Thüringen soll zurück in eine längst überwundene Zeit, in der die Kinder, die von Behinderung betroffen sind, separiert von anderen Schülerinnen und Schülern in Förderschulen unterrichtet werden.
Und ich sage Ihnen ganz offen: Die Beispiele, die Sie gebracht haben, sind alles Einzelschicksale. Aber es handelt sich um anekdotische Evidenz – das muss man ganz klar sagen – mit schwacher argumentativer Aussagekraft.
Denn ich bin bei Ihnen, dass wir uns jeden Einzelfall anschauen müssen. Aber ich könnte jetzt genauso viele Einzelfälle vortragen,
Ich möchte Sie noch mal auf die UN-Behindertenrechtskonvention hinweisen. Da heißt es nämlich, dass alle Menschen das Recht auf inklusive Bildung haben – übrigens nicht nur Menschen mit Behinderung. Alle Menschen sollen Zugang zu
Alle Menschen sollen Zugang zu qualitativ hochwertiger Bildung haben und ihre Potenziale entwickeln, gleichberechtigt und frei von Diskriminierung.
Das Recht auf inklusive Bildung ist in Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Und ganz wichtig: Dieses Recht steht den Lernenden als einzelnen Rechtssubjekten zu, nicht etwa den Eltern oder den Fürsorgepersonen. Das muss man ganz klar sagen.
Auch nicht dem Staat. Der Staat soll es auch gar nicht allein entscheiden. Und dass Sie das behaupten, nehme ich Ihnen übel. Denn wenn Sie es ernst gemeint hätten, hätten Sie ins Schulgesetz geschaut.
Der ganz wichtige Punkt, um den wir ganz lange in diesem Schulgesetz gerungen haben, war die Frage des Elternwillens. Diese ist ganz klar geregelt. Das will ich einfach nur ganz deutlich sagen. Die Förderbereiche bleiben bestehen, und auch das Elternwahlrecht ist eindeutig in § 8 Abs. 3 formuliert. Da heißt es nämlich, dass mit der Berücksichtigung des Elternwillens ein Besuch der Förderschule möglich ist. Hören Sie auf mit Ihrer ideologischen Angstmache von Eltern, von Kindern, die es sowieso schon schwerer haben!
Das hat unser Gesetz auf den Weg gebracht. Thüringens Schulen sind längst weiter. Ein Rollback, wie Sie es wollen, werden wir nicht zulassen. Außerdem kommt der Gesetzentwurf zu einer wahren Unzeit. Das hat Franziska Baum eben auch schon gesagt. Schließlich haben die Schulen, die Lehrkräfte, die Eltern, die Verantwortlichen in den Verbänden, Gewerkschaften, Kommunen in der Politik in der jetzigen Phase der Pandemie ganz sicher Wichtigeres zu tun, als über Ihre verstaubten Schaufensteranträge zu diskutieren.
Und Sie tragen einmal mehr die Mythen vor, die Sie seit 2019 ständig wiederholen. Sie behaupten, wir hätten die Förderschullandschaft zerschlagen und das Wahlrecht der Eltern eingeschränkt,
den besten Lernort auszuwählen. Jetzt hören Sie doch erst einmal zu, das Gegenteil ist der Fall! Und der Minister – davon gehe ich aus – wird in seiner Rede sicher noch darauf eingehen, wie sich die Schülerzahlen und auch die Inklusionsquoten entwickelt haben. Beim Blick auf die Zahlen zeigt sich nämlich, dass sich weder die Anzahl der Förderschulen, noch die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Förderschulen verringert hat.
Von einem rücksichtslosen Vorantreiben der Inklusion kann also keine Rede sein, sondern wir gehen mit dem Menschenrecht auf Inklusion sehr, sehr behutsam und sensibel um.
Im Gegenteil zu dem, was Sie behaupten, haben wir ein zeitgemäßes, inklusives Schulgesetz. Wie gesagt: Alle Förderbereiche sind bestehen geblieben.
Mit Ihrer Forderung, das Sitzenbleiben bereits in der Grundschule ab Klasse 3 massiv zu forcieren, verabschieden Sie sich außerdem vom Paradigma der individuellen Förderung, und statt zusätzlicher Förderung sollen sich die Schüler nun bei schlechten Noten einfach in der Warteschleife wiederfinden, die nichts bringt. Schauen Sie einfach mal in die Studien von Klemm und vielen anderen, das haben wir ja auch schon umfangreich diskutiert.
Völlig außer Acht lassen Sie vor allem aber die Tatsache, dass unsere Lehrpläne auf jeweils zwei Schuljahre ausgerichtet sind. Es macht also auch überhaupt gar keinen Sinn, nach einem Jahr die Erreichung von Lernzielen von zwei Jahren zu beurteilen, das ist fachfremd und lehnen wir jedenfalls ab.
Ganz besonders zynisch ist aber der Vorschlag – hören Sie mir zu! – Schülerinnen mit Fluchthintergrund ab 16, die ihre Schulpflicht noch nicht erfüllt haben, in die Volkshochschulen abzuschieben.
Herr Tischner, es gibt ein Recht zum Zwischenruf, aber nicht ein Recht zur dauernden Zwischenrede, das ist ein Unterschied. Jetzt lassen Sie mal die Kollegin ausreden.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf begibt sich die CDU auf einen zutiefst ideologischen Weg, der leider alles andere als einen Schulfrieden im Land erreichen kann.
Und ich will es noch mal sagen mit Blick auf die FDP: Ich hätte mir gewünscht, dass Sie Ihren Antrag selbstbewusst, eigenständig hier ins Plenum einbringen, weil es da wirklich um ein Thema geht, um das man streiten kann, da können wir auch unterschiedliche Auffassungen haben. Aber ich glaube, es lohnt sich, in der Sache darum zu streiten. Jetzt haben Sie sich zum Anhängsel eines verstaubten Gesetzentwurfs der CDU gemacht, den wir jedenfalls nicht überweisen werden. Ich will es so deutlich sagen: Ich bedauere das, ich wünsche mir aber, dass wir die fachlich-sachliche Diskussion zu dem Thema, was Ihnen tatsächlich am Herzen liegt, auch sachlich, fachlich im richtigen Ausschuss führen. Das funktioniert aber leider nicht über dieses Gesetz. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten gibt es keine weiteren Redemeldungen. Es erhält das Wort der Minister für Bildung, Jugend und Sport. Herr Holter, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, Thomas Hartung hatte in seiner Rede schon an die Anhörung im Sommer 2019 erinnert. Auch ich möchte daran erinnern. Und der Aufstellung des Schulgesetzes, welches damals hier angehört wurde und dann mit der Mehrheit des damaligen Parlaments verabschiedet wurde, ging natürlich eine intensive Diskussion voraus. Es begann alles im ersten Halbjahr 2017 mit der Expertenkommission „Zukunft Schule“, die genau diese Empfehlungen ausgesprochen hat. Und in einem landesweiten Diskussionsprozess mit Familien, mit Eltern, mit Schülerinnen- und Schülervertretern sind wir zu der Erkenntnis gekommen, dieses Schulgesetz genauso zu gestalten, wie wir es gestaltet haben. Dass diese Diskussion emotional lief und unterschiedliche Interessen aufeinandergeprallt sind – kann man sagen, Thomas, aufeinandergeprallt sind –, das liegt in der Natur der Sache, weil es natürlich auch ein Paradigmenwechsel war.
Aber an dem Diskussionsprozess in der Kommission Schule, da war die CDU eingeladen. Herr Tischner, Sie werden sich erinnern, da haben Sie nicht teilgenommen. Sie haben an dem gesamten Dialogprozess nicht teilgenommen, Sie haben sich ausgeklinkt aus diesem Prozess