Denn irgendwann haben die auch verstanden, dass Sie ihnen zwar das eine erzählen, aber das andere tun und dabei die Interessen der Suhler immer hinten runterfallen.
Aber zurück zu den Argumenten von Herrn Schard. Herr Schard, meine Fraktion, die AfD, die lehnt mit Sicherheit im Zusammenhang mit der Asylfrage oder auch mit dem asylpolitischen Umgang sicherlich nicht alles ab, schon gar nicht aus ideologischen Gründen. Wir sind für eine ganze Menge Dinge offen, wir sind uns beispielsweise mit Herrn Beier einig, dass wir die Leute, die Probleme bereiten, nicht auf dem Friedberg in Suhl behalten wollen. Da sind wir uns einig. In der Art und Weise, wie wir mit denen umgehen, unterscheiden wir uns allerdings ziemlich stark. Wir lehnen es zum Beispiel überhaupt nicht ab, Troublemaker oder beispielsweise auch straffällig gewordene Asylbewerber abzuschieben.
Wir lehnen es auch nicht ab, solche Leute außerhalb von Ortschaften unterzubringen, sodass sie es einerseits zwar noch halbwegs komfortabel haben, andererseits aber auch nicht mehr den Bürgern unseres Freistaats auf den Senkel gehen können. Wir lehnen auch keine europäische Zusammenarbeit in der Asylpolitik ab. Wir haben zum Beispiel überhaupt nichts dagegen, wenn die Bundeswehr die Grenze in Polen mit bewacht, damit dort keine illegalen Grenzdurchbrüche stattfinden.
Wir hätten auch kein Problem damit, wenn auf europäischer Ebene Sanktionen gegen Staaten ausgesprochen werden, die beispielsweise ein völkerrechtswidriges Staatsbürgerschaftsrecht haben und ihre Staatsbürger zum Beispiel nicht zurücknehmen oder die beispielsweise bei der Identitätsfeststellung nicht kooperieren, die keine weiteren Reisepapiere ausstellen, aber trotzdem Entwicklungshilfe von Deutschland und anderen EU-Ländern bekommen. Für all solche vernünftigen Lösungen sind wir ohne Zweifel sofort offen. Wir wären sogar offen für eine Lösung, die wir uns nicht mal als AfD getraut haben, die aber eigentlich ganz gut ist. Das ist die dänische Lösung, die jetzt Abschiebegefängnisse im Kosovo anmieten – eine tolle Lösung. Auch dafür wären wir natürlich zu haben.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Mein Gott, sind Sie ekel- haft! Das ist ja zum Kotzen!)
Das ist eine Form von europäischer Kooperation. Wir würden sogar noch, wenn man das mal zu Ende denkt, vielleicht ein bisschen weiter gehen. Man
könnte zum Beispiel auch den ganzen Friedberg in den Kosovo verlagern und das dort machen. Es ist erstens billiger und zweitens verfestigt sich dort auch kein Aufenthalt, wie das hier im Friedberg geschieht, auch nicht zulasten der Suhler oder anderer Bürger hier in Thüringen.
Nicht offen, Herr Schard, sind wir aber für Vorschläge, die nicht einmal den Begriff einer Scheinlösung verdienen. Denn – ich habe es schon angesprochen – es hilft weder den Suhlern noch hilft es den Betroffenen, wenn die Leute auf dem Friedberg verharren müssen – im Gegenteil. Es verdichten sich dann dort auch vor allem die Problemfälle, die verhaltensauffälligen Leute, und das kann für eine Stadt wie Suhl, aber auch für Erfurt oder Eisenberg einfach mal nicht gut sein.
Das ist vor allem auch nicht gerecht. Ich habe sowieso von Anfang an den Eindruck gehabt, dass Ihr Gesetzentwurf vor allem einen Aspekt im Auge hat: um Gottes Willen dafür zu sorgen, dass die Problemfälle nicht in die Wahlkreise verteilt werden, in denen Sie ihren Wahlkreis vielleicht noch gewonnen haben. Das kann doch nicht der Ansatz eines Gesetzentwurfs sein. Deswegen muss dieser Gesetzentwurf – weil er eben keine Lösung bietet – abgelehnt werden. Danke.
Danke. Die nächste Wortmeldung hat dann Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, die meisten von uns können in der Tat gar nicht so perfide denken wie Herr Möller. Herr Möller von der AfD, die Rede, die Sie hier eben gehalten haben, war – ich muss es so deutlich sagen – reinster Nazisprech. Die hätten Sie auch beim „Dritten Weg“ oder bei der „Neuen Stärke“ genauso halten können.
Ihre perfiden Fantasien, Menschen irgendwo wegzusperren, am besten noch in Ländern, wo es billiger ist, die zeigen ein koloniales Denken. Das kann sich eigentlich heute kaum noch einer vorstellen, aber Sie haben es gelernt oder bei Göbbels geklaut oder wie auch immer.
Ich glaube, Sie haben Menschlichkeit nicht verstanden und einen fairen Umgang. Und wenn Sie so feixend schon wieder da sitzen –
Sie wissen auch nicht, woher es kommt? Ja, ich frage mich auch, was bei Ihnen schiefgelaufen ist. Da muss so ziemlich alles schiefgelaufen sein.
Aber jetzt zum Gesetzentwurf der CDU. Wir haben damals auch schon in der ersten Beratung dazu gesprochen. In der Tat kam er ein Stück weit als Begleitprogramm zum AfD-Gesetzentwurf, der eben noch ein Stückchen perfider war. Und die Idee, in Thüringen Ankerzentren zu schaffen, haben wir schon immer konsequent und aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Manche nennen es ideologisch – so Sie von der AfD, leider auch Herr Schard von der CDU –, ich sage, es ist einfach nur eine Frage, ob man für eine menschenrechtsorientierte Politik eintritt oder ob man andere Menschen abwerten möchte. Das Recht auf Asyl ist ein individuelles Menschenrecht. Das gilt es anzuerkennen.
Dorothea Marx hat dazu alles gesagt, mit welchem Verständnis Sie ganz offenkundig an die Sache gegangen sind.
Interessanterweise fordern Sie ja mit Ihrem Gesetz etwas, was Sie sonst angeblich immer ablehnen. Sie wollen die Verweildauer in der Erstaufnahmeeinrichtung verlängern – wir haben es hier schon gesagt. Sie machen dann ein paar Ausnahmen. Aber wenn man sich überlegt, dass es um bis zu 18 Monate geht in einem – ich nenne es wieder – Zentrum der Hoffnungslosigkeit, denn das sind Ankerzentren, dann kann man nur sagen, zum Glück war der Ausschuss in seiner Mehrheit so weise, Ihr Gesetzesvorhaben zurückzuweisen. Das waren aber auch die Migrationsexpertinnen und -experten, die diese Idee seit Langem ablehnen.
In der ersten Lesung habe ich sehr deutlich auf das extrem belastende Leben in Erstaufnahmeeinrichtungen verwiesen, das Fehlen an Privatsphäre,
das Zusammenleben in engen Räumen und auch darauf, dass eine lange Unterbringung gerade von Kindern und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen ganz klar im Widerspruch zur UN-Kinderrechtskonvention steht. Auch die schriftliche Anhörung – ich will es noch mal sagen – hat ganz eindeutig belegt, dass niemand den Gesetzentwurf der CDU wirklich befürwortet. Während die Flüchtlingsverbände und die Wissenschaft sich in ihrer Ablehnung von Ankerzentren schon lange einig sind, verweist selbst der rot-rot-grün unverdächtige Landkreistag darauf, dass das Gesetz seine selbstgesteckten Ziele nicht erreichen würde, beispielsweise keine erhöhte Bereitschaft zur Identitätsfeststellung bringen wird, stattdessen aber Kinder bestraft und keinerlei Auswirkung auf Dauer und Erfolg des Asylverfahrens hat. Auch der Gemeindeund Städtebund sieht übrigens wenig Positives am Gesetzentwurf und verweist auf die Überforderung örtlicher Strukturen, würde man die Ankerzentrenfantasien der CDU umsetzen. Die Wohlfahrtsverbände wie die LIGA, aber auch die evangelische Kirche haben sich sehr deutlich gegen Maßnahmen gewandt, die zu einer Verlängerung der Verweildauer in der Erstaufnahme führen, da diese lediglich zu einer Verlängerung von Isolation, der Verhinderung schnellerer Integration und damit der Verursachung von weiteren Folgekosten der Kommunen führt. Im Übrigen lehnte auch die katholische Kirche den CDU-Gesetzentwurf ab, weil sie sagte, Geflüchtete sollten nicht länger als notwendig in der Erstaufnahmeeinrichtung oder in Sammelunterkünften verbleiben. Dagegen wird die schnellstmögliche Verteilung und bisherige Linie der Landesregierung unterstützt. Es ist daher gut und richtig, dass die neue Koalition im Bund sich darauf verständigt hat, eben nicht mehr am Konzept der Ankerzentren festzuhalten.
Daher hat der federführende Ausschuss den Gesetzentwurf der CDU völlig zu Recht abgelehnt, und das tun wir heute hier im Landtag hoffentlich auch. Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldung mehr. Dann schaue ich in Richtung von Herrn Minister Adams. Auch keine Wortmeldung? Dann kommen wir zu den Abstimmungen.
Wir stimmen über die Beschlussempfehlung ab. Die Beschlussempfehlung lehnt den Gesetzentwurf ab. Damit frage ich jetzt in die Runde, wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte. Das sind
die Stimmen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Gruppe der FDP und die Fraktion der AfD.
sicherlich nicht gerechtfertigte Einschätzung, aber wir machen trotzdem weiter in der Abstimmung. Wer die Beschlussempfehlung ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind erwartungsgemäß die Stimmen der CDU-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das sind zwei fraktionslose Abgeordnete. Herr Schütze, das habe ich übersehen. Danke schön, Sie hatten zugestimmt. Damit ist der Gesetzentwurf nicht angenommen, meine Damen und Herren.
Die Fraktionen sind heute Morgen übereingekommen, die Sitzung um 18.30 Uhr enden zu lassen. Ich gehe davon aus, dass sich kein Widerspruch erhebt, wenn wir jetzt 5 Minuten vorher dementsprechend verfahren. Somit schließe ich die Sitzung, bedanke mich für die heutige konstruktive Zusammenarbeit und wünsche Ihnen einen sehr schönen Abend. Danke schön.