Protocol of the Session on December 16, 2021

Ja, das ist der Fall. Aufgrund der Zustimmung durch die Fraktion der AfD werden die eben genannten Wahlen in der morgigen Plenarsitzung nach der Mittagspause erneut aufgerufen. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt.

Wir hatten uns vorgenommen, heute noch die Tagesordnungspunkte 5 und 7 in erster und zweiter Lesung abzuarbeiten, und damit geht es jetzt weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/3560 - Neufassung - ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Ich eröffne dann damit die erste Beratung, zu der ich dann die Aussprache eröffne, und erteile als erstem Redner das Wort Herrn Abgeordneten Jörg Kellner von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute – erste und zweite Beratung – das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die Errichtung der Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

Die Kulturstiftung wurde 2005 durch die damalige CDU-Regierung ins Leben gerufen. Der Stiftungs

(Vizepräsidentin Marx)

zweck war die Förderung und Bewahrung von Kunst und Kultur in Thüringen, insbesondere die Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur in Thüringen und Künstler mit Stipendien und Projekten zu unterstützen. Die Stipendien können von der Stiftung für zwölf Monate vergeben werden. Voraussetzung ist, dass sich der Wohnsitz des Künstlers auch in Thüringen befindet oder ein Bezug zum Land Thüringen besteht.

Wie im Jahr 2021 übernimmt die Kulturstiftung neben den Fördermitteln aus eigenen Erträgen auch die Ausreichung der Landeskulturförderung für zeitgenössische Kunst und Kultur der Thüringer Staatskanzlei. Kulturschaffende aus allen künstlerischen Sparten sind aufgerufen, sich bis zum 1. Oktober 2021 zu bewerben.

Seit 2019 übernimmt die Stiftung neben der Kulturförderung aus eigenen Erträgen auch die Ausreichung der Landesförderung für zeitgenössische Kunst. Ich denke, damit hat man vor allem in der Zeit der Pandemie unheimlich viel für die Künstlerinnen und Künstler getan, was sich nicht zuletzt auch an den Projekten und den Anträgen widerspiegelt, die sich in 2020 auf 300 und in 2021 auf über 500 Anträge belaufen. Ich denke, das ist ein gutes Zeichen für die Stiftung, dass sie auch wirklich gute Arbeit macht und auch erforderlich ist.

Heute soll die Novellierung durchgeführt werden. Drei wesentliche Punkte sind es, zum einen die Verlegung des Rechtssitzes von Erfurt nach Gotha.

(Beifall SPD)

Auf den Einsatz habe ich schon gewartet, dass der Kollege Hey bei dem Stichwort „Gotha“ wie elektrisiert auf den Tisch klopft, das hat mich also nicht überrascht.

Also, der Rechtssitz wird von Erfurt nach Gotha verlegt. Hintergrund war, dass man in Erfurt nicht die entsprechenden Räumlichkeiten gefunden hat, sodass die Stiftung sich nicht so entfalten konnte, wie sie das vorhatte, und der Oberbürgermeister Knut Kreuch hat damals das Angebot gemacht, was dankbar angenommen wurde. Ich konnte mich auch selber überzeugen, die Räumlichkeiten sind wirklich hervorragend und man fühlt sich dort auch wohl, wurde mir von den Mitarbeitern gesagt.

(Beifall SPD)

Also man hat die richtigen Räume angeboten und die wurden auch dankbar angenommen.

Die zweite Änderung ist erforderlich, um die Möglichkeit zu schaffen, dass der für Kunst zuständige Minister nicht selbst den Sitz als Mitglied des Stiftungsrats und den Vorsitz wahrnimmt, sondern an

seiner Stelle einen anderen Vertreter des für Kunst zuständigen Ministeriums benennen kann. Das haben wir ja auch bei der Klassik Stiftung und haben wir auch bei der Stiftung Schlösser und Gärten, also auch nichts Ungewöhnliches. Ich denke, das macht auch Sinn.

Eine dritte Änderung wird vorgeschlagen, dass wir das Kuratorium von bisher zwölf Mitgliedern auf nunmehr fünfzehn Kuratoren erhöhen. Auch das macht Sinn. Ich habe gerade gesagt, dass die Antragsflut – kann man wirklich so sagen – in den letzten Jahren oder letzten anderthalb Jahren doch erheblich angewachsen ist, und da es sich vorwiegend um Ehrenamtliche handelt, die das bewerten und auch empfehlen oder nicht empfehlen, sollte hier auf jeden Fall eine deutliche Entlastung erfolgen. Deswegen finde ich auch den Vorschlag richtig, dass man dieses Kuratorium auf 15 erweitert.

Was natürlich auch wichtig ist, wenn ich noch mal kurz zurückgehen darf auf die Anträge, die sich ja doch auf über 500 mittlerweile belaufen – Tendenz steigend –, da ist es aus unserer Sicht auch erforderlich, wo wir jetzt gerade vor den Haushaltsberatungen oder in der Haushaltsberatung sind, auch eine Stellenerhöhung mit ins Auge zu fassen – eine Stelle.

(Beifall CDU)

Bis jetzt besteht das ja nur aus drei Stellen und da kann man sich vorstellen, bei drei Stellen, was da an Arbeit aufläuft bei so vielen Anträgen. Deswegen wäre es gar nicht so schlecht und dafür würden wir uns auch einsetzen, eine Stelle mehr zu schaffen, damit man das auch in der Qualität, wie man das bisher gewohnt ist, auch abarbeiten kann.

Die CDU-Fraktion wird diesem Änderungsantrag bzw. dieser Änderung des Gesetzes zustimmen und ich bitte auch um Ihre Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter René Aust für die Fraktion der AfD.

Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin, für das Wort. Sehr geehrte Damen und Herren, der Tag war ja bisher heute mit so viel Gegeneinander verbunden und so vielen unschönen Vorwürfen, das ist bei diesem Tagesordnungspunkt sehr viel anders. Wir werden diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen und damit auch wieder einmal zeigen, dass wir eine konstruktive Oppositionsfrak

(Abg. Kellner)

tion sind, die sehr genau hinschaut, ob uns diese Anträge zusagen oder nicht, und die eben nicht generell alles ablehnt.

Wir haben sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass hier viele positive Aspekte in diesem Gesetzentwurf stehen, die hier weitergeführt werden sollen, beispielsweise die Förderung von Künstlern im Rahmen von Stipendien. Uns ist natürlich wichtig, dass diese Stipendien möglichst breit vergeben werden und nicht nur an eine bestimmte Künstlerrichtung, die einem politisch genehm ist. Aber ich glaube, da werden wir in Zukunft sehr genau draufschauen, dass es nicht einseitig passiert.

(Beifall AfD)

Wir haben dann noch den Punkt, dass zukünftig nicht mehr der Minister den Vorsitz führt, sondern ein Vertreter aus dem Ministerium, der für Kunst zuständig ist. Auch das halten wir für eine positive Änderung, weshalb wir unter anderem auch diesen Gesetzentwurf unterstützen werden.

Dann haben wir ganz grundsätzlich aber noch einen Kritikpunkt, nämlich dass in dem Gesetzentwurf selbst steht, es soll die Förderung der zeitgenössischen Kultur und Kunst erreicht werden, was in der Vergangenheit auch dadurch geschehen ist, dass die Stiftung noch stärker als bis dahin ohnehin eine steuernde und gestaltende Rolle spielt. Das halten wir für eine Gefahr der Kunstfreiheit und der Kultur. Wir wollen nicht, dass eine staatliche Organisation in irgendeiner Art und Weise eine steuernde und gestaltende Rolle im Kunst- und Kulturbetrieb einnimmt.

Das kann man beispielsweise daran sehen, wie es in Sachsen mit den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden gelaufen ist, als beispielsweise dort nicht genehme Bildtitel umbenannt worden sind. Ich erinnere dort an das Beispiel, dass das „Eskimo mit Bulldogge“ in „Inuit mit Bulldogge“ umbenannt wurde und Ähnliches. Das ist aus unserer Sicht Ausdruck einer Cancel Culture, die wir ablehnen.

(Beifall AfD)

Wir stehen nicht für eine unpolitische Kunst, Kunst ist immer im Rahmen der gesellschaftlichen Verhältnisse auch politisch, und das ist auch gut, aber wir wollen eine Kunst, die von der Politik unabhängig ist. Darum werden wir auch in Zukunft sehr genau hinschauen, aber heute werden wir zustimmen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf von der Fraktion Die Linke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und – vielleicht guckt sie auch zu – sehr geehrte Frau Hammer, die Geschäftsführerin der Kulturstiftung. Wir sind heute hier – endlich, muss ich ja mal sagen – mal wieder an einem Punkt, wo wir über Kulturförderung im Freistaat Thüringen reden, und das anhand einer Novelle eines Gesetzes, einer Veränderung, die quasi zu gewissen Teilen ja auch eine Nachschärfung dessen ist, was bereits geschehen ist – und da gucke ich jetzt schon mal in Richtung Matthias Hey, denn jetzt kommt es gleich wieder, und das hat Kollege Kellner auch schon ausgeführt, dass die Kulturstiftung mittlerweile in Gotha residiert.

(Beifall SPD)

Das freut uns natürlich alle sehr. Ich war meinerseits bereits auch schon vor Ort und habe mir das angeschaut und auch festgestellt, dass der Kollege Hey den entscheidenden Vorteil hat, dass er quasi Nachbar der Kulturstiftung ist, weil sein Büro quasi nebenan ist. Das freut bestimmt auch Frau Hammer für den Austausch, was die kulturelle Szene in Gotha betrifft, aber selbstverständlich auch darüber hinaus.

(Beifall SPD)

So, jetzt habe ich oft genug „Gotha“ gesagt und mir hoffentlich zwei Nugatstängchen verdient.

(Beifall Gruppe der FDP)

Aber ganz im Ernst: Sie sehen hier, was die Novelle dieses Gesetzes betrifft, dass auf die Punkte, die nicht in der Form wesentlich sind, weswegen wir auch übereingekommen sind, dass es in dem Fall keine Ausschussberatung benötigt, der Kollege Kellner bereits eingegangen ist. Das würde ich jetzt meinerseits nicht wiederholen, weil es tatsächlich so ist, dass es Punkte sind, die jetzt keine parteipolitisch und fraktionspolitisch strittigen Punkte sind.

Deswegen will ich aber meine Zeit hier trotzdem für einen Aspekt nutzen, und zwar um tatsächlich auch mal Danke zu sagen. Danke an Ute Hammer und ihr sehr kleines Team der Kulturstiftung, die eine, wie ich finde und glaube – so habe ich das zumindest auch bei Herrn Kellner vernommen –, dass auch andere Leute hier im Rund das so sehen, unglaublich wichtige Arbeit als Säule und Eckpfeiler der Kunst- und Kulturförderung des Freistaats leisten. Ich finde es wirklich schön zu sehen, da

(Abg. Aust)

wir uns ja in der letzten Legislatur auch in besonderer Weise mit der Neuausrichtung der Kulturstiftung und der Neuverantwortung der Kulturstiftung beschäftigt haben, dass wir jetzt an dem Punkt sind, wo wir auch sehen können, dass es eben wirklich funktioniert und dass Frau Hammer und ihr Team gerade in dieser Pandemie – darauf ist der Kollege Kellner auch schon eingegangen – eine unglaubliche Arbeit geleistet haben, nämlich auch Stipendienprogramme in der Höhe, wie wir sie in jüngster Geschichte im Freistaat noch nicht hatten, in kürzester Zeit auszureichen und da auch natürlich Kontakte zu Künstlerinnen und Künstlern zu halten und ihnen auch in der Zeit der Pandemie zu ermöglichen, zu arbeiten und ihre Arbeiten tatsächlich auch einer Öffentlichkeit, wenn auch in anderen Formen, präsentieren zu können.

Dafür möchte ich an dieser Stelle wirklich herzlich Danke sagen, weil es eben zeigt, dass die Kulturstiftung in Thüringen nicht nur neben der Staatskanzlei und dem, was wir als Haushaltsgesetzgeber tun, eben wirklich ein wichtiger Pfeiler ist und es sich lohnt, die Kulturstiftung auch weiter zu stärken, natürlich auch – und auch darauf ist der Kollege Kellner eingegangen – in Fragen der haushalterischen Unterstützung. Und da bin ich wirklich sehr gespannt, das sage ich ganz ernsthaft, auf den Vorschlag der CDU-Fraktion, wie wir die Geschäftsstelle der Kulturstiftung stärken können und wie wir das eventuell dann in den Haushalt bringen können.

(Beifall CDU)

Ich würde mich freuen, wenn wir da eine Einigung finden, und sage, wie gesagt, an dieser Stelle noch mal herzlich Danke an die Kulturstiftung und darf das auch im Namen der Koalitionsfraktionen machen und bitte um Zustimmung. Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)