Protocol of the Session on December 15, 2021

Was ist zu tun? Was haben wir getan? Zu tun ist zunächst erst mal, dass wir den Betrieben sehr schnell helfen. Da geht es um die Einzelhändler, da geht es um Dienstleistungen in den Innenstädten, da geht es um die Gastronomie, und denen müssen wir helfen. Da bin ich sehr dankbar, dass wir mit der Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus und mit der Ankündigung der Überbrückungshilfe IV und auch der Neustarthilfe – das ist das Thema Perspektiven – jetzt eine Situation haben, wo die coronabedingten Einnahmeausfälle der Betriebe ausgeglichen werden können. Das ist, glaube ich, ein wichtiger Punkt, und das gibt den Betrieben Sicherheit, in diesem Umfeld bestehen zu können. Was wichtig ist, ist, dass wir die entsprechenden Maßnahmen auch ergänzen konnten. Es gibt eine einfache und eine erhöhte Eigenkapitalhilfe in diesem Programm, die noch mal stärker auf die besonderen Bedürfnisse in diesen Bereichen eingeht. Das war wichtig.

Was auch wichtig ist – das ist angesprochen worden –, ist eine rechtliche Klärung der Frage: Was ist bei Selbstschließung? Sie kennen das Prinzip der Schadensminderung. Das bedeutet, dass, bevor man staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, man den möglichen Schaden möglichst mindern muss, und in der Tat ist es so, dass die alte Bundesregierung, das alte Bundeswirtschaftsministerium das so interpretiert hat, dass dann, wenn ein Geschäftsmann, eine Geschäftsfrau ihren Laden schließt und deswegen Umsatzeinbrüche hat, das nicht die Grundlage zur Beantragung von Fördermitteln ist.

Ich kann darüber berichten, dass der Minister für Wirtschaft, Herr Tiefensee, sich unmittelbar nach

(Abg. Lehmann)

der Bildung der Bundesregierung an den neuen Wirtschaftsminister Habeck gewandt hat, ihm dieses Problem geschildert hat und der Bund inzwischen zugesagt hat, dass es dafür eine Lösung geben wird, dass also immer dann, wenn das Offenhalten eines Geschäfts, das Offenhalten eines Gastronomiebetriebs zu einer unwirtschaftlichen Situation führt – also beispielsweise, weil die variablen Kosten die Umsätze übersteigen –, die Steuerberater, die in diesem Verfahren sowieso tätig sind, das bescheinigen können, und damit ist der Zugang zu den entsprechenden Corona-Hilfen gewährleistet. So handelt man schnell und so löst man auf direkte und schnelle Art und Weise die Probleme, die wir im Einzelhandel und in der Gastronomie haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich als Zweites auf den Punkt „Innenstädte insgesamt“ eingehen. Es ist jetzt schon vielfach ausgeführt worden, dass das Problem gar nicht neu ist und gar nicht nur mit Corona zu tun hat. Corona hat die Problematik der Innenstädte beschleunigt, hat sie auch verschärft. Aber das Problem ist viel älter. Es sind viele Gründe genannt worden. Es hängt mit verändertem Einkaufsverhalten zusammen, mit dem Interneteinkauf, der in den letzten Jahren dramatisch zugenommen hat und unter Corona noch mal beschleunigt wurde. Es hängt mit vielen anderen Themen zusammen, und das ist ein Thema, dem wir uns in der Tat gewidmet haben. Das Aktionsbündnis „Innenstädte der Zukunft“ ist bereits erwähnt worden. In diesem Aktionsbündnis haben wir uns mit all denen zusammengeschlossen, die „Stakeholder“ in diesem Prozess sind, mit den Kammern selbstverständlich, mit den Handelsverbänden, mit der DEHOGA, mit den Kommunen, und versuchen in mehreren Arbeitsgruppen, die Themen zu besprechen, zu adressieren und zu verbessern, die für lebendige Innenstädte wichtig sind.

Das erste Thema ist tatsächlich Leerstand. Auch da – muss man sagen – ist das Bild in Thüringen sehr differenziert. Die großen Städte – Erfurt, auch Weimar, auch Jena – haben da – glaube ich – weniger Probleme. Die Mittelstädte sind es vor allen Dingen, in denen wir im großen Umfang Ladenleerstand feststellen müssen. Dafür muss man Lösungen finden.

Das zweite Thema ist auch schon angesprochen worden, aus meiner Sicht ein ganz wichtiges. Es geht nicht nur um Einzelhandel und Gastronomie. Die Innenstädte brauchen attraktiven Einzelhandel. Sie brauchen vielfältige gastronomische Angebote. Aber insgesamt geht es um Wohnen und Leben in den Städten. Das ist der wichtige Punkt. Die Menschen müssen dort wohnen. Sie müssen sich dort

wohlfühlen. Sie müssen Gelegenheiten finden, mit Kindern unterwegs zu sein, Spielplätze zu finden in der Stadt. Sie müssen Ruhe und Flächen mit hoher Aufenthaltsqualität finden. Sie brauchen auch kulturelles Angebot in den Städten. Ob das jetzt Straßenmusik ist, Straßentheater ist, all das gehört dazu. Deswegen ist das Thema viel breiter, als nur auf den Ladenleerstand zu schauen, sondern wir brauchen insgesamt attraktive Innenstädte, und da gebe ich Herrn Kemmerich vollständig recht: Wir brauchen nicht jemanden, der sich darum kümmert, für den einen oder anderen Laden, der leer steht jemanden zu finden, sondern wir brauchen jemanden, der sich kümmert, dass die Innenstädte attraktiv sind, denn das zieht die Menschen an, und da, wo die Menschen sind, werden am Ende auch die Angebote in den Läden vorhanden sein.

So viel noch als Punkt an dieser Stelle: Citymanager brauchen wir nicht mehr, sondern die haben wir. Das Land fördert Citymanager in Thüringer Städten, die sich genau darum kümmern, attraktive Innenstädte zu entwickeln, und zwar mit den Akteuren vor Ort. Das ist – glaube ich – der wichtige Punkt, auf den es in Zukunft ankommt. Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Feller. Damit schließe ich den dritten Teil der Aktuellen Stunde.

Ich rufe auf den vierten Teil

d) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Thüringer Landesaufnahmeprogramm aktivieren – Hindernisse für die Aufnahme schutzbedürftiger Ortskräfte seitens des Bundesinnenministeriums beseitigen“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 7/4578 -

Das Wort erhält für die Fraktion Die Linke Abgeordneter Beier.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Vertreterinnen der demokratischen Fraktionen, es ist circa sechs Monate her – es war der 30. Juni dieses Jahres –, da habe ich an dieser Stelle im Zusammenhang mit einem anderen Landesaufnahme

(Staatssekretär Feller)

Sinn, würde man den Standpunkt vertreten, dass sich selbst dann nichts am Inhalt und Umfang der eigenen Pflichten ändert, wenn andere Akteurinnen und Akteure ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, aber man trotzdem keine Mehrleistung erbringt, über die eigenen gerechten Anteile hinausgeht.

Selbstverständlich widerfährt Ihnen eine gewisse Art Ungerechtigkeit, wenn Sie die Lasten der Rettungsaktion dann ganz alleine tragen müssten. Allerdings – und das wird so oft vergessen – wiegt diese Ungerechtigkeit deutlich weniger schwer als die besonders dringlichen Ansprüche ertrinkender Menschen. In solchen Notsituationen gilt daher, dass Akteurinnen auch dann zu zusätzlichen Leistungen verpflichtet sind, wenn sie ihren gerechten Anteil bereits geleistet haben. Selbst wenn Staaten bereits eine Anzahl von Geflüchteten aufgenommen haben, die ihrem Anteil entspricht, müssen sie weitere Schutzsuchende einlassen.

Viele Kommunen in Deutschland haben das bereits erkannt. Das Stichwort ist hier „Sicherer Hafen“.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Bezeichnenderweise – und auch das wird oftmals vergessen – funktioniert das sogenannte Non-Refoulement-Prinzip, also der Grundsatz der Nichtzurückweisung, genau auf diese Weise. Staaten dürfen in der Regel auch dann keine Geflüchteten zurückweisen, wenn sie bereits viele Geflüchtete aufgenommen haben. Dass andere Staaten deutlich weniger aufgenommen haben, ändert daran im Grunde nichts. Eine eigene Landesaufnahmeanordnung würde diesem Gedanken wieder zur nötigen Geltung verhelfen. Ich hoffe, Frau Faeser zieht einen ähnlichen Schluss und wird eigenständige Aufnahmen Geflüchteter durch die Länder ermöglichen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Im Übrigen gilt es auch, hier lebende Geflüchtete mit Verweis auf andere Krisenherde der Welt in den Blick zu nehmen. Ein Beispiel sind junge Menschen aus Äthiopien, die durchaus auch hier in Thüringen von einer Abschiebung in das Bürgerkriegsland bedroht sind. Zur Erinnerung: Wir reden hier von jungen Menschen, die vor einigen Jahren als unbegleitete Minderjährige nach Thüringen gekommen sind. Sie mussten aus ihrem Heimatland vor Bürgerkrieg und Verfolgung fliehen. Was bedeutet eine Abschiebung für diese Menschen – zurück in dieses Land, das immer noch vom Bürgerkrieg zerrüttet ist? In Anbetracht der Situation, in der sich diese jungen Menschen befinden, werbe ich dafür, dass die Thüringer Landesregierung einen entsprechen

programm sowohl für die Aufnahme von Geflüchte ten aus Griechenland in Thüringen als auch in die sem Zusammenhang für das Beschreiten des Klagewegs gegen den Bund gestritten, der derzeit eine weitere Landesaufnahmeanordnung blockiert – dieses Mal für schutzbedürftige Afghaninnen. Angesichts der Tatsache, dass wir seit Kurzem eine neue Bundesregierung haben und die Ressorts entsprechend neu besetzt sind, darf man aber leicht hoffnungsvoll Richtung Berlin blicken und die Frage stellen: Wie lange eigentlich noch? Nach unserem Dafürhalten hat die neue Bundesinnenministerin Frau Faeser die Chance, das gestörte Verhältnis des Bundes zu den Ländern zu heilen. Denn erin nern wir uns: Die Ablehnung der Landesaufnahme programme durch den Amtsvorgänger Frau Fae sers erfolgte im Alleingang ohne die Bundesregierung als Kollegialorgan und ist somit auch dadurch aus unserer Sicht rechtswidrig. Die neue Bundesin nenministerin könnte hier Initiative zeigen, statt Ge richtsurteile abzuwarten, und simultan der zu wah renden Eigenständigkeit der Bundesländer im deut schen Föderalismus Rechnung tragen. Jene Län der, die wie Thüringen willens sind, Hilfe zu leisten, könnten dies dann endlich tun, würde die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Personen endlich er möglicht werden.

(Beifall DIE LINKE)

In einem zweiten Schritt sehen wir die Bundesre- gierung in der Pflicht, sowohl Anerkennungsverfahren als auch die Organisation der Evakuierung und Einreisen zu beschleunigen und deutlich zu vereinfachen, bevor noch mehr Menschen unnötig in Afghanistan ihr Leben lassen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Denjenigen hier im Hohen Haus, die meinen, Deutschland und auch Thüringen hätten schon mehr als genug getan, dass es jetzt endlich mal gut sei und jetzt andere erst mal ihre Hausaufgaben machen müssten, bevor man vom Bund das Einvernehmen für eine weitere Landesaufnahmeanordnung einfordere, denen sei Folgendes erwidert: Es wäre geradezu absurd, würden Staaten wie die Bundesrepublik, die bisher ihren Anteil geleistet haben, mit Verweis auf die Verweigerungshaltung anderer Staaten in Zukunft von der Hilfeleistung absehen. Stellen Sie sich einfach mal vor – wir versuchen das heute bildlich –, Sie stünden mit drei weiteren Personen an einem See, in dem vier Menschen zu ertrinken drohen. Der Umstand, dass die drei, die mit Ihnen am Ufer stehen, ihre Hilfeleistung verweigern, entbindet sie natürlich nicht von der Pflicht, Hilfe zu leisten. Das wäre absurd. Vor diesem Hintergrund ergibt es auch keinen

den Abschiebestopp prüfen lässt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Beier. Für die CDU-Fraktion hat sich Kollege Henkel zu Wort gemeldet.

(Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Für die CDU? – Der Abgeordnete Schard!)

Ja, dann machen wir das so. Da müssen Sie mal mit Ihrem PGF schimpfen!

Herr Präsident, meine Damen und Herren, in dem Redebeitrag der einbringenden Fraktion ging vieles durcheinander und hatte am Ende sehr, sehr wenig nur mit dem eigentlichen Thema der Aktuellen Stunde zu tun, die so genannt wurde. Die verstörenden Bilder aus Afghanistan zum Zeitpunkt des Abzugs der US-Amerikaner sind uns aber allen noch sehr gut in Erinnerung. Und ja, der Umgang mit den Ortskräften und mit den gemachten Zusagen bzw. deren Durchführung bedürfen in der Tat auch einer näheren Betrachtung. Eins darf man aber bei alldem nicht verkennen und außer Acht lassen, nämlich, dass wir uns hier im Bereich der Außen- bzw. der Verteidigungspolitik befinden. Zuständig für beides: zu 100 Prozent der Bund. Einflussmöglichkeiten von Thüringen: null Prozent. Dies erkennt sogar Ihr Antrag, indem er die Forderungen an die neue Bundesregierung richtet. Hinzu kommt, dass auch nur der Bund in diesen Fragen zum Handeln in der Lage ist.

Die Frage, meine Damen und Herren, von den Linken, die Frage der Landesaufnahmeprogramme kommt ja bei Ihnen permanent und regelmäßig vor. Da interessiert weder Sie noch den Minister, dass der Haushaltsgesetzgeber dem weder zugestimmt hat, noch, dass das Bundesinnenministerium bis jetzt sein notwendiges Einverständnis erteilt hat.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Woran lag das wohl?!)

Letztlich haben Ihre Wünsche diesbezüglich aber mit dem, was Sie hier darstellen, reichlich wenig zu tun. Dies hat auch Herr Minister Adams in den Beratungen zum Haushalt hinsichtlich des Einzelplans 05 deutlich gemacht. Wovon Sie hier sprechen, meine Damen und Herren, ist ein ganz neues Programm. Das aber an der Stelle nur zur Klarstellung, weil es in Ihrem Antrag etwas anders suggeriert wird. Selbst, wenn sämtliche Voraussetzungen für ein Aufnahmeprogramm vorlägen, könnte Thü

ringen überhaupt keinen Beitrag zur Lösung des von Ihnen beschriebenen Konflikts leisten. Das erste Problem ist: Wer ist tatsächlich schutzbedürftige Ortskraft und wer nicht? Wenn es ein Landesaufnahmeprogramm gäbe, müsste das aber weiterhin der Bund machen. Thüringen hat dazu weder die entsprechenden Kenntnisse, noch haben wir das Personal, noch war Thüringen als Institution in Afghanistan beteiligt, um die sich vor Ort aufdrängenden Fragen beantworten zu können.

Konkretes Problem Nummer 2 – Evakuierung vor Ort einleiten, also auch Gespräche mit den Taliban über die Möglichkeit von Ausreisen der Ortskräfte führen: Das müsste ebenso die Bundesregierung machen, und zwar egal, ob es ein Landesaufnahmeprogramm gibt oder nicht.

Konkretes Problem Nummer 3 – Organisation der Aus- und Einreisen: Erneut gilt: Selbst, wenn es in Thüringen ein Landesaufnahmeprogramm gäbe, müsste auch das der Bund machen.

Das sind alles ganz konkrete Probleme, die Sie ja teilweise auch in Ihrer Aktuellen Stunde benennen oder in den Anlagen und die für die Menschen vor Ort auch sehr von Bedeutung sind. Aber realistische Lösungsansätze kann ich aus dem bisher Gesagten und auch aus dem Antrag nicht erkennen. Die einzige Frage, die mit einem eigenen Landesaufnahmeprogramm beantwortet werden könnte, ist, wo die Ortskräfte hier in Deutschland untergebracht werden können. Das ist die einzige Frage. Und um diese Frage geht es natürlich auch den in Afghanistan verbliebenen Ortskräften.

Ihre Aktuelle Stunde geht damit an den realistischen Problemen vorbei und hat mit der Ablehnung eines Landesaufnahmeprogramms durch das Bundesinnenministerium nichts zu tun. Falls alles, was Sie hier unter dem Schritt zwei zusammenfassen, oder alles, was Sie hier unter dem Schritt zwei zusammenfassen, dafür ist und bleibt der Bund zuständig. Thüringen könnte das auch gar nicht leisten, egal wie sehr es in diesem Hause gewollt wäre oder nicht. Deshalb, meine Damen und Herren, insbesondere meine Damen und Herren von der Fraktion Die Linke, Sie können an dieser Stelle doch nicht ernsthaft so tun, als sei die Aufnahme der Ortskräfte daran gescheitert, dass sich innerhalb Deutschlands niemand gefunden hätte, der sie aufgenommen hätte. Die Probleme sind ganz andere.

(Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Woran ist es denn gescheitert?)

(Zwischenruf Abg. Beier, DIE LINKE: Das ist doch völliger Quatsch!)

(Abg. Beier)

Diese Probleme spielen vor Ort. Und dass das von Ihnen propagierte zusätzliche Landesaufnahmeprogramm für Thüringen an der Sachlage der Ortskräfte in Afghanistan nichts ändern würde, das ist aus meiner Sicht klar. Die Probleme sind durch den Bund zu lösen. Und das Thema „Ortskräfte“ – so bedrückend die hier gemachten Fehler auch sind – ist eines, das am Ende nur vom Bund gelöst werden kann. Deshalb – es gibt keine Thüringer Außenpolitik, noch können Sie hier in diesem Hause realistisch darauf Einfluss nehmen – geht auch Ihre Aktuelle Stunde und Ihr entsprechender Antrag, der dahintersteht, vollkommen ins Leere. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. Für die Gruppe der FDP hat sich Frau Kollegin Baum zu Wort gemeldet.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich war anfänglich von dem Titel der von der Linken hier vorgelegten Aktuellen Stunde ein bisschen irritiert, weil von einem Landesaufnahmeprogramm die Rede ist, das aus meiner Sicht so in der Form gar nicht existiert. Sie haben es dann noch mal konkretisiert und die neue Bundesinnenministerin noch mal direkt angesprochen und um Mithilfe aufgerufen. Ich kann das grundsätzlich aus Sicht der Linken sicher verstehen,