Protocol of the Session on December 17, 2021

(Beifall DIE LINKE)

und wir sehen uns hier wieder um 17.06 Uhr.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort mit der Beratung und ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Update für den Öffentlichen Dienst: Thüringer Justiz zu- kunftsfest aufstellen Antrag der Fraktion der FDP *)

- Drucksache 7/3448 -

und ich frage die Antragsteller, ob Begründung ge- wünscht wird. Ja. Frau Abgeordnete Baum, Sie haben das Wort.

Frau Kollegin, bevor Sie das Wort ergreifen, mal der Hinweis in das Rund, dass die Masken ordnungsgemäß aufzusetzen sind. Meine Damen und Herren, für die letzte Stunde schaffen wir das auch noch. Danke schön. Und jetzt Frau Kollegin Baum – nein, Sie beim Einbringen selbstverständlich nicht –, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, ich hätte sonst auch noch mal einfach vorgeführt, wie das geht.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auf die Vorführung verzichten wir gern.

(Abg. Hande)

Kleiner Spaß am Abend.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Richterinnen und Richter, liebe Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, es ist mir eine große Freude, unseren Antrag einbringen zu dürfen, in dem es uns einfach darum geht, noch mal genaues Augenmerk darauf zu legen, ob unsere Thüringer Justiz so ausgestattet ist, dass sie die Zukunft gut erreicht. Gerade in Zeiten wie jetzt merken wir ja, wie wichtig auch eine stabile und sichere Justiz ist, die uns auch dabei hilft, die Demokratie aufrechtzuerhalten.

Der Antrag liegt jetzt hier schon eine Weile und ich möchte auch ausdrücklich sagen, dass ich durchaus in Thüringen einige Bewegung sehe, was den Justizbereich angeht. Das hält uns als Parlament natürlich nicht davon ab, wachsam darauf zu schauen und unterstützend mitzuwirken, dass wir das auch weiterhin sicherstellen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Ich will einfach ganz grob zusammenfassen, um was es uns in unserem Antrag geht. Wir beschäftigen uns einmal mit dem Thema, das ja auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes eine starke Rolle spielt, nämlich das Thema des Fachkräftemangels und der Pensionierungswelle. Da ist für uns gerade an der Stelle, wo es um Vorsitzende Richter geht, immer die Frage, wie wir einen gelungenen Wissenstransfer ermöglichen können und es schaffen, dass die jungen Richter, die neu eingestellt werden, auch sicher und kompetent die Ämter der vorangegangenen erfahrenen Hasen übernehmen können. Uns geht es aber auch darum sicherzustellen, dass die Qualität in der Justiz aufrechterhalten bleibt und somit die Einstellungsvoraussetzungen sich nicht aufgrund des Mangels zu sehr absenken und die Qualität in der Justiz gefährden.

Unabhängig von der Personalausstattung, die gerade in den Justizvollzugsanstalten immer wieder mal Grund für Ärgernis bietet, geht es aber auch darum, genau zu analysieren wie die Aufgabenbereiche aktuell in den einzelnen Justizbereichen verteilt sind, wo sie vielleicht optimiert werden können, wo auch Digitalisierung Einzug hält und somit Prozesse verändert werden müssen, wie sind sie infrastrukturell ausgestattet und von der Sachausstattung bedacht, dass in allen Bereichen der Thüringer Justiz kompetent, qualitativ hochwertig gearbeitet werden kann. Gerade die Pandemie hat da für die Digitalisierung einen enormen Schub gebracht und auch ein Umdenken bewirkt. Innerhalb kurzer Zeit mussten zur Kompensation gerade auch der

Kontakteinschränkungen viele Entscheidungen hin zur digitalen Lösung getroffen und auch umgesetzt werden. Wir haben jetzt in kurzer Zeit neue digitale Möglichkeiten anzuwenden gelernt, Videokonferenzen etc., und wer von uns vor zwei Jahren mit Videokonferenzen gerade im Justizbereich gearbeitet hätte, das hätte – glaube ich – durchaus für Amüsement gesorgt an der Stelle. Heute gehören sie zum Tagesgeschäft. Diese neuen digitalen Welten, die schaffen natürlich neue Arbeitsprozesse, neue rechtliche Problemstellungen und neue Aufgabengebiete, darunter auch notwendige neue Kompetenzen, bis hin auch zu Spezialisten, die es braucht, um gerade im Bereich digitale Kriminalität – ich nenne das jetzt mal so – diesen Herausforderungen gewappnet zu sein.

Diese und noch einige andere Problemstellungen haben uns zu diesem Antrag bewogen. Wir haben diese umfangreich abgesprochen mit denen, die jeden Tag in der Justiz zu tun haben. Ich bin mir sicher, Sie hier im Rund können auch Weiteres beitragen. Deswegen werben wir Freie Demokraten um ein gemeinsames Beraten im Justizausschuss. Wir werden sicher nicht jedes Problem angehen können, aber wir können gemeinsam Verbesserungen bewirken und ich freue mich auf eine gute Debatte und dann einen guten Austausch. Vielen Dank.

(Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Damit eröffne ich die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich für die CDU-Fraktion Abgeordneter Schard.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Baum, liebe Gruppe der FDP, vieles, was in Ihrem Antrag eingebracht wird, ist aus meiner Sicht, aus unserer Sicht in der Tat erörterungswürdig. Ich bin aber dafür, dass wir an einigen Stellen das Kind nicht gleich mit dem Bade ausschütten und bei einer derart wichtigen Grundlage unserer Demokratie – nämlich einer unabhängigen und souveränen Justiz – auch mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und auch einer gewissen Präzision vorgehen.

Positiv zu bemerken ist, dass der Antrag ein Gesamtbild über alle Teilbereiche der Justiz abgibt. Positiv ist auch, dass keine Zersplitterung in viele Miniteilanträge vorgenommen wird. Auch das haben wir in der Vergangenheit von der FDP durchaus mal anders kennenlernen dürfen. Der An

trag spricht aber auch Themen und Probleme an, die tatsächlich existieren und an denen gearbeitet werden muss. Dies ist wichtig, damit wir auch in Zukunft noch eine starke Justiz haben. Deshalb lohnt es sich, intensiv darüber zu reden, und um das Ergebnis vorwegzunehmen, wir werden einer Ausschussüberweisung mit Sicherheit zustimmen.

(Beifall Gruppe der FDP)

Einige Punkte des Antrags müssen aber auch kritisch hinterfragt werden. Die Abschaffung des Weisungsrechts – so wie es bei Ihnen formuliert ist – ist so ein Punkt, über den nicht vorschnell hinweggegangen werden darf. Hier gibt es grundsätzliche Fragen, aber auch Bedenken, ob solch ein radikaler Schritt überhaupt und auch in dieser Form erforderlich ist. Auch die Frage der Einstellungsreserve klingt erst einmal gut, aber ob es so, wie es formuliert ist, realistisch ist, das sollten wir ebenfalls unbedingt tiefer besprechen. Ebenso die Passage zu den angemessenen Einstellungsvoraussetzungen – das ist sehr allgemein erst mal auf den ersten Blick formuliert, dass es mir schwerfällt mir vorzustellen, was letztlich damit alles gemeint ist und was damit genau alles erreicht werden soll. Vorstellbar ist nach den Formulierungen mitunter vieles, von Noten bis hin zu Persönlichkeitsfragen, was den Punkt wiederum unbedingt erläuterungsbedürftiger macht und im Interesse einer objektiven, unparteiischen und unabhängigen Justiz erfolgen muss.

Dass diese Fragen und diese Bedenken, die ich gerade formuliert habe, aktuell sind, zeigt auch die jüngere Vergangenheit hier im Hause. Der Versuch, politisch auf die Justiz Einfluss zu nehmen, muss schon in seinen Anfängen drastisch abgewehrt werden, da ansonsten unser Rechtsstaat diesen Namen nicht mehr verdienen würde, meine Damen und Herren.

Reden sollten und müssen wir in der Tat auch über die Ausstattung und über die Infrastruktur der Justiz. Reden sollten wir auch über die Ausbildung und Nachwuchsgewinnung, denn nur, wenn wir die Besten, insbesondere für die Richterstellen, gewinnen, ist gewährleistet, dass wir eine gute und gerechte Rechtsprechung haben. Insbesondere die homogene Altersstruktur, bedingt durch die Einstellungen in den 90er-Jahren, führt jetzt zu einer großen Pensionierungswelle, die nun auch entsprechende Neueinstellungen nach sich zieht.

Deutschland und Thüringen haben ein sehr gutes, anspruchsvolles System, was breit ausgebildete und breit einsatzfähige Juristenpersönlichkeiten hervorgebracht hat, aufgebaut. Dies hat sich über viele Jahrzehnte hinweg bewährt, auch das müssen wir im Auge haben und bedenken, wenn

wir über die Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung sprechen wollen. Gut finde ich, dass auch der Justizvollzug mit aufgegriffen wird. Hier ist es auch aus unserer Sicht wichtig zu prüfen, ob dieser Berufsbereich derzeit benachteiligt wird und bessergestellt werden muss.

Summa summarum, meine Damen und Herren, lässt sich sagen, dass Ihr Antrag viele Dinge aufgreift, die es nicht nur wert sind, darüber zu beraten. Bei einigen lässt sich eine gewisse Reformbedürftigkeit nicht verhehlen, bei anderen empfehle ich vorsichtiges Vorgehen. Dies sollte uns im Sinne einer insgesamt guten Justiz aber nicht davon abhalten, dass wir uns mit den aufgeworfenen Fragen und Anregungen im Ausschuss beschäftigen. Mir persönlich ist das auch ein sehr wichtiges Thema, weswegen ich mich über eine sehr intensive Besprechung und auch Beratung und Bearbeitung im entsprechenden Ausschuss sehr freuen würde. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Schard. Für die SPDFraktion hat sich Frau Abgeordnete Marx zu Wort gemeldet.

Verehrter Herr Landtagspräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich sehr, dass wir jetzt am Abend noch mal zu dem zurückkommen, was uns eigentlich hier auszeichnen sollte, nämlich eine konstruktive Zusammenarbeit und eine konstruktive Debatte über Parteigrenzen hinweg,

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)

in der man in einem Landtagsplenum durch eine Diskussion und am Ende mit notwendiger Mehrheitsbildung und Kompromissnotwendigkeit so arbeitet, wie das die Bürgerinnen und Bürger von uns erwarten, sowohl in der Regierungsmehrheit – oder der Regierungsminderheit, wie immer Sie es sehen wollen – als auch in der Opposition.

Ihr Antrag, sehr geehrte Kollegin Baum und Mitglieder der Gruppe der FDP, ist ein gutes Beispiel dafür, wie man hier arbeiten sollte. Sie haben viele Punkte angesprochen und auch in Ihrem Eingangsstatement schon aufgeführt, da können wir eigentlich in toto vieles mit unterschreiben: bessere Bezahlung, richterliche und staatsanwaltschaftliche Unabhängigkeit, eine Vorsorge für Nachwuchs an Gerichten, in der Staatsanwaltschaft und im Justiz

(Abg. Schard)

vollzug und eine bessere digitale Arbeit und Ausstattung.

Zu moderner Ausbildung gehört allerdings noch ein bisschen mehr vielleicht als nur die technische Ausstattung. Wir Juristinnen und Juristen müssen auch eine Kenntnis davon haben, was sich hinter der Technik verbirgt, wie also auch die Funktionsweise im Einzelnen zu bewerten ist und wo sich Gefahren auftun, denn wir haben ja beispielsweise jetzt die Sicherheitslücke in Java gehabt, die auch das Anwaltspostfach lahmgelegt hat. Das ist dann sehr schwer, denn wir haben in Form des digitalen Arbeitens natürlich mehr und mehr auch mit der drängenden Frage der Sicherheit sogenannter sensibler Systeme zu tun, die zu gewährleisten ist, und wo es also nicht nur darum geht, dass keine Daten verloren gehen und nicht nur einfach eine Funktionsunfähigkeit eintritt, sondern auch darum, dass nicht einfach sensible Daten abgegriffen werden. Da stellen sich halt auch vollkommen neue Fragen, mit denen man sich früher nicht so beschäftigen musste: Wer ist in Haftung zu nehmen, wenn Daten verloren gehen oder persönliche Daten von Dritten dann eben in falsche Hände geraten?

Die vielen, von Ihnen auch zu Recht angesprochenen und aufgeworfenen Fragen im Bereich der Justiz sind allerdings nicht neu, sie beschäftigen auch die Landesregierung und den Landtag – uns alle hier – in den justizpolitischen Kreisen schon seit längerer Zeit. Zu denken wäre etwa an das Personalentwicklungskonzept im Justizvollzug – das hatten wir schon in der letzten Legislatur – und den Generationenwechsel in der Justiz. Es wäre jetzt falsch, aus den Punkten, die Sie mit dem Antrag aufgeworfen haben, zu schließen, dass da bisher nichts passiert sei, denn wir haben uns schon sehr viele Gedanken gemacht, auch um die Besoldung. Allerdings können wir nicht nur allein mit der Besoldung mehr Beschäftigte finden, denn den Lohnpreiswettbewerb kann man sich weder mit anderen Ländern richtig gut leisten, vor allen Dingen nicht mit der freien Wirtschaft, in die es viele junge Kolleginnen in unserem Juristenjob mit Prädikatsexamen auch gern hinzieht. Wir haben deswegen auch hier in der Justiz schon den Notenschnitt ein bisschen abgesenkt und nicht nur auf das Prädikatsexamen geschaut, sondern auf die sogenannten Soft Skills, die ebenso wichtig sind. Auch gerade, um den Nachwuchs, den wir jetzt in sehr großem Ausmaß brauchen, sicherzustellen, wurden hier sogenannte Quereinsteiger/-innen jetzt vermehrt, auch zum Beispiel für Richterstellen geworben. Das ist auch sehr gut, weil sich dann nicht nur Berufsbildung, sondern auch Lebenserfahrung in einer guten Waage befinden. Es gab dann auch auf der Bundesebene bereits in der letzten Bundeslegislatur das Projekt

„Pakt für den Rechtsstaat“. Damit konnten wir auch hier in Thüringen sehr viel mehr zusätzliche Stellen schaffen, als das sonst gelungen wäre. Weil wir jetzt nun gemeinsam eine Ampelregierung im Bund haben, hoffe ich dann auch darauf, dass wir das fortsetzen können und der Generationenwechsel dadurch erleichtert wird.

Ihre Forderungen nach Teilzeit sind auch schon in Teilen umgesetzt. Im Juni 2021 ist eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes beschlossen worden. Wir haben jetzt auch die Möglichkeit des Teilzeitreferendariats in der Ausbildung. Das Referendariat, das bisher auf zwei Jahre in Vollzeit festgelegt ist, kann man nun auf 30 Monate verlängern. Dann haben wir auch die Möglichkeit, elektronische Klausuren zu schreiben. Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits das E-Examen erfolgreich durchgeführt und gute Erfahrungen damit gesammelt. Man sieht es tatsächlich, weil Ihr Antrag schon ein halbes Jahr alt ist, hat sich sogar schon in dieser relativ kurzen Zeit einiges verbessert von dem, was Sie dort anmahnen. Das ist aber sicherlich trotzdem kein Grund, nicht nach weiteren Verbesserungen zu schauen.

Wie gesagt, die Sicherheit des digitalen Arbeitens, das wäre unser Punkt, ein Aspekt, den wir hier noch ergänzen sollten. Sie haben schon zu Recht darauf hingewiesen, dass wir da im elektronischen Arbeiten durch die Corona-Pandemie schon einen deutlich großen Schritt weitergekommen sind, auch im Bereich der konservativen Juristinnen und Juristen, als das vor kurzer Zeit noch denkbar war.

Zur Gesamtheit der Materie gehört allerdings auch, dass das Rechtswesen am Ende fast ausschließlich auf Bundesgesetzgebung beruht und die Änderungsmöglichkeiten Thüringens gar nicht so groß sind, wie zum Beispiel beim Teilzeitbeispiel eben deutlich geworden sein könnte.

Dennoch, sehr geehrte Frau Kollegin Baum, können wir den Antrag auch aus unserer Sicht – der Koalition – sehr gern im Ausschuss besprechen. Wir sind gespannt auf die uns gemeinsam einfallenden Lösungen. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, Gruppe der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Marx. Für die AfD-Fraktion hat sich Abgeordneter Sesselmann zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Frau Marx, Frau Baum, Herr

(Abg. Marx)

Schard, Sie haben im Wesentlichen schon die Punkte aufgegriffen, die wir hier auch sehen. Es ist letztlich so, dass – um es vorwegzunehmen – wir auch zustimmen werden und im Ausschuss auf diese Einzelfragen noch mal konkret eingehen.