Protocol of the Session on December 17, 2021

Schard, Sie haben im Wesentlichen schon die Punkte aufgegriffen, die wir hier auch sehen. Es ist letztlich so, dass – um es vorwegzunehmen – wir auch zustimmen werden und im Ausschuss auf diese Einzelfragen noch mal konkret eingehen.

Wenn ich mir den Antrag so anschaue, dann stelle ich fest, dass Sie unter anderem auch schreiben, dass es der Freistaat Thüringen versäumt hat, entsprechende Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Thüringer Justiz zu ergreifen. Da hat Frau Marx schon einiges angebracht. So ist es direkt nicht. Herr Dr. Poppenhäger hatte sich auch schon im Vorfeld Gedanken gemacht, wie man entsprechendes Personal akquiriert durch die Pensionierungswelle, die jetzt demnächst eintreten wird, und hatte da auch bei den ausgebildeten Juristen außerhalb des Justizdienstes geworben. Das ist einer der Wege, Anwälte zum Beispiel einzustellen. Frau Marx hatte jetzt gerade die Thematik „Soft Skills“ angesprochen. Die weichen Voraussetzungen, die man noch braucht, also nicht nur die Ausbildung, die Sie jetzt mit Prädikatsexamen anstreben, ist das A und O, sondern auch die Erfahrungswerte, die man mit einbeziehen muss. Aus den Ausschüssen, aus den entsprechenden Wahlausschüssen wissen wir, es gibt Richter oder vorhergehende Studenten, die sieben Jahre studiert haben, also 14 Semester. Ich glaube, man muss hier auch den Schwerpunkt darauf legen, wie lange eigentlich so ein Studium gedauert hat. Wenn das Studium mit Freischuss beendet wird und das nach sieben oder acht Semestern beendet wird, dann darf man die Erfordernisse an die Punktebewertung nicht so hoch ansetzen. Ich glaube, Zusatzqualifikationen und Lebenserfahrung sollten auf jeden Fall Berücksichtigung finden. Was auch wichtig ist, ist die Synchronisation der Systeme. Das ist auch von Frau Marx ein bisschen angeklungen, was jetzt die Frage des beA angeht, diese derzeitige Virenproblematik. Aber wir haben ja auch das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach, was als eBO bezeichnet wird. Dann haben wir das besondere elektronische Postfach beispielsweise, was die Steuerberater nutzen, und hier bedarf es einer Synchronisation. Das heißt, es bedarf Schnittstellen zwischen den verschiedenen Systemen und natürlich auch, wie Frau Marx zu Recht angesprochen hat, einer entsprechenden IT-Sicherheit. Da haben wir auch im Haushaltsausschuss hier unter dem EP 05 eingestellte Positionen gehabt. Das reicht natürlich noch nicht aus, Frau Baum, da haben Sie recht, da muss noch mehr geschehen. Das sehen wir genauso. Also IT-Sicherheit und IT-ler müssen hier entsprechend eingestellt werden, um das zu gewährleisten.

Summa summarum: Ihr Antrag ist in vielen Punkten zustimmungsbedürftig. Wir haben Probleme mit dieser kritischen Aufgabenanalyse, die Sie hier ansprechen, weil ich glaube, ich hatte die letzten Gespräche mit dem Richter und habe gefragt: Soll ich mich mal vorstellen, was wäre denn aus Ihrer Sicht wichtig? Und da hat er zwei Punkte angesprochen: mehr Personal, mehr Geld. Das waren so die zwei wichtigen Positionen, die mir übermittelt worden sind.

(Zwischenruf aus dem Hause)

Ja, ich arbeite nebenher noch als Rechtsanwalt und deswegen habe ich auch bei Gericht zu tun.

Dann, was die moderne Sachausstattung angeht, bitte ich zu bedenken und richte mich insoweit an den zuständigen Justizminister: Wir haben zum Januar 2026 die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und es gibt auch hier entsprechende Testläufe, beispielsweise beim Oberlandesgericht in Hamm. Da gibt es den Herrn Dr. Gregor Gundlach, der da einen entsprechenden Test vorgenommen hat. Das ist nachzulesen in der Deutschen Richterzeitung, das Heft 2 aus 2020, Blatt 48 ff. Da können Sie noch mal nachlesen und sehen, was als wichtig erachtet wird, wenn man eine elektronische Akte einführt, und welche elektronischen oder welche Hardware-Voraussetzungen hier denn notwendig sind. Das ist, denke ich, wichtig, wenn die Justiz ausgestattet werden soll, Herr Minister, dass man gleich bedenkt, 2026 ist die Umstellung auf die elektronische Akte und dass man das mit einbezieht.

Was den Altersruhestand angeht, so stimme ich Herrn Schard fast zu; also die Einstellungsreserve brauchen wir aus unserer Sicht auch nicht. Aber was man vielleicht machen könnte, ist, den Eintritt in das Pensionsalter freiwillig nach hinten verschieben, sofern hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Und im Wesentlichen halten wir es auch für sinnvoll – und deswegen auch die Überweisung an den Ausschuss –, die Berufsverbände und Interessenvertretungen entsprechend zu fragen zu den Punkten, die Sie angesprochen haben, Frau Baum. Ich glaube, die geben uns dann auch noch mal einen entsprechenden Einblick.

Wichtig aus unserer Sicht: Synchronisation der Systeme. Wichtig, Herr Minister, ist auch noch, hier auch mit den anderen Ministern zu sprechen, dass also auch die länderübergreifende Synchronisation der Systeme funktioniert, was beispielsweise in den Strafverfahren aus unserer Sicht sehr wichtig ist. Sie haben auch die Schnittstellenprobleme jetzt derzeit im öffentlichen Dienst, gerade zwischen Staatsanwälten und Richtern. Da haben Sie

auf der einen Seite die Nutzung des sogenannten web.sta und auf der anderen Seite bei den Richtern in der ordentlichen Gerichtsbarkeit die Nutzung des forumSTAR. Wenn Sie beispielsweise als Staatsanwaltschaft einen Haftbefehlsantrag vorformulieren, möchten den Haftbefehlsantrag dem Ermittlungsrichter übertragen, so müssen Sie das erst in Word speichern und dann rübergeben. Das ist im Freistaat Sachsen bereits viel besser gelöst. Da gibt es die Schnittstelle zwischen web.sta und forumSTAR und da kann die Staatsanwaltschaft den entsprechenden Haftbefehlsantrag hier rüberschicken und die Richter können es gleich in ihrem forumSTAR einarbeiten – viel einfacher. Ich glaube, da besteht noch Nachholbedarf seitens des Ministeriums.

Viele andere Punkte sind schon benannt, auch was den Justizvollzug angeht. Das ist alles interessant und ich glaube, darauf lässt sich im Ausschuss noch tiefer eingehen. Ich möchte die Zeit auch nicht überbeanspruchen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Sesselmann. Das Wort hat jetzt für die Gruppe der FDP Frau Abgeordnete Baum.

Vielen Dank, Herr Präsident. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank. Ich wollte eigentlich sagen, es wird auch nicht lang, aber bei 5 Minuten Redezeit ist es eh nie besonders lang. Vielen Dank für die Ausführungen an die Kolleginnen und Kollegen. Ich möchte vielleicht gleich vorab sagen: Einen Zweck, den dieser Antrag erfüllen sollte, den haben wir schon damit erfüllt, dass wir hier einfach mal laut und deutlich über die Justiz sprechen. Das ist immer so ein Bereich, der funktioniert irgendwie. Es ist eigentlich ein bisschen wie Schulen, nur, dass über Schulen permanent gesprochen wird. Insofern freuen sich vielleicht auch die Angestellten im Justizbereich, dass wir uns mit den Themen beschäftigen. Ich würde ganz kurz auf ein paar Kritikpunkte eingehen, die die Kolleginnen und Kollegen angebracht haben, und dann noch auf mein Lieblingsthema, was hier noch nicht angeklungen ist.

Ganz kurz, Herr Schard, zu der Frage mit dem Weisungsrecht für die Staatsanwälte. Der Hintergrund, der uns dazu veranlasst hat, dieses Thema unabhängig davon aufzugreifen, dass das die Freien Demokraten schon ein bisschen länger als Thema haben, dass diese Unabhängigkeit der Staatsanwälte gestärkt werden muss, hängt auch mit einem

Urteil des Europäischen Gerichtshofs zusammen. Das bereitet in Deutschland Probleme für europäische Haftbefehle, die aktuell nur von Richtern vollzogen werden können, weil die Staatsanwälte von der Europäischen Union nicht als unabhängig anerkannt werden. Das ist so ein Thema, um da – Frau Marx hat schon recht, viele Themen davon sind Bundesthemen, da kommen wir nicht ran – mal zu schauen, inwieweit wir da entgegengehen können.

Die gleiche Thematik betrifft auch die Unabhängigkeit der Richter in den Beurteilungs- und Beförderungsfragen. Wir haben dazu im Richter- und Staatsanwältegesetz jetzt eine Anpassung vorgenommen. Der Richterbund selbst regt schon länger an, dass es tatsächlich für die Beurteilungssystematik der Richter und Staatsanwälte ein eigenes Beurteilungsgremium geben soll. Ich fände es spannend, mit dem Richterbund zu diskutieren, wie das ausgestaltet werden sollte und inwieweit das aus unserer Sicht dann mit tragbar ist.

Vielleicht zu der Kritik von Herrn Sesselmann, was die Aufgabenanalyse angeht. Ich finde, kritische Aufgabenanalyse ist gerade bei der Frage Digitalisierung, wie binden wir das in Strukturen ein, relevant. Geld und Personal werden von den Richtern sicher immer als ein Thema genannt, wenn es darum geht, was gebraucht wird. Aber man hört durchaus auch kritische Töne, wenn wir über das PEBB§Y reden, wenn wir darüber reden, welche Aufgaben jetzt an welcher Stelle bearbeitet werden. Also, an der Stelle eine Aufgabenanalyse zu machen, halte ich durchaus für sinnvoll.

Mein Lieblingsthema, es ist eine eher kleinere Gruppe, aber eine, die mir mittlerweile einfach auch durch die vielen Gespräche ans Herz gewachsen ist, hier geht es um die Gerichtsvollzieher, die sich natürlich fragen: Könnt ihr nicht bei dem Thema „Aus- und Fortbildung“ was machen, wie soll sich das weiterentwickeln, wie wird unsere Rolle aussehen, gerade wenn ganz viel auch digital per Knopfdruck geht? Das ist ein Thema, das mir sehr am Herzen liegt, da auch zu überlegen, ob sich mit anderen Bundesländern gemeinsam gerade für das Thema „Ausbildung von Gerichtsvollziehern“ eine Entwicklung voranbringen lässt. Ansonsten danke ich recht herzlich und freue mich auf den Austausch im Ausschuss. Vielen Dank.

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr vorliegen, aber ich habe gehört, der Minister hat uns einiges dazu zu sagen. Darauf freuen wir uns. Danke schön.

(Abg. Sesselmann)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, an einer Stelle möchte ich der FDP danken, nämlich, dass sie es mit diesem Antrag möglich gemacht hat, dass wir uns hier einmal ganz ausführlich und umfangreich mit der Thüringer Justiz, die ja eine sehr vielfältige Arbeitsweise, sehr vielfältige Teilbereiche hat, auseinandersetzen können. Das ist auch in meinem Haus so gewertet worden. Insofern ist ein außerordentlich umfangreicher Sprechzettel zu den einzelnen Aspekten, die die FDP aufgerufen hat, hier zusammengestellt worden.

Mit Blick auf die Zeit, aber auch auf Ihren Arbeitsplan und mögliche Tagesordnungspunkte, die heute eventuell noch aufgerufen werden müssen, werde ich versuchen, dies etwas zu kürzen und auf einige Fragestellungen zuzuspitzen, die hier erarbeitet wurden. Ich darf aber vor allen Dingen den umfangreichen Sprechzettel und das umfangreiche Material, das in meinem Haus von allen Abteilungen zusammengestellt wurde, zum Anlass nehmen, mich hierfür einmal zu bedanken. Vielleicht kann das Parlament das auch mit einem Applaus würdigen, dass vom Justizprüfungsamt über die Abteilung 4, die für den Justizvollzug zuständig ist, die Abteilung 3, in der unsere Staatsanwaltschaften stecken, die Abteilung 2, die das Verfassungsrecht verantwortet, die Abteilung 1, die in jedem Ministerium für die Personalfragen zuständig ist, alle zusammengearbeitet haben. Ich glaube, das ist einen Applaus wert.

(Beifall im Hause)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, durch den hier in Rede stehenden Antrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP wird jedoch der unzutreffende Eindruck erweckt, die Thüringer Justiz sei auf die künftigen Herausforderungen …

Entschuldigen Sie bitte, Herr Minister. Meine Damen und Herren, das ist jetzt doch nicht sehr freundlich gegenüber dem Justizminister, welchen Lautstärkepegel es hier gibt. Ich habe Verständnis dafür, dass wir kurz vor der Weihnachtszeit sind, aber jetzt arbeiten wir bitte noch und ich bitte um Ruhe. Bitte, Herr Minister.

(Beifall Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Präsident.

Ich hatte gerade ausgeführt, dass der unzutreffende Eindruck erweckt worden ist, die Justiz sei auf die künftigen Herausforderungen, die insbesondere mit den verstärkten Pensionierungen, die bis zum Jahr 2035 zu bewältigen sind, nicht genügend vorbereitet und die Juristenausbildung würde eben nicht mehr den Anforderungen entsprechen. Dies ist ein unzutreffender Eindruck, der hier möglicherweise erweckt wurde oder erweckt werden könnte. Dies ist, wie gesagt, keinesfalls der Fall. Ich will das an einigen Punkten noch einmal kurz darstellen.

Als Erstes war die FDP-Gruppe darauf eingegangen, dass es eine kritische Aufgabenanalyse sämtlicher Justizbereiche geben muss. Ich glaube, das wurde hier in dem Raum auch schon gesagt: Da, wo wir über Gericht und Staatsanwaltschaften reden, haben wir natürlich eine nahezu hundertprozentige bundesgesetzliche Vorgabe und auch eine bundesgesetzliche Kompetenz und keine Landeskompetenzen, hier etwas zu regeln. Die Arbeitsweise unserer Gerichte und Staatsanwaltschaften ist bundesgesetzlich geregelt. Insofern würde es sich nicht anbieten, hier einzugreifen, insbesondere natürlich auch, weil man immer wieder in die Nähe der richterlichen Unabhängigkeit kommen würde, und das verbietet sich an dieser Stelle auf jeden Fall.

Ich hoffe auch, dass die FDP-Gruppe dies nicht im Blick hatte, in die Arbeitsweise unserer Gerichte eingreifen zu wollen. Insofern Sie darüber gesprochen haben, dass unsere Justizstandorte effektiver sein sollten, muss man eines noch mal sehr deutlich sagen: Unsere wesentlichen Justizstandorte, an denen wir unterschiedliche Fachgerichtsbarkeiten zusammengezogen haben und auch mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit zusammenarbeiten, sind Standorte und Justizzentren, an denen wir schon hocheffektiv arbeiten, weil wir in diesen Justizzentren immer einer Gerichtsbarkeit, einem Gericht all das übergeben, was sonst jedes einzelne Gericht machen müsste. So ist an den Justizstandorten immer einer dafür verantwortlich, die Bibliothek, den Einsatz der Justizwachtmeister, die Hausverwaltung und Ähnliches zu organisieren. Dieses Zusammenziehen zu Justizzentren war schon ein wichtiger Schritt, unsere Standorte effektiver zu machen und auch die Arbeit in der Justiz hocheffektiv zu machen. Insofern Sie noch mal auf die Frage eingegangen sind – ich glaube, das haben Ihre Fragen auch so ein bisschen berührt –, ob es einen Bedarf einer aufgabenorientierten anderen Personalbemessung geben soll, kann ich darauf verweisen: Alle im Justizausschuss kennen das sogenannte PEBB§Y-Verfahren, in dem ermittelt wird, wie viele Richter-/-innenstellen man benötigt, um an einem Gericht mit dem Anfall x an Fällen und Verfahren gut klarzukommen. Dieses System ist nicht

nur in Thüringen durch unser Ministerium errechnet oder geleitet worden, sondern es ist in ständiger Fortschreibung und auch über die Ländergrenzen hinweg gemeinsam entwickelt worden und ermöglicht hier besondere Vergleichsmöglichkeiten und damit auch eine Qualitätssicherung innerhalb der Justiz. Auch da sind wir auf gutem Weg und unsere Personalbedarfsplanung ist auf dieses – ich denke – immer wieder umstrittene, aber doch mathematisch belastbare PEBB§Y-System ausgerichtet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, hinsichtlich der seitens der Gruppe der FDP geforderten Schaffung moderner Sachausstattung und Infrastruktur für Justizbedienstete, die sich in ihrer Begründung im Wesentlichen auf die Schaffung von Möglichkeiten für mobiles Arbeiten mittels mobiler Arbeitsgeräte und Datenzugängen über VPNToken konzentriert, habe ich bereits im Rahmen einer Kleinen Anfrage und zuletzt im Justizausschuss am 16. April 2021 umfassend Stellung genommen. Daraus ergibt sich, dass die von Ihnen geforderte moderne Sachausstattung in weiten Teilen bereits vorhanden ist, weshalb ich im Wesentlichen darauf Bezug nehme und hier lediglich auf die seit Mitte April eingetretenen Entwicklungen eingehe.

Bezüglich der mobilen Endgeräte ist zu sagen, dass seit Anfang Dezember dieses Jahres auch alle Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit – das war die einzige Fachgerichtsbarkeit, die noch nicht ausgestattet war – mit Notebooks ausgestattet sind. Damit verfügen nun alle Thüringer Richterinnen und Richter sowie alle Thüringer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte über Notebooks, mit denen aus dem Homeoffice auch ohne Anbindung an das Landesnetz in Officeprogrammen gearbeitet werden kann sowie Literaturrecherchen in den umfassend bereitgestellten Datenbanken von juris und beck-online durchgeführt werden können. Für den mittleren und gehobenen Dienst konnte in den letzten Monaten eine Rahmenvereinbarung zum mobilen Arbeiten mit dem Hauptpersonalrat abgeschlossen werden. Auch hier sind wir also auf dem Weg zu guten Lösungen. Die für den mittleren und gehobenen Dienst erforderlichen Notebooks sind bestellt worden und sollen noch in diesem Jahr – so habe ich auch vor der Sitzung des Parlaments hier noch mal nachgefragt – angeschafft und verteilt werden können.

Ich will ganz kurz noch mal auf den Beitrag der AfD eingehen, wo man empfohlen hat, sich das anzugucken, bei der Einführung der elektronischen Akte auch immer die Sachausstattung im Blick zu haben. Sie wissen ja, dass wir schrittweise schon die E-Akte einführen. Im letzten Jahr 2020 haben wir am Landgericht in Meiningen – dort für die erstinstanz

lichen Zivilsachen – begonnen, haben es dann an das zweitgrößte Landgericht in Gera Anfang dieses Jahres gebracht, haben dann den Instanzenzug abbildend auch am OLG in Zivilsachen, in der zweiten Instanz, die E-Akte eingeführt und haben Anfang November auch die erste Fachgerichtsbarkeit, nämlich die Verwaltungsgerichtsbarkeit, mit in die E-Akte hineingenommen und haben am Verwaltungsgericht in Weimar – ich habe mir das kürzlich ansehen können – die E-Akte eingeführt. Das geht immer einher mit einer noch mal verbesserten Ausstattung am Richterarbeitsplatz, und immer geht es auch mit einer Ausstattung der Verhandlungsräume einher, die dann natürlich auch elektronisch den Anwälten und Richterinnen und Richtern sowie allen Verfahrensbeteiligten alle Möglichkeiten geben sollen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, insgesamt 500 Token sind noch zusätzlich angeschafft worden – auch das war eine tolle Zusammenarbeit mit dem Landesrechenzentrum –, sodass wir heute einen hohen Ausstattungsgrad haben. Seit Beginn der Pandemie – das ist, glaube ich, immer noch mal wichtig, dass man so eine einfache Zahl hat – ist die Ausstattung mit Online-Zugängen in der Thüringer Justiz verfünffacht worden. Ich glaube, das ist eine großartige Leistung für das TMMJV und die Kollegen im Thüringer Finanzministerium, hier speziell im Landesrechenzentrum.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gruppe der FDP spricht in ihrem Antrag auch das für die Thüringer Justiz äußerst relevante Thema der kommenden stark zunehmenden Pensionierungen an, allerdings in Verkennung der in diesem Bereich bereits geleisteten Arbeit. Man hat sich vor vielen Jahren – das muss man sehr deutlich sagen – schon darauf vorbereitet, dass man mit Ruhestandseintritten insbesondere um die Mitte dieses Jahrzehnts und zum Ende dieses Jahrzehnts rechnen muss. Dies hat ermöglicht, dass wir eine Einstellungsreserve bilden konnten und nun ganz engagiert dabei sind, meine sehr verehrten Damen und Herren, hier Vorkehrungen zu treffen, was man auch an einigen Zahlen noch mal ganz deutlich machen kann. Während zwischen 2000 und 2014, also in 15 Jahren, lediglich 102 Einstellungen in die Thüringer Justiz festgestellt werden konnten, ist ab dem Jahr 2015 eine signifikant höhere Anzahl von Einstellungen von Richterinnen und Richtern zunächst einmal auf Probe ermöglicht worden und es sind seit 2015 238 junge Richterinnen und Richter auf Probe eingestellt worden, davon allein in diesem Jahr 53, und so, wie ich mir berichten lassen habe, sind

(Minister Adams)

auch für das nächste Jahr schon über zehn Neueinstellungen an Richterinnen und Richtern vorbereitet und werden zügig durchgeführt werden können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP hat auch die Einstellungsvoraussetzungen angesprochen. Hierzu kann ich nur sagen – ich glaube, Frau Kollegin Marx hatte das schon angesprochen –, man ist, glaube ich, mit gutem Grund davon abgegangen, dass man an der Stelle nur auf die Zensuren schaut und hat deshalb hier die Gesamtsumme der Punkte, die in beiden Staatsexamen zu erzielen sind, herabgesetzt. Das ist auch gerechtfertigt dadurch, dass wir einen viel größeren Fokus auf die strukturierten Bewerberinterviews gelegt haben. Das findet über mehrere Stunden statt mit einer Bewerberin oder einem Bewerber für das Richteramt auf Probe, an dem auch immer die Oberpräsidenten, also zum Beispiel die Präsidentin der Landesarbeitsgerichtsbarkeit oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit, teilnehmen und diese einzelnen Bewerber in einem langen, intensiven Gespräch prüfen, ob sie die Voraussetzungen, auch die persönlichen Voraussetzungen – das sieht auch das Deutsche Richtergesetz vor – für eine solche Arbeit haben. Das ist vor allen Dingen auch deswegen gerechtfertigt, weil unsere Richterinnen und Richter während der Probezeit – Sie wissen das – außerordentlich oft, nämlich nach 9, 15, 21 und 33 Monaten, noch einmal von erfahrenen Richterinnen und Richtern bewertet werden. Insofern haben wir da die Möglichkeit, mit guter Zuversicht darauf zu schauen, dass diejenigen, die wir auswählen, auch den Anforderungen gerecht werden können.

Ich reiße nur ganz kurz an: In der Juristenausbildung haben wir ganz oft die Frage gestellt bekommen, wann wir dort elektronische Klausuren schreiben können werden. Ich glaube, es hatte auch jemand hier angesprochen, dass das in mehreren Bundesländern schon möglich war. Wir haben in Thüringen Ende Oktober auch schon eine Testklausur geschrieben, ein digitales Examen als Test durchgeführt. Das war ein sehr guter Weg, und wenn Sie die Haushaltsmittel ermöglichen, dann werden wir das ab dem nächsten Jahr auch einführen können.

Ich glaube, auch schon angesprochen wurde die Forderung der FDP, dass man Teilzeitreferendariate ermöglichen sollte. Diese Teilzeitreferendariate sind nun möglich, nachdem der Deutsche Bundestag am 19. Juni das Deutsche Richtergesetz geändert hat.

Das Justizausbildungsgesetz ist bei uns in Arbeit. Das Kabinett hat darüber schon beraten. Relativ bald werden wir es im Kabinett in einer zweiten

Fassung beschließen, dann hier im Landtag einbringen und mit Ihnen diskutieren können.

Die Gerichtsvollzieher, die mir sehr am Herzen liegen, sind schon angesprochen worden. Ich glaube – das wird auch die Debatte im Ausschuss zeigen –, dass es nicht unbedingt hilfreich ist, hier die Fachschulausbildung – wie von der FDP gefordert – einzuführen, denn wir brauchen vor allen Dingen lebensältere und justizerfahrene Menschen. Das spricht dafür, dass nicht ein Fachschulstudium dazu qualifizieren sollte, sondern dass man vor allen Dingen mit Erfahrung in der Justiz, auch als lebensälterer Mensch, diese manchmal gefährliche und enorm anspruchsvolle Tätigkeit durchführen kann.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch ganz kurz auf den Justizvollzug eingehen. Hier hatten wir noch vor fünf Jahren eine desolate Stellenbesetzung zu verzeichnen und konnten durch enorme Anstrengung in der Ausbildung schaffen, dass wir alle Stellen wieder besetzen, dass wir auch die altersbedingten Abgänge durch Neueinstellungen, durch eine vermehrte intensive Ausbildung ausgleichen können. Insofern sind wir dort auf einem sehr guten Weg. Wir werden alle Stellen besetzen können. Das merken die Kollegen derzeit auch im Justizvollzug und sehen, dass sie die Unterstützung bekommen. Wichtig ist, darüber nachzudenken, ob möglicherweise ein sogenannter Anwärterzuschlag hilfreich wäre, um auch weiterhin, in den nächsten zehn Jahren, die wir hier aufholen müssen, hinreichend gute Bewerber finden zu können.

Zuletzt möchte ich kurz darauf eingehen, dass die FDP-Gruppe gefordert hatte, die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften zu stärken und das Weisungsrecht gänzlich abzuschaffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass schon mein Vorgänger Leitlinien zur Ausübung des Weisungsrechts festgelegt hat, an die ich mich halte. Sie sichern unserer Staatsanwaltschaft in ihrer Tätigkeit eine maximale Unabhängigkeit. Es ist, glaube ich, anekdotisch, wenn man sagt – es ist schnell gefordert, dass Staatsanwaltschaften unabhängig sein sollen. Und dann gibt es doch immer wieder Augenblicke, wo unterstellt wird, dass die Staatsanwaltschaften nicht unabhängig sind und das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften doch wieder ausgeübt werden soll.

Ich glaube, wir haben hier in Thüringen einen guten Weg. Ich freue mich darauf, dass wir diese Debatte, die wir in der letzten Stunde führen konnten, intensiv im Justizausschuss fortführen können. Ich freue mich auf die Debatte zum Wohle der Thüringer Justiz, in der ein toller Job gemacht wird. Sie haben das alle mitbekommen. Im Thüringen-Moni

(Minister Adams)

tor haben wir in diesem Jahr beim Vertrauen in die Thüringer Justiz den zweithöchsten Wert feststellen können. Das ist, glaube ich, noch mal einen Applaus ihrerseits wert. Vielen Dank.