Protocol of the Session on November 24, 2021

mit maximal 500 Personen. Öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel lassen Sie stattfinden mit maximal 1.000 Personen. Messen und Kongresse, die man landläufig auch als Veranstaltungen bezeichnen könnte, sind aber gänzlich verboten, und zwar egal, ob sie innen oder außen stattfinden. Veranstaltungen, die zumeist unter freiem Himmel stattfinden, worunter man auch Volksfeste und Weihnachtsmärkte zählen könnte, sind auch gänzlich verboten, obwohl Sie nur zwei Absätze weiter vorn explizit für Veranstaltungen im öffentlichen Raum Kriterien aufgestellt haben, die potenziell auch die anderen erfüllen könnten. Es ist nicht konsistent.

(Beifall CDU, Gruppe der FDP)

Ich will weitermachen. Sie haben eine nächtliche Ausgangssperre von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr für Ungeimpfte anempfohlen und werden das wahrscheinlich auch umsetzen. Ich frage mich, wie es dazu kommt, dass eine solche Regelung Eingang in die Verordnung findet. Wir hatten die Diskussion öfter mal, es haben sie auch schon andere Bundesländer geführt. Es gab sogar ein Urteil dazu aus Bayern. Es wurde eben schon angesprochen: Wie bewertet man Grundrechtseingriffe? Geeignetheit,

Verhältnismäßigkeit und – Herr Dittes hat hinzugefügt – die Angemessenheit, das ist immer das mildeste Mittel. Und wenn Sie eine Verordnung erlassen – so hat zumindest das Verwaltungsgericht in Bayern entschieden: Wenn man eine Verordnung erlässt mit Regelungen, die Kontakte beschränken, die Zugänge beschränken, wenn man also schon für unterschiedliche Gesellschaftsbereiche differenziert, dann kann man keine pauschalen Ausgangssperren auch für Ungeimpfte ergreifen. Das ist ein Verstoß gegen das sogenannte Übermaßverbot, auch das hat das Bayerische Gericht festgelegt.

(Beifall AfD, Gruppe der FDP)

Ich verstehe nicht, dass wir hier eine Debatte aufmachen, wo der gesunde Menschenverstand die Wirkung dieser einzelnen Maßnahme – die kann im Einzelfall Wirkung haben, das will ich gar nicht sagen, dafür ist das zu differenziert. Aber eine Maßnahme, deren Gesamtwirkung doch relativ begrenzt ist, hier hineinzuschreiben, delegitimiert das ganze Ansinnen dieser Verordnung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt noch etwas Weiteres, was ich im Rahmen des Diskurses der letzten Tage zu Maßnahmen usw. usf. kritisieren möchte. Die Linke hat auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, wo sie sich – das kann sie ohne Weiteres tun – für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen hat. Das meine ich nicht als Bewertung, liebe Frau Kollegin, das, glaube ich, merken Sie auch. Was ich aber sehr fragwürdig finde, ist, wenn sich dann ein Mitglied der Landesregierung auf Twitter äußert und sagt – und ich will das zitieren –: „Auch die Länder könnten die Impfpflicht auf den Weg bringen. Bayern sollte den Antrag […]

Kollege Montag, kommen Sie bitte zum Ende!

Zudem sollten die Länder von der Möglichkeit der Rechtsverordnung nach Infektionsschutzgesetz Gebrauch machen, was für die Länder eine Impfpflicht für ihr Landesgebiet ausdrücklich zulässt.“ Da möchte ich – ich habe Sie am Wochenende gefragt – von Ihnen eine Antwort, liebe Landesregierung. Sind Sie bereit, eine Impfpflicht in Thüringen einzuführen, auch wenn kein anderes Land diesen Weg mitgeht? So viel Fairness im Umgang sollten wir miteinander haben. Vielen Dank.

(Beifall Gruppe der FDP)

Danke schön, Herr Kollege Montag. Jetzt hat sich noch Kollege Aust für die AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Debatte ist im Allgemeinen tatsächlich sehr fair geführt worden, Herr Montag, aber es gab dann doch auch die eine oder andere sehr gehässige Aussage beispielsweise auch von der Frau Ministerin gegenüber meiner Partei. Meine Partei ist mitnichten ein Impfgegner. Meine Partei setzt sich ein gegen den Impfzwang. Das ist etwas ganz entscheidend anderes.

(Beifall AfD)

Meine Partei hat an keiner einzigen Stelle aktiv die Menschen dazu aufgerufen, sich nicht impfen zu lassen, oder auch versucht, die Menschen daran zu hindern. Es gibt sogar ausdrücklich Parteimitglieder wie Herr Dr. Gauland oder Herr Prof. Meuthen, die öffentlich gemacht haben, dass sie sich selbst haben impfen lassen gegen COVID-19. Was wir fordern, ist, dass die Bürger die Gelegenheit bekommen, selbstbestimmt und informiert eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Das ist das, was wir wünschen.

(Beifall AfD)

Nun gibt es in diesem Land eine große Anzahl von Menschen, die dieser mRNA-Impfung misstrauen. Dies liegt unter anderem beispielsweise am Misstrauen gegenüber Pharmakonzernen oder auch, weil sie der Regierung nicht vertrauen. Wer kann es ihnen verübeln, wenn wir uns die vergangenen Jahre ansehen, wie in diesem Land polarisiert worden ist – auch von dieser Regierung –, wenn Teile der Leute als Rechtextreme dargestellt worden sind, die es nicht sind.

(Beifall AfD)

Dazu gehört beispielsweise auch der aktuelle Umgang mit Leuten, die sich nicht impfen lassen möchten, die pauschal beispielsweise vom Verfassungsschutzpräsidenten unter Verdacht gestellt werden, so als wären 40 Prozent der Thüringer Rechtsextreme. Wer glaubt, dass das zum Frieden in diesem Land beiträgt, der ist schief gewickelt, meine Damen und Herren.

(Beifall AfD)

Wenn sich die Bürger dieses Landes nach einer Information und nach einer eigenständigen Entscheidung gegen die Impfung entscheiden, ist das ihr gutes Recht. Die Landesregierung muss dann eben

auch mit dieser Situation umgehen – Politik als Kunst des Möglichen. Man kann die Leute – eine so große Anzahl – auch nicht dazu zwingen, sich impfen zu lassen, wenn sie das nicht möchten. Deswegen wird Ihre Strategie, auf diese Leute Druck auszuüben und sie indirekt zu zwingen, auch scheitern.

(Beifall AfD)

Man muss also die Situation annehmen, wie sie ist. Das bedeutet, man muss mit der Situation umgehen. Deswegen haben wir in unserem Antrag darauf hingewiesen – und das war auch Zielstellung der Frage, die ich vorhin gestellt habe –, wenn sich eine so große Anzahl von Menschen nicht impfen lassen möchte, dann muss man ihnen eben andere Angebote machen. Da war es ganz interessant, dass Herr Dittes das Beispiel Brasilien erwähnt hat. Welcher Impfstoff wird denn dort verimpft? Das ist Sinovac, das ist kein mRNA-Impfstoff. Ich kann Ihnen voraussagen, dass eine große Anzahl auch in Thüringen sich freiwillig dafür entscheiden wird, wenn es ein anderes Impfstoffangebot geben wird.

(Beifall AfD)

Aber die Frau Ministerin, die ich jetzt schon mehrfach im Ausschuss gefragt habe, wie es denn mit den Bemühungen des Freistaats aussieht, sich um Sinovac, um Virustatika wie beispielsweise Molnupiravir zu kümmern, hat sehr schmallippig erklärt: Wir kümmern uns darum. – Bisher gab es keinen weiteren Zwischenstand. Den hätte ich mir an dieser Stelle schon gern gewünscht.

(Beifall AfD)

Dann möchte ich noch einen Punkt erwähnen, nämlich das Thema „Impfpflicht“, insbesondere im Bereich des Gesundheitswesens. Dies würde aus unserer Sicht den Kollaps des Gesundheits- und Sozialsystems beschleunigen, wie jetzt in Kanada beobachtet werden kann. Die kanadische Provinz Québec hatte die COVID-19-Impfpflicht für das Gesundheitspersonal eingeführt und jetzt wieder zurückgenommen. Warum? Weil zu viele Beschäftigte die Impfung verweigert hätten. Ich bin schon ganz gespannt, wie die Frau Ministerin das der AfD in die Schuhe schiebt, dass wir dafür zuständig sein sollen, was in Kanada los ist. Der Verlust des Personals, das aufgrund dieser Impfpflicht gekündigt hat, hätte nach Angaben des kanadischen Gesundheitsministers verheerende Auswirkungen auf das System gehabt. Darum kann die Antwort hier und heute nur lauten, dass die Landesregierung deutlich macht, von einer solchen Impfpflicht Abstand zu nehmen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht.

(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Doch!)

Doch? – Sie haben noch 2 Minuten. Oder habe ich Sie jetzt wieder verwechselt. Sie sind Herr Abgeordneter …

Lauerwald.

Herr Lauerwald: Sie haben noch 2 Minuten.

Danke, Frau Vorsitzende. Ich möchte noch einmal auf die Äußerungen von Herrn Prof. Voigt eingehen, der mich vorhin im Zusammenhang mit den Impfungen erwähnt hat, dass ich Dinge sage, die so nicht stimmen sollen. Ich zitiere die Nebenwirkungen, die von der Europäischen Arzneimittelagentur, und zwar der EudraVigilance Datenbank, veröffentlicht worden sind. Fallmeldungen erfolgen freiwillig. Vermutet wird eine starke Untererfassung. Der Datenstand vom 12.11.2021 – Zitat –: Die Wahrscheinlichkeit eines Todesfalls im Zusammenhang mit einer COVID-19-Imfpung ist 44-mal höher als bei einer Grippeimpfung. Die Wahrscheinlichkeit einer schwerwiegenden Nebenwirkung im Zusammenhang mit einer COVID-19Impfung ist 69-mal höher als bei einer Grippeimpfung.

Dann zitiere ich noch die WHO, die Datenbank VigiAccess: Impfungen gegen Mumps seit 1972: 711 Nebenwirkungen in 49 Jahren; Masernimpfung seit 1968: 5.827 Nebenwirkungen, weltweit etwa 110 Fälle pro Jahr; COVID-19 seit 2020: 2.457.386 gemeldete Fälle von Nebenwirkungen. Da kann ich nur sagen: Bei der geplanten Impfpflicht für die Fünf- bis Zwölfjährigen, die wohl im Dezember vor Weihnachten noch kommen soll, warne ich, auch noch unsere Jüngsten mit diesen Impfungen zu versehen. Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit kommen wir zu den Abstimmungen. Zunächst die … Immer noch eine Wortmeldung, Herr Möller? Es gibt aber nur noch 30 Sekunden.

Nein, nein. Das war schon zu den Abstimmungen. Ich wollte namentliche Abstimmung beantragen.

Sie wollen eine namentliche Abstimmung zu Nummer II des kommenden Antrags beantragen?

Zu dem Koalitionsantrag.

So weit waren wir noch gar nicht. Erst einmal muss ich fragen, ob das Berichtsersuchen erledigt ist. – Das ist erledigt. Dann kommen wir in der Tat zur Abstimmung zu Nummer II des Antrags. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt. Dazu haben Sie jetzt namentliche Abstimmung beantragt, zu Ziffer II des Antrags der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 7/4437. Dann treten wir in die namentliche Abstimmung ein. Ich bitte die Schriftführenden, sich bereitzustellen. Die Urne kommt auch nach oben.

Ich darf fragen: Haben alle Kolleginnen und Kollegen Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stimmkarte gehabt? Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung.

Ich kann das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt geben. Es wurden 73 Stimmen abgegeben, davon waren 36 Jastimmen, 15 Neinstimmen und 22 Enthaltungen (namentliche Abstim- mung siehe Anlage). Damit ist der Antrag in der Drucksache 7/4437 in Punkt II mit Mehrheit angenommen.

(Beifall DIE LINKE)

Dann geht es weiter mit den Abstimmungen über die Entschließungsanträge.

Zunächst stimmen wir über den Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP ab. Hier war Ausschussüberweisung an den Gesundheitsausschuss beantragt worden.

Genau. Und an den Justizausschuss.

Justizausschuss – Gesundheit und Justiz. Weitere Überweisungswünsche? Das sehe ich nicht.

Dann lasse ich über die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung abstimmen. Wer möchte dieser Ausschussüberweisung zustimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen sowie die Frau Abgeordnete Dr. Bergner, die CDU-Fraktion und die Gruppe der FDP. Wer stimmt dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Die AfD-Fraktion enthält sich der Stimme. Damit ist diese Überweisung so mit Mehrheit beschlossen.

Wer stimmt für die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz? Das sind wiederum die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP, die Fraktion der CDU, die Frau Abgeordnete Dr. Bergner. Wer ist dagegen? Niemand. Wer enthält sich der Stimme? Die AfD-Fraktion. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung beschlossen.

Wir müssten jetzt noch eine Entscheidung über die Federführung treffen. Ich nehme an, der Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung soll die Federführung haben. Wer stimmt dieser Federführung zu? Die Koalitionsfraktionen, die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen diese Federführung? Wer enthält sich der Stimme? Die CDU-Fraktion in einer einsamen Entscheidung. Der Rest hat sich dann an der Abstimmung nicht beteiligt, aber das ist auch egal. Mehrheitlich ist damit die Federführung