Protocol of the Session on February 3, 2022

Beim Einzelplan 17 ging es uns neben einer besseren Ausstattung für die Kommunen und Kreise in den eingereichten zehn Anträgen auch um Einsparung überbudgetierter Ausgaben. Hier sei beispielsweise der Posten der Bürgschaftsinanspruchnahme genannt – unser Vorsitzender Herr Höcke hat es ja in seiner Rede auch kurz angeschnitten. Auch die Übertragung von 82 Millionen Euro aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen „Thüringer Corona-Pandemie-Hilfsfonds“ ist zu kritisieren, da Sie hier bewusst gegen das Urteil 06/2021 des Hessischen Staatsgerichtshofs bei einem ähnlich gelagerten Corona-Hilfsfonds in Hessen verstoßen. Ein Sonderhaushalt, der einen um 82 Millionen Euro erhöhten Bedarf anmeldet, müsste diesen Bedarf im Wirtschaftsplan 2022 durch entsprechende Ausgaben darstellen, was mit Vorlage 7/3185 nicht erfolgt ist.

Dem Corona-Sondervermögen fehlt von Anfang an die unter dem Gesichtspunkt der Haushaltsklarheit erforderliche Transparenz in der Abgrenzung zum Kernhaushalt. Es ist davon auszugehen, dass die Abbildung der verbleibenden Coronakosten ohnehin im Kernhaushalt erfolgen wird und dass aus dem Sondervermögen heraus wieder Ausgaben getätigt werden, welche nichts mit Coronakosten zu tun haben, wie Zuschüsse für die Sanierung von Denkmälern, Geld für digitale Infrastruktur oder Naturschutzprojekte oder sogar die Unterbringungskosten Geflüchteter. Sie halten diese 82 Millionen Euro für notwendig und können aber nicht genau sagen, wofür, zumal Sie aus dem letzten Jahr 2021 bei Ihrer Planung noch 87,6 Millionen Euro übrig hatten. Dies spricht dafür, dass im Kernhaushalt wie auch beim Sondervermögen teilweise eine Überbudgetierung vorliegt. Zur Zulässigkeit des Sondervermögens verweise ich auf das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags – WD 15/21 –, welches am 10.01.2022 in der Drucksache 7/4690 veröffentlicht wurde. Daher sollten Sie unserem Änderungsantrag in Drucksache 7/4848 zustimmen.

Abschließend möchte ich noch kurz explizit herausstellen, dass unsere 16 eingereichten Änderungsanträge für das Plenum die allgemeine Rücklage unseres Haushalts um 103,7 Millionen Euro schonen würde. Es liegt nun an Ihnen, diesen Anträgen

zuzustimmen, um mehr Geld für Investitionen freizumachen. Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Merz von der SPD-Fraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, die AfD hat wieder mal und wiederholt weder die Notwendigkeit des Sondervermögens in einer Pandemie noch überhaupt die grundlegenden Unterschiede zum Sondervermögen im Land Hessen erkannt, auch nach langen Diskussionen im Haushaltsausschuss, aber das nur mal dahingestellt.

Es geht hier um den Einzelplan 06 des Finanzministeriums und um den Einzelplan 17 ohne die Kommunalfinanzen. Man kann kurz und knapp sagen: solide und schnörkellos geplant. Das beschreibt eigentlich diesen Einzelplan 06 sehr zutreffend. Das dürfte auch der Grund dafür sein, dass im Ausschuss kein einziger Änderungsantrag vorlag und somit dieser vorliegende Entwurf der Landesregierung so zur Zustimmung vorgelegt wird.

Erwähnt werden sollte zumindest, dass der Etat gegenüber dem Vorjahr um rund 15 Millionen Euro steigt, was aber unter anderem mit Blick auf die Umsetzung der Grundsteuerreform nachvollziehbar und begründet ist. In einem klassischen Verwaltungshaushalt schlagen hier natürlich vorwiegend die Personalkostenanpassungen zu Buche. Im Einzelplan 17 hat es im Sinne der Konsolidierung bereits im Entwurf deutliche Veränderungen gegenüber 2021 gegeben. Unter anderem bei den notwendigen Mitteln für Zinszahlungen und die Leistungen für die Zusatz- und Sonderversorgungssysteme konnte aufgrund der Niedrigzinsphase, langfristiger Umschuldungsmaßnahmen und geänderter Zuschüsse vom Bund deutlich eingespart werden.

Die deutlichste Veränderung durch das Parlament ist allerdings die Entnahme von 15 Millionen Euro aus der Personalkostenreserve, um die zusätzlichen Ausgaben und Wünsche der CDU-Fraktion decken zu können. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke. Als nächster Redner hat das Wort Herr Abgeordneter Kowalleck von der CDU-Fraktion.

(Abg. Kießling)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde ja schon gesagt, der Einzelplan 06 ist nicht allzu umfangreich, aber dennoch ein wichtiger Einzelplan, gerade weil er neben dem Ministerium auch das Landesamt für Finanzen, die Steuerverwaltung und die Teile der Verwaltungsfachhochschule umfasst und neben dem zentralen Fahrdienst eben auch gerade diese Komponenten der Nachwuchsgewinnung wichtig sind. Es wurde auch gerade angesprochen, dass wir insbesondere im Bereich der Steuerverwaltung und im Fachbereich Steuern immer ein ganz besonderes Augenmerk darauf legen, dass Nachwuchs da ist, denn hier ist es wichtig, dass auch diese Bereiche intensiv bearbeitet werden. Wir haben Steigerungen, das wurde auch gesagt, im Bereich der Personalkosten und bei den Verwaltungsausgaben. Die Finanzministerin hatte uns das erläutert. Gerade die Reform der Grundsteuer ist da eine große Aufgabe, die für uns hier mehr Personal erfordert. Hier werden wir auch als Land weitere Aufgaben erhalten. Das ist ja ein Bereich, der uns seit geraumer Zeit beschäftigt.

Im Einzelplan 17, das wurde auch schon gesagt, haben wir bestimmte Anmerkungen, während im Einzelplan 06 kein Antrag vorliegt. Ich möchte hier an dieser Stelle auch noch mal auf den Mittelfristigen Finanzplan eingehen. Da beschäftigen uns ja insbesondere die Werte der Ausgaben. Hier ist eine Ausgabensteigerung in der Planung und auch die Personalausgaben beschäftigen uns ständig. Wir haben hier im Plenum das Konzept für die Personalentwicklung vorliegen. Das ist uns als CDU besonders wichtig. Wir hatten vor zwei Jahren im Landeshaushalt die 3-Milliarden-Grenze bei den Personalausgaben erreicht und diese steigen weiter. Das müssen wir unbedingt im Auge behalten.

Was uns Bedenken macht, ist, dass gerade bei den Investitionsausgaben eine Senkung vorgesehen ist. Bei den Tilgungen haben wir gerade bei der Schuldentilgung einen gemeinsamen Antrag. Hier ist es notwendig, dass auch zukünftig gerade für die Schuldentilgung mehr Mittel vorzusehen sind.

Das Sondervermögen wurde an dieser Stelle angesprochen, das ist notwendig, um die Auswirkungen der Coronapandemie abzufedern, aber wir müssen eben auch sehen, dass in den nächsten Jahren eine entsprechende Tilgung stattfindet, und dafür haben wir auch einen Entschließungsantrag vorliegen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält das Wort Herr Abgeordneter Müller von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, zum Einzelplan 06 ist schon das eine oder andere gesagt worden. Ich komme gleich zum Einzelplan 17 und jedes Jahr erfreuen wir uns an den Finanzierungsmöglichkeiten, die der Einzelplan 17 uns dankenswerterweise bietet. Deshalb wundert es nicht, dass die Finanzministerin immer ganz besonders – ich möchte einfach mal sagen – einen gewissen Beschützerinstinkt entwickelt, wenn jemand am Einzelplan 17 räubern möchte. Es ist ihre Aufgabe und dafür danke ich ihr als finanzpolitischer Sprecher der Fraktion außerordentlich.

In dem uns vorliegenden Haushalt kommen die Finanzierungsmöglichkeiten über die Globale Minderausgabe und die Personalverstärkungsmittel hauptsächlich den Kommunen und den Änderungsträgen der CDU-Fraktion zugute. Aus grüner Sicht sind hier insbesondere die 10 Millionen Euro für den kommunalen Klimaschutz erwähnenswert. Schade ist generell, dass die Kommunen, obwohl sie durchaus bereits hervorragend im Entwurf mit Haushaltsmitteln bedacht wurden, noch einmal einen Aufschlag benötigen. Es scheint, dass wir hier einer gewissen Tradition folgen und ich möchte das Plus an Redezeit bei der Schlussrunde noch einmal nutzen, darauf explizit einzugehen.

Zu erwähnen bleibt aus meiner Sicht die ausgebrachte Globale Minderausgabe, die wir als Grünenfraktion gutachterlich auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfen lassen wollen. Leider war eine solche Überprüfung vor der Haushaltsverabschiedung nicht mehr möglich, da wir tatsächlich noch gehofft hatten, dass sich die CDU von unseren guten Argumenten überzeugen lassen würde, was allerdings ein Trugschluss war. Mit der Überprüfung werden wir aber für die kommende Haushaltsverhandlung gut gewappnet sein. Mit dem Überprüfungsergebnis lassen sich dann zumindest vollkommen irre Forderungen nach Globalen Minderausgaben in Größenordnung von nahezu 1 Milliarde Euro sicherlich seitens der FDP gut abbügeln. Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Hande von der Fraktion Die Linke.

Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es wurde schon gesagt, der Einzelplan 06 ist eher ein Verwaltungshaushalt mit geringen politischen Ausgestaltungsmöglichkeiten. Das bestätigt auch der Umstand, dass uns keine Änderungsanträge vorliegen. Deswegen möchte ich die Zeit und Gelegenheit nutzen, zwei Punkte anzusprechen und Ihre Gedanken vielleicht darauf zu lenken, die eher beim Einzelplan 17 bzw. der Mittelfristigen Finanzplanung anzutreffen oder anzusehen wären.

Das ist zum einen die Personalquote. Es wird ja immer bemängelt, dass Thüringen eine zu hohe Personalquote hat. Diese Aussage ist, wenn man das oberflächlich betrachtet, zunächst nachvollziehbar. Aber dazu vielleicht folgendes Gedankenbeispiel: Wir haben in Thüringen in der Summe 47.700 Tarifbeschäftigte und Beamte, davon entfallen 20.800 Stellen auf Lehrerinnen und Lehrer, 7.400 Stellen auf Polizistinnen und Polizisten. Das soll zu viel sein? In der Justiz haben wir 3.100 Richter und Rechtspfleger, 1.000 Stellen im Justizvollzug, 3.400 Finanzbeamte. Das sind auch alles zu viele? 2.000 Stellen bei den Hochschulen inklusive Uni-Klinik – auch zu viele? Eher nicht.

Wenn Sie hier an keiner Stelle sagen, das ist zu viel, dann lassen Sie uns mal zusammenrechnen – das haben Sie sicherlich schon gemacht –: Das sind 37.700 Stellen, die wir nicht antasten können. Es bleiben also 10.000 Stellen, über die wir reden könnten. Um im Benchmark bei Stellen pro 1.000 Einwohner zum Beispiel mit NordrheinWestfalen vergleichbar zu sein, müssten wir jetzt 9.000 Stellen streichen. Sie merken schon, dass dann nur noch 1.000 Stellen für alle anderen öffentlichen Bereiche in Thüringen übrig wären. Das bedeutet, dass für das Landesamt für Verbraucherschutz mit bisher 500 Stellen, dem Maßregelvollzug mit 300 Stellen, das Landesamt für Bau und Verkehr mit 900 Stellen, das Landesamt für Geoinformation, also Kataster, mit 900 Stellen, das Landesamt für Landwirtschaft mit 800 Stellen und das Landesverwaltungsamt mit 800 Stellen zusammen nur noch 1.000 Stellen da wären. Wir kürzen also die aktuell vorhandenen 4.200 Stellen auf 1.000, sparen also 3 von 4 Stellen ein.

Jetzt, meine Damen und Herren, hätten wir ein Benchmark wie Nordrhein-Westfalen und alle wären zufrieden – vielleicht ja nun doch nicht alle,

denn das Landesrechenzentrum und das Landesamt für Statistik müssten wir vielleicht privatisieren, die Landesregierung und die Ministerien und der Landtag würden vielleicht ehrenamtlich arbeiten und den Rechnungshof könnten wir eventuell schließen.

Das ist natürlich alles Unsinn. Zusammengefasst stelle ich ohne jede Satire fest, dass die gewünschten Stelleneinsparungen im großen Stil nur möglich wären, wenn massiv bei Lehrerinnen und Lehrern bzw. Polizistinnen und Polizisten gespart werden würde. Wenn Sie das wollen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, dann bitte ich Sie, dann fordere ich Sie auf, sagen Sie das ehrlich, verstecken Sie sich nicht hinter Benchmarks oder irgendwelchen Forderungen, stellen Sie sich hier vorn hin und fordern das.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Investitionsquote könnte man jetzt auch noch viel sagen. Die rot-rot-grüne Regierungskoalition verstetigt diese.

Aber Ihre Redezeit ist zu Ende.

Ja, dann lasse ich es bei der Investitionsquote und verweise darauf, dass Sie es nachlesen können. An und für sich sind die Aufstellung und die Arbeit in den Einzelplänen 06 und 17 sehr solide und dafür bedanke ich mich.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten gibt es nicht. Dann hat die Finanzministerin Frau Taubert das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte gern noch was zu Planstellen sagen, weil die heute ja schon öfter erwähnt worden sind, und insbesondere auch dazu, wie wir zum Beispiel Personalplanung machen. Denn jedes Haus macht Personalplanung auch heute schon. Es gibt auch einzelne Ausschüsse, Fachausschüsse, von denen ich weiß, dass die Konzepte zur Personalplanung in diesen Ausschüssen beraten worden sind. Insofern findet dort schon sehr viel statt, was offensichtlich der Veröffentlichung noch bedarf. Aber es wurde ja immer wieder erwähnt, wir haben 4.000 freie Planstellen.

Ich möchte noch mal zu Protokoll geben: Diese Planstellen sind nicht ausfinanziert. Also Hoffnung, dass man da was sparen könnte, ist nicht, weil wir von den Ist-Ausgaben ausgehen. Eine Reihe von Planstellen – Herr Kießling, das hatten wir ja schon im Ausschuss diskutiert – ist halt einfach nur deswegen da, dass zum Beispiel die Polizeianwärter eingestellt werden können und übers Jahr dann wieder Leute ausscheiden. Das ist natürlich in der Finanzverwaltung auch so: Wir haben 75 Steueranwärter und 50 Finanzanwärterinnen und ‑anwärter, die wir ausbilden. Das heißt, wir schauen sehr genau, wer geht aus den Finanzämtern raus – zu allermeist in die Rente – und wen benötigen wird dann in den kommenden Jahren. Deswegen hat unsere Ausbildungsquote auch immer wieder geschwankt, je nach dem, was wir benötigt haben.

Die Grundsteuerreform ist angesprochen worden. Hier wollen wir 40 Aushilfskräfte, die vor allen Dingen die Prüfung der Angaben der Steuerpflichtigen vornehmen werden. Das wird eine Mammutaufgabe. Sie wissen, wir haben 1,5 Millionen Grundstücke, die wir am Ende neu bewerten müssen und wo wir gemeinsam mit den Kommunen arbeiten müssen, dass wir die Grundsteuer 2025 erheben können.

Es sind neue Stellen im Finanzministerium angesprochen worden. Hier geht es vordergründig darum, dass sich die Kommunen in großen Teilen, bis auf die großen Städte, außerstande sehen, beim Onlinezugangsgesetz tatsächlich Dinge selbst zu tun. Das wird immer wieder erwähnt. Es gibt sicherlich einige, die vorgeprescht sind, die vor allen Dingen junge Beamtinnen oder Angestellte haben, die IT-affin sind, die das machen. Wir werden mit diesen Leuten in unserer Abteilung 5 natürlich weiter intensiv beraten. Auch die Fragen der Fördermittel für diese Kommunen sind dann mit von den Beamtinnen und den Angestellten zu bearbeiten.

Es wurde auf das Sondervermögen verwiesen. Wir können uns mit Hessen nicht vergleichen. Wir sind wesentlich geringfügiger mit der Kreditaufnahme eingestiegen. Wir haben das sehr gut begründet, sodass wir momentan keine Furcht haben, dass eine Klage da erfolgreich wäre. Und wir haben eines gemacht, das ist aus dem neuen Wirtschaftsplan sehr deutlich erkennbar: Wir haben nur noch die Ausgaben drin, die tatsächlich für die Pandemie benötigt werden. Da geht es um die Impfzentrenvorhaltung in unterschiedlichsten Varianten, da ist die Gesundheitsministerin mit der KVT sehr flexibel. Und es geht natürlich um die Frage der Testung und um bestimmte Zusagen, die Destinatäre des Haushalts auch abgefordert haben.

Wir haben heute zum Beispiel davon geredet, dass der Wunsch besteht, dass 2 Millionen Euro an Sportvereine gezahlt werden. Dann gibt es natürlich auch andere, die genauso in der Bredouille waren in der vergangenen Zeit, wo Zusagen getroffen wurden. Die werden wir abfinanzieren. Und dann wird dort aber nichts mehr aufgenommen. Insofern kommen wir einem breiten Interesse aus dem Landtag entgegen, dass wir dort nur noch coronaverursachte Dinge abfinanzieren – natürlich auch die Wirtschaftshilfen, die will ich nicht vergessen.

Zum Einzelplan 17: Hier haben wir vor allem die Versorgungsangaben, die uns natürlich in den kommenden Jahren auch weiterhin beschäftigen werden, da ist nicht so einfach mal was rauszunehmen und zu sparen. Wir haben in dem Zusammenhang auch die sogenannten AAÜG, also die Sonderrentensysteme aus der DDR heraus. Der Bund war so freundlich, uns ein klein wenig entgegen zu kommen, indem er jetzt 50 Prozent statt 40 Prozent übernimmt. Wir sind immer noch der Meinung, dass hätte man bei der Rente anders regeln müssen, weil das nicht unsere Zuständigkeit ist. Gleichwohl ist es auch hier so, dass durch Rentenerhöhungen und Verbreiterung der Bemessungsgrundlage aufgrund von Klagen eben nicht weniger Geld bei uns bleibt, das wir als eigenes Geld aufbringen müssen, um diese Renten zu bezahlen.

Ich möchte auf das Nachhaltigkeitsmodell verweisen – 71 Millionen Euro. Wir bleiben also in der Verantwortung, so wie wir es auch gemeinsam zum Beispiel mit dem Thüringer Beamtenbund besprochen haben, dass wir durch Tilgung etwas dafür tun, damit die Versorgungsausgaben nicht auf der einen Seite hochlaufen und wir auf der anderen Seite dazu nichts tun.

Ich möchte darauf verweisen, dass wir die Investitionspauschale aus dem Kapitel 17 16 in das Kapitel 17 20 geschoben haben – 100 Millionen Euro. Es war nämlich vorhin in der Diskussion die Frage, dass man mit den Investitionen da gar nichts mehr macht. Wir hatten schon diese Investitionszuschüsse und wir verstetigen sie jetzt im KFA. Also insofern ist da auch in früheren Jahren schon viel Geld geflossen. Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Aufgrund der Ausführungen der Ministerin wäre jetzt noch mal 2 Minuten und 35 Sekunden mehr Redezeit für die Fraktionsvertreter da. Falls jemand wünscht, diese wahrzu

(Ministerin Taubert)

nehmen, müssten wir allerdings die Lüftungspause dazwischenschieben. Ich frage jetzt: Gibt es nach der Lüftungspause noch Redebedarf zu diesem Einzelplan? Das sehe ich nicht. Dann schließe ich die Beratung des Einzelplans 06 und des Einzelplans 17 und wir machen dann nach der Lüftungspause um 16.30 Uhr weiter mit dem Einzelplan 07.

Wir machen weiter mit der Beratung des Einzelplans 07 – das ist der Einzelplan des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft –. Auch hier wieder – neues Spiel, neues Glück – 3 Minuten für jede Fraktion und eventuell mehr, falls der Minister etwas länger reden möchte. Wir beginnen mit der Debatte zum Einzelplan 07 und ich erteile als erstem Redner verbunden mit der Bitte um Ruhe im Rund dem Herrn Abgeordneten Schubert von der Fraktion Die Linke das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die rot-rot-grüne Koalition ist angetreten mit dem Anspruch, Thüringen sozial und ökologisch zu gestalten, und das geschieht auch, wie im Einzelplan 07 zu sehen ist. Ein Kernelement ist die aktive Begleitung der Transformation der Thüringer Wirtschaft. Wir müssen mit Blick auf das Pariser Klimaschutzabkommen mehr Nachhaltigkeit, mehr Dekarbonisierung, den Umstieg auf energie- und ressourcenschonende Technologien sowie mehr Kreislaufwirtschaft wagen. Die Geschwindigkeit, mit der sich die notwendige Modernisierung vollzieht, wird über die Zukunftschancen unseres Freistaats, insbesondere auch des Wirtschaftsstandorts Thüringen, entscheiden.

Damit verbunden ist die gewaltige Herausforderung, einen gerechten Übergang, eine gerechte Transformation zu schaffen. Nur sozial gerecht und ökologisch ist auch politisch nachhaltig.