung. Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Eger mit der Drucksache 7/4693. Bitte schön, Frau Kollegin.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine Mündliche Anfrage lautet:

Fahrtkostenerstattung ehrenamtlicher Mitglieder in Seniorenbeiräten

Mitglieder in Seniorenbeiräten sind ehrenamtlich aktiv und haben auch eine aufsuchende Tätigkeit in ihrer Funktion als Vertreterinnen und Vertreter der Senioren in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Oft müssen sie nicht unerhebliche weite Strecken in Kauf nehmen, insbesondere in Flächenlandkreisen, in denen sie auch mobil agieren. Seniorenbeiräte werden in Thüringen im Rahmen des Landesprogramms für Solidarisches Zusammenleben der Generationen gefördert. In dem Zusammenhang ist das Thüringer Reisekostengesetz (ThürRKG) für die Gewährung von Wegstreckenentschädigung auch für Mitglieder der Seniorenbeiräte anzuwenden. Neben der grundsätzlichen Wegstreckenentschädigung in Höhe von 17 Cent für jeden gefahrenen Kilometer gibt es in § 5 Abs. 2 ThürRKG die Ausnahme, dass die Wegstreckenentschädigung 35 Cent je gefahrenem Kilometer beträgt, wenn für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs erhebliche dienstliche Gründe bestehen und wenn die oberste Dienstbehörde oder die von ihr ermächtigte Behörde diese Gründe anerkannt hat.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Landkreise und kreisfreien Städte sind der Landesregierung bekannt, die bei der Erstattung der Fahrtkosten von Seniorenbeiräten die Ausnahmeregelung in § 5 Abs. 2 ThürRKG nutzen?

2. Was sind aus Sicht der Landesregierung gemäß § 5 Abs. 2 erhebliche dienstliche Gründe bei der Tätigkeit der Seniorenbeiräte, um eine Wegstreckenentschädigung in Höhe von 35 Cent je gefahrenem Kilometer anzuerkennen?

3. Inwieweit wäre eine pauschale Abrechnung der Fahrtkosten für Seniorenbeiräte im Rahmen eines Budgets nach den Vorgaben des LSZ oder unabhängig davon möglich?

4. Welche Möglichkeiten zur Änderung der Fahrtkostenerstattung ehrenamtlich Tätiger wie auch der

Seniorenbeiräte sieht die Landesregierung, sodass eine einheitliche Regelung in Thüringen geschaffen wird und generell eine Wegstreckenentschädigung von 35 Cent je gefahrenem Kilometer gilt?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Eger möchte ich wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Die Förderung der Seniorenbeiräte wird von den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ – kurz LSZ – realisiert. Entsprechend der grundlegenden Programmlogik liegt die Verantwortung für die Förderbedingungen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Landesregierung hat keine Übersicht darüber, wie die Gebietskörperschaften mit der möglichen Ausnahmeregelung des Thüringer Reisekostengesetzes in Bezug auf die Förderung von Seniorenbeiräten umgehen.

Zu Frage 2: Für die Landesregierung ist das Thüringer Reisekostengesetz bindend. Laut Gesetz liegen erhebliche dienstliche Gründe vor, wenn ein Dienstgeschäft ohne die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs nicht erledigt werden kann oder der Sinn und Zweck eines Dienstgeschäfts gefährdet würde. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die öffentliche Verkehrsanbindung, insbesondere im ländlichen Raum, eine Erfüllung des Auftrags nicht zulassen würde oder Materialien zu transportieren sind. Erhebliche dienstliche Gründe können auch dann anerkannt werden, wenn eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ergibt, dass durch die Benutzung von privaten Fahrzeugen auf die Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen verzichtet werden kann.

Zu Frage 3: Eine pauschale Abrechnung der Fahrtkosten ist im Rahmen der Richtlinie des LSZ nicht möglich. Die Förderung der Seniorenbeiräte unabhängig von der Richtlinie ist nicht vorgesehen.

Zu Frage 4: Um eine generelle Wegstreckenentschädigung von 35 Cent je gefahrenem Kilometer für Seniorenbeiräte zu erwirken, bedarf es einer entsprechenden Änderung des Thüringer Reisekostengesetzes.

(Vizepräsidentin Marx)

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur nächsten Frage. Fragesteller ist Abgeordneter Malsch in der Drucksache 7/4695. Bitte, Herr Malsch.

Nachwuchs für die Verwaltung in Thüringen sichern – Referendariate wieder einführen

Mit dem Verwaltungsreformgesetz 2018 wurde die herkömmliche Laufbahnausbildung in der Agrar-, Umwelt- und Forstverwaltung sowie für technische Fachrichtungen – Referendariate – abgeschafft. Damit der Freistaat Thüringen seiner Verantwortung für die Gewinnung und Ausbildung des Fachkräftenachwuchses gerecht werden kann, hat der Landtag die Landesregierung unter anderem aufgefordert, spätestens vier Jahre nach Inkrafttreten des Verwaltungsreformgesetzes eine Evaluierung der eingeführten berufsbegleitenden Qualifizierungen vorzunehmen – siehe Beschluss in Drucksache 6/6581, hier Nummer 3 –. Für den höheren Forstdienst ist die Laufbahnausbildung inzwischen wieder möglich.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der Sachstand bei der eingangs erwähnten Evaluierung?