Zu Frage 2: Die mit den beiden Verkehrsdurchführungsverträgen verbundenen Kosten tragen die beteiligten Aufgabenträger im Rahmen ihrer territorialen Zuständigkeit entsprechend ihres Anteils am Gesamtleistungsumfang. Die Höhe der Kosten kann derzeit noch nicht benannt werden. Diese wird erst nach Vorliegen der Angebote der bietenden Eisenbahnverkehrsunternehmen bekannt sein.
Zu Frage 3: In Thüringen ist im Zusammenhang mit den beiden Vergabeverfahren keine Wiederandienung ausgelassener Zugangsstellen geplant. Das grundsätzlich unveränderte Betriebsprogramm lässt aufgrund gegebener Fahrzeiten, Taktzeiten und Anschlüsse keine zusätzlichen Halte zu. Hinzu kommt, dass nach derzeitiger Einschätzung leider keine signifikant höhere Fahrgastnachfrage im Vergleich zum Zeitpunkt der Auflassung zu erwarten wäre. Überregional Reisende profitieren durch das Auslassen schwach nachgefragter Eisenbahnzugangs
stellen von kürzeren Fahrzeiten und somit besonders bei Umsteigeverbindungen von kürzeren Reisezeiten. Bei Sicherung des ÖPNV im ländlichen Raum ist zudem das Zusammenwirken verschiedener Personennahverkehre zu berücksichtigen. Im genannten Beispiel verkehren Busse sowohl des örtlichen Aufgabenträgers Landkreis Greiz als auch solche in Trägerschaft des Freistaats Sachsen mit einer wesentlich höheren Erschließungsfunktion. Diese örtlichen straßengebundenen Verkehre übernehmen eine Sammlungs- und Verteilfunktion zum nächsten zentralen Ort, wo der Schienenpersonennahverkehr erreicht werden kann. Die Landesregierung arbeitet zugleich an einer Verbesserung des Angebots auch im ländlichen Raum. Aktuell beginnt eine vom Freistaat Thüringen initiierte landesweite Untersuchung, die sich speziell dem Thema „Erreichbarkeitsgarantie“ widmet und darauf abzielt, die Verkehrsströme im ländlichen Raum in Knotenpunkten abgestimmt zusammenzuführen. Hierbei sollen perspektivisch alle Verkehrsarten auf Schiene und Straße in hierarchisch gegliederten Netzen synchron zusammenwirken. Der Freistaat Thüringen setzt hier also auf die Verbesserung intermodaler Schnittstellen zwischen verschiedenen Verkehren, um insgesamt den ÖPNV zu stärken und seine Attraktivität zu erhöhen. Im Ergebnis des genannten Projekts wird der Freistaat Thüringen über einen landesweiten Leitfaden zur Bewältigung der angebotsgestalterischen Herausforderungen im ÖPNV des öffentlichen Raums verfügen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Ich melde gleich zwei Nachfragen an. Die erste Nachfrage ist vielleicht ein bisschen umfassender – also nicht von der Länge her, aber vom Inhalt her. Frau Ministerin Karawanskij hat in der Diskussion um die Mitte-Deutschland-Verbindung die Auffassung vertreten, dass bei Bahnlinien, wo ein Gleis im Zuge von Reparationsleistungen nach dem Krieg demontiert worden ist – und das trifft bei der Mitte-Deutschland-Verbindung zu –, eine Zuständigkeit des Bundes wäre, diese Reparationsleistung wiederherzustellen. Das Gleiche trifft auf die Bahnlinie Schönberg–Zeulenroda–Hohenleuben–Weida–Gera zu, wo also auch im Ergebnis des Zweiten Weltkriegs ein Gleis von zwei demontiert worden ist. Wie ist da die Auffassung der Landesregierung zu dieser Bahnlinie und gibt
Und die zweite Frage schließt an dieselbe Strecke an, nämlich der Bahnhof in Pöllwitz. Die Fläche ist ja noch da und es ist auch eine ziemlich große Fläche. Was spricht dagegen, dort an dieser Stelle eine Ausweichstelle zu schaffen, mit der man auch gleichzeitig den Bahnhaltepunkt wieder in Betrieb nehmen könnte? Danke schön.
Auf die zweite Frage: Zunächst mal habe ich gerade gesagt, dass bislang nicht geplant ist, dort den Bahnhof wieder als Eisenbahnhaltepunkt in Betrieb zu nehmen aufgrund der offensichtlich nicht erwartbaren Steigerung der Fahrgastnachfrage. Insofern nehme ich an, dass das dagegenspricht, aber ich werde das prüfen lassen. Und sehen Sie mir nach, dass ich nach zwei Tagen – oder einem Tag – im Amt die erste Frage noch nicht beantworten kann. Wir prüfen das, ich prüfe das und reiche das schriftlich nach.
Weitere Nachfragen? Das sehe ich nicht. Damit ist nächster Fragesteller Herr Abgeordneter Schard mit der Drucksache 7/4517. Bitte, Herr Schard.
Auskünften des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zufolge kam es im Herbst 2021 zu einer Veränderung der Zugangszahlen im Asylsystem. Verteilungen über das System EASY Erstverteilung der Asylsuchenden bilden dabei nur einen Teil der Neuaufnahmen.
1. Wie viele Neuaufnahmen wurden Thüringen in den letzten zwölf Monaten durch das EASY-System zugewiesen – bitte nach Monaten getrennt aufschlüsseln?
2. Wie viele neuangekommene Personen wurden außerhalb der EASY-Verteilung zusätzlich aufgenommen – bitte nach Monaten und Art der Aufnahme aufschlüsseln?
3. Wie werden die gegebenenfalls über die EASYZuweisungen hinausgehenden Aufnahmen jeweils begründet?
4. Wie viele der aufgelisteten monatlichen Neuankünfte sind aus Sicht der Landesregierung auf die Ereignisse an der belarussischen Grenze zurückzuführen bzw. kommen von dort?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Herr Staatssekretär von Ammon, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schard beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Antwort auf Frage 1: Thüringen wurden in den vergangenen zwölf Monaten durch das EASY-System wie folgt Personen zugewiesen: Im Dezember 2020 155, im Januar 2021 279, im Februar 205, im März 238, im April 133, im Mai 356, im Juni 290, im Juli 399, im August 268, im September 497, im Oktober 609, im November 633 und im Dezember bis zum 11. Dezember 59 Personen.
Die Fragen 2 und 3 beantworte ich zusammengefasst wie folgt: Eine separate monatliche statistische Erfassung der Direktantragsteller wird vom Landesverwaltungsamt nicht vorgenommen. Angegeben werden kann jedoch die Zahl der tatsächlichen Aufnahmen in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl.
Diesbezüglich kann ich wie folgt berichten: Im Monat Dezember 2020 gab es 206 Ankünfte, im Januar 2021 289, im Februar 227, im März 286, im April 130, im Mai 379, im Juni 281, im Juli 405, im August 408, im September 464, im Oktober 805, im November 815 und bis zum 11. Dezember 2021 weitere 153 Ankünfte in der Erstaufnahmeeinrichtung. Bei diesen Ankünften handelt es sich einerseits um Asylsuchende, die erstmals mittels EASY-System verteilt wurden. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass EASY-Buchungen 14 Tage gültig sind. Das heißt, die betreffenden Personen kommen innerhalb dieses Zeitraums oder gegebenenfalls auch noch später an, was zu monatlichen Überschneidungen in betreffenden statistischen Erfassungen führen kann. Darüber hinaus fallen in die genannten Zahlen auch die Direktantragsteller, also Personen, die nach Ankunft in Deutschland bisher in keiner anderen Erstaufnahmeeinrichtung
registriert wurden, das heißt, sich erstmals in Thüringen in einer Erstaufnahmeeinrichtung melden. Diese werden nach ihrer Ankunft in das EASY-System aufgenommen, das dann automatisch eine Zuweisung auf die Bundesländer vornimmt. Sofern es sich dabei nicht um das Land handelt, in dem sich die betreffende Person gerade befindet, wird ihr eine entsprechende Fahrkarte ausgestellt und sie dort hingeschickt.
Schließlich sind in den von mir soeben vorgelesenen Zahlen auch die Zugänge von Personen enthalten, die sich wegen einer Asylfolgeantragstellung wieder nach Thüringen begeben haben oder die nach unbekanntem Aufenthalt wieder in die Erstaufnahmeeinrichtung kamen.
Antwort auf Frage 4: Im Rahmen der Aufnahme von Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung werden diese nicht gefragt, ob sie über Belarus nach Deutschland gekommen sind. Entsprechende statistische Angaben liegen dem Landesverwaltungsamt deswegen nicht vor. Aussagen der Landesregierung wären deswegen nicht belastbar und folglich auch nicht zielführend. Die Entwicklung an der belarussischen Grenze in den letzten Monaten lässt jedoch den Schluss zu, dass der Anstieg an Zugängen damit im Zusammenhang steht.
Das ist nicht der Fall, auch nicht aus dem Kollegium. Dann kommen wir zum Aufruf der achten Frage. Fragesteller ist Herr Abgeordneter Möller. Übernimmt die Frage jemand in der AfD oder soll ich die zurückstellen?
Dann stellen wir die zurück. Herrn Montag von der FDP sehe ich jetzt auch nicht für Frage Nummer 9 in der Drucksache 7/4525. Möchte die jemand zur Verlesung bringen? Ja. Herr Kemmerich, sehr schön.
Der Thüringer Maßregelvollzug, das heißt die Betreuung psychisch kranker Straftäter, wird derzeit durch private Klinikbetreiber in Hildburghausen, Mühlhausen und Stadtroda im Wege einer Beleihung wahrgenommen. Mit der Absicht, den Maßregelvollzug wieder in unmittelbare staatliche Verantwortung zurückzuführen, wurden die Beleihungs
verträge für die funktionell privatisierten Einrichtungen gekündigt. Mit Ende des Jahres 2021 enden die Beleihungen für die Standorte Hildburghausen und Mühlhausen.
1. An welchen Standorten wird der Maßregelvollzug in Thüringen ab dem 1. Januar 2022 vorgehalten werden?
2. Wo wird die Trägerschaft für die Maßregelvollzugseinrichtung bzw. -einrichtungen angesiedelt sein?
3. Wie ist der Stand der Personalbewirtschaftung – welche Stellen sind geplant und wie viele Stellen sind zum 1. Januar 2022 besetzt?
Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Frau Ministerin Werner.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten. Vorab wird in Bezug auf das in der Mündlichen Anfrage dargestellte Ende der Beleihungsverträge für die Standorte Hildburghausen, Mühlhausen zum 31.12.2021 darauf hingewiesen, dass die Beleihungen verlängert werden. Auf dieser Grundlage erfolgt die Beantwortung der Fragen.
Zu Frage 1: Der Maßregelvollzug in Thüringen wird ab dem 1. Januar 2022 in den bestehenden Einrichtungen Hildburghausen, Mühlhausen sowie Stadtroda vorgehalten.
Zu Frage 2: Die Trägerschaft für den Maßregelvollzug wird unverändert bei der Helios Fachkliniken GmbH für die Einrichtung in Hildburghausen, bei der Ökumenischen Hainich Klinikum gGmbH für die Einrichtung in Mühlhausen sowie bei der Asklepios Fachklinikum Stadtroda GmbH für die Einrichtung Stadtroda angesiedelt sein.
Zu Frage 3: Aufgrund der Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 liegt die Personalbewirtschaftung weiter bei den Maßregelvollzugseinrichtungen in Hildburghausen, Mühlhausen sowie Stadtroda.