Protocol of the Session on December 16, 2021

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank. Damit gibt es keine Wortmeldung mehr aus den Reihen der Abgeordneten. Die Landesregierung wünscht auch nicht mehr das Wort. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Damit kann ich die erste Beratung beenden und eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung. Gibt es Wortmeldungen für die zweite Beratung? Das kann ich nicht erkennen.

Dann kommen wir jetzt direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/3560 – Neufassung – in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und auch die fraktionslosen Abge

ordneten. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist das einstimmig so angenommen.

Dann kommen wir auch schon zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung durch das Erheben von den Plätzen. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, der möchte sich jetzt bitte erheben. Das sind alle Kolleginnen und Kollegen – ich darf mich nur mental erheben, sonst ist die Sitzung unterbrochen, aber ich bin auch dafür. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Damit kommen wir zum nächsten Tagesordnungspunkt, den wir in erster und zweiter Lesung verhandeln wollen, das ist der Tagesordnungspunkt 7

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/4519 - ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Hier wünscht Minister Adams das Wort zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Sie alle wissen um die große Bedeutung von dienstlichen Beurteilungen im öffentlichen Dienst. Diese sind unerlässlich für die Auswahlentscheidungen, die nach Maßgabe des Artikels 33 Abs. 2 des Grundgesetzes zu treffen sind.

Im Juli dieses Jahres hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die grundlegenden Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen in Rechtsnormen geregelt werden müssen. Der Gesetzgeber hat das System vorzugeben, nach dem beurteilt wird. Er – der Gesetzgeber – hat also zu entscheiden, ob regelmäßige Beurteilungen erfolgen sollen oder ob diese aus besonderem Anlass zu erstellen sind. Zudem hat der Gesetzgeber in Rechtsnormen vorzugeben, dass ein Gesamturteil zu bilden ist. Weitere Einzelheiten können hingegen weiter in Rechtsverordnungen geregelt werden. Das betrifft zum Beispiel den Rhythmus von Regelbeurteilungen.

(Abg. Mitteldorf)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die derzeitigen Regelungen des § 7 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes entsprechen bereits den grundlegenden Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts – zumindest weitestgehend –, allerdings ist die Bildung des Gesamturteils derzeit nicht vorgegeben. Da diese Vorgabe jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr zwingend dem Gesetzgeber obliegt, bedarf es einer diesbezüglichen Änderung des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes.

Ich freue mich, dass Sie angekündigt haben, dies heute in erster und zweiter Lesung auch durchzuführen, weil Sie damit auch die Grundlage schaffen, dass die mittlerweile seit 27 Jahren nicht mehr angepasste Beurteilungsrichtlinie auf Grundlage dieser neuen gesetzlichen Normen dann angepasst und novelliert werden kann, also ein wichtiger Schritt für unsere Beamtinnen und Beamten und unsere Richterinnen und Richter. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. Wir beginnen dann mit der ersten Beratung, zu der ich die Aussprache eröffne, und da erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Schard von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist irgendwie was schiefgelaufen mit der Aussprache. Eigentlich wollten wir das ohne Aussprache machen, aber das ist nicht schlimm. Man kann das auch eigentlich nur so zusammenfassen: Wat mutt, dat mutt. Wir haben hier eine zugrunde liegende Rechtsprechung – der Minister hat es ausgeführt. Dem ist eigentlich nichts hinzufügen und wir werden dem Entwurf zustimmen. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Es gibt jetzt auch keine weitere Wortmeldung mehr aus den Reihen der Abgeordneten und damit kann ich die erste Beratung beenden und eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung. Möchte in der zweiten Beratung jemand das Wort nehmen? Das ist nicht der Fall.

Dann können wir auch hier schon zur Abstimmung kommen über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/4519 in zweiter Beratung.

Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus allen Fraktionen und der Gruppe der FDP und auch die drei fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so angenommen. Damit ist der Gesetzentwurf erst einmal angenommen.

Jetzt kommen wir zur Schlussabstimmung durch Aufstehen. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Auch das sind, soweit ich das sehen kann, alle Kolleginnen und Kollegen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen.

Herzlichen Dank. Damit können wir tatsächlich noch einen weiteren Tagesordnungspunkt heute abarbeiten. Das ist – Überraschung – der Tagesordnungspunkt mit der Nummer 2.

Ich rufe also auf den Tagesordnungspunkt 2

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/2286 - dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 7/4220 -

ZWEITE BERATUNG

Der Herr Kollege Malsch hat das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss. Oder möchte sich jemand spontan die Drucksache zur Hand nehmen? Da steht das meistens alles drin. Ich kann das schlecht von hier oben machen. Das sieht doch gut aus. Herr Schard, bitte schön.

(Beifall CDU)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Punkt 2 nahezu am Ende des zweiten Tages zum Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes, Antrag der CDU.

Durch Beschluss des Landtags in seiner 48. Sitzung am 3. Juni 2021 wurde der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 25. Juni 2021, in

(Minister Adams)

seiner 25. Sitzung am 16. Juli 2021 und in seiner 28. Sitzung am 15. Oktober 2021 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Gesetzentwurf war Gegenstand einer OnlineDiskussion gemäß § 96 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung.

In seiner 29. Sitzung am 12.11. dieses Jahres hat der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz mehrheitlich folgende Beschlussempfehlung gefasst: Und zwar wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank für den Bericht. Damit eröffne ich die Aussprache. Ausweislich der Rednerliste wurde auch Aussprache gewünscht. Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Schard zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, der gerade gehörte Bericht lässt ja vermuten, dass unser Antrag an dieser Stelle nicht durchkommen wird. Aber trotzdem muss man zu diesem Antrag das eine oder andere Wort noch verlieren.

Ziel unseres Entwurfs war, endlich und notwendigerweise auch in dieser Frage zu differenzieren. Denn die eine Seite hier im Hause lehnt aus ideologischen Gründen vollkommen unabgewogen immer alles ab, was mit dem Thema auch nur irgendwas gemein haben könnte, und die andere Seite, die lehnt die Sachlage vollkommen ideologisch idealisiert ebenso ab bzw. lässt keine Fragen in der Flüchtlingsaufnahme zu und idealisiert bzw. ideologisiert auch diese Fragen.

Meine Damen und Herren, beides ist falsch. Wir wollen ein System, das kooperatives Verhalten belohnt und für schädliches Verhalten Konsequenzen aufzeigt. Wir wollen vulnerable Gruppen schützen und gleichzeitig diejenigen, die sowohl andere unmittelbar als auch den gesellschaftlichen Frieden als Ganzes stören, strenger behandeln. Wir wollen nicht, dass diejenigen, die Schutz brauchen, weiter denen gleichgesetzt sind, die Unruhe stiften und die mitunter auch Verbrechen begehen – auch so was gibt es – und damit ein schlechtes Licht auch auf Asylsuchende generell werfen. Leidtragende dieser jetzigen Politik sind dabei die Menschen in den Kommunen, aber Leidtragende sind auch die Flüchtlinge, die tatsächlich unseren Schutz brauchen, sowie gut integrierte Ausländer. Viel zu oft weigern sich die Regierung wie auch die Koalitionsfraktionen anzuerkennen, dass sich unter der Grup

pe der Ausländer eben nicht nur Menschen befinden, die Schutz suchen, sondern auch Menschen, die Straftäter, Gewalttäter und auch Integrationsverweigerer sind. Damit bereitet man nicht nur den Weg für Propaganda, Ressentiments und Pauschalisierung, sondern man beschleunigt das sogar. Wir alle kennen die pauschalen Stellungnahmen der AfD hier im Hause. Das allgemeine Schüren von Ressentiments ist aber Unsinn, weil es nicht nur Tatsachen verzerrt, sondern weil es auch zur Aufwiegelung führt und weil es auch gefährlich ist. Umso mehr wundere ich mich, dass Sie es der AfD so einfach machen.

Unsere Überzeugung bleibt es, dass wir mehr tun müssen, dass wir diejenigen isolieren, die unwillig und zur Achtung des Rechtsstaats nicht bereit sind. Ein erster und wichtiger Schritt ist es, nicht einfach alle Angekommenen möglichst schnell auf die Kommunen zu verteilen, damit man das Problem auch möglichst schnell los ist, sondern hier klar zu trennen. Wir hatten dabei vorgeschlagen, das System der sofortigen Umverteilung für Familien mit kleinen Kindern beizubehalten. Diese Gruppe zu privilegieren, ist aus humanitären Gründen und humanitären Überlegungen notwendig und erkennt die besondere Schutzbedürftigkeit respektive Vulnerabilität dieser Gruppen an. Als Zweites wollen wir jetzt die zügige Umverteilung für Menschen mit geklärter Identität. Diese Privilegierung verfolgt den Ansatz der Anreizschaffung. Es ist ja auch nicht zu leugnende Praxis, dass viele Asylantragsteller keine Personaldokumente vorlegen. Gerade bei Antragstellern aus Ländern mit geringen Anerkennungsquoten ist das immer wieder der Fall, weil dort auch wenig Interesse besteht, an der Feststellung der Identität mitzuwirken, weil dies dann die Abschiebung vereinfachen könnte. Die Idee dieses Anreizes war nun, diejenigen, die sich ordnungsgemäß ausweisen, mit schnellerer Umverteilung respektive kürzerer Verweildauer in den ungeliebten Aufnahmeeinrichtungen zu belohnen. Unsere Bereitschaft zu helfen und unser Rechtsstaat dürfen sich nicht einfach austricksen lassen, meine Damen und Herren. Der tiefere Sinn und Zweck ist, verletzlichen und kooperationsbereiten Personen schnell weiterzuhelfen und sie damit auch von anderen, insbesondere von Störern, Unruhestiftern, zu trennen, die kein echtes Schutzinteresse haben.

(Beifall CDU)

Eine schnelle Umverteilung aller Personen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder anderen differenzierenden Kriterien, wie sie bislang in Thüringen stattfindet, ist weder hilfreich noch zielführend. Mit der Ablehnung unseres Entwurfs – und das möchte ich an dieser Stelle auch klar sagen – verknüpfen

wir auch eine ganz klare Erwartungshaltung. Wenn Sie unseren Vorschlag zur Verbesserung der Situation nicht wollen, dann fordern wir Sie auf, selbst einen Verbesserungsvorschlag vorzulegen, denn mit der aktuellen Vogel-Strauß-Politik kommen wir auf keinen Fall weiter. Wenn Sie unseren Vorschlag ablehnen, sind Sie am Zug und müssen beweisen, dass man Recht achtet und Unrecht konterkariert. Ich sage nicht, dass die Rezepte einfach sind, aber wenn Sie sich der Realität nicht stellen, kann es auch keine Verbesserungen geben. Diese sind aber dringend geboten. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. Das Wort hat jetzt für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Beier.

(Unruhe im Hause)

Meine Damen und Herren, Abgeordneter Beier hat jetzt das Wort.

Aber es kommt doch zum späten Abend noch mal Stimmung rein.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, zumindest die, die noch Lust haben, der Debatte zu lauschen! Herr Schard, ich frage mich manchmal wirklich, was eigentlich bei Ihnen in Ihrer Welt so los ist.

Wir bereiten der AfD den Weg. Was haben Sie denn vorhin, was hat Ihre Fraktion denn vorhin hier gemacht? Sie wählen diese Leute auch noch. Sie wählen diese Leute auch noch. Wenn hier jemand der Wegbereiter …

(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das ist ihr gu- tes Recht!)