Dies liegt zum einen daran, dass die Impfungen schwere Verläufe und Krankenhausaufenthalte oder den Tod von Menschen verhindern. Zum anderen infizieren sich geimpfte Menschen seltener und sind im Vergleich zu ungeimpften, aber infizierten Menschen eine kürzere Zeit und zudem weniger ansteckend. Das auch noch mal als Erwiderung zu den Argumenten, die hier im Raum stehen, als wenn es sozusagen keinen Unterschied machen würde. Es macht sehr wohl einen großen Unterschied.
Die Mehrheit der Einwohnerinnen und Einwohner in Thüringen folgt diesen Erkenntnissen und hat sich dementsprechend gegen Corona impfen lassen. Herzlichen Dank dafür.
Eine Motivation, sich durch eine Impfung zu schützen, ist auch die berechtigte Sorge vor Long COVID. Wir wissen heute tatsächlich noch nicht im Detail, was da auf uns alle zukommen wird. Deswegen sind Impfungen auch sehr sinnvoll, um auch die folgenden Belastungen für die Menschen und das Gesundheitssystem gering zu halten.
Parallel zum Sonderplenum der AfD – wir stehen heute hier und haben es vorhin mitbekommen – wurde aus dem Spektrum der Corona-Leugnerund Querdenkerszene eben vor dem Landtag mobilisiert, insbesondere in der Telegramm Gruppe „Freies Thüringen“, aus der heraus seit Wochen Corona-Leugner, Neonazis und Maßnahmengegner quer durch Thüringen zu rechtswidrigen Versammlungen dirigiert werden, die sämtliche Hygieneregeln missachten. Nahezu wortgleich rufen sie dazu auf mit dem Titel der heutigen Aktuellen Stunde der AfD, und da wird diese Verbindung noch mal sehr deutlich
und der Fraktionsvorsitzende hat sie ja selbst noch mal unterstrichen. Und die schon durch Höcke 2020 für beendet erklärte Pandemie
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Er hat ja jetzt erklärt, wie er es damals angeblich gemeint hat!)
hatte – soll man noch mal ruminterpretieren, aber da bin ich nicht bereit dazu. Dieses rücksichtslose Verhalten trägt eben dazu bei, dass die Maßnahmen, so wie wir sie ergreifen müssen, eben greifen müssen, auch weil die Menschen angeheizt werden, in den großen Gruppen eben auf Hygieneregeln zu pfeifen und es dementsprechend auch zu mehr Infektionen und Gesundheitsgefährdungen in der Bevölkerung in Thüringen kommt. Und eben nicht nur das, Abgeordnete der AfD-Fraktion rufen selbst dazu auf, an diesen Demonstrationen teilzunehmen.
Auf offiziellen Webseiten der AfD wird man darüber informiert, wie man sich Maßnahmen der Polizei zu entziehen hat. Und auch die persönliche Beteiligung von AfD-Abgeordneten auf solchen Demonstrationen bleibt nicht aus.
Eine engere Verbindung ist eigentlich gar nicht mehr vorstellbar. Sie ist de facto voll existent. Und darüber ist eben auch in Thüringen zu beobachten, dass in der öffentlichen Kommunikation der Corona-Leugner immer wieder von sogenannten Spaziergängen der Pflegekräfte und der Medizin gesprochen wird. Diese machen häufig, aber eben auch einen sehr kleinen prozentualen Teil der Versammlungsteilnehmer aus
und sie dienen als Staffage. Und ich kann nur dazu aufrufen, dass diese Menschen solchen Demonstrationen fernbleiben. Es wird dem Berufsbild der Pflege und Medizin nicht gerecht.
Da die AfD die Maßnahmen pauschal ablehnt, haben wir auch leider noch eine große Lücke bei der Immunität. Es ist doch auch paradox, dass gerade die angesprochenen Pflegekräfte, die einen Beruf ausüben, um anderen zu helfen, sich einer solidarischen Impfung hier zum Teil leider noch verwehren und nicht mitwirken, damit die Impflücke geschlossen wird. Das ist zum Beispiel der Unterschied zu Ländern wie Dänemark, die bessere Impfquoten, auch gerade in den hohen Altersgruppen, aufweisen können, im Gegensatz zu uns.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, große Sorgen bereiten auch einigen Menschen, welche sich bisher nicht haben impfen lassen, mögliche Schäden, die durch eine Impfung auftreten können. Bei den in Thüringen mittlerweile 4 Millionen verabreichten Impfdosen sind bisher zwei solcher Impfschäden anerkannt,
also bei 0,00005 Prozent von den 4 Millionen Impfungen. Und bei 29 Anträgen steht diese Prüfung noch aus. Dies macht deutlich, dass der Nutzen einer Impfung im Vergleich zu möglichen Gefahren durch Schäden sehr, sehr viel größer ist, allein, wenn man auch an die Gefahren von Long COVID denkt.
Und dennoch, meine sehr geehrten Damen und Herren – ich habe das gerade kritisch genannt, es stößt wirklich nicht auf mein Verständnis, wie manche hier, wenige in der Pflege und Medizin reagieren –, dennoch möchte ich hier ausdrücklich allen in der Medizin und Pflege Tätigen danken, dass sie bereits vor der Pandemie Großartiges leisteten und das auch unter einer Pandemie weiterhin tun.
Werte Zuhörende, es hilft auch nicht weiter, wenn der Thüringer Landkreistag behauptet, es gäbe für die einrichtungsbezogene Impfpflicht keine gesetzliche Grundlage. Die gibt es sehr wohl. Wir sind selbstverständlich auch in Thüringen verpflichtet, Bundesgesetze umzusetzen, so auch das der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Aber es ist nicht nachzuvollziehen, dass die Gesundheitsämter, die schon überall an der Kapazitätsgrenze sind und oftmals leider auch darüber hinaus, diese Pflicht für Beschäftigte kontrollieren müssen. Sie brauchen auch die Kapazitäten, um jeden einzelnen Fall gründlich abzuwägen. Daher bleibt der Weg richtig, weiterhin über die zahlreichen Angebote zum Impfen in Thüringen die Impfquote zu erhöhen. Und es ist wichtig, dass die Menschen auch die Möglichkeit haben, über einen Impfstoff ihrer Wahl selbst zu entscheiden. Daher ist der Landesregierung ausdrücklich zu danken, dass die Beschäftigten in der Pflege vor dem Hintergrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht beim neu zugelassenen und bald zur Verfügung stehenden sogenannten Totimpfstoff Novavax zu Beginn bevorzugt werden. Herzlichen Dank dafür.
Der Landesverband meiner Partei, Die Linke Thüringen, hat Ende November letzten Jahres die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht als Ultima Ratio – also als letztmöglichen Weg – mit einem Beschluss gefordert, ganz im Bewusstsein, dass eine berufsbezogene oder einrichtungsbezogene Impfpflicht Druck auf einzelne Gruppen macht, was nicht hilfreich ist. Besser ist es, die Impflücken in der gesamten Gesellschaft zu schließen und nicht bei einzelnen Berufen.
Dennoch müssen wir auch in Thüringen mit dieser Teilimpfpflicht umgehen und das tut die Landesregierung mit der gebotenen Sachkompetenz.
Davon konnten sich die Abgeordneten in den vergangenen Sitzungen des Gesundheitsausschusses überzeugen. Und Sie glänzen da ja auch nicht gerade mit Anwesenheit oder mit Wortbeiträgen.
Es braucht dringend verlässliche Abstimmungen zwischen Bund und Ländern und vor allem auch mit den kommunalen Gesundheitsämtern, die mit der Ausführung voll gefordert sein werden. Es konnten bereits Verlautbarungen entnommen werden; es wird in einem gestuften Verfahren auch mit der nötigen Sensibilität sachgerecht angegangen. Allein wegen der angespannten Situation in der Pflege ist dies angezeigt. Es hilft aber auch sicher, in der Bevölkerung die Akzeptanz dafür zu erhöhen. Wenn es mit diesem verantwortungsvollen Umgang und dem nötigen Augenmaß so weitergeht, dann wird auch die Etappe beim Kampf gegen das Coronavirus erfolgreich sein. Wir sind dabei auf einem guten Weg. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Ausführungen von Kollege Plötner waren ja weniger zum inhaltlichen Gegenstand, sondern mehr zu allgemeinen Themen. Ich hätte mir gewünscht, wenn da ein paar mehr konkretere Dinge gekommen wären, aber vielleicht hören wir das
Sehr geehrte Landesregierung, sehr geehrte Frau Ministerin Werner, wie viele Arbeitnehmer betreffen denn die Regelungen des § 20a Infektionsschutzgesetz in Thüringen? Sie hätten heute zu diesem Tagesordnungspunkt einen Bericht der Landesregierung halten müssen, in dem Sie alle Zahlen auf den Tisch legen,
klar analysieren und auf Basis der Zahlen der vergangenen Wochen die Entwicklung der nächsten sechs Wochen prognostizieren
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt doch die Bericht- erstattung im Ausschuss!)
Nur, meine Damen und Herren, Frau Werner, das können Sie leider gar nicht. Mir sind die rudimentären Zahlen, die im Ausschuss berichtet wurden, bekannt – keine Sorge –, aber Sie wissen nicht, wie viele Menschen vollständig von den Regelungen betroffen sind. Sie wissen ausschnittsweise einige Zahlen, aber Sie haben kein vollständiges Bild. Heute, eineinhalb Monate nach der Verabschiedung des Gesetzes, haben Sie kein vollständiges Bild.
Sie können nur vermuten, schätzen und ein Stück weit hoffen. Aber selbst die vorhandenen Zahlen für die einzelnen Bereiche lassen schon nichts Gutes erahnen. Ich gebe Ihnen mal ein Beispiel aus meinem Landkreis, wo ich die Zahlen zumindest für die stationäre Pflege ganz gut kenne. Wir haben im Landkreis 640 Patienten in vollstationären Einrichtungen der Pflege, die von ca. 270 Pflegefachund -hilfskräften 24 Stunden am Tag gepflegt werden. Nach der Umfrage unter den Trägern sind je nach Einrichtung 10 bis 25 Prozent nicht geimpft, dazu kommen noch mal 5 bis 10 Prozent Genesene. Gemäß der Befragung werden am 15.03. durchschnittlich 15 Prozent des Personals nicht geimpft sein und sich auch künftig nicht impfen oder boostern lassen. Das heißt, in einem Landkreis werden in sechs Wochen allein in der stationären Pflege 40 Pflegekräfte die Vorgaben des Gesetzes nicht erfüllen und damit perspektivisch fehlen. Diese Stellen wird, sofern das Gesetz Anwendung findet, auch niemand auffüllen, denn aktuell herrscht in der Pflege bereits existenzieller Mangel an Fach
kräften. Das wissen alle, die sich mit dem Thema näher beschäftigen. Auf 100 offene Stellen gab es 2017 formal noch 13 Bewerber. Die Lage hat sich nicht verbessert.